Inhaltsverzeichnis
1. Verantwortung des Menschen für die Tiere 3
2. Assistenzhunde 4
2.1 Besondere Eignung von Hunden 4
2.2 Blindenführhunde 5
2.2.1 Hilfsmittel Hund 5
2.2.2 Bestehende Probleme 6
2.2.3 Therapeutische Effekte von Blindenführhunden 6
2.3 Tierschutz bei Assistenzhunden 7
3. Delphintherapie 8
3.1 Beziehung zwischen Mensch und Delphin 8
3.2 Forschungsansätze 9
3.3 Bausteine der Delphintherapie 10
3.4 Effekte bei behandelten Kindern 11
3.5 Wirkweise der Delphintherapie 11
3.6 Kritik 12
4. Bezug zur Sozialen Arbeit 14
Literaturliste 16
Anhang
2
1. Verantwortung des Menschen für die Tiere
Die Beziehung zwischen Menschen und Tieren sowie die Stellung des Tieres in der Gesellschaft sind seit jeher geprägt von der sozio-kulturellen Entwicklung des Menschen. Bis heute unterliegt die Beziehung einem stetigen Wandel. So lebten z.B. frühere Hochkulturen mit der Vorstellung von Göttern in Gestalt von Tieren, während durch die zunehmende Industrialisierung das Tier zur Sache wurde. Da Tiere in langer Domestikation in den Dienst des Menschen genommen wurden, „liegt (es) daher in unserer Verantwortung, für diese Tiere zu sorgen und Elend (…) von ihnen fernzuhalten.“ 1 Tierhaltung heißt dabei in erster Linie Fürsorge. Das Maß der Bereitschaft zum Schutz der Tiere macht unsere Nächstenlieb deutlich. „In der Bereitschaft zum Schutz der Tiere spiegelt sich in hohem Maße die Humanität der menschlichen Gesellschaft wider.“ 2 Die Beziehung des Menschen zur Natur und zu den Tieren entscheidet sich mit der Stellung des Menschen in der Welt. Es herrscht weitgehend Konsens darüber, dass der Mensch das einzig vernunftbegabte Wesen ist, das nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurde. Der entscheidende Unterschied zwischen Menschen und Tieren liegt für die biblisch-christliche Überlieferung darin, dass der Mensch nach dem Bild Gottes geschaffen ist. Durch die Gottebenbildlichkeit wird dem Menschen eine besondere Würde, Verantwortung und Sonderstellung gegenüber der Schöpfung verliehen. Die Sonderstellung ergibt sich aus der Schöpfungsgeschichte Gen 1,26-1,28:
Dann sprach Gott: Lasst uns Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich. Sie sollen herrschen über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels, über das Vieh, über die ganze Erde und über alle Kriechtiere auf dem Land. Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Gottes Abbild schuf er sie. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, und herrscht über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die sich auf dem Land regen.
Dies kann aber nicht zur Rechtfertigung dienen, die Natur und auch die Tierwelt willkürlich auszubeuten. Obwohl der Mensch Abbild Gottes ist, besteht eine Gemeinsamkeit zwischen Mensch und Tier. Beide sind Geschöpfe Gottes, von Gott geschaffene Wesen. Es existiert daher eine Mitgeschöpflichkeit, die einen artgerechten und verantwortlichen Umgang mit Tieren impliziert.
„Die Tiere sind Teil der Schöpfung. In der Schöpfung begegnen wir der Größe, Allmacht und Güte Gottes. Die Schöpfung ist uns anvertraut nicht zur Ausbeutung, sondern zur Mitverantwortung. Wir können nicht über die Schöpfung verfügen, wie es uns gefällt, sondern
1 Gerweck, Gerhart: Das Recht der Tiere: Persönliches Plädoyer für den Tierschutz, S.31
2 Gerweck, Gerhart: Das Recht der Tiere: Persönliches Plädoyer für den Tierschutz, S.32
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wir müssen uns fragen, ob unser Umgang mit der Schöpfung auch dem Willen des Schöpfers entspricht. Wir sollen Partner Gottes sein. Der Partner ist aber kein Ausbeuter.“ 3 Als Stellvertreter Gottes kann die Verantwortung des Menschen nur begrenzt sein; es besteht eine Verantwortung für das Handeln vor dem Schöpfer. „Das bedeutet, daß wir Menschen davon abkommen müssen, uns als Beherrscher aller Kreatur zu verstehen und zu fühlen, um in echter christlicher Demut unseren Platz inmitten alles Lebendigen, inmitten der Kreatur zu erkennen.“ 4 Für die tiergestützte Therapie und Pädagogik ist dieses Thema sehr wichtig, da man sich immer vor Augen halten muss, dass die im Einsatz befindlichen Tiere keine Gegenstände sind, dieähnlich wie eine Turnmatte o.ä. - nach dem Einsatz einfach weggeschlossen werden können. Es handelt sich um Lebewesen mit besonderen Aufgaben, die einer artgerechten Haltung bedürfen. Vor allem in Anbetracht der Tatsachen, dass auch für die Tiere die Arbeit anstrengend ist und sie dementsprechend Erholungspausen benötigen.
