Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung. 1
1 Pressefreiheit und Zensur. 4
2 Pressegesetzgebung im Deutschen Reich. 6
2.1 Pressegesetzgebung 1819-1874. 6
2.2 Das Reichspressegesetz von 1874. 8
3 Das Sozialistengesetz. 11
3.1 Entstehung. 11
3.2 Für die Presse relevante Paragraphen. 12
3.3 Fokus: Die Reichsbeschwerdekommission. 13
3.4 Reichspressegesetz und Sozialistengesetz. 16
3.5 Rechtsstaatliche Probleme. 17
4 Die Arbeit der Reichsbeschwerdekomission. 22
4.1 Die Quellen. 22
4.1.1 Quellenbeschreibung. 22
4.1.2 Textsicherung. 22
4.1.3 Äußere Kritik. 23
4.2 Gesetzliche Willkür? Einzelne Entscheidungen der RBK. 23
5 Fazit. 31
Bibliographie. 33
Quellen. 33
Literatur 34
Presse unter dem Sozialistengesetz Seite 1 von Florian Oel
0 Einleitung
Im Jahr 1874 hatte die Presse im deutschen Reich eine bis dahin nicht gekannte Freiheit erfahren. Auch wenn die in diesem Jahr mit dem Reichspressegesetz (RPG) gewährte Pressefreiheit nicht den Anforderungen heutiger Maßstäbe entspricht, so war dieses Gesetz für die damalige Zeit ein gewaltiger Fortschritt. Umso schmerzlicher muss es für einen Teil der Presse gewesen sein, als sie nur vier Jahre später nicht nur massive Einschränkungen, sondern gleich das komplette Verbot ereilte: Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, kurz: Sozialistengesetz (SG), verbot nicht nur die sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften, es unterband auch jegliche Form der öffentlichen Verbreitung sozialdemokratischen Gedankengutes - und somit auch die sozialdemokratische Presse.
Mit den Bestimmungen im Sozialistengesetz zur Presse beschäftigt sich diese Seminararbeit. Sie erläutert das Vorgehen des Staates gegen die sozialdemokratische Presse, untersucht das Verhältnis von Sozialistengesetz und Reichspressegesetz und geht auf Fragen der Rechtsstaatlichkeit des Sozialistengesetzes ein. Der Fokus wird dabei auf eine Institution gelegt, die bisher in der Geschichtswissenschaft relativ wenig beachtet wurde: die Reichsbeschwerdekommission (RBK). Diese Kommission, deren eigentliche Aufgabe es war, die von den Landespolizeibehörden ausgesprochenen Verbote zu überprüfen, bezeichnete der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Carl Grillenberger als „Verbotsbestätigungskommission“ 1 . Anhand von Quellen soll die Arbeit der Kommission in Ausschnitten nachvollzogen und die Frage überprüft werden, ob bei der Arbeit dieser Kommission rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten wurden - oder ob ihr gesetzliche Willkür vorgeworfen werden kann. Diese Frage ist im Rahmen einer Hausarbeit natürlich nicht abschließend zu beantworten - doch soll die Arbeit anhand der ausgewählten Quellen der RBK zumindest (Arbeits-) Hinweise für eine vielleicht folgende, ausführlichere Beschäftigung bieten.
Bevor ich mich der Arbeit der Reichsbeschwerdekomission und einzelnen Fällen dieser zuwende, werde ich mich zuerst grundsätzlich mit dem damaligen Rechtssystem beschäftigen. Als Grundlage zum besseren Verständnis der folgenden Kapitel werde ich
1 Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 5. Legislaturperiode, 2. Session, 47. Sitzung (7.2.1883), Berlin 1883, S. 1316. Die Reichstagsprotokolle werden im weiteren nach folgendem Schema abgekürzt: Reichstag [Legislaturperiode]/[Session]/[Sitzung] ([Datum]), S. [Seitennummer]. In diesem Fall wäre dies also: Reichstag 5/2/47 (7.2.1883), S. 1316.
