Gliederung
1. Einleitung 2
2. Historischer Hintergrund 3
3. Das Leben von Gustav Boeters 5
3.1 Boeters’ erste Jahre 5
3.2 Die Jahre 1914 bis 1922 Boeters’ Scheitern in den Kriegs- und Nachkriegs-
wirren 6
3.3 1923 - 1925 Boeters verliert die Kontrolle - Seine Gesetzesentwürfe und ihre
Diskussion in der Öffentlichkeit 7
3.4 Exkurs: Die Reaktion der Regierungen 10
3.5 Die Jahre 1926 bis zu Boeters’ Tod 1942 12
4. Zusammenfassung / Ausblick 14
5. Literaturnachweis 17
6. Anhang 18
1
1. Einleitung
„Vor dem Kriege konnten wir uns den Luxus erlauben, ein großes Heer von Geisteskranken, Blödsinnigen, Epileptischen usw. zu ernähren, zu kleiden, zu beherbergen und durch ein vieltausendköpfiges Pflegepersonal bedienen zu lassen. Das ist jetzt anders geworden ... Ein großer Teil des Menschenmaterials, das heutzutage - der Not gehorchend - von unseren Psychiatern wegen seiner „Harmlosigkeit“ entlassen wird, bildet nach der Überzeugung der Rassenhygieniker gerade die allergrößte Gefahr für die Allgemeinheit. Wenn hier die Gesetzgebung nicht eingreift, dann kommt dereinst der Tag, an dem das deutsche Volk von einer Majorität von Geisteskranken, Geistesschwachen und geborenen Verbrechern beherrscht und vergewaltigt wird.“ (G. Boeters) 1
Gustav Boeters war nicht nur ein Befürworter, sondern ein äußerst aktiver Verfechter der Zwangssterilisation. Diese sollte seiner Ansicht nach nicht nur bei Kindern, die blind- und taubgeboren waren, vorgenommen werden. Sondern auch Epileptiker, Geisteskranke und so genannte Sittlichkeitsverbrecher standen auf seiner Indikationsliste. Er entwickelte ein 9-Punkte-Programm, welches er im Jahr 1923 zunächst der Sächsischen Staatsregierung in Form einer Denkschrift und anschließend dem Reichstag als Gesetzesentwurf zukommen ließ. 2 , 3 Die Forderungen von Gustav Boeters stießen zwar bei vielen Ärzten, Juristen und auch beim Gesetzgeber auf zum Teil scharfen Widerspruch. Gleichzeitig war die Auffassung, dem vermeintlichen Verfall der Erbsubstanz des deutschen Volkes durch die Sterilisierung der „Minderwertigen“ einen Riegel vorschieben zu müssen, gegen Ende der Weimarer Republik sogar innerhalb der Ärzteschaft weit verbreitet. Dies belegt, dass selbst unter den Ärzten die Paradigmen der Medizin nicht immer „sauber“ von denen der Naturwissenschaften unterschieden werden. Die Wirkung einer Therapie muss nicht ursächlich bekannt sein, um zu gelten, vielmehr muss eine Wirkung lediglich nachgewiesen sein. Es gilt mithin der Grundsatz: Wer heilt, hat recht. Der Zustand der Krankheit ist somit kein objektiv gegebener, sondern hängt wesentlich vom subjektiven Empfinden des betroffenen Individuums ab. Aus diesem Grund setzen alle Eingriffe in den menschlichen Körper die Freiwilligkeit des Patienten voraus. So verwundert es nicht, dass auch unter medizinischen Laien die Befürworter einer gesetzlichen Regelung der Unfruchtbarmachung bestimmter Bevölkerungsgruppen immer zahlreicher wurden.
1 http://www.justiz.bayern.de/ag-bayreuth/welcome.htm?aufsatz/erbges/erbgesu01.html
