J örg Stützinger: Seiten 4-12
Volker Konarek: Seiten 13-21
Dominic Heinfling: Seiten: 22-31
Inhaltsverzeichnis :
Neue Studiengänge - Der Bologna Prozess
1. Einleitung und Allgemeines
(Seite 4)
2. Die 10 Schritte nach Bologna
2.1 Prozess initiieren, Arbeitsstrukturen aufbauen
(Seite 4)
2.2 Arbeitsprozess in der Hochschule vernetzen
(Seite 4)
2.3 Rahmenbedingungen des Reformprozesses klären
und in der Arbeitsgruppe diskutieren (Seite 5)
2.4 Zielsetzung der Studiengangs definieren
(Seite 5)
2.5 Studiengangskonzept ausarbeiten
(Seite 5)
2.6 Lehrim- und Exporte mit den anderen Fakultäten abstimmen,
einschlie ßlich der Kooperation mit ausländischen Hochschulen
(Seite 6)
2.7 Neue Studien- und Prüfungsordnung entwickeln
(Seite 6)
2.8 Akkreditierung / Genehmigung / Anzeige
(Seite 6)
2.9 Prozess Studienangebot bewerben
(Seite 7)
2.10 Monitoring und Evaluierung
(Seite 7)
3. Internationale Vereinbarungen zum Bologna-Prozess
(Seite 7)
3.1 Sorbonne-Erklärung vom 25. Mai 1998
(Seite 8)
3.2 Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999
(Seite 10)
Erl äuterungen: Bachelor, Master und Modularisierung
1.0 Die neuen Studiengänge Bachelor und Master
1. Neue Abschlüsse
(Seite 13)
1.1 Bachelor
(Seite 14)
1.2 Master
(Seite 14)
1.3 Studiengänge - Unterscheidung
(Seite 15)
1.4 Neues europäisches Hochschulsystem
(Seite 15)
1.5 Abschlussbezeichnungen
(Seite 16)
2.0 Modularisierung
2
• 2.1 Modul und modulares System (Seite 17)
• 2.2 Kategorisierung der Module (Seite 18)
• 2.3 Geblockte Module als besondere Organisationsform (Seite 19)
3.0 Umfrageergebnisse (Seite 20)
ECTS - European Credit Transfer System (Seite 22)
1. Was steht hinter dem Begriff „ECTS“ (Seite 22)
2. Geschichtliche Hintergründe des ECTS (Seite 22)
3. Motivationen zur Einführung des ECTS (Seite 23)
• 3.1 Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit (Seite 23)
• 3.2 Transfer von Studienleistungen (Seite 23)
• 3.3 Geringere Studiendauern und Reduzierung von Abbrecherquoten
(Seite 23)
• 3.4 Transparenteres Studium (Seite 23)
• 3.5 Flexiblere Studiengänge (Seite 23)
• 3.6 Konstanz der Lernbelastung (Seite 24)
• 3.7 Leistungsgerechte Ausbildungsförderung (Seite 24)
4. Grundsätzliches zur Vergabe von Credits (Seite 25)
5. Vergabepraxis des ECTS Credit Point Systems (Seite 26)
• 5.1 Bewertung von Modulen (Seite 26)
• 5.2 Bewertung nach Veranstaltungstypen (Seite 26)
• 5.3 Bewertung nach Lernaktivitäten (Seite 27)
6. Benotung im ECTS-System (Seite 28)
7. Von der Hochschule zwingend verlangte Unterlagen (Seite 29)
8. ECTS-Siegel (Seite 31)
9. Diploma-Supplement (Diplomzusatz) (Seite 31)
Fußnoten (Seite 32)
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Neue Studiengänge - Der Bologna-Prozess
1. Einleitung und Allgemeines )1
Deutschland hat sich gemeinsam mit 39 anderen europäischen Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung umzusetzen und sich an dem Aufbau eines Europäischen Hochschulraums zu beteiligen.
Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Großzahl der Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung eine grundlegende Umstrukturierung ihres Studiensystems beschlossen und mit der Implementierung begonnen hat. Die Hochschulrektorenkonferenz, im folgenden HRK genannt, hat -bereits in Vorbereitung der HRG-Novelle 1998 und kontinuierlich danach - durch eine Reihe von Empfehlungen für den Prozess geworben, diesen mitgestaltet und sich als Motor der Reformen verstanden.
