Kooperation in Staat und Wirtschaft: Raiffeisenbanken I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis II
1. Kreditgenossenschaften in Deutschland 1
2. Die Geschichte 3
2.1. Friedrich Wilhelm Raiffeisen 3
2.2. Erste Gründungen von F. W. Raiffeisen. 4
2.3. Die Genossenschaftsidee 5
2.4. Raiffeisenbanken als Kreditgenossenschaften. 7
2.5. Aktuelle Entwicklung 7
3. Regionalwirkungen der Volks- und Raiffeisenbanken 11
3.1. Regionale Verteilung 11
3.2. Strategie der Volksbanken und Raiffeisenbanken. 12
3.3. Traditionelle Genossenschaftsidee und heutige Genossenschaftsbanken 15
Literaturverzeichnis 16
Anhang 18
A Aktiva und Passiva der Banken in Deutschland 18
Kooperation in Staat und Wirtschaft: Raiffeisenbanken
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Entwicklung des Markenzeichens
Abbildung 2: Entwicklung der Volks- und Raiffeisenbanken.
Abbildung 3: Vergleich der Bilanzsummen und Anzahl der Bankstellen 2003
Abbildung 4: Regionalverbände der Kreditgenossenschaften.
Abbildung 5: Verteilung der genossenschaftlichen Kreditinstitute
Abbildung 6: Stärken genossenschaftlicher Kreditinstitute
Kooperation in Staat und Wirtschaft: Raiffeisenbanken Seite 1
1. Kreditgenossenschaften in Deutschland
Nahezu gleichzeitig, aber dennoch unabhängig voneinander, entwickelten Hermann Schultze-Delitzsch und Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts die neue Unternehmensform der Genossenschaft als Antwort auf die Existenzkrise des Mittelstandes. 1 Selbsthilfe durch freiwillige Kooperation lautete dabei das Konzept. Im Vergleich zu anderen Banken sind sie nach eigenen Angaben nicht auf Gewinnmaximierung aus, sondern es steht die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder im Mittelpunkt. Alle Genossenschaftsbanken tragen das Kürzel der Rechtsform „eG" für „eingetragene Genossenschaft" im Namen. Genossenschaftsbanken in Deutschland haben sich seit den Siebziger Jahren in einem Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken zusammengeschlossen. Gegenstand dieser Arbeit ist nun zum einen im zweiten Kapitel die Geschichte der Raiffeisenbanken und nachkommend der Volks- und Raiffeisenbanken näher zu erläutern. Zum anderen werden im darauf folgenden dritten Kapitel die Regionalwirkungen hinsichtlich der regionalen Verteilung und der strategischen Ausrichtung untersucht. Eine kurze Gegenüberstellung der traditionellen Genossenschaftsidee von W.F. Raiffeisen und dem heutigen Wirken der genossenschaftlichen Kreditinstitute wird die Arbeit abschließen. Das nun folgende erste Kapitel soll einen kurzen Überblick der Kreditgenossenschaften in Deutschland geben.
Als Markenzeichen hat die Raiffeisen-Bankengruppe das Schutzsymbol des Giebelkreuzes gewählt, um den Zusammenschluss und Zusammenhalt der Genossenschaftsmitglieder zu verdeutlichen, die sich dadurch selbst vor wirtschaftlichen Gefahren schützen. Zunächst wurde das Logo auch im Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken eingesetzt, bevor 1980 ein gemeinsames Logo entwickelt wurde, indem Elemente beider Banken noch erhalten sind.
Abbildung 1: Die Entwicklung des Markenzeichens
1 Auf eine nähere Erläuterung der Konkurrenzbeziehung zwischen Schultze-Delitzsch und Raiffeisen wird in
dieser Arbeit aus Platzgründen verzichtet.
