Inhaltsverzeichnis
1 Notwendigkeit spezieller Datenschutzregelungen für den Multimediabereich 1
2 Überblick: Die Multimediagesetzgebung 2
2.1 Einordnung des TDDSG in die Multimediagesetzgebung 2
2.2 Regelungsebenen des Multimediarechts 3
3 Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) 4
3.1 Problemstellung und damit verbundene Ziele des TDDSG 4
3.2 Zentrale Regelungsinhalte des TDDSG 5
3.2.1 Zulässigkeit der Verarbeitung von Nutzerdaten 6
3.2.2 Transparenz- und Selbstbestimmungsrechte 7
3.2.3 Weitere zentrale Datenschutzgrundsätze 8
3.2.4 Datenschutzkontrolle und Sanktionen 9
4 Ausblick: Zukünftige Regelungsbedürfnisse im Multimediabereich 9
Erklärung
Quellen- und Literaturverzeichnis
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1 Einleitung
Das Thema Datenschutz ist heutzutage in aller Munde. Viele Bürger sorgen sich, dass ihre Daten unrechtmäßig gespeichert, genutzt oder verwertet werden. Hatte man vor einigen Jahren noch einen recht guten Überblick, wo man wem seine Daten zur Verfügung stellte, so ist diese Transparenz spätestens seit dem Aufkommen des neuen Mediums Internet mit seinen Diensten wie dem World Wide Web oder E-Mail verloren gegangen. Online -Shops, Auktionshäuser, virtuelle Spielwelten, Informationsdienste – es gibt eine Vielzahl von Angeboten, für die es notwendig ist bzw. die dazu verleiten, seine eigenen personenbezogenen Daten weiterzugeben. Nicht zuletzt ist nicht zu vernachlässigen, dass ein Nutzer beim Surfen im Internet zahlreiche Spuren hinterlässt. Wie werden diese Daten nun gespeichert? Werden sie für Werbezwecke missbraucht? Werden sie wieder gelöscht, sobald z.B. eine Mitgliedschaft bei einem Dienst gekündigt wird? Um diese Fragen rechtlich zu klären, ist eine Gesetzgebung zum Komplex „Datenschutz“ im Besonderen im Multimediabereich wichtig und erforderlich.
In dieser Arbeit werden die Regelungen des Teledienstedatenschutzgesetzes (im Folgenden mit „TDDSG“ abgekürzt) vorgestellt, das zentrale Vorschriften zu diesem Thema enthält. Dabei wird zunächst ein kurzer Überblick über die Multimediagesetzgebung allgemein gegeben und das TDDSG in diesen Gesamtzusammenhang eingeordnet. Danach wird sich Problemstellungen und den Zielen des TDDSG gewidmet, bevor im Konkreten beschrieben wird, welche Vorschriften das TDDSG in sich bereithält. Zuletzt zeigt ein kurzer Ausblick, welche Erfordernisse die aktuelle Entwicklung im Online-Bereich an die Multimedia- Gesetzgebung in den nächsten Jahren stellt.
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2 Überblick: Die Multimediagesetzgebung
Grundlage für jegliche Fragen zum Thema Datenschutz sind in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die Datenschutzgesetze der Länder. Hier sind zahlreiche Rahmenbedingungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten festgehalten. Konkrete Regelungen für verschiedene Lebensbereiche werden nicht getroffen. Deshalb ist für den Multimediabereich, wie auch für andere Bereiche wie das Polizeirecht etc. eine bereichsspezifische Gesetzgebung von Nöten. (Holznagel 2003, S. 169f.)
2.1 Einordnung des TDDSG in die Multimediagesetzgebung Für den Bereich der Informations- und Kommunikationsmedien finden sich Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), in der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV), im Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) und im Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG). Dieses enthält in Artikel 1 das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG) und in Artikel 3 das Gesetz zur digitalen Signatur (SigG). Das für diese Arbeit relevante Gesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ist in Artikel 2 enthalten. Das TDDSG regelt den Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung von „Telediensten“. Teledienste sind nach § 2 TDG „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder und Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt“ (Freitag 1999, S.163). Welches Gesetz nun im Konkreten für welche Regelungsebene zuständig ist, wird im folgenden Kapitel beschrieben.
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Johann Huber, 2005, Datenschutz im Multimediabereich - Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Munich, GRIN Publishing GmbH
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