Der so genannte Bologna-Prozess bringt umfassende Veränderungen auch für die deutschen Hochschulen mit sich. Die Reform wirkt sich auf die Studiengangsstruktur und die Studiengangsinhalte, auf Organisationsabläufe in den Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Entscheidungen der Studierenden aus. Eine der größten Herausforderungen ist derzeit die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit zusammenhängenden Neuerungen: ECTS, Modularisierung, Output-Orientierung, Diploma Supplement, Akkreditierung.
2. Die 10 Schritte nach Bologna
2.1 Prozess initiieren, Arbeitsstrukturen aufbauen )2
- Im für den Studiengang verantwortlichen Fachbereich der Fakultät eine Arbeitsgruppe bilden, in der alle universitären Gruppen vertreten sein sollten. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe sollte stabil bleiben - Einen verantwortlichen Koordinator der Arbeitsgruppe bestimmen, der sowohl sachkundig, als auch in der Position ist, Arbeits- und Abstimmungsergebnisse einzufordern
- Organisatorische und zeitliche Arbeitsstrukturen vereinbaren - Falls Untergruppen gebildet werden, sollten sie klare inhaltliche und zeitliche Mandate erhalten und ihre Rückkopplung mir der großen Arbeitsgruppe gewährleistet werden. Auch hier sollten alle universitären Gruppen vertreten sein 2.2 Arbeitsprozess in der Hochschule vernetzen )3
4
- Mit Rektorat, Hochschulentwicklung und anderen Zuständigen in der Hochschulleitung Vorgehensweise und Zusammenarbeit klären - Fakultäts-, Fachbereichs- und Hochschulverwaltung einbinden - Zusammenarbeit und Rückkopplung mit den Fakultäts- und Fachbereichsgremien im Laufe des Verfahrens klären
2.3 Rahmenbedingungen des Reformprozesses klären und in der Arbeitsgruppe diskutieren )4
- Dokumente mit Vorgaben und Orientierungen für den Bologna-Prozess und die Umsetzung seiner Ziele sichten
- Weitere Rahmensetzungen der Landespolitik sowie der eigenen Hochschule ermitteln
- Genehmigungsverfahren auf Universitäts- und Landesebene klären, einschließlich des Bezugs zum Akkreditierungsverfahren
- Akkreditierungsverfahren und seine Anforderungen erkunden, ggf. gemeinsam mit anderen Fakultäten der Hochschule, Akkreditierung von Fächerbündeln senkt den Preis je Studiengang
- Zeitplan des Arbeitsprozesses und der Akkreditierungs- und Genehmigungsverfahren erstellen 2.4 Zielsetzung der Studiengangs definieren )5
- „Idealvorstellungen“ des neuen, reformierten Studiengangs bilden, erst dann kritisieren und Kompromisse diskutieren. Dabei auch erste Vorstellungen zu berufsqualifizierendem Bachelor, Differenzierung Bachelor und Master, Forschungs- und Anwendungsorientierung entwickeln - Gespräche mit Absolventen, Arbeitgebern und Berufsverbänden führen, z.B. Absolventen- und Unternehmensbefragungen, Tagungen, Workshops, Interviews, Auswertung der relevanten Positionspapiere von Arbeitgeber- und Berufsverbänden
- Gespräche innerhalb der Fachdisziplin führen, also Fachbereichs- und Fakultätentage inkl. deren Positionspapiere, Fachtagungen, Zeitschriftenbeiträge, auch in internationalen fachspezifischen Netzwerken
- Zielsetzungen vergleichbarer Studiengänge zur eigenen Profilbildung diskutieren, und daraus Qualifikationsprofile erstellen 2.5 Studiengangskonzept ausarbeiten )6
- Modularisierungskonzept aus dem Qualifikationsprofil entwickeln - Ziele der Module definieren
5
- Inhalte der Module entwickeln - Lehrveranstaltungen konzipieren - Ggf. Lehrimporte vorsehen
- Studentischen Arbeitsaufwand (workload) und ECTS-Punkte bestimmen - Studienverlaufsplan erstellen - Ggf. Option des Teilzeitstudiums ausarbeiten
- Lehrverpflichtungen bestimmen, je nach Anteil des Selbststudiums im Modul ist die Zahl der SWS nicht proportional zu den ECTS-Punkten - Kapazitätsberechnung durchführen unter Berücksichtigung von Lehrim- und exporten, ggf. in Kooperation mit der Hochschulverwaltung 2.6 Lehrim- und Exporte mit den anderen Fakultäten abstimmen, einschließlich der Kooperation mit ausländischen Hochschulen )7
