- 1 -
Inhalt
Inhalt 1
Literaturliste 2
I. Aufsätze 4
II. Monografien 5
A. Einleitung 6
1. Zielsetzung 6
2. Problematik 6
B. Marc Amstutz’ Aufsatz: Die Verfassung von Vertragsverbindungen 7
1. Inhalt 7
2. Ansatz 7
3. Gliederung 7
C. Kurzübersicht der wesentliche Denkschritte 8
D. Auseinandersetzung mit den Thesen des Marc Amstutz 9
1. Referenzvielfalt im Kontext und argumentative Schwachstellen 10
2. Umstellung auf eine „Evolutionssemantik“ - notwendig und schlüssig? 13
3. Einbringung des formellen Rechts - Schwierigkeiten o. immanente Lösungen? 14
4. Der Abschluss der Erörterung - ein offenes Ende? 20
E. Abschließende Bewertung 22
Anhang 23
I. Referat 23
II. Folien 29
- 2 - Literaturliste
I. Aufsätze
Marc Amstutz Die Verfassung von Vertragsverbindungen,
in: Die vernetzte Wirtschaft: Netzwerke als Rechtsproblem,
Zür ich: Schulthess 2004, S. 45-86
zit.: Amstutz, Die Verfassung von Vertragsverbindungen, S. xy
Marc Amstutz Rechtsgeschichte als Evolutionstheorie: Anmerkungen zum
Theorierahmen von Marie Theres Fögens Forschungsprogramm,
in: Rg 1 (2002), 26ff.
zit.: Amstutz, Rg 1 (2002), S. xy
Marc Amstutz Historizismus im Wirtschaftsrecht: Überlegungen zu einer
evolutorischen Rechtsdogmatik,
in: Rainer J. Schweizer et al. (Hrsg.), FS für Jean Nicolas Druey
zum 65. Geb., Zürich: Schulthess 2002, 21 m.w.N
zit.: Amstutz, Evolutorische Rechtsdogmatik, S. xy
Markus Heilmann Angepasste Selbstbeschreibung: Zu Niklas Luhmanns „Evolution der
Evolution“
in: Thomas Wägenbaur (Hrsg.), Blinde Emergenz? Interdisziplinäre
Beiträge zu Fragen kultureller Evolution
Band 1, Heidelberg: Synchron Verlag 2000
zit.: Heilmann, in: Wägenbaur, Blinde Emergenz?, S. xy
Werner Maihofer Die gesellschaftliche Funktion des Rechts
in: Rüdiger Lautmann, Werner Maihofer, Helmut Schelsky (Hrsg.),
Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie: Die Funktion des
Rechts in der modernen Gesellschaft,
Bd. 1, Bielefeld: Bertelsmann Universitätsverlag, 1970, S. 11-36
zit.: Maihofer, gesellschaftliche Funktion des Rechts, S. xy
Michael Martinek Buc hbesprechung Mathias Rohe/Netzverträge;
in: Neue Juristische Wochenzeitschrift 2000, S. 1397
zit.: Martinek, NJW 2000, S. 1397
Tamás Meleghy,
H.-J. Niedenzu Einleitung: Die Evolutionstheorie und die Sozialwissenschaften,
in: Tamás Meleghy/Heinz Jürgen Niedenzu (Hrsg.), Soziale
Evolution: Die Evolutionstheorie und die Sozialwissenschaften,
Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2003, 11 ff.
zit.: Meleghy/Niedenzu, Die Evolutionstheorie und die
Sozialwissenschaften, S. xy
Lutz Michalski Buchbesprechung Mathias Rohe/Netzverträge;
in: Archiv für die civilistische Praxis, Bd. 199 (1999), S. 254-256
zit.: Michalski, AcP 199 (1999), S. xy
- 3 -Gunther Teubner Den Schleier zerreißen? Zur rechtlichen Verantwortung ökonomisch
„effizienter“ Vertragsnetzwerke
in: Kritische Vierteljahresschrift, Bd. 90 (1993), S. 367ff.
