INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 3
1.1 PROBLEMSTELLUNG 3
1.2 RECHTLICHE GRUN DLAGEN 4
2. DIE GESUNDHEITSKARTE 4
2.1 ZIELE / VORAUSSETZUNGEN 5
2.2 ANWENDUNGEN 6
2.2.1 ADMINISTRATIVER TEIL. 6
2.2.2 MEDIZINISCHER TEIL. 7
3 SICHERHEIT 9
4 SCHLUSSBEMERKUNGEN 10
5 LITERATURVERZEICHNIS. 11
6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 11
2
1. Einleitung
Angesichts der neuen Möglichkeiten im Bereich der elektronischen Datenverarbei tung hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung zum 01. Januar 2006 die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte beschlossen, mittels derer Datenabgleich, -erfassung und -weitergabe im Gesundheitswesen erleichtert werden sollen.
1.1 Problemstellung
Im Jahr 2003 übten in der Bundesrepublik Deutschland 304.117 Ärzte 1 und 79.965 Zahnärzte 2 einen Heilberuf aus. Zur Versorgung mit Arzneimitteln der 82.537 .000 Bundesbürger (2002) 3 (davon ca. 71 Mio. Versicherte 4 der gesetzlichen
Krankenversicherung, GKV), standen 21.465 Apotheken (2002) 5 zur Verfügung. Aktuell finden 1,24 Mrd. Arzt - Patientenkontakte statt aus denen 12,5 Rezepte plus 2,5 Verordnungen je Patient und Jahr resultieren. In Summe ergibt dies rund 887 Mio. Papierrezepte 6 . Weiter gehören dem Gesundheitssystem 324 7 Krankenkassen und 2.240 (2003) Krankenhäuser 8 an.
Durch die vielen Teilnehmer am System und die unterschiedlichen Leistungserbringer, welche im Rahmen eines Krankheitsverlaufs parallel und auch miteinander arbeiten, gibt es aufgrund der Verteilung der Daten oft Schwierigkeiten, die notwendigen Informationen über den Krankheitsverlauf zu kombinieren. Folgende Probleme sind zurzeit nicht in den Griff zu bekommen:
- Anamnesen und Untersuchungen werden mehrfach erstellt bzw. durchgeführt
- Arzneimittelrisiken werden teilweise nicht oder spät erkannt, Neben- und Wechselwirkungen bestehen neben Unverträglichkeiten
- Zeitintensive, administrative Prozesse beeinflussen die Behandlungsze it negativ
- Der Patient hat meist nur begrenzte Möglichkeiten, dem Behandler die vorhandenen Informationen zur Verfügung zu stellen
Im folgenden Text sollen die Möglichkeiten aufgeführt werden, dieser Problematik durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel Herr zu werden.
1 Bundesärztekammer, http://www.baek.de/30/Aerztestatistik/02Stat2003/index.html ; 28.12.2004
2 Bundeszahnärztekammer, http://www.bzaek.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=391 ; 28.12.2004
3 Statistisches Bundesamt, Datenreport 2004, S. 195
4 MAK Data System Informationsbroschüre 11/2004, CertiWare Der eHealth-Connector
5 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V., http://www.bah -bonn.de/forum/zahlen/sm -zahl2002.pdf ; 28.12.2004
6 MAK Data System Informationsbroschüre 11/2004, CertiWare Der eHealth-Connector
7 Daniel Meslien für Nordpost 03/2003, S. 46 3
8 Statistisches Bundesamt, Datenreport 2004, S. 196
Untersucht werden neben den positiven auch die negativen Eventualitäten. Nicht behandelt werden die Themen der Finanzierung, der Finanzträger sowie das eventuelle Einsparpotential der GKV. Prognosen hierzu liegen vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung vor.
1.2 Rechtliche Grundlagen
In dem am 01.10.2004 in Kraft getrete nen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in § 67 Abs. 1, 2; V SGB geschaffen, in welchem gesagt wird: „ Zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung soll die papiergebundene Kommunikation unter den Leistungserbringern so bald und so umfassend wie möglich durch die elektronische und maschinell verwertbare Übermittlung von Befunden, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Behandlungsberichten, die sich auch für eine einrichtungsübergreifende fallbezogene Zusammenarbeit eignet, ersetzt werden 9 .“
Hiermit ist ein Teil der unter Punkt 1.1 beschriebenen Probleme gesetzlich verankert worden und das Ziel, welches mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erreicht werden soll, klar definiert, wobei der Umfang der Unterstützung ständig erweiterbar bleibt.
2. Die Gesundheitskarte
Mit Beginn des Jahres 2006 erhält jeder gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte. Die bekannte, sich derzeit im Umlauf befindliche Versichertenkarte , wird durch die neue eGK vollständig ersetzt. Diese unterscheidet im Wesentlichen die Art des Speichermechnismus, wobei die eGK sich äußerlich kaum von der aktuellen Versichertenkarte unterscheiden wird. Die physikalischen Eigenschaften sind durch das DIN unter dem Kürzel ISO / IEC 7810 festgelegt. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Karte, welche einen Speicher besitzt, der ausgelesen und beschrieben werden kann, verfügt die eGK über einen Mikroprozessor, welcher die Zugriffe auf Datenbestände kontrolliert und legitimiert. Eine Möglichkeit, direkt auf den Datenbestand zu gelangen, gibt es nicht.
9 V SGB § 67 elektronische Kommunikation, Abs. 1
4
Arbeit zitieren:
Jan Antonios Nitsios, 2005, Die Gesundheitskarte - Datenerfassung im Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag GmbH
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