Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen
von: Daniel Freudenberg
3. Fachsemester
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung zum Thema 1
2. Einleitung zum Fall Mannesmann/Vodafone 2
3. Begriffsabgrenzung mit Bezug auf das Praxisbeispiel Mannesmann/Vodafone 3
3.1. Feindliche Übernahme 4
3.1.1. Tender Offer 4
3.1.2. Dawn Raid 5
3.2. Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen 6
3.2.1 Ausgeführte Abwehrmaßnahmen von Mannesmann gegen Vodafone 6
3.2.1.1. Stellungnahme des Vorstands 6
3.2.1.2. Equity Story 7
3.2.1.3. Road Shows 8
3.2.1.4. Allgemeine Werbekampagnen 9
3.2.1.5. Poison Pills 10
3.2.1.6. White Knight 11
3.2.1.7. Zukauf von Aktiva 11
3.2.1.8. Golden Parachute 12
3.2.2. Denkbare Abwehrmaßnahmen von Mannesmann gegen Vodafone 13
3.2.2.1. Crown Jewels 13
3.2.2.2. Ausgabe vinkulierter Namensaktien 15
4. Abschließende Beurteilung des Beispiels Mannesmann/Vodafone 15
5. Abschließende Beurteilung des Themas und Ausblick 17
Literaturverzeichnis 18
1. Einleitung zum Thema
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Themenkomplex der Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen. Feindliche Übernahmen gehören in das Feld der Mergers and Acquisitions (Kurzform: M & A). Der Markt für Mergers and Acquisitions ist seit Anfang der Neunziger Jahre stetig gewachsen und hat im Jahr 2000, mit einem Gesamttransaktionsvolumen von 3.498 Milliarden US-Dollar weltweit, seinen Zenit erreicht. Nach den negativen weltwirtschaftlichen Entwicklungen ab dem Jahr 2001 verlor auch der Markt für Unternehmenstransaktionen sein Gewicht. Allerdings ist dies nach herrschender Meinung nur eine vorübergehende Schwächung des Mergers and Acquisitions Marktes, der in den nächsten Jahren weiter wachsen wird.1 Es ist folglich zu erwarten, dass weitere Merger and Acquisition-Wellen auf die Unternehmenswelt zukommen, vor allem in und aus den Vereinigten Staaten, da hier die Marktführer der Mergers and Acquisitions beheimatet sind. International ist der Anteil der feindlichen Übernahmen im Gegensatz zum gesamten Mergers and Acquisitions Markt zwar eher rückläufig, dies kann aber so nicht für Deutschland gelten, da die Neuordnung wirtschaftlicher Zusammenhänge hier noch nicht so fortgeschritten ist wie beispielsweise in den USA.2 Weiterhin werden auch in Anbetracht der voranschreitenden Globalisierung internationale Transaktionen immer zahlreicher. Vor allem Unternehmen in den USA zeigen Interesse an deutschen Unternehmen, die sich vor diesen Entwicklungen nicht versperren, aber teilweise schützen können.3 Dieser Schutz vor feindlichen Übernahmen, in Gestalt von professionellen Abwehrmaßnahmen, ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Über dem theoretischen Teil hinaus wird ein Praxisbeispiel dargestellt, welches in der folgenden, separierten Einleitung weiterführend vorgestellt wird. In der Abgrenzung von Übernahmemaßnahmen wurde bewusst die angewandte Taktik gegen eine weitere, der im Praxisbeispiel angewandten konträren, Taktik abgegrenzt, um einen weiteren Einblick in das Gesamtthema zu erhalten und um dem Leser die gewählte Taktik zu verdeutlichen. Die dann folgenden Abwehrmaßnahmen sind vorerst dem Praxisbeispiel entnommen, um dem Leser die Identifikation mit dem Thema zu gewähren und ihm zu verdeutlichen, welche Probleme das angegriffene Unternehmen hatte und wie es darauf reagiert hat. Nachfolgend werden noch zwei weitere Abwehrmaßnahmen vorgestellt, um aufzuzeigen, welche anderen Möglichkeiten das angegriffene Unternehmen hat und um einen Anhaltspunkt zur weiteren Forschung zu geben. Die Abschlussbeurteilungen des Praxis- und des Theorieteils sind wiederum separiert dargestellt, um den Ansprüchen des theoretischen und des praktischen Teils gerecht zu werden. Im theoretischen Teil der Arbeit wird auf das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verwiesen, welches erst nach dem Praxisbeispiel, am 01.01.02, in Kraft getreten ist und deshalb im Beispiel auch keine Anwendung findet.
