Inhaltsverzeichnis
1 Einleitende Bemerkungen 1
2 Definition: Duales System der Berufsausbildung 1
3 Struktur der dualen Berufsausbildung 2
3.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung 3
3.2 Bundesinstitut für Berufsbildung 3
3.3 Ministerien der Länder 4
3.4 Kammern 4
3.5 Ausbildungsbetriebe 5
3.6 Berufsschulen 5
4 Funktionen der dualen Berufsausbildung 6
4.1 Qualifizierungsfunktion 6
4.2 Selektions und Statusdistributionsfunktion 7
4.3 Absorptions und Aufbewahrungsfunktion 7
4.4 Verwertungsfunktion 8
4.5 Integrationsfunktion 9
5 Modernisierungsbemühungen des bzw im dualen System der Berufsausbildung 9
5.1 Probleme im dualen System der Berufsausbildung 9
5.2 Ausbildungsplatzumlage 10
5.3 Überbetriebliche Aus und Weiterbildung 11
5.4 Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung 11
5.5 Entwicklung vollzeitschulischer Ausbildungsgänge 12
5.6 Durchlässigkeit der Bildungssysteme 13
5.7 Einführung einer Berufsausbildungsvorbereitung 13
5.8 Internationalisierung der Berufsausbildung 13
6 Schlussbemerkungen 14
Literaturverzeichnis 15
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Modernisierungsbemühungen des bzw. im
1 Einleitende Bemerkungen
Am 21.04.2004 wurde dem Bundeskabinett vom Bundesministerium für Bildung und Forschung der neue Berufsbildungsbericht 2004 vorgelegt. Darin heißt es, dass sich traditionell die überwältigende Mehrheit der 16-20 Jährigen in Deutschland im dualen System für einen Beruf ausbilden lässt. 1 Somit ist die Bedeutung für die duale Aus- bildung junger Menschen mengenmäßig weitaus höher als die Hochschulausbildung oder die Ausbildung in den Vollzeitschulen. 2 Diese Größenordnung rechtfertigt, sich im Rahmen dieser Arbeit mit den Funktionen, Strukturen, aber auch den Modernisierungs- bemühungen des bzw. im dualen System zu beschäftigen.
Nachdem der Begriff „duale Berufsausbildung“ definiert wird, sollten in jeweils eigenen Abschnitten die Struktur, die Funktionen und die aktuellen Modernisierungs- bemühungen des bzw. im dualen System erläutert werden. Ich möchte hier anmerken, dass sich die Ausführungen größtenteils auf die neuesten Quellen des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung beziehen, da die herkömmliche Literatur meist überholt ist und selbst auf mittlerweile alte Daten des Ministeriums zurückgreift.
2 Definition: „Duales System“ der Berufsausbildung
Zu Beginn bietet es sich an, zu definieren, was unter dem „dualen System“ der Berufsausbildung 3 zu verstehen ist. Das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung weist mit diesem Ausdruck darauf hin, dass „die Berufsausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule stattfindet.“ 4 Eine solche duale Ausbildung, die
1 Vgl. BMBF (2004), S. 13 und 15.
2 Jährlich treten etwa 65 Prozent aller Jugendlichen in die Berufsbildung und 25 Prozent beginnen ein Studium an den Hochschulen. Vgl. Pütz (2003), S. 16.
Dem stimmt auch Sloane zu, der von einem Anteil des dualen Systems an der Berufsausbildung von 60 bis 70 Prozent ausgeht. Vgl. Sloane (1998), S. 193.
3 Der Ausdruck „Duales System“ geht auf den „Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen“ (1953-1964) zurück, der in einem Gutachten von einer „dualen“ Ausbildung in Betrieb und Schule spricht. Vgl. Küppers (1981), S. 13; vgl. Huisinga (1999), S. 32.