Presse unter dem Sozialistengesetz Seite 2 von Florian Oel
kurz und knapp die Begriffe Pressefreiheit und Zensur erläutern. Daran anschließend wird abrissartig die Pressegesetzgebung im Deutschen Reich von 1819 bis 1874 erläutert, um im Nachfolgenden auf das Reichspressegesetz einzugehen. Im dritten Kapitel stelle ich das Sozialistengesetz vor: zuerst das Entstehen, dann die für die Presse relevanten Paragraphen. Daran schließt sich eine Darstellung der Reichsbeschwerdekommission an - rechtliche Grundlage, Besetzung und formale Arbeitsweise. Der Charakter des Sozialistengesetzes als Ausnahmegesetz spielt eine Rolle bei der Darlegung des Verhältnisses von Sozialistengesetz und Reichspressegesetz. Das dritte Kapitels schließt mit einer Übersicht über rechtsstaatliche Probleme des Ausnahmegesetzes: Nach einem Überblick über rechtsstaatliche Prinzipien werde ich kurz der Frage nachgehen, inwieweit man im Deutschen Reich von 1871 schon von einem Rechtsstaat sprechen kann; daran schließt sich eine knappe Darstellung jener Aspekte des Sozialistengesetzes an, die aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch sind. Dabei geht es vor allem darum, Arbeitshinweise zu erarbeiten, die für die Beurteilung der Arbeit der Reichsbeschwerdekommission nützlich sein können. Das vierte Kapitel schließlich beschäftigt sich mit den Quellen zur Reichsbeschwerdekommission. Nach einer Quellenkritik soll anhand einzelner Fälle überprüft werden, ob sich Ansatzpunkte finden lassen, die Grillenbergers Bezeichnung als „Verbotsbestätigungskommission“ rechtfertigen und somit auf fehlende Rechtsstaatlichkeit und gesetzliche Willkür hindeuten.
An dieser Stelle noch ein Wort dazu, was diese Arbeit nicht sein soll: Der Schwerpunkt der Arbeit liegt nicht auf den beanstandeten Texten selber. Es geht in der vorliegenden Seminararbeit also nicht darum, die Texte einer Inhaltsanalyse der verbotenen Druckschriften - etwa auf Schlüsselwörter oder -themen - zu unterziehen; untersucht werden sollen vielmehr die äußeren Umstände, die zur Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Verbotes durch die Reichsbeschwerdekommission geführt haben. Eine Inhaltsanalyse verbotener Texte ist sicherlich auch sinnvoll, vor allem, wenn man sie in einen größeren zeitlichen Kontext stellt, um Entwicklungen in der Presserechtsprechung im Kaiserreich nachvollziehen zu können. Dazu ist es aber ratsam, sich der Originalakten 2 zu bedienen, um auf die kompletten beanstandeten Texte zurückgreifen zu können. 3
2 Siehe Kapitel 4.1.
3 Interessant wäre dies vor allem, da die der Verbotsbegründung beigelegten Exemplare der Druckschrift zum Teil Markierungen enthalten, die andeuten, welche Passagen und Ausdrücke im Einzelnen moniert wurden. Vgl. etwa: Der Kampf der deutschen Sozialdemokratie in der Zeit des Sozialistengesetzes 1878-1890, Die Tätigkeit der Reichs-Commission (Archivalische Forschungen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung 3,1), hrsg. von Leo Stern, Berlin (Ost) 1956, S. 302-304. (Zitiert als: Stern, Reichs-Commission.)
Presse unter dem Sozialistengesetz Seite 3 von Florian Oel
Wie bereits weiter oben erwähnt, hat sich die Geschichtswissenschaft noch nicht intensiv mit der Institution der Reichsbeschwerdekomission auseinandergesetzt. Eine Edition eines Teiles der Quellen wurde 1956 herausgegeben, 4 die restlichen Akten sind nur im Archiv einsehbar. Einige Autoren haben zumindest einzelne Kapitel ihrer Werke der Kommission gewidmet. Hier ist an erster Stelle Wetzel zu nennen, der sich sehr ausführlich mit der Pressepolitik unter Bismarck auseinandergesetzt hat. 5 Auch Jensen 6 und Saerbeck 7 haben einige Abschnitte der Arbeit der RBK gewidmet. Einen guten Überbblick über die Zeit des Sozialistengesetz im Allgemeinen gibt Lehnert. 8 Wilke hat zwei Bücher verfasst, die sich mit der Kommunikationsgeschichte 9 und der Pressefreiheit 10 beschäftigen. Zur Geschichte der Pressegesetzgebung stütze ich mich in dieser Arbeit auch auf einen Aufsatz von Siemann. 11 Mit der Frage der Rechtsstaatlichkeit hat sich Nipperdey auseinandergesetzt. 12 Eine wertvolle Quelle, um die Diskussionen über das Sozialistengesetz nachzuvollziehen, sind die Reichstagsprotokolle jener Zeit. 13
4 Stern, Reichs-Commission.
5 Wetzel, Hans-Wolfgang, Presseinnenpolitik im Bismarck-Reich (1874-1890), Das Problem der Repression oppositioneller Zeitungen (Europäische Hochschulschriften III, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 57), Frankfurt am Main 1975.