zit.: Teubner, KritV 90 (1993), S. xy
Gunther Teubner Globale Zivilverfassungen: Alternativen zur staatszentrierten
Verfassungstheorie
in: Zeitschrift für ausländisches u. öffentl. Recht Bd. 63 (2003), S. 1-28
zit.: Teubner, ZaöRV 63 (2003), S. xy
Gunther Teubner,
Peer Zumbansen Rechtsentfremdungen: Zum gesellschaftlichen Mehrwert des
zwölften Kamels
in: ZRSoz 21 (2000), S. 189ff.
zit.: Teubner/Zumbansen, ZRSoz 21 (2000), S. 189ff.
Rudolf Wiethölter Zum Fortbildungsrecht der (richterlichen) Rechtsfortbildung:
Fragen eines lesenden Recht-Fertigungslehrers
in: Kritische Vierteljahresschrift Bd. 71 (1988), S. 1 f.
zit.: Wiethölter, KritV 71 (1988), S. xy
Klaus A. Ziegert Das Ende der sozialen Fahnenstange?
in: Rüdiger Voigt (Hrsg.), Evolution des Rechts, 1. Auflage,
Baden-Baden: Nomos 1998, S. 215-250
zit.: Ziegert, Soziale Fahnenstange, S. xy
- 4 - II.Monografien
Manfred Fassler Netzwerke
Münc hen: Fink, 1. Aufl. 2001
zit.: Fassler, Netzwerke, S. xy
Heinz von Foerster Wissen und Gewissen: Versuch einer Brücke,
Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1993
zit.: Foerster, Wissen und Gewissen, 1993, S. xy
Michel Foucault Die Ordnung der Dinge: Eine Archäologie der Humanwissenschaften,
Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1974
zit.: Foucault, Humanwissenschaften, S. xy
Werner Gephardt Gesellschaftstheorie und Recht: Das Recht im soziologischen Diskurs
der Moderne,
Frankfurt am Main: Suhrkamp 1. Aufl. 1993
zit.: Gepha rdt, Gesellschaftstheorie und Recht, S. xy
Stephen Jay Gould The Structure of evolutionary theory,
Cambridge, Mass./London: Belknap 2002
zit.: S.J. Gould, The Structure of evolutionary theory, S. xy
Leo Kissler Recht und Gesellschaft
Opladen: Leske und Budrich, 1984
zit.: Kissler, Recht und Gesellschaft, S. xy
Georg Kneer,
Armin Nassehi Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme
München: Fink, 4. Aufl. 2000
zit.: Kneer/Nassehi, Luhmanns Theorie, S. xy
Niklas Luhmann Das Recht der Gesellschaft
Frankfurt/Main: Suhrkamp 1. Aufl. 1993
zit.: Luhmann, Recht der Gesellschaft, S. xy
Niklas Luhmann Die Gesellschaft der Gesellschaft
Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1. Aufl. 1997 Bd. 1-2
zit.: Luhmann, Gesellschaft der Gesellschaft, Bd. x, S. xy
Niklas Luhma nn Soziale Systeme
Frankfurt/Main: Suhrkamp, 5. Aufl. 1994
zit.: Luhmann, Soziale Systeme, S. xy
Niklas Luhmann Organisation und Entscheidung,
Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, 2000
zit.: Luhmann, Organisation und Entscheidung, S. xy .
