Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung 3
1. Allgemeine Charakteristika 4
2. Kreis der Versicherten 5
3. Leistungen 6
4. Finanzierung 8
5. Die Berechnung der Rente 9
6. Belastende Faktoren 12
7. Reform 01. April 2004 14
8. Fazit 16
9. Literaturverzeichnis 18
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0. Einleitung
Das Seminar Sozialpädagogik im „Umbau“ des Sozialstaats befasst sich mit den sozialstaatlichen Leistungen in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Sozialpädagogik. Zu den spezifischen Themen gehören die Agenda 2010, Alter und Rente, Gesundheit und Krankheit, Arbeit und Arbeitslosigkeit, Armut und Sozialhilfe, die Lösungsformel Fördern und Fordern, Aktivierender Sozialstaat, Bürgergesellschaft und der Wandel der Sozialpädagogik. Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist das Thema Alter und Rente, genauer: die Gesetzliche Rentenversicherung Deutschlands.
„Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das wichtigste Einzelsystem der sozialen Sicherung in Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (2003) belief sich das gesamte Sozialbudget im Jahr 2000 auf 681 Mrd. Euro. Das Rentenversicherungssystem hatte daran mit 31,9% den größten Anteil. 58 Millionen Personen waren rentenversichert und ca. 23,3 Millionen Personen erhielten eine gesetzliche Rente“ (Christen 2004, S. 1). Die Gesetzliche Rentenversicherung ist also der bedeutendste Zweig im sozialpolitischen System Deutschlands. Doch auf Grund der zunehmenden Faktoren, die das Rentensystem belasten und der Fraglichkeit ihrer zukünftigen Finanzierung ist sie in den vergangenen Jahren immer mehr zur politischen Diskussion geworden und ist heute Thema mehr denn je.
Auf Grund ihrer Aktualität und ihrer Relevanz für jeden- auch für mich- habe ich die Gesetzliche Rentenversicherung zum Thema meiner Hausarbeit gewählt. Mein Ziel ist es, die Gesetzliche Rentenversicherung Deutschlands vorzustellen und sie in ihren einzelnen Aspekten zu beleuchten.
Dazu gehe ich nach der Einleitung zunächst auf allgemeine Charakteristika der Gesetzlichen Rentenversicherung ein. Danach erläutere ich den Kreis der Versicherten, die Leistungen und die Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Berechnung der Rente. Im Anschluss befasse ich mich mit den derzeitigen belastenden Faktoren des Rentensystems und mit der Reform vom 01. April 2004, um die Hausarbeit am Ende mit einem Fazit abzurunden.
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1. Allgemeine Charakteristika
In Deutschland stellt die Gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule zur finanziellen Sicherung im Alter dar. Sie ist eine öffentlich-rechtliche soziale Versicherung und besitzt für alle Versicherungspflichtigen Zwangscharakter.
Ungefähr 82% der Erwerbstätigen sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter, Angestellten und Bergleute versichert. Parallel dazu gibt es andere Versicherungssysteme für Landwirte, Beamte und für freie Berufe, wie z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Apotheker u.a. (Stahl 2003, S. 59).
Das System der Gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf der lebenslangen, vollzeitbeschäftigten, vertraglich garantierten Lohnarbeit oder auf einer Absicherung durch Ehe oder Familie (Ziegelmayer 2001, S. S. 73).
Die Erwerbstätigen leisten Versicherungsbeiträge. Das heißt, sie zahlen Geld ein, wodurch sie später individuelle Rentenansprüche haben. Sowohl das Versicherungsverhältnis als auch die erworbenen späteren Rentenansprüche bleiben nach der Beendigung der Pflichtversicherung bestehen. Die Erfüllung der Rentenansprüche ist seitens des Staates verpflichtend. Der Beitragszahler kann diese Ansprüche auch einklagen (Ziegelmayer 2001, S. 76; Stahl 2003, S. 59).
Der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt das Prinzip des Umlageverfahrens zu Grunde. „Mit den Gesamteinnahmen eines Jahres werden jeweils die Ausgaben des gleichen Jahres bezahlt, Rücklagen werden nur in Höhe einer vorgeschriebenen Schwankungsreserve gebildet. Dieses Prinzip- die Ausschüttung der Einnahmen zu jedem Zeitpunkt an die Rentner der jeweiligen Periode- wird als Umlageverfahren bezeichnet“ (Christen 2004, S. 1). Das Umlageverfahren basiert auf dem Generationenvertrag. Bei diesem Drei-Generationen-Modell finanzieren vorwiegend (neben dem Bundeszuschuss aus Steuern) die Erwerbstätigen die aktuell zu bezahlenden Renten der gleichen Periode mittels ihrer Rentenversicherungsbeiträge. Die Renten der aktuell noch Erwerbstätigen werden später wiederum von der nachwachsenden erwerbstätigen Generation finanziert. Der Generationenvertrag besagt also,
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dass die jeweils erwerbstätige Generation durch ihre Beitragsleistungen die Renten der Eltern und Großeltern finanziert (Christen 2004, S. 1). Von daher ist die Rentenkasse von der Anzahl der Beitragszahler abhängig. Und je mehr Beitragszahler vorhanden sind, desto höher ist die Stabilität der Einnahmen der Rentenversicherung.
2. Kreis der Rentenversicherten
Die Gesetzliche Rentenversicherung schließt grundsätzlich alle abhängig Beschäftigen mit ein. Dazu gehören Arbeiter und Angestellte. Darüber hinaus umfasst sie auch spezifische Selbständige, beispielsweise Handwerker oder Künstler, sowie Selbständige, die keine Angestellten haben und lediglich für einen Auftraggeber arbeiten. Des weiteren impliziert die Gesetzliche Rentenversicherung Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Menschen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren. Diese
Personengruppen sind alle zwangsversichert. Das heißt, ihnen obliegt nicht die Möglichkeit, aus der Gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten. Bezieht jemand Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosen- oder Krankengeld, so ist er ebenfalls pflichtversichert (Stahl 2003, S. 61).
Ausgenommen sind Beamte sowie Schüler und Studenten. Schüler und Studenten sind nur beitragsverpflichtet in der Gesetzlichen Rentenversicherung, sofern sie mehr als geringfügig beschäftigt sind. Grundsätzlich sind geringfügig Beschäftigte (bei einem Verdienst von bis zu 400,- €) versicherungsfrei in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sie müssen keinen
Rentenversicherungsbeitrag entrichten und arbeiten brutto für netto. (http://www.die-rente.info/399.php).
„Freiwillig versichern können sich alle nicht versicherungspflichtigen Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, und im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige (§7 SGBVI)“ (Lampert/ Althammer 2001, S.258).
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Arbeit zitieren:
Petra Jung, 2005, Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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