4 BMBF (o.J. D).
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vorrangig das Ziel hat, den Facharbeiternachwuchs nachhaltig zu sichern, dauert dabei in der Regel drei Jahre. Der oder die Auszubildende 5 wird dabei in einem Betrieb für den angestrebten Beruf in praktischer Hinsicht qualifiziert, während die Berufsschule für die theoretische Ausbildung verantwortlich ist. Dabei steht aber die p raktische Ausbildung im Betrieb im Vordergrund. 6 Meist lernt der Auszubildende wöchentlich ein bis zwei Tage in der Berufsschule und drei bis vier Tage im Betrieb. 7 Als rechtliche Grundlage für die duale Berufsausbildung ist im Jahr 1969 das Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. 8
3 Struktur der dualen Berufsausbildung
Für diese Hausarbeit sollte diese knappe Begriffserklärung der dualen Berufsausbildung ausreichend sein. In diesem Abschnitt werden die Strukturen des dualen Systems erläutert. Der Umfang dieser Arbeit erlaubt es lediglich, die stark zerklüftete Struktur und die Beteiligten an der Berufsausbildung im Föderalstaat Deutschland eingehend zu erläutern.
Abbildung: Die Zuständigkeiten im dualen System der Berufsausbildung
Quelle: BMBF (2003), S. 42.
5 Wegen der besseren Lesbarkeit wird – ohne das weibliche Geschlecht zu diskriminieren – künftig nur die männliche Form verwendet.
6 Vgl. Maier (1994), S. 175-178 und 216.
7 Vgl. BMBF (2003), S. 13; vgl. Küppers (1981), S. 16.
8 Vgl. Huisinga (1999), S. 36; vgl. Schmidt (1998), S. 85.
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Ein so weitreichendes System der Berufsbildung wie in Deutschland erfordert es, dass alle Interessen der Beteiligten wie Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staat gleichgerich- tet sind, damit die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung gemeinsam bewerk- stelligt werden kann. Dazu werden nachfolgend die einzelnen Beteiligten beschrieben: 9
3.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung
Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die Grundsätze und die Koordination der beruflichen Ausbildung im dualen System verantwortlich. Teils unter Mitarbeit der anderen Fachministerien werden hier die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Berufsbildungsgesetz und das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, geschaffen und Verordnungen erlassen. Die Ausbilder- Eignungs-Verordnung, die das Niveau der Ausbildung halten soll, obliegt ebenfalls dem BMBF. Die Ausbildungsordnungen für jeden einzelnen Beruf werden in Abstimmung mit dem BMBF von den zuständigen Fachministerien des Bundes ausgearbeitet und verordnet. In einer Ausbildungsordnung sind dabei mindestens die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, der Gegenstand der Berufsausbildung und die Prüfungsanfor- derungen enthalten (§ 25 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz). Um die Zahl der Ausbildungs- plätze zu erhöhen, bezuschusst zur Zeit das BMBF viele überbetriebliche Berufsbil- dungs stätten. Damit die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens von der Bevölkerung verinnerlicht wird, werden begabte Absolventen einer dualen Ausbildung sowie andere Teilnehmer an der beruflichen Fortbildung finanziell unterstützt. 10
3.2 Bundesinstitut für Berufsbildung
Am Bundesinstitut für Berufsbildung, welches 1970 gegründet wurde, arbeiten die Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder und der Bundesregierung zusammen. 11 Die Rechtsgrundlage für das Institut bildet das Berufsbildungsförderungs- gesetz, in dem die Aufgaben dieser staatlichen Einrichtung (§ 6 Berufsbildungsför- derungs gesetz), die im Übrigen der Aufsicht des BMBF unterliegt, 12 geregelt sind. Im Vordergrund des Bundesinstituts für Berufsbildung stehen die Forschung auf dem
9 Vgl. BMBF (2003), S. 43.
10 Vgl. BMBF (2003), S. 43, 47 und 49.
11 Vgl. Sloane (1998), S. 214-219.
12 § 17 Berufsbildungsförderungsgesetz.
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Martin Kronawitter, 2004, Funktionen, Struktur und Modernisierungsbemühungen des bzw. im dualen System, Munich, GRIN Publishing GmbH
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