6 Jensen, Jürgen, Presse und politische Polizei, Hamburgs Zeitungen unter dem Sozialistengesetz, 1879-1890, Hannover 1966.
7 Saerbeck, Werner, Die Presse der deutschen Sozialdemokratie unter dem Sozialistengesetz (Reihe Geschichtswissenschaft 5), Pfaffenweiler 1986.
8 Lehnert, Detlef, Sozialdemokratie zwischen Protestbewegung und Regierungspartei 1848 bis 1983 (edition suhrkamp 1248, Neue Folge 248), Frankfurt a.M. 1986.
9 Wilke, Jürgen, Grundzüge der Medien- und Kommunikationsgeschichte, Köln 2000. (Zitiert als: Wilke, Kommunikationsgeschichte.)
10 Wilke, Jürgen (Hrsg.), Pressefreiheit (Wege der Forschung 625), Darmstadt 1984.
11 Siemann, Wolfram in Verbindung mit Andreas Graf, Recht, Staat, Öffentlichkeit, in: Georg Jäger (Hrsg.), Geschichte des Deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert, Das Kaiserreich 1870-1918 (Geschichte des Deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert 1,1), Frankfurt am Main 2001.
12 Nipperdey, Thomas, Deutsche Geschichte 1866-1918, Bd. 2: Machtstaat vor der Demokratie, München 1992. (Zitiert als: Nipperdey, Machtstaat.)
13 Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, Berlin 1878- 1890.
Presse unter dem Sozialistengesetz Seite 4 von Florian Oel
1 Pressefreiheit und Zensur
Pressefreiheit ist „die Freiheit, Tatsachen, Meinungen (Gedanken), Stellungnahmen und Wertungen durch jede Art von Druckerzeugnissen [...] zu verbreiten“ 14 . 15 Mit ihr sind auch die Tätigkeiten aller Personen geschützt, die wesensmäßig mit dem Pressewesen zusammenhängen. Das Wort Pressefreiheit ist ein Ausdruck der Aufklärung. Diese positive Gewährung einer Meinungsvervielfältigung ist damit jünger als der Ausdruck der Negierung derselben - Zensur. 16
Pressefreiheit herrscht nicht (oder nur eingeschränkt), wenn Zensur existiert. Dabei handelt es sich um eine Kontrolle der Meinungsäußerung in Druckerzeugnissen und anderen Medien, die auf verschiedene Art und Weise stattfinden kann. Geprüft werden die Druckwerke „auf ihre politische, gesetzliche, sittliche und religiöse Konformität“ 17 , gegebenenfalls kann die Veröffentlichung verboten werden oder mit Auflagen verbunden sein. Die Formen der Zensur können aber vielfältig sein: Neben der Veröffentlichung gereinigter oder geschwärzter Ausgaben kann beispielsweise die Zulassung zum Publizieren entzogen, die Papierzuteilung verweigert, die am Produktionsprozess Beteiligten verfolgt und Berufsverbote sowie Geld- und Gefängnisstrafen ausgesprochen werden. 18
Unterschieden wird im Allgemeinen nach dem Zeitpunkt der Zensur: Vorzensur findet vor der Veröffentlichung eines Druckerzeugnisses statt, Nachzensur danach. 19 Man spricht auch vom Präventiv- und Repressivsystem. Bei letzterem ist also die Veröffentlichung von Druckschriften grundsätzlich erlaubt, einzelne Druckerzeugnisse können aber nachträglich verboten werden; beim Präventivsystem ist die Veröffentlichung
14 Art. Pressefreiheit (o.A.), in: Brockhaus Enzyklopädie, Leipzig/Mannheim 20 1996-99 (ständig aktualisierte Online-Ausgabe), URL: http://www.xipolis-base.de/cgi-bin/treffer_detail.pl?PIN=*********&artikel_id=17047105&werk_id=b24, abgerufen am 18.10.2003.