2 Vgl. Heinz Zehmisch: Das Erbgesundheitsgericht. In: Ärzteblatt Sachsen 5/2002, S. 205-207.
3 Sie ist im Anhang nachlesbar.
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Boeters war jedoch nicht nur Theoretiker. Als Schiffsarzt in Nordamerika konnte er auch praktische Kenntnisse sammeln - in den Jahren 1907 bis 1921 wurden insgesamt 3061 Sterilisationen bei Geisteskranken und Verbrechern durchgeführt. Wievielen Operationen Boeters tatsächlich beiwohnte ist unklar. Doch er nutzte sein Wissen geschickt, um seine seine Zuhörer- und Leserschaft zu agitieren. Jahrelang appellierte Boeters an die deutsche Ärzteschaft zur Unfruchtbarmachung der „Minderwertigen“. Im Jahr 1924 untermauerte er seine Aufrufe damit, dass in Zwickau bereits seit 1921 operative Eingriffe bei geistig minderwertigen Kindern und Erwachsenen vorgenommen würden. Dies geschehe nach amerikanischem Vorbild sowohl in der Staatlichen Krankenanstalt als auch in Privatkliniken. Boeters gab konkrete Hinweise über die operativen Methoden und den Geschäftsgang der Vorgehensweise zur Vermeidung juristischer Konflikte. 4
Im März 1933 bekannte Gustav Boeters stolz, dass er in den vergangenen 10 Jahren 250 Personen sterilisiert habe. Mit der Wahl Hitlers zum Reichskanzler fielen Boeters’ Vorarbeiten auf fruchtbaren Boden. Elementare Teile seiner damaligen Entwürfe finden sich 1933 im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und im Gesetz gegen „Gewohnheitsverbrecher“ wieder.
Diese Vorarbeiten Boeters’ und seine Biographie, der die Forschung bisher kaum Beachtung schenkte, sollen in den folgenden Kapiteln eingehender betrachtet werden. Ziel dieser Arbeit ist auch, dass dem geneigten Leser am Ende folgende Frage logisch und berechtigt erscheint: Hätte Boeters nach seinen eigenen Thesen selbst kastriert werden müssen?
2. Historischer Hintergrund
Schon in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hat sich eine neue Wissenschaft entwickelt, die Eugenik, die im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts zur Leitwissenschaft wird und als so genannte Rassenhygiene das Denken der Medizin beherrscht. Charles Darwin legt den Grundstein 1859 mit seinem Buch „The Origin of Species by Means of Natural Selection“. Es folgen Publikationen von u. a. Thomas Huxley und Ernst Haeckel, der den Darwinismus für Deutschland entdeckt. Bereits hier kann man darüber lesen, dass eine der vielen Aufgabe des Arztes darin besteht, für die biologische Auslese zu sorgen, die der Garant für ein höheres Kulturvolk sei. Alfred Ploetz stellt dem aus
4 Vgl. Heinz Zehmisch: Das Erbgesundheitsgericht. In: Ärzteblatt Sachsen 5/2002, S. 205-207.
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England kommenden Begriff der Eugenik den der „Rassenhygiene“ an die Seite. Ploetz will nicht nur Auslese sondern gezielte Zucht, um „Höherwertiges“ zu schaffen. Willibald Hentschel beschreibt 1904 in seiner Schrift „Varuna“ wie eine Zuchtsiedlung aussehen könnte.
Im Sommer 1914 scheinen Deutschlands Eugeniker knapp vor dem endgültigen Durchbruch zu stehen. Während am Balkan eine interessante Krise überzukochen beginnt, kommt im Berliner Reichstag ein Sterilisierungsgesetz in die erste Lesung. Es war rasch erarbeitet worden, nachdem seit 1912 phantastisch anmutende Berichte über eugenische Erfolge aus den USA ins alte Europa herübergeschwappt waren 5 . Neben minderwertigem Nachwuchs glaubt man auch gleich Sexualstraftaten unterbinden zu können 6 .
Doch dann bricht der verheerende Erste Weltkrieg aus, in dessen Verlauf Deutschlands Eugeniker sämtliche ihrer Prognosen revidieren müssen. Anstelle eines kurzen Gefechtes folgt ein lang andauerndes Gemetzel, das in den Augen der - seltsamerweise - alle in der Heimat verbliebenen und der Front vorenthaltenen rassenhygienischen Weltverbesserer 7 zu einer Auslöschung der Elite und einem Überhandnehmen der „Minderwertigen“ zu führen droht. Schließlich kommt den bevölkerungspolitisch dilettierenden Medizinern auch noch das monarchische Staatssystem abhanden und ausgerechnet die „Partei der Masse“ (SPD) übernimmt die Regierung. Die rassenhygienische Bewegung in Deutschland fällt in eine tiefe Sinnkrise. Vor 1918 geschätzte Überlegungen aus den USA sind seit der Niederlage gegen selbigen Staat nicht mehr diskutabel und zudem werden dort die eugenischen Gesetze im Laufe der 1920er Jahre teilweise wieder abgeschafft. Sie haben sich als Unsinn erwiesen.