- Inhaltliche Gestaltung der Module einschließlich Prüfungsformen vereinbaren - Umfang der Module diskutieren, z.B. ECTS und studentischer Arbeitsaufwand (workload). Bei unterschiedlichen Wertigkeiten ggf. Prüfungsanforderungen differenzieren
- Einordnung in den Studienverlauf der jeweiligen Studiengänge abstimmen - Bei großen Überschneidungen zwischen Studiengängen oder bei fächerübergreifenden Modulen gemeinsame Unter-Arbeitsgruppen einrichten, Rückkopplung gewährleisten
- Kapazitätsberechnung und ggf. übergreifende Modulverwaltung diskutieren 2.7 Neue Studien- und Prüfungsordnung entwickeln )8 - Ggf. Rahmen- und Musterprüfungsordnung beachten - Modulkatalog inkl. ECTS-Punkte beifügen
- Zustimmung der beteiligten Fakultäten und Fachbreiche zur neuen Studien- und Prüfungsordnung einholen
- Diploma-Supplement vorbereiten und umsetzen
- Modulverwaltung und Ermittlung von ECTS-Noten aus Kohortendaten mit Prüfungsverwaltung abstimmen
6
2.8 Akkreditierung / Genehmigung / Anzeige )9
- Akkreditierungsantrag nach den Anforderungen der Akkreditierungsagentur erstellen
- Genehmigungsverfahren in der Hochschule durchlaufen, hierbei Zeitplan der Gremiensitzungen beachten
- Anzeige- und Genehmigungsverfahren des Ministeriums durchlaufen 2.9 Prozess Studienangebot bewerben )10 - Studieninformationen neu erstellen - Modulhandbuch erstellen
- Weitere Aktivitäten der Fakultät und der Hochschule, z.B. Informationstage, Pressearbeit, Auftritte auf Schülermessen, Zusammenarbeit mit Berufsberatungen 2.10 Monitoring und Evaluierung )11 - Laufende Evaluation, sowohl in- als auch extern - Längerfristige Reakkreditierung betreiben
- Überprüfen der Studierbarkeit, u.a studentischen Arbeitsaufwand (workload) erheben und ggf. Modulinhalte oder Struktur der Studiengangs korrigieren 3. Internationale Vereinbarungen zum Bologna-Prozess )12 Interne nationale Überlegungen zur Notwendigkeit einer Studienreform des deutschen Hochschulsystems basieren seit den 60er Jahren auf der Feststellung unterschiedlicher Defizite: mangelnde Internationalität und Kompatibilität der Studiengänge sowie der Abschlüsse, lange Studienzeiten und hohe Abbrecherquoten, unzureichender Praxisbezug oder zu verbessernde Qualität in Forschung und Lehre.
Parallel dazu wurden auf europäischer Ebene eine Reihe von internationalen Abkommen und Vereinbarungen getroffen, welche die nationalen Bemühungen um eine grundsätzliche Studienreform durch ihre Verbindlichkeit unterstützen und in einen gesamteuropäischen Kontext einordnen.
Der Anfang der europäischen Integrations- und Kooperationsbestrebungen im Bereich der Hochschulbildung kann je nach Betrachtungsweise mit der Sorbonne-Erklärung der Bildungsminister von Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland (Mai 1998), dem Lissabon-Abkommen zur Anerkennung der Hochschulqualifikationen innerhalb Europas (April 1997), der Deklaration Magna Charta Universitatum von 326 europäischen Hochschulen (September 1988), mit der Gründung des ERASMUS-Programms (1987), mit den gemeinsamen Studienprogrammen (Joint Study Programmes), die von 1976 bis 1986 gefördert wurden, oder noch früher angesetzt werden. Im Juni 1999 fiel jedoch auf der
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Konferenz von 29 europäischen Bildungsministerien in Bologna erstmals der Begriff „europäischer Hochschulraum“ sowie eine konkrete Zeitvorgabe für seine Schaffung bis zum Jahr 2010. Für den vielfältigen Prozess des Zusammenwachsens Europas auf dem Gebiet der Hochschulbildung hat sich von diesem Zeitpunkt an die Bezeichnung „Bologna-Prozess“ etabliert.