- 5 -Manfred Rehbinder Rechtssoziologie
New York, Berlin: Walter de Gruyter, 3., neubearb. Aufl. 1993
zit.: Rehbinder, Rechtssoziologie, S. xy
Matthias Rohe Netzverträge: Rechtsprobleme komplexer Vertragsverbindungen,
Tübingen: Mohr Siebeck 1998
zit.: Rohe, Netzverträge, S. xy
Helmut Willke Systemtheorie I: Grundlagen
Stuttgart: Lucius & Lucius 6. Aufl. 2000
zit.: Willke, Systemtheorie I: Grundlagen, S. xy
- 6 - A.Einleitung
1. Zielsetzung
Vorliegend möchte ich im Rahmen des rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Seminars „Zentrum und Peripherie im Rechtssystem der Weltgesellschaft“ eine kritischkonstruktive Auseinandersetzung mit dem von Marc Amstutz verfassten system- und netzwerkthematischen Aufsatz „Die Verfassung von Vertrags verbindungen“ 1 führen. Dazu werde ich die Argumentation des Marc Amstutz nachskizzieren und versuchen, etwaige Schwachstellen aufzuzeigen.
2. Problematik
Geänderte ökonomische und technische Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahrzehnten zu einem Anwachsen multipolarer Schuldverhältnisse, z.T. mit einer Vielzahl Beteiligter, geführt. Unsere Wirtschaftsordnung entwickelt sich damit hin zu immer komplexeren Leistungsbeziehungen. Das Zivilrecht muss sich der Aufgabe stellen, diesen Abläufen einen verlässlichen Ordnungsrahmen zur Verfügung zu stellen - jedoch orientiert sich das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorrangig an zweiseitigen Schuldverhältnissen 2 . Der erhöhte Komplexitätsgrad multipolarer Schuldverhältnisse führt somit zu einer zunehmenden Überforderung des „klassischen“ bipolaren Systems. Die Folge sind Probleme in der interessengerechten Lösungsfindung innerhalb konfliktgeladener zusammengesetzter Verträge (Vertragsverbindungen).
Immer mehr Monografien widmen sich daher dieser Thematik 3 , so auch der zu untersuchende Aufsatz des Prof. Dr. Marc Amstutz.
1 Marc Amstutz: Die Verfassung von Vertragsverbindungen, in: Die vernetzte Wirtschaft: Netzwerke als Rechts-
problem, Zürich: Schulthess 2004, S. 45-86; zit.: Amstutz, Die Verfassung von Vertragsverbindungen, S. xy
2 Michalski, AcP 199 (1999), S. 254
3 z.B. Mathias Rohe (Diss.): Netzverträge - Rechtsprobleme komplexer Vertragsverbindungen, JuS Privatum
Bd. 23, Tübingen, Mohr Siebeck 1998, 542 S.
- 7 - B.Marc Amstutz’ Aufsatz: Die Verfassung von Vertragsverbindungen
1. Inhalt
Marc Amstutz befasst sich in seinem Aufsatz „Die Verfassung von Vertragsverbindungen“ genau mit diesem Problem der Jurisprudenz, die neu hervortretenden Formen arbeitsteiligen Wirtschaftens, d.h. Vertragsverbindungen, normativ besser zu erfassen 4 . Als Maßstab verwendet er dabei das schweizerische Obligationenrecht (OR) - welches jedoch dieselben Probleme mit multipolaren Verträgen bekundet wie das Schuldrecht des deutschen BGB.
2. Ansatz
Die Vertragsverbindungsproblematik sieht Amstutz vor allem darin, dass dabei aus bilateralen Rechtsbeziehungen neue Erwartungsordnungen entstehen, welche sich mit he rkömmlicher Rechtsdogmatik nicht konfliktfrei einfangen lassen 5 . Als Lösungsvorschlag bietet er an, diese emergenten Erwartungsordnungen einer Rechtsverfassung höherer Ordnung zuzuführen, das bedeutet, eine Verbundverfassung aus den obligationenrechtlichen Regeln heraus zu entwickeln.
Gelingen möchte ihm dies durch die Einbringung rechtssoziologischer Erkenntnisse in die zivilistische Dogmatik.
3. Gliederung
Amstutz gliedert sein Schriftstück in drei gedanklichen Stufen 6 : Zuerst wird besprochen, wie das moderne Vertragsrecht die Blende in Bezug auf die Problematik der V ertragsverbindungen öffnen kann (I. „Les mondes intérieurs“ der Gesellschaft und das Recht).