Auf dem Höhepunkt der „nationalen Erniedrigung“, wie die Deutschnationalen das Jahr 1923 wegen Inflation, Ruhrbesetzung und Regierungskrise nennen, entbrennt plötzlich die rassenhygienische Debatte von neuem. Eine Serie von Gesetzesvorschlägen zur Sterilisation von erblich Schwachsinnigen, Epileptikern, Schizophrenen, Stummen, Blinden und Alkoholikern wird diskutiert. Wenig später schießt der Protagonist der Debatte ein Kastrationsgesetz gegen „Sittlichkeitsverbrecher“ hinterher. Auf einmal
5 Von großer Bedeutung war hier der österreichische Diplomat Geza v. Hoffmann gewesen, der die wichtigsten
Gesetze und Entwicklungen jenseits des großen Teiches übersetzte und publizierte. Siehe z.B. Geza v. Hoffman:
Die Rassenhygiene in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, München 1913.
6 Friedrich Ludwig Gerngross: Sterilisation und Kastration als Hilfsmittel im Kampf gegen das Verbrechen,
München 1913.
Zur Rolle der Eugenik in den USA und den transatlantischen Beziehungen siehe Stefan Kühl: The Nazi
connection. Eugenics, American racism, and German National Socialism, New York 1994.
7 Siehe hierzu Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945, Frankfurt/Main
2001, S. 71.
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diskutieren Vertreter aller Parteien und Mediziner jeder Couleur wieder über solche Gesetze. Elementare Teile der damaligen Entwürfe finden sich 1933 im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und im Gesetz gegen „Gewohnheitsverbrecher“ wieder 8 .
Aber wer steckt hinter diesen Gesetzesentwürfen? Eine Gruppe namhafter Universitätsprofessoren? Ein Arbeitskreis deutschnationaler und nationalsozialistischer Politiker? Keineswegs.
3. Das Leben von Gustav Boeters
Autor der zunächst unausgegorenen, dann immer weiter gefassten und von vielen Seiten übernommenen Gesetzesentwürfe ist der sächsische Bezirksarzt Gustav Boeters 9 . Sowohl von der Zeit- als auch von der Medizingeschichte ist er vernachlässigt worden. In den Standardwerken findet er zwar Erwähnung, doch taucht er dort aus dem Nichts auf und verschwindet auch wieder 10 . Bisweilen wird sein Name auch falsch geschrieben oder die ihm zugeordneten Literaturzitate erweisen sich als ungenau 11 . Dabei würde ein Blick auf seine „Karriere“ geradezu symptomatische Einsichten in das Innenleben der rassenhygienischen Bewegung in Deutschland gewähren. Wer war nun dieser Mann aus dem Nichts?
3.1 Boeters’ erste Jahre
Gustav Emil Boeters erblickt am 3. Dezember 1869 in Chemnitz als Sohn eines Oberlehrers das Licht der Welt. Er absolviert vor Ort erfolgreich das Realgymnasium und studiert 1889 bis 1894 in Leipzig Medizin. Während viele seiner Altersgenossen - auch wenn sie aus nicht allzu vermögendem Hause stammen - den Studienort variieren, um
8 Zur aufschlussreichen Einordnung der Gesetze aus Sicht der Täter siehe Arthur Gütt/Ernst Rüdin/Falk Ruttke:
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nebst Ausführungsbestimmungen, München
1936.
Franz Gürtner: Das neue Reichsgesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher. In: Archiv für Kriminologie
(93) 1933, S. 197-200.
9 Zu den weiteren Angaben hinsichtlich seiner Person und Karriere habe ich mich auf die umfangreiche, von der
Forschung aber bislang nicht genutzte Dienstakte Boeters im sächsischen Hauptstaatsarchiv gestützt.
Sächsisches Hauptstaatsarchiv: Akten der Kreishauptmannschaft Zwickau, Akte Dr. Boeters.
10 Paul Weindling: Health, race, and German politics between national unification and nazism 1870-1945, New
York 1989, S. 389-393, 406-407.
Peter Weingart/Jürgen Kroll/Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in
Deutschland, Frankfurt/Main 1988, S. 291-292.
11 Siehe z.B. Joachim Müller: Sterilisation und Gesetzgebung bis 1933, Husum 1985.
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Arbeit zitieren:
M. A. Teresa Cave, 2005, Gustav Boeters. Der Prophet aus der Provinz oder Amoklauf eines Einäugigen, München, GRIN Verlag GmbH
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