Inhaltsverzeichnis:
Titel Seiten
1. Einleitung 1-2
1.1. Wie alles begann 1
2. Darstellender Teil 2-8
2.1. Das System des Deutschen Bundes 2
2.2. Bedeutung des Deutschen Bundes für Deutschland 4-7
2.2.1. Das Gleichgewichtsprinzip in der Staatenbundlösung 4
2.2.2. Der Deutsche Bund als Instrument der innerdeutschen Restauration 6
2.3. Bedeutung des Deutschen Bundes für Europa 7
3. Schlussbetrachtung 9-11
3.1. Die Qualität der Bundeslösung 9
3.2. Das Potenzial des Deutschen Bundes 10
4. Anhang 12,13
4.1. Literaturliste 12
4.2. Zeittafel 13
1
1. Einleitung:
1.1. Wie alles begann…
Am Anfang war der Tanz - der Tanz des Kongresses in Wien. „Le Congrès danse et ne marche pas“ 1 , wie de Ligne das Treiben in Wien charakterisierte. Feierlichkeiten standen im Mittelpunkt des großen Wiener Kongresses, der „ohne Feste gar nicht zu denken ist und auch nicht so betrachtet werden soll“ 2 . Die Politik allerdings blieb dabei offensichtlich nicht auf der Strecke, denn trotz des vielen Hin und Her, trotz der vielen Streitigkeiten zwischen den Großmächten, trotz der langen Dauer des Kongresses, der ohne Napoleons Rückkehr wohl überhaupt kein Ende - und wenn doch eines, dann wahrscheinlich in einem Krieg - gefunden hätte: Am Ende des Wiener Kongresses stand ein Friedenssystem für Europa, das für fast ein ganzes Jahrhundert lang den Frieden unter dessen Ländern sicherte. 3
Die Qualität dieses Systems ist jedoch stark umstritten: So sieht Karl Obermann in den Ergebnissen des Wiener Kongresses ein „System der Zusammenarbeit der vier bzw. fünf Großmächte gegen die Forderungen der Völker zur Sicherung der feudalabsolutistischen Herrschaft“ 4 und in dem bekannten Roman Leo Tolstojs „Krieg und Frieden“ lässt sich als Charakteristikum für die Kongressergebnisse nachlesen: „Aber in Europa trat eine Reaktion ein, und alle Herrscher bedrückten wieder ihre Völker.“ 5
Tolstoj spielt hier auf die Zeit der Restauration an, die der Wiener Kongress einleitete und die, auch unter dem Namen „System Metternich“ 6 bekannt, die Politik in Europa lange Zeit prägte. Zur Beschäftigung mit diesem Thema ist es besonders wichtig, sein Augenmerk auf bestimmte, die Restauration bedingende und garantierende Faktoren zu werfen.
Im Mittelpunkt dieser Darlegungen soll daher der Deutsche Bund stehen dessen Bildung neben dem europäischen Konzert das zweite große Ergebnis des Wiener Kongresses darstellte. Dabei fungierte die staatenbündische Lösung, die die deutschen Staaten nach dem Zerfall des alten Reiches neu ordneten, gleichsam als Mittler einer gemeinsamen reaktionären, antiliberalistischen und antinationalistischen Politik in ganz Deutschland unter der Führung Österreich/Preußens.
1 Zitiert nach: Kandler, Manfred: Die Freuden des Kongresses, in: Der Wiener Kongress. 1. September 1814 -9. Juni 1815, Wien 1960, S.247.
2 ebd. S. 247.
3 Vgl. Langewiesche, Dieter: Europa zwischen Restauration und Revolution 1815-1849. 3. Aufl. München, 1993, S. 6-21.
4 Obermann, Karl: Der Wiener Kongress 1814/1815, in: ZfG 13 (1965), S. 474.
5 Tolstoj, Leo: Krieg und Frieden. IV. Aus dem Russischen von Erich Boehme, Zürich 1991, S. 430
6 Berglar, Peter: Metternich. „Kutscher Europas - Arzt der Revolutionen“, Göttingen, Zürich, Frankfurt, 1973, S. 19- 42.
2
Durch eine Betrachtung des deutschen Bundes sollen im Folgenden nicht nur die Anfänge der Restauration näher beleuchtet werden, sondern auch der Versuch einer europäischen Würdigung des Projektes unternommen werden: Der Deutsche Bund war in seiner auf Passivität nach außen und Integrität nach innen beruhenden Beschaffenheit einer der wichtigsten Garanten für das Gleichgewichtsprinzip in Europa, welches die Verhandlungen des Wiener Kongresses dominiert und die Handlungen der führenden Mächte provoziert hatte. Er diente als Bollwerk gegen hegemoniale Ansprüche sowohl seitens Frankreichs als auch Russlands. Nach innen garantierte er den Frieden in Deutschland, indem er die auf dem Wiener Kongress beschlossenen Herrschaftsverhältnisse garantierte und den innerdeutschen Frieden so sicherte. Dabei gelang es dem System des Deutschen Bundes jedoch nur unzureichend, den drei großen Fragen des 19. Jahrhunderts auf zufriedenstellende Art und Weise zu begegnen - der nationalen, der liberalen und der sozialen Frage - obwohl Ansätze zur deren Lösung durchaus in der ersten Bundesakte enthalten waren. Die lange Friedensperiode in Europa stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bundeslösung, die innerstaatlichen Unruhen allerdings ebenfalls. 7 Wenn wir im Folgenden den Deutschen Bund betrachten und den Versuch einer Charakterisierung desselben untenehmen, wird es - neben einer kurzen Darstellung seines Aufbaus - ebenfalls wichtig sein, sein Verhältnis zu Deutschland