II
Gliederung
Themenstellung I
Gliederung II
Literaturverzeichnis III
Einleitung. 1
1. Kapitel: Ethikkommissionen und Recht. 3
1.1. Ethikkommissionen im engeren Sinne 3
1.2. Ethikkommissionen im weiteren Sinne 9
2. Kapitel: Ethikkommissionen und Gesellschaft 11
2.1. Ethikkommissionen als Organisationen. 11
2.2. Prozessstrukturen 11
2.2.1. Prozeduralisierung durch interdisziplinäre Kommunikation. 11
2.2.2. Ethikkommissionen und Öffentlichkeit 14
2.3. Ethikkommissionen als soziale Instrumente 16
2.3.1. Entlastung und Intersystemische Harmonisierung. 16
2.3.2. Ethikkommissionen als Instrument der Wissenschaftssteuerung? 18
2.4. Ethikkommissionen im Lichte der Systemtheorie 20
2.4.1. Ethikkommissionen als Soziale (Sub-)Systeme? 21
2.4.2. Die Ethikkommission als strukturelle Kopplung, Endrelation oder
Interferenzstelle im Rechtssystem. 21
2.4.3. Zwischenergebnis 23
3. Kapitel: Ethikkommissionen und Ethik 24
3.1. Zur Rechtfertigung von Forschungsbeschränkungen. 24
3.2. Das diskursethische Paradigma oder Können Ethikkommissionen
Ethisches leisten? 27
3.3. Ethikkommissionen und Recht - aus ethischer Perspektive 30
3.3. Kritik einer diskursethischen Rechtfertigung aus systemtheoretischer
Sicht 31
3.4. Subjektivismus und Dissens statt Objektivität und Konsens ? 34
3.5. Auflösung von Paradoxien durch Prävalenz der Selbstbestimmung 40
Schluss 44
1
Einleitung
Ethikkommissionen sind Gremien, deren Aufgabe darin besteht zu prüfen, ob medizinische Forschungsvorhaben wissenschaftlich, rechtlich und ethisch vertretbar sind. Im Folgenden werden Ethikkommissionen insoweit Betrachtung finden, als sie im Zusammenhang mit der Forschung am Menschen stehen 1 und offizielle Bedeutung erheben, d.h. „gesetzlich etabliert“ sind 2 . Damit können im Ausgangspunkt der Betrachtung im weitesten Sinne zwei Formen von Ethikkommissionen differenziert werden: Zum einen solche, in den meisten Fällen bei den Ärztekammern und Medizinischen Fakultäten lokalisierte 3 , die sich vornehmlich mit konkreten Forschungsvorhaben am Menschen beschäftigen und folglich projekt- und einzelfallorientiert agieren.
Zum anderen solche, in der Regel bei politischen Institutionen oder Verbänden angesiedelte, die sich der Relevanz von Forschungsprojekten am Menschen als solche, d.h. im Allgemeinen, also auch ihre globalen Risiken umfassend, annehmen 4 .
Bei dem hier vorliegenden Untersuchungsgegenstand „Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Ethikkommissionen“ muss es um drei perspektivisch zu unterscheidende Betrachtungsdimensionen gehen: Zunächst soll es im ersten
1 so gängiges Verständnis, Doppelfeld, S. 5ff.; nicht ausdrücklicher Gegenstand sind mithin z.B. die über therapeutische Maßnahmen entscheidende Ethikkomitees bzw. -konsile in Kliniken, vgl. Klinkhammer, S. A-304, oder Tier-Ethikkommissionen, vgl. Tröhler/Schöne-Seifert, S. 124.
2 s. Walter-Sack 1999, S. 357. Auf privat organisierte und beratende Ethikkommissionen, wie beispielsweise die Freiburger Ethikkommission (GmbH), vgl. deren Verfahrensordnung abgedruckt in Medizin-Produkte-Recht 2001, S. 8ff., wird kein dezidierter Bezug genommen. Zur Problematik privater Ethikkommissionen im Allgemeinen: Tiedemann, S. 56f.
3 zum Beispiel die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen bzw. die Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Gesamtübersicht, s. Just, S. 93f.
4 s. Klinkhammer, S. A-304. Hierzu zählen beispielsweise der Nationale Ethikrat (der Bundesregierung), [ www.nationalerethikrat.de ], die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin“, [ www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv/medi/medi_aha.html ], oder die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten bei der Bundesärztekammer (ZEKO), [ www.zentrale-ethikkommission.de ].
Arbeit zitieren:
Philipp Ehrencron, 2005, Ethikkommissionen in der Medizin: Möglichkeiten und Grenzen prozeduraler Entscheidungsfindung, München, GRIN Verlag GmbH
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