Der Bologna-Konferenz folgten Treffen der Bildungsminister in Prag (Mai 2001) und Berlin (September 2003), auf denen die erzielten Fortschritte bilanziert sowie Prioritäten für die folgenden Jahre gesetzt wurden. Die letzte Konferenz fand im Mai 2005 in Bergen in Norwegen statt.
Das übergreifende Ziel dieser Bestrebungen ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums mit vergleichbaren Strukturen (etwa hinsichtlich der Art und Dauer der Studiengänge) und Abschlussbezeichnungen, dem Kreditpunktesystem ECTS, dem Diploma Supplement, verbesserten Anerkennungsverfahren und einem europaweit vernetzten System der Qualitätssicherung. Dadurch sollen die grenzüberschreitende Kooperation sowie die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Absolventen erleichtert und die internationale Wahrnehmung und Attraktivität des europäischen Hochschulraums erhöht werden.
Zwischen den Ministerkonferenzen, bzw. in Vorbereitung auf diese fanden Treffen verschiedener Gruppen statt, die ihre Positionen zum und im Bologna-Prozess artikuliert haben. Dazu zählen insbesondere die Europäische Hochschulvereinigung EUA (European University Association) und die europäische Dachorganisation der nationalen Studierendenorganisationen ESIB (The National Unions of Students in Europe).
3.1 Sorbonne-Erklärung vom 25. Mai 1998 )13
Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung
„Der europäische Prozess ist in letzter Zeit um einige bedeutende Schritte weiter vorangetrieben worden. So wichtig diese aber auch sein mögen: man sollte nicht vergessen, dass Europa nicht nur das Europa des Euro, der Banken und der Wirtschaft ist; es muss auch ein Europa des Wissens sein. Wir müssen auf die intelektuellen, kulturellen, sozialen und technischen Dimensionen unseres Kontinents bauen und sie stärken. Sie sind in großem Maße von ihren Universitäten geprägt worden, die weiterhin eine ganz entscheidende Rolle in deren Entwicklung spielen. Die Universitäten wurden in Europa vor ungefähr 750 Jahren gegründet. Unsere vier Länder sind stolz darauf, über einige der ältesten zu verfügen, die jetzt wichtige Jubiläen feiern, wie die Universität von Paris es heute tut. Damals reisten Studenten und Wissenschaftler umher und verbreiteten in kurzer Zeit ihr Wissen auf dem gesamten Kontinent. Heutzutage absolvieren zu viele unserer Studenten ihr Hochschulstudium, ohne den Vorteil zu nutzen, einen Teil der Studienzeit im Ausland zu verbringen.
Wir sehen uns auch einer Zeit grundlegender Veränderungen im Bildungsbereich und am Arbeitsplatz gegenüber, einer Diversifizierung der Berufsausbildung, in der lebenslanges Lernen zu einer ganz klaren Verpflichtung wird. Wir schulden unseren
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Studenten und unserer Gesellschaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten werden, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind.
Ein offener europäischer Raum für Hochschulbildung birgt zahlreiche positive Perspektiven, wobei natürlich unsere Unterschiede berücksichtigt werden müssen; auf der anderen Seite ist es erforderlich, sich stets darum zu bemühen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und Rahmenbedingungen für das Lernen und Lehren zu schaffen, um die Mobilität zu steigern und eine noch engere Zusammenarbeit fördern zu können.
Die internationale Anerkennung und Attraktivität unserer Bildungssysteme hängen unmittelbar damit zusammen, wie diese von außen und von innen gesehen werden. Es scheint ein System zu entstehen, in dem zwei große Zyklen, Studium und Postgraduiertenstudium, für den internationalen Vergleich und die Feststellung von Entsprechungen anerkannt werden sollten. Die Besonderheiten und die Flexibilität dieses Systems werden insbesondere durch die Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) und Semestern erzielt. Somit können Leistungen derer anerkannt werden, die während ihrer Aus- oder Weiterbildung verschiedene europäische Universitäten besuchen wollen und in der Lage sein möchten, in angemessener Zeit einen akademischen Abschluss zu erwerben. Studenten sollten tatsächlich in der Lage sein, zu jedem Zeitpunkt ihrer beruflichen Karriere und mit unterschiedlichen Erfahrungen Zugang zur Hochschule finden.