Kooperation in Staat und Wirtschaft: Raiffeisenbanken Seite 2
Volks- und Raiffeisenbanken sind aus Selbsthilfeeinrichtungen mittelständischer Unternehmen entstanden. 2 Der Mittelstand steht bis heute noch im Fokus der Genossenschaftsbanken. Und wie die meisten ihrer Firmenkunden ist auch die Volks- und Raiffeisenbank vor Ort ein eigenständiges mittelständiges Unternehmen, dessen Geschäftsleitung unternehmerisch denken und handeln muss. 3
Die rund 15.000 Bank filialen sind flächendeckend über das Bundesgebiet verteilt. Das dahinter stehende Konzept einer dezentralen Struktur mit kurzen Entscheidungswegen wird durch die regionale Selbstständigkeit der einzelnen Genossenschaftsbanken getragen. Jede Volks- und Raiffeisenbank ist dadurch mit ihrer jeweiligen Region eng verbunden und kann den lokalen Markt selbstständig einschätzen. Die Mitglieder der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind in den demokratischen Entscheidungsprozess ihrer Bank vor Ort eingebunden. Unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme auf der General- oder Vertreterversammlung. Dieses demokratische Prinzip gehört zu den Grundwerten der Genossenschaften und wirkt sich auf die gesamte Verbandsorganisation aus. Der durchschnittliche Geschäftsanteil eines Teilhabers beträgt 250 Euro. Die Höhe eines Geschäftsanteils sowie deren maximale Anzahl pro Mitglied legt jeweils die einzelne Ortsbank fest. Die Mitglieder profitieren vom Gewinn der Bank in Form einer Dividende. Im Falle eines Austritts eines Teilhabers erstattet die Genossenschaft dem Mitglied den eingezahlten Betrag zurück. 4
Überregional sind die einzelnen Genossenschaftsbanken in einem Verband organisiert. Die Verbandsorganisation der genossenschaftlichen Bankengruppe bilden s ieben regionale Verbände und zwei Fachprüfungsverbände zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
2 Die Entstehung wird in Kap. 2: „Geschichte“ näher erläutert.
3 Vgl. Homepage der „Volksbanken Raiffeisenbanken“.
4 Vgl. BVR (2004).
Kooperation in Staat und Wirtschaft: Raiffeisenbanken Seite 3
2. Die Geschichte
Im nun folgenden zweiten Kapitel soll zunächst die Person F.W. Raiffeisen vorgestellt werden und die Idee der Genossenschaften in Deutschland. Darauf aufbauend wird die Entwicklung der Genossenschaften mit dem Schwerpunkt auf der Raiffeisenbank dargestellt.
2.1. Friedrich Wilhelm Raiffeisen
Friedrich Wilhelm Raiffeisen wurde am 30. März 1818 als Sohn eines württembergischen Bürgermeisters in Hamm/Sieg geboren und starb am 11. Mai 1888 in Neuwied. 5 Raiffeisen wuchs in bescheidenen, kleinbürgerlichen Verhältnissen im deutschen Westerwald auf. 1835 wurde er Berufssoldat, musste aber acht Jahre später seinen Abschied nehmen, da er an einem Augenleiden erkrankt war. Daraufhin wechselte er in den zivilen Verwaltungsdienst. Der Westerwald, wo er schließlich als Bürgermeister verschiedener kleiner Gemeinden amtierte, zählte damals zu den ärmsten Gegenden der Rheinprovinz. 6 Die generelle Not der Landbevölkerung, vor allem i m Hungerwinter 1846/47, versuchte er durch die Aufbringung von Spenden kurzfristig zu lindern. 7 Er entwickelte zunächst den "Hilfsverein zur Unterstützung unbemittelter Landwirte". Bald erkannte er aber, dass christliche Wohltätigkeit allein nicht ausreicht, dauerhafte Hilfe zu bringen, wohl aber organisierte Selbsthilfe. So regte er ab 1862 die örtliche Bevölkerung an, sich an der Gründung von genossenschaftlichen Darlehe nskassenvereinen als Selbsthilfeorganisationen zu beteiligen, aus denen später der Generalverband der deutschen Raiffeisen-Genossenschaften hervorging.
Infolge einer Verschlechterung seines Augenleidens und starker nervöser Störungen wurde Raiffeisen 1865 im Alter von 47 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Trotz seiner Krankheit, die später sogar zur Erblindung führte, und wirtschaftlicher Schwierigkeiten widmete er sich ausschließlich der Genossenschaftsarbeit und verstärkt der Verbreitung seiner Genossenschaftsidee. Noch vor Raiffeisens Tod begann sich seine Genossenschaftsidee in anderen Ländern, so auch in Österreich, zu verbreiten. 8
5 Vgl. Baumann, H./Falkenstein, L. (1976): S.13.
6 Vgl. Bauert-Keetman, I. (1970), S.21 ff.
7 Vgl. Baumann, H./Falkenstein, L. (1976): S.13 f.
8 Vgl. Ebenda, S. 14.
Arbeit zitieren:
Marc Stickdorn, 2004, Kooperation in Staat und Wirtschaft: Raiffeisenbanken - Genossenschaftsbanken, München, GRIN Verlag GmbH
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