Darauf aufbauend untersucht Amstutz Vertragsverbindungen und ihre Eigenarten im Spiegel der jüngeren schweizerischen Rechtsprechung (II. Auf der Suche nach den „mondes intérieurs“ der Vertragsverbindung) um sich abschließend der Frage zu widmen, wie auf die Erwartungsordnungen, die aus der Verbindung von Verträgen emergieren, privatrechtsdogmatisch reagiert werden kann, insbesondere wie eine schuldrechtliche Verfassung von Vertragsverbindungen zu entwerfen ist (III. Vertragsverbindungen als schuldrechtliches Verfassungsproblem).
4 Martinek, NJW 2000, S. 1397
5 Amstutz, Die Verfassung von Vertragsverbindungen, S. 45
6 Amstutz, Die Verfassung von Ve rtragsverbindungen, S. 45-46
- 8 - C.Kurzübersicht der wesentliche Denkschritte
An dieser Stelle erfolgt nur eine übersichtsartige Kurzvorstellung der Leitlinien des Aufsatzes. In meinem Referat habe ich die denklogische Entwicklung der These Marc Amstutz’ bezüglich der Verfassungskreation von Vertragsverbindungen bereits ausführlich nachskizziert (s. Anhang).
Evolutionstheoretische Entdeckungsreisen des Rechts in die Gesellschaft sind nötig, um die unbestimmte Gesetzmäßigkeit - genannt Faktor X (Rudolf Wiethölter 7 ) 8 - im Zugriff des Rechts auf die Gesellschaft zu ergründen und das betroffene Sozialsystem zur Lokalisierung seiner „blind spots“ zu befähigen.
Die Entdeckungsreisen erfolgen über die Reflexion des Rechts anhand evolutionstheoretischer Beobachtung. Diese wiederum erfolgt mittels des GOULDschen Analyserasters und deckt dabei die Verbindung von gesellschaftlichen Vernetzungsphänomenen und rechtlichen Vertragsverbindungen auf.
Das dadurch erarbeitete Seinsbild der Vertragsverbindung gelangt über die These des Bestehens von „constraints“ zu der Erkenntnis, dass diese den Sinn des Gesamtbildes auf eine hö here Ebene verlagern.
Da das Gesamtgebilde jedoch keine Ordnung bzw. Rechtsverfassung besitzt, möchte Amstutz Vertrags verbindungen aus den einfachen obligationenrechtlichen Regeln heraus mit Hilfe einer funktionalen Kollisionstechnik und unter Anwendung des Kriteriums der Funktionsfähigkeit des Vertragsverbundes verfassen.
Der Nachweis s oll geführt werden, dass das ge schriebene Recht bei einzelnen Vertragsverbindungen netzfunktionale Kriterien verwendet, um Zuordnungs fragen zu lösen und auf diese Weise Vertragsverbindungen schuldrechtlich zu verfassen. Die beispielhaft aufgegriffenen Artikel 262 und 399 OR illustrieren dabei laut Amstutz zwei unterschiedliche Verbundverfassungen.
Nach der Aufdeckung des jeweiligen netzfunktionalen Kalküls können die Bestimmungen als schuldrechtliche Netz-Verfassungsnormen verstanden werden und über die spezifische Konkretisierung der Funktion dem Rechtsanwender die Gestaltung einer schuldrechtlichen Verfassung ermöglichen.
7 Wiethölter, KritV 71 (1988), S. 1.f.
8 Die im Folgenden in Klammern vermerkten Theoretiker verweisen auf den Ursprung des jeweils voran
stehenden verwendeten Begriffs, welcher deren Werken entstammt . Auf eine Untersuchung wurde dabei
verzichtet. Zweck dieser Erläuterung ist die Darstellung der Referenzvielfalt (siehe D.1.)
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Juliane Jänisch, 2004, Die Verfassung von Vertragsverbindungen, München, GRIN Verlag GmbH
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