Studenten sollte der Zugang zu unterschiedlichsten Studiengängen sowie auch zu multidisziplinären Studien ermöglicht werden; sie sollten in die Lage versetzt werden, sich Fremdsprachenkenntnisse anzueignen und neue Informationstechnologien anzuwenden.
Die internationale Anerkennung des ersten Abschlusses als angemessene berufliche Qualifikation ist wichtig für den Erfolg dieses Unternehmens, mit dem wir uns darum bemühen, die Ausbildung an unseren Hochschulen für alle verständlich zu machen. Im Postgraduiertenzyklus könnte zwischen einem kürzeren Master-Studium und einer längeren Promotion mit Übergangsmöglichkeiten zwischen beiden gewählt werden. Bei beiden Postgraduiertenabschlüssen wird besonderes Gewicht auf Forschung und eigenständiges Arbeiten gelegt.
Sowohl vor als auch nach dem ersten Hochschulabschluss sollten Studenten dazu ermutigt werden, mindestens ein Semester an einer Universität im Ausland zu studieren. Gleichzeitig sollten mehr Dozenten und Wissenschaftler in anderen europäischen Ländern als ihren Herkunftsländern arbeiten. Die stetig wachsende Unterstützung der Europäischen Union für die Mobilität der Studenten und Dozenten sollte voll ausgeschöpft werden.
Die meisten Länder, nicht nur in Europa, haben erkannt, dass diese Entwicklung unterstützt werden sollte. Auf den Konferenzen der europäischen Rektoren, der Universitätspräsidenten, Gruppen von Experten und Wissenschaftlern in unseren jeweiligen Ländern hat man sich eingehend mit diesem Thema befasst.
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Letztes Jahr ist in Lissabon ein Abkommen zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen innerhalb Europas verabschiedet worden. Das Abkommen beinhaltet einige grundlegende Anforderungen und stellt fest, dass die einzelnen Länder noch konstruktiver zusammen arbeiten könnten. Wenn man diese Schlussfolgerungen beherzigt, kann man darauf aufbauen und noch weiter gehen. Durch die entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union ist im Bereich der gegenseitigen Anerkennung berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse schon viel erreicht worden.
Dennoch müssen unsere Regierungen noch einiges tun, um Mittel und Wege zu finden, damit erbrachte Studienleistungen angerechnet und die jeweiligen akademischen Abschlüsse schneller anerkannt werden. Wir gehen davon aus, dass zu diesem Zweck zusätzliche Abkommen zwischen Universitäten geschlossen werden. Eine progressive Harmonisierung der gesamten Rahmenbedingungen für unsere akademischen Abschlüsse und Ausbildungszyklen kann dadurch erzielt werden, dass bereits gesammelte Erfahrungen, gemeinsame Diplome, Pilot-Initiativen und der Dialog aller Betroffenen in verstärktem Maße gefördert werden. Wir verpflichten uns hiermit, uns für einen gemeinsamen Rahmen einzusetzen, um so die Anerkennung akademischer Abschlüsse im Ausland, die Mobilität der Studenten sowie auch ihre Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu fördern. Das Jubiläum der Universität von Paris, heute hier an der Sorbonne, gibt uns nun den ehrenvollen Anlass, uns darum zu bemühen, einen europäischen Raum für Hochschulbildung zu schaffen, in dem nationale Identitäten und gemeinsame Interessen interagieren und sich gegenseitig stärken können zum Wohle Europas, seiner Studenten und seiner Bürger allgemein. Wir rufen andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere europäische Staaten dazu auf, uns in diesem Bemühen zu unterstützen und rufen alle europäischen Universitäten dazu auf, die Position Europas in der Welt durch ständig verbesserte und moderne Bildung für seine Bürger zu festigen.“ 3.2 Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 )14
Der europäische Hochschulraum - Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister
Dank der außerordentlichen Fortschritte der letzen Jahre ist der europäische Prozess für die Union und ihre Bürger zunehmend eine konkrete und relevante Wirklichkeit geworden. Die Aussichten auf eine Erweiterung der Gemeinschaft und die sich vertiefenden Beziehungen zu anderen europäischen Ländern vergrößern die Dimension dieser Realität immer mehr. Inzwischen gibt es in weiten Teilen der politischen und akademischen Welt sowie in der öffentlichen Meinung ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit der Errichtung eines vollständigeren und umfassenderen Europas, wobei wir insbesondere auf seinen geistigen, kulturellen, sozialen und wissenschaftlich-technologischen Dimensionen aufbauen und diese stärken sollten.