2. Einleitung zum Fall Mannesmann/Vodafone
Ein Hauptbestandteil der vorliegenden Arbeit ist die Verwendung der Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen in einem Praxisbeispiel. Hierfür wurde vom Verfasser die medienwirksame Übernahme der Mannesmann Aktiengesellschaft (nachfolgend Mannesmann genannt) durch die Vodafone Group Public limited company. (Vodafone ist ein Akronym mit der Bedeutung „Voice Data Telephone“) gewählt, die mit 189,7 Milliarden Euro das bisher höchste Transaktionsvolumen besitzt.4 Das deutsche Traditionsunternehmen Mannesmann wurde im Jahr 1890 als DeutschÖsterreichische Mannesmannröhren-Werke AG gegründet.5 Die britische Vodafone Group Public limited company entsteht aus der Racal Radio Group, welche sich 1982 um das britische Zellularnetz bewirbt, den Zuschlag erhält und 1984 die Tochter Vodafone gründet. Im Jahr 1991 defusionieren Vodafone und die Racal Radio Group vollständig, die Vodafone Group Public limited company (nachfolgend Vodafone genannt) entsteht.6 Im vorliegenden Beispiel bewerkstelligt es Vodafone mit der gewählten, unnachgiebig ausgeführten Angriffsstrategie und der nötigen Aufmerksamkeit auf die Aktionen von Mannesmann eine Mehrheit an den von Mannesmann ausgegebenen Aktien zu erhalten. Beide Unternehmen einigen sich am Ende, um den Eindruck einer freundlichen Übernahme zu vermitteln, die allerdings nach herrschender Meinung nicht vorliegt.7 Die Hauptbeteiligten der Übernahme sind im Folgenden aufgeführt:
Beteiligte von Mannesmann8
Vorstandsvorsitzender Dr. Klaus Esser
Aufsichtsratvorsitzender Dr. Josef Ackermann
Betriebsratvorsitzender Jürgen Ladberg
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender Joachim Funk
Personalverantwortlicher Dietmar Droste
Beteiligte von Vodafone9
Chief Executive Officer Chris Gent
Director of Corporate Affairs Terry Barwick
Investor Relations Director Tim Brown
Senior Investor Relations Manager Melissa Stimpson
Beteiligte Finanzinstitutionen10
Für Mannesmann Morgan Stanley
Deutsche Bank AG
Merrill Lynch & Co. Inc.
J.P. Morgan
Rothschild
Für Vodafone11 The Goldman Sachs Group Inc.
Warburg Dillon Read
Travistock Communications
Sonstige Beteiligte
IG Metall Vorsitzender Klaus Zwickel
Landgericht Düsseldorf
Vivendi Universal
Orange
France Telecom
Die Motive zum Kauf von Mannesmann durch Vodafone sind neben dem Vorstoß von Mannesmann in den britischen Mobilfunkmarkt12, gleichwohl die hohe Verbreitung und Akzeptanz des D2-Zellularnetzes in Deutschland13, als auch die angestrebte Ausweitung im europäischen und weltweiten Mobilfunkmarkt.14
3. Begriffsabgrenzung mit Bezug auf das Praxisbeispiel Mannesmann/Vodafone
Das Themenfeld Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen erfordert die Begriffsabgrenzung der Termini Feindliche Übernahme, sowie Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen. Im Folgenden werden die beiden Begrifflichkeiten definiert, abgegrenzt und durch Bezüge zum Praxisbeispiel ergänzt. Es werden über das Praxisbeispiel hinaus weitere Maßnahmen dargestellt, die in der behandelten Umgebung denkbar gewesen wären. Ausgangssituation im Praxisbeispiel: Mannesmann gibt am 21. Oktober 1999 den Kauf von Orange, einem britischen Telekommunikationsunternehmen, bekannt. Dies interpretiert das britische Telekommunikationsunternehmen Vodafone als Angriff auf den britischen Markt und auf das eigene Unternehmen. Einen Tag später, am 22 Oktober 1999 beginnt Vodafone, kurz nach der Übernahme von Airtouch, mit den Bemühungen um Mannesmann.15
3.1. Feindliche Übernahme
[...]
1 Vgl. http://www.mergers-and-acquisitions.de, Zugriff vom 27.09.05.
2 Vgl. Achleitner, Handbuch Investment Banking, 2002, S. 149.
3 Vgl. http://www.mergers-and-acquisitions.de, Zugriff vom 28.09.05.
4 Vgl. http://www.mergers-and-acquisitions.de, Stand der Statistik 2004, Zugriff 29.09.05.
5 Vgl. http://www.mannesmann-archiv.de, Zugriff vom 07.09.05.
6 Vgl. http://www.vodafone.com im Media Centre, Zugriff vom 07.09.05.
7 Vgl. Vgl. Vater, Die Abwehr feindlicher Übernahmen, erschienen in Mergers & Acquisitions Review, Ausgabe 1/2002, S. 9.
8 Vgl. Rudzio/Frenke, Die Gentleman baten zur Kasse, erschienen in: Die Zeit Nr. 05/2004.
9 Vgl. http://www.vodafone.com im Media Centre, Zugriff vom 05.09.05.
10 Vgl. http://www.mergers-and-acquisitions.de/ Zugriff vom 05.09.05.
11 Vgl. auch / Zugriff vom 05.09.05. http://www.vodafone.com
12 Vgl. Höpner und Jackson, Entsteht ein Markt für Unternehmenskontrolle? Der Fall Mannesmann, erschienen in Leviathan, Ausgabe 29/2001, S. 544 – 563.
13 Vgl. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,242161,00.html, Chronik einer Übernahmeaffäre vom 18.10.04, Zugriff vom 08.09.05.
14 Vgl. Brost, M. und Rudzio, K., Schlachtfeld Börse, Die Zeit 48/1999.
15 Vgl. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,242161,00.html, Chronik einer Übernahmeaffäre vom 18.10.04, Zugriff vom 08.09.05.
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2005, Abwehrmaßnahmen gegen feindliche Übernahmen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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