2. Assistenzhunde
„Assistenzhund ist ein Überbegriff für alle eigens ausgebildeten Hunde, die hauptberuflich einem Menschen mit motorischen, sensorischen oder emotionalen Beeinträchtigungen helfen.“ 5 Die ersten Assistenzhunde wurden in Deutschland ausgebildet. Es handelte sich um Blindenführhunde, die im Krieg erblindeten Soldaten zur Verfügung gestellt wurden. Im Laufe der Jahrzehnte kamen mehr Aufgabenbereiche hinzu. So gibt es heute neben dem bekannten Blindenführhund auch noch Behindertenbegleithunde, Signal- /Hörhunde, Epilepsiehunde und Diabeteshunde. Hunde werden also bei verschiedensten Arten von Behinderung eingesetzt. Gemeinsam ist ihnen, dass der Mensch mit Behinderung Hundehalter ist, den Hund versorgt und für ihn verantwortlich ist.
2.1 Besondere Eignung von Hunden
Der Hund befindet sich schon sehr lange im Einsatz für den Menschen, z.B. als Hirten- und Hütehund, Lawinensuchhund, Drogenspürhund etc. Sie gehören zu den beliebtesten Haustieren des Menschen und besitzen daher - auch im Einsatz als Assistenzhund - die nötige gesellschaftliche Akzeptanz.
Hunde sind Rudeltiere und vom Verhalten an die Sozialordnung im Rudel geprägt. Sie akzeptie ren ihren Menschen daher sehr schnell als Leittier und folgen dessen Kommandos. „Der Mensch fühlt sich verstanden und bestätigt. Diese soziale Beziehung zwischen Mensch und Tier
3 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Die Verantwortung des Menschen für das Tier, S.16
4 Gerweck, Gerhart: Das Recht der Tiere: Persönliches Plädoyer für den Tierschutz, S. 15
5 Olbrich, Prof.Dr. Eberhard; Otterstedt, Dr.Carola (Hrsg.): Menschen brauchen Tiere, S. 360
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bildet eine der vielen guten Voraussetzungen, die Hunde auch zu therapeutische n Begleitern befähigen.“ 6
Voraussetzung für den Einsatz ist allerdings eine gute Sozialisation des Hundes, in welcher der Hund schon früh an den Menschen gewöhnt wird. Durch positive Kontakte bauen die Hunde Vertrauen zum Menschen auf und können eine Beziehung aufbauen. Zwingerhaltung, mangelnde Pflege und Verwahrlosung führen eher zu aggressivem Verhalten des Hundes. Als Assistenzhund ist im Grunde jede Hunderasse geeignet, wobei nicht unbedingt jeder Hund für den Einsatz geeignet sein muss. Sehr wichtig sind Charaktereigenschaften wie z.B. „ein sicheres, ruhiges Wesen, geringe Aggressionsbereitschaft, Führigkeit, Freundlichkeit, soziales Verhalten (…). Ein Therapiehund sollte gelernt haben, mit Artgenossen und Menschen zu kommunizieren. Und nicht zuletzt muss er gesund und schmerzfrei sein, da Schmerzen auch beim nettesten Hund aggressive Reaktionen auslösen können.“ 7
2.2 Blindenführhunde
Der Mensch ist „wie kein anderes Lebewesen ein Augenwesen. Das Auge ist für ihn das wichtigste Führungsorgan bei seiner Orientierung innerhalb des Lebensraumes.“ Bei teilweisem Verlust versuchen andere Sinne, den entstandenen Orientierungsverlust auszugleichen. So haben viele Blinde z.B. einen sehr ausgeprägten Tast- und Hörsinn. Die Anpassung an die veränderte Situation erfolgt allerdings bei jedem Betroffenen unterschiedlich. Es entstehen nicht nur Orientierungsprobleme, sondern die eigene Sicherheit ist gefährdet. Eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr ist oft nicht gewährleistet. Meist werden soziale Kontakte erschwert, was wiederum zu sozialer Isolierung führt. Bei Späterblindeten besteht die Gefahr einer Identitätskrise, weil z.B. der Job nicht mehr ausgeführt werden kann und es zu vielen Einschränkungen kommt.
2.2.1 Hilfsmittel Hund
Blindenführhunde sind gemäß §33 SGB V ein Hilfsmittel. Er ist damit „das einzige ersetzende, lebende, individuelle und sensomotorische Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation i.S. der gesetzlichen Krankenversicherung“ 8 und gewährleistet Orientierung in vertrauter als auch fremder Umgebung. Die Krankenkassen müssen für die Kosten zur Anschaffung eines Blindenführhundes in angemessenem Rahmen aufkommen. Vorgesehen waren feste
6 Otterstedt, Dr. Carola: Tiere als therapeutische Begleiter, S.138
7 Olbrich, Prof.Dr. Eberhard; Otterstedt, Dr.Carola (Hrsg.): Menschen brauchen Tiere, S. 373
8 Riederle, Georg: Die Bedeutung des Führhundes, S.33
5
Arbeit zitieren:
Christa Margelisch, 2005, Therapie mit bzw. durch Tiere, München, GRIN Verlag GmbH
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