Inzwischen ist ein Europa des Wissens weitgehend anerkannt als unerlässliche Voraussetzungen für gesellschaftliche und menschliche Entwicklung sowie als unverzichtbare Komponente der Festigung und Bereicherung der europäischen
10
Bürgerschaft; dieses Europa des Wissens kann seinen Bürgern die notwendigen Kompetenzen für die Herausforderungen des neuen Jahrtausends ebenso vermitteln wie ein Bewusstsein für gemeinsame Werte und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen sozialen und kulturellen Raum.
Die Bedeutung von Bildung und Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung und Stärkung stabiler, friedlicher und demokratischer Gesellschaften ist allgemein als wichtigstes Ziel anerkannt, besonders auch im Hinblick auf die Situation in Südosteuropa.
Die Sorbonne-Erklärung vom Mai 1998, die sich auf diese Erwägungen stützte, betonte die Schlüsselrolle der Hochschulen für die Entwicklung europäischer kultureller Dimensionen. Die Erklärung betonte die Schaffung des europäischen Hochschulraumes als Schlüssel zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung seiner Bürger und der Entwicklung des europäischen Kontinents insgesamt. Mehrere europäische Länder haben die Aufforderung, sich für die in der Erklärung dargelegten Ziele zu engagieren, angenommen und die Erklärung unterzeichnet oder aber ihre grundsätzliche Übereinstimmung damit zum Ausdruck gebracht. Die Richtung der Hochschulreformen, die mittlerweile in mehreren Ländern Europas in Gang gesetzt wurden, zeigt, dass viele Regierungen entschlossen sind zu handeln. Die europäischen Hochschulen haben ihrerseits die Herausforderungen angenommen und eine wichtige Rolle beim Aufbau des europäischen Hochschulraumes übernommen, auch auf der Grundlage der in der Magna Charta Universitatum von Bologna aus dem Jahre 1988 niedergelegten Grundsätze. Dies ist von größter Bedeutung, weil Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten gewährleisten, dass sich dich Hochschul- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und den Fortschritten in der Wissenschaft laufend anpassen. Die Weichen sind gestellt, und das Ziel ist sinnvoll. Dennoch bedarf es kontinuierlicher Impulse, um das Ziel größere Kompatibilität und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme vollständig zu verwirklichen. Um sichtbare Fortschritte zu erzielen, müssen wir diese Entwicklung durch Förderung konkreter Maßnahmen unterstützen. An dem Treffen am 18. Juni nahmen maßgebliche Experten und Wissenschaftler aus allen unseren Ländern teil, und das Ergebnis sind sehr nützliche Vorschläge für die zu ergreifenden Initiativen.
Insbesondere müssen wir uns mit dem Ziel der Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems befassen. Die Vitalität und Effizienz jeder Zivilisation lässt sich an der Attraktivität messen, die ihre Kultur für andere Länder besitzt. Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Hochschulen weltweit ebenso attraktiv werden wie unsere außergewöhnlichen kulturellen und wissenschaftlichen Traditionen.
Wir bekräftigen unsere Unterstützung der in der Sorbonne-Erklärung dargelegten allgemeinen Grundsätze, und wir werden unsere Maßnahmen koordinieren, um kurzfristig, auf jeden Fall aber innerhalb der ersten Dekade des dritten Jahrtausends, die folgenden Ziele, die wir für die Errichtung des europäischen Hochschulraumes und für die Förderung der europäischen Hochschulen weltweit für vorrangig halten, zu erreichen.
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- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern
- Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abchluss (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Zyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluss attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Muster und der Promotion abschließen - Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt. - Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden. - Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich, insbesondere im Bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Mobilitätsprojekte und integrierte Studien-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme. - Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere für Studierende, z.B Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen, oder für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen
Wir verpflichten uns hiermit, diese Ziele - im Rahmen unserer institutionellen Kompetenzen und unter uneingeschränkter Achtung der Vielfalt der Kulturen, der Sprachen, der nationalen Bildungssysteme und der Autonomie der Universitätenumzusetzen, um den europäischen Hochschulraum zu festigen. Dafür werden wir die Möglichkeit der Zusammenarbeit sowohl auf Regierungsebene als auch auf der Ebene der Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet der Hochschulen ausgewiesenen europäischen Nichtregierungsorganisationen nutzen. Wir erwarten, dass die Hochschulen wiederum prompt und positiv reagieren und aktiv zum Erfolg unserer Anstrengungen beitragen.
