Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis I
Kapitel 1 Das GATS - eine kurze Einleitung S.1
Kapitel 2 Von Bretton Woods zum GATS: Ursprung S.2
und Geschichte
Kapitel 3 Einordnung des GATS in die WTO- S.4
Ordnung
Kapitel 4 Freihandel als notwendige S.5
Rahmenbedingung
Kapitel 5 Kategorisierung von Dienstleistungen im S.6
GATS
Kapitel 6 Die Grundprinzipien des GATS S.7
Kapitel 7 Kritische Auseinandersetzung mit den S.9
Folgen des GATS
Kapitel 7a) Bereitstellung Öffentlicher Dienstleistungen S.9
- die Hoheitsklausel
Kapitel 7b) Das GATS und die Folgen für die nationale S.10
Bildung
Kapitel 7c) Kultur und Tradition S.12
Kapitel 7d) Öffnung des Wassermarktes S.12
Kapitel 7e) Die Transparenz des GATS auf dem S.13
Pr üfstand
Kapitel 7f) Entwicklungsländer und die Dominanz des S.14
Nordens
Kapitel 7g) Interessenkonflikt bei der Erbringungsweise S.16
4
Kapitel 8 Abschlussbewertung und Fazit S.16
Literaturverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis V
I
1. Das GATS - eine kurze Einleitung
GATS ist die internationale Abkürzung für General Agreement on Trade in Services. Dahinter verbirgt sich das erste weltweite multilaterale Abkommen zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, welches im Jahre 1994 im Rahmen der sogenannten Uruguay-Runde neben dem GATT (General Agreement in Tariffs and Trade) und dem TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) als wesentlicher Bestandteil in das Gründungsvertragswerk der Welthandelsorganisation WTO aufgenommen wurde.
Im Gegensatz zum internationalen Waren- und Güterverkehr stellt sich bei der Analyse der Handelshemmnisse für den internationalen Dienst-leistungshandel ein komplexeres Problem dar. Statt Zöllen und Kontingenten (tarifäre und nicht-tarifäre Hemmnisse) beim Güterverkehr liegt
dies an der hochgradigen Heterogenität der Dienstleistungen 1 , die sich gerade in der Vielfältigkeit der Erbringungsweisen und in der Identifizierung von Hemmnissen an sich niederschlägt. Problematisch erweist sich auch die Definition von Dienstleistungen. Als klassische Kriterien werden die Simultanität von Produktion und Konsum, der Mangel an Trans-port- und Lagerfähigkeit, die Immaterialität und der hohe Humankapital-
anteil genannt 2 . Im modernen Dienstleistungssektor lassen sich aber durchaus auch Gegenbeispiele finden, die beispielsweise über eine hohe Kapitalintensität verfügen (Telekommunikation).
Durch die Mitgliedschaft in der WTO, aus der die Anerkennung des GATS-Vertragswerkes hervorgeht, haben die Länder sich auf eine Reihe von Rechten und Pflichten verständigt, deren Ziel es sein soll, die Handelsliberalisierung voranzutreiben, um die allgemeine Weltwohlfahrt zu steigern.
Ob und wie dieses Ziel durch die Aufnahme des GATS in das Regelwerk der WTO erreicht wird soll im folgenden kritisch untersucht werden.
1 vgl. Langhammer, S.166
2 vgl. www.gats.de , S.1/6
1
2. Von Bretton Woods zum GATS: Ursprung und Geschichte
Nachdem die Weltwirtschaftskrisen der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts schweren volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet hatten, kamen führende Wirtschaftsexperten zu dem Ergebnis, dass die strengen Regulie-rungen im Handelsverkehr einen erheblichen Schuldanteil hatten 3 . Aus diesem Grunde wurde 1944 auf der Konferenz von Bretton Woods 4 ein neues Welthandelssystem beschlossen. Dies sollte im wesentlichen durch die Einrichtung des Internationalen Währungsfonds IWF, der Weltbank
und der Internationalen Handelsorganisation ITO gestützt werden 5 .
Aufgrund der Ablehnung des US-Kongresses, der ITO beizutreten, scheiterte das Vorhaben eine Internationale Handelsorganisation ITO zu installieren. Lediglich der IWF, der ein System fixer Wechselkurse observieren und Währungsspekulationen unterbinden sollte, und die Weltbank, die kriegsgeschädigte Länder und Entwicklungsländer unterstützen sollte, wurden aufgebaut.
Im Jahre 1947 wurden weitere Schritte zur Liberalisierung im Welthandel vereinbart. Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) trat in Kraft und wurde durch eine Interimskommission des IWF als entscheidendes Deregulierungsinstrument eingesetzt. Das GATT zielte darauf ab, Zollbeschränkungen und nicht-tarifäre Handelshemmnisse abzubauen , um so die Liberalisierung des weltweiten Güter- und Warenhandels zu forcieren.
Von 1984 bis 1994 fand die sogenannte Uruguay-Runde statt, bei der neben der Einrichtung der WTO das GATS ins Leben gerufen wurde, um dem stetig an wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung zunehmendem
Dienstleistungssektor Rechnung zu tragen 6 (siehe Abb.1, Abb.2).
3 vgl. Bender, S.540
4 vgl. Cassel, S.371
5 vgl. Bender, S.540
6 vgl. Beise, S.114
2
Abb. 1: Die expansive Entwicklung des dt. Dienstleistungssektors
Abb. 2: Progn. Beschäftigungszunahme im dt. Dienstleistungssektor (1995-2010)
3
3. Einordnung des GATS in die WTO-Ordnung
Die Welthandelsorganisation basiert rechtlich auf dem WTO-Abkommen. Dieses stellt ein multilaterales Handelsabkommen dar, welches auf drei elementaren Säulen verankert ist.
Die erste Säule ist das bereits erwähnte GATT, das 1994 sowohl durch die Erschließung des Austausches von Agrarprodukten sowie Textil- und Bekleidungsgütern, als auch durch Präzisierung der Ausnahmeklauseln für Antidumping- und selektive Schutzmaßnahmen modifiziert wurde. Hinzu kam als zweites Säulenelement ein Abkommen namens TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), welches die Rahmenbedingungen für die Einigung auf Standards zum Schutz geistiger Eigentumsrechte schaffte.
Die dritte Säule wird durch das zu thematisierende GATS-Abkommen verkörpert, das zu einer Liberalisierung des internationalen Dienstleis-tungshandels führen soll.
Für die drei Säulen gilt der „single package approach“, der alle WTO-Mitgliedstaaten verpflichtet, alle unter dem multilateralen Dach stehen-den Abkommen (siehe Abb.3) zu übernehmen 7 .
Abb. 3: Die Säulen der Welthandelsorganisation
7 vgl. Bender, S.213
4
Arbeit zitieren:
Matthias Schwaer, 2003, Das GATS in der Kritik, München, GRIN Verlag GmbH
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