15 Inzwischen wird der Begriff natürlich auch für andere Medien verwandt. Vgl. ebd. Ich werde mich hier aber nur mit der Freiheit der (gedruckten) Presse beschäftigen, da nur sie für diese Seminararbeit von Belang ist.
16 Vgl. Schneider, Franz, Art. Presse, Pressefreiheit, Zensur, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Historisches Lexikon zur politisch sozialen Sprache in Deutschland, Stuttgart 1978, Bd. 4, S. 913.
17 Art. Zensur (o.A.), in: Brockhaus Enzyklopädie, Leipzig/Mannheim 20 1996-99 (ständig aktualisierte Online-Ausgabe), URL: http://www.xipolis-base.de/cgi-bin/treffer_detail.pl?PIN=*********&artikel_id=24050106&werk_id=b24#24050108, abgerufen am 18.10.2003.
18 Vgl. Art. Zensur, in: Brockhaus online.
19 Vgl. ebd.
Presse unter dem Sozialistengesetz Seite 5 von Florian Oel
sämtlicher Schriften untersagt, bis einzelne Schriften ausdrücklich erlaubt werden. 20 Das Repressivsystem beruht im Allgemeinen auf Strafgesetzen, die Tatbestände definieren, bei deren Erfüllung eine Strafverfolgung eingeleitet werden kann.
Zensur ist mit dem Gedanken verbunden, dass zumindest ein Teil des Publikums unmündig ist - und daher vor bestimmten Inhalten geschützt werden muss. 21 Wenn also schon vor Erlass des Sozialistengesetzes sozialistische Presse verfolgt wurde - etwa auf Grund des Straftatbestandes der Gefährdung des öffentlichen Friedens -, so diente dies nicht nur dazu, den Staat vor Aufruhr zu bewahren; man ging auch davon aus, dass die Bürger vor den Druckerzeugnissen zu schützen seien, die sie zur Gefährdung des öffentlichen Friedens aufstacheln könnten. Vor diesem Hintergrund ist ein Aspekt interessant, den Siemann anspricht:
„Denn hinter jedem Akt der Zensur stand und steht zugleich immer ein positives Gegenbild dessen, was die zensierenden Instanzen als tolerabel und wünschenswert ansehen. [...] Zensur kann folglich auch als eine andere Form der Kulturpolitik betrachtet werden, als eine Form zur Beeinflussung einer entstehenden Öffentlichkeit.“ 22
In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel auf die positive Pressepolitik Bismarcks zu verweisen, die er unter anderem durch die Einrichtung von Nachrichtenbüros und Pressestellen betrieb. 23
20 Vgl. Breuer, Dieter, Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland (Uni-Taschenbücher 1208), Heidelberg 1982, S. 20.
21 Vgl. ebd.
22 Siemann, Recht, Staat, Öffentlichkeit, S. 87.
23 Auf diesen Aspekt werde ich aber nicht weiter eingehen. Vgl. hierzu beispielsweise Fischer-Frauendienst, Irene, Bismarcks Pressepolitik (Studien zur Publizistik, Bremer Reihe, Deutsche Presseforschung 4), Münster 1963.
Presse unter dem Sozialistengesetz Seite 6 von Florian Oel
2 Pressegesetzgebung im Deutschen Reich
2.1 Pressegesetzgebung 1819-1874
Erstmals für ganz Deutschland wurde die Handhabung der Pressefreiheit durch die Karlsbader Beschlüsse von 1819 normiert. Den darin enthaltenen Provisorischen Bestimmungen Hinsichtlich der Freiheit der Presse 24 spricht Siemann daher auch eine „fundamentale Bedeutung“ 25 zu. Hiermit war die Pressegesetzgebung in Deutschland größtenteils vereinheitlicht. Etabliert wurde ein Präventivsystem durch die Schaffung der verbindlichen Instanz eines Zensors, der Vorzensur für alle Schriften unter 320 Seiten ausübte. 26 Diese Begrenzung auf kürzere Schriften ist damit zu erklären, dass man staatsgefährdende Tendenzen hauptsächlich von „Zeitungen, Flugschriften, Broschüren, also Druckwerken kleineren Umfangs“ 27 erwartete. Die Zensur richtete sich eigentlich „ausschließlich gegen die Schriften, nie gegen die Personen“ 28 ; dennoch konnten Redakteure von verbotenen Schriften mit einem Berufsverbot von fünf Jahren belegt werden 29 . Neben der Vorzensur gab es aber auch noch das Mittel der Nachzensur -Gerichte konnten nach Anklage oder Beschlagnahme von Presseprodukten Verfahren eröffnen, deren Grundlage Pressegesetze, das Strafrecht und die Gewerbeordnung bildeten. 30 Die Zensur oblag zwar eigentlich den Landesbehörden, kam ein Staat seinen Verpflichtungen nach dem Pressegesetz aber nicht nach, so konnte die Bundesversammlung diesen Fall überprüfen. 31 „Eine übelgesinnte Landesregierung vermochte demzufolge der Presse zwar nach wie vor zu schaden, eine wohlgesinnte konnte ihr kaum mehr nützen, ohne sogleich die direkte Einmischung des Bundes zu riskieren.“ 32
Eine kurze Periode wirklicher Pressefreiheit erlebte Deutschland mit der Märzrevolution von 1848. Die Vorzensur wurde abgeschafft, die im Dezember 1848 verabschiede-
24Preßgesetz, Provisorische Bestimmungen hinsichtlich der Freiheit der Presse, in: Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte, hrsg. von Rudolf Huber, Bd. 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850, Stuttgart 1961 (zitiert als: Huber, Verfassungsdokumente), S. 91-93. (Zitiert als: Pressegesetz.)
25 Siemann, Recht, Staat, Öffentlichkeit, S. 88.
26 Vgl. Pressegesetz, S. 91f.
27 Siemann, Wolfram, Von der offenen zur mittelbaren Kontrolle, Der Wandel in der deutschen Preßgesetzgebung und Zensurpraxis des 19. Jahrhunderts, in: Herbert G. Göpfert und Erdmann Weyrauch (Hrsg.), „Unmoralisch an sich...“, Zensur im 18. und 19. Jahrhundert (Wolfenbütteler Schriften zur Geschichte des Buchwesens 13), Wiesbaden 1988, S. 296.
28 Pressegesetz, S. 93.
29 Vgl. ebd.
30 Vgl. Siemann, Recht, Staat, Öffentlichkeit, S. 88.
31 Vgl. Pressegesetz, S. 92.
32 Schneider, Art. Presse, S. 924.
Arbeit zitieren:
Florian Oel, 2003, Presse unter dem Sozialistengesetz, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Zwischenprüfungsarbeit, 26 Seiten
Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
Bachelorarbeit, 49 Seiten
Global Governance - Das Modell der Einen Welt
Medien / Kommunikation - Sonstiges
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Das 'Sozialistengesetz' - Was steckte hinter Bismarcks Kampf g...
Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
Hausarbeit (Hauptseminar), 32 Seiten
Wandel von Staatlichkeit: Internationalisierung des Staates & Mehr...
Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien
Seminararbeit, 18 Seiten
Welches Ziel verfolgte Bismarck als er die Sozialversicherungen einfüh...
Hausarbeit, 21 Seiten
Die veränderte Rolle der Nationalstaaten vor dem Hintergrund der Globa...
Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien
Seminararbeit, 19 Seiten
Die deutsche Sozialdemokratie unter dem Sozialistengesetz
Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
Hausarbeit, 21 Seiten
Das Dilemma legitimen Regierens jenseits des Nationalstaates
Demokratisierungskonzepte der ...
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit, 23 Seiten
Die Politik Bismarcks - Das Sozialistengesetz
Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus
Seminararbeit, 15 Seiten
Die Position Habermas zum Phänomen Globalisierung. Auswirkungen, Chanc...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Gerechtigkeit in einer Weltrepublik. Diskussion und Vergleich des Ansa...
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Hausarbeit (Hauptseminar), 22 Seiten
Politische Theorie der Weltgesellschaft: Kosmopolitismus
Diskussion von David Helds Kon...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 16 Seiten
Die Globalisierung in der verfassungstheoretischen Diskussion
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Seminararbeit, 44 Seiten
Zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland
Der Fall „Cicero“ im Vergleich...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit, 68 Seiten
Florian Oel hat den Text Presse unter dem Sozialistengesetz veröffentlicht
Florian Oel hat einen neuen Text hochgeladen
Wahrheit Und Notwendigkeit: Die Theorie Der Wahrheit Bei Anselm Von Ca...
Markus Enders, M. Enders
Die Lehre Von Den Kegelschnitten Im Altertum Deutsche Ausgabe Unter Mi...
Hieronymus Georg Zeuthen
0 Kommentare