In der Überzeugung, dass die Errichtung des europäischen Hochschulraumes ständiger Unterstützung, Überwachung und Anpassung an die sich unaufhörlich wandelnden Anforderungen bedarf, beschließen wir, uns spätestens in zwei Jahren wieder zu treffen, um die bis dahin erzielten Fortschritte und die dann zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten.
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Erläuterungen: Bachelor, Master und Modularisierung 1.0 Bachelor und Master - Die neuen Studiengänge
1. Neue Abschlüsse )15, 16, 17, 18, 19, 20
Die deutschen Hochschulen befinden sich zur Zeit in einem tiefgründigen Umbruch, bei dem unter anderem die neuen Abschlüsse Bachelor und Master eingeführt werden.
Ziel des neuen Graduierungssystems ist es, den deutschen Hochschulabschlüssen internationale Akzeptanz zu verschaffen, damit deutsche Studenten bessere Berufschancen im Ausland haben. Damit verbunden sollen die deutschen Hochschulen attraktiver für ausländische Studenten werden. Um im internationalen Vergleich bestehen zu können, soll die Studiendauer, welche zu einem ersten beruflichen Abschluss führt, verkürzt werden und eine zeitgemäße Ausrichtung der Studiumsinhalte auf die späteren beruflichen Tätigkeitsfelder vorgenommen werden. Dabei wird der Studiengang Bachelor als wissenschaftlich basiertes grundständiges Studium definiert, welches einen möglichst schnellen Einzug der Studenten in die Wirtschaft ermöglicht.
Daneben wird es auch noch den Masterstudiengang geben, welcher allerdings der Studienelite vorbehalten sein wird. Deshalb ist eine Mindestvorrausetzung geplant, bei der etwa 20 bis 30 % der Bachelorabsolventen in den vertiefenden Studiengang eintreten können. Das Studium soll dabei eine inhaltliche und fachliche Vertiefung und Spezialisierung ermöglichen.
Die Parallelführung der alten und neuen Studiengangstypen soll dabei eigentlich nur in einer Übergangsphase gestattet sein. Dabei soll die Implementierung bis 2010 vollständig abgeschlossen sein.
Nach der nebenstehenden repräsentativen HISBUS-Studie, an der 1714 Studenten teilnahmen, sind die Begriffe Bachelor und Master zumindest bei den Studenten mit durchschnittlich 93% bekannt. Dagegen steht eine Bevölkerungsumfrage des UniSPIEGEL (Ausgabe 1/2003), bei der nur 24% der Befragten mit den beiden Begriffen vertraut waren.
1.1 Bachelor )21, 22, 23, 24
Dieser Studiengang wird eine Dauer von 3 bis 4 Jahren haben und soll für den größten Teil der Studenten auch das Ende ihres Studiums darstellen. Er ist aus Sicht der Berechtigung dem bisherigem FH Diplom gleichgesetzt, so dass mit ihm z.B. die Berechtigung zur Immatrikulation bei einer Universität erworben wird. Die Studiumsinhalte sollen dabei anwendungsorientiert und praxisbezogen sein, wobei hier ein klarer Unterschied zu den alten Studiengängen erwünscht ist. Am Ende des Studiums wird, wie beim Masterstudiengang, zur Qualitätssicherung eine Abschlussarbeit verlangt. Damit soll der Student nachweisen, dass er ein Problem aus seinem Fachbereich eigenständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann.
Mittels einem Eignungsfeststellungsverfahren soll den Inhabern eines Bachelorgrades der Zugang zur Promotion ermöglicht werden können. Allerdings gibt es auch eine Aussage, dass dies zur Zeit erst noch innerhalb der Kultusministerkonferenz entschieden werden soll und dass lediglich der Wissenschaftsrat einen Eignungstest für besonders befähigte Absolventen befürwortet. Eine Entscheidung über die Einführung bleibt also zunächst noch abzuwarten.
Zugang sowie Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit den Fachhochschulen regeln die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in ihren Promotionsordnungen.
1.2 Master )25, 26, 27, 28
Die Dauer des Masterstudienganges beträgt 1 bis 2 Jahre, sodass die Bachelor- und Masterstudienzeit (bei konsekutiven Studiengängen; siehe nächster Punkt) zusammen nicht mehr als 5 Jahre betragen soll.
Die Hochschulen sollen in eigener Verantwortung über die Zulassungskriterien für das Masterprogramm entscheiden, welche ausschließlich auf Qualitätsmerkmale beschränkt sein sollen. Dabei ist allerdings auch auf die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen zu achten.
Durch die beiden Profile „eher anwendungsorientiert“ und „eher forschungsorientiert“ können zusätzlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Hochschulen gemacht werden. Dabei ist es nicht den FH’s vorbehalten, den anwendungsorientierteren und den Universitäten den forschungsorientierten Part zu übernehmen. Bei dem anwendungsorientierten Profil werden die wissenschaftliche Erkenntnisse in die berufliche Praxis eingebunden. Es soll eine möglichst praxisnahe Umsetzung der gelernten Theorie, zum einen durch Praxissemester, zum anderen durch Professoren / Lehrbeauftragten mit Praxiserfahrungen erfolgen.
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Hingegen steht beim forschungsorientierten Profil das Grundwissen im Vordergrund, welches erweitert und vertieft werden soll. Die Studenten sollen hier in Projekt- und Abschlussarbeiten eingebunden und eine fächerübergreifende Zusammenarbeit geschaffen werden. Die Lehrenden sollen dabei Forschungserfahrung und wissenschaftliche Qualifikationen besitzen und sich auch weiterhin im Bereich Forschung und Entwicklung engagieren.
Der erfolgreiche Masterabschluss berechtigt dabei grundsätzlich zur Promotion, bei der die Zulassungskriterien von den jeweiligen Hochschulen geregelt werden.
1.3 Studiengänge - Unterscheidung )29, 30
Bei den Studiengängen kann man eine Einteilung zwischen:
- konsekutiven
- nicht-konsekutiven und
- weiterbildenden
machen.
Dabei bauen die konsekutiven Studiengänge inhaltlich aufeinander auf, während dies bei den nicht-konsekutiven eben , wie der Name schon sagt, nicht der Fall ist. Hier ist zwar auch ein Bachelorgrad als Vorraussetzung zum Masterstudium vorzuweisen, doch können Studenten aus unterschiedlichen Bereichen an diesem Ergänzungsstudium teilnehmen. Weiterbildende Studiengänge sind ebenfalls nichtkonsekutive, allerdings wird bei ihnen eine berufliche Mindesterfahrung (normalerweise mindestens ein Jahr) verlangt, da die Studiumsinhalte an diese angebunden werden. Oftmals werden sie auch berufsbegleitend als Teilzeitstudium angeboten.
1.4 Neues europäisches Hochschulsystem
Im gemeinsamen Hochschulsystem, bei dem mittlerweile knapp 40 Länder integriert werden sollen, ist ein einfacherer Wechsel zwischen den unterschiedlichen nationalen und internationalen Hochschulen erwünscht.
In nachstehender Grafik (siehe nächste Seite) werden die nationalen Hochschulen und ihre Verbindungsmöglichkeiten als Zusammenfassung noch einmal dargestellt:
Erläuterungen zur Grafik:
Wie bereits gesagt, ist es noch nicht sicher, ob es ein Eignungsfeststellungsverfahren zur Promotion für den Bachelorstudiengang geben wird. Eine Entscheidung darüber wird aber noch in diesem Jahr erwartet.
Der Wechsel von der FH zur Uni ist nur mit einem Abitur möglich (wie zur Zeit auch), oder nach einem erfolgreichen Bachelorabschluss, da dieser einen zur Immatrikulation an der Universität berechtigt.
15
1.5 Abschlussbezeichnungen )31
Hier noch mal eine Zusammenfassung der Abschlussbezeichnungen. Fächergruppen Abschlussbezeichnungen
Sprach- und Kulturwissenschaften Bachelor of Arts (B.A) /
Sport, Sportwissenschaften Master of Arts (M.A)
Sozialwissenschaften
Kunstwissenschaften
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -Mathematik Bachelor of Science (B.Sc) /
Naturwissenschaften Master of Science (M.Sc)
Medizin
Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -Ingenieurwissenschaften Bachelor of Science (B.Sc.) /
Arbeit zitieren:
Dominic Heinfling, Jörg Stützinger, Volker Konarek, 2005, Neue Studiengänge - Der Bologna Prozess, München, GRIN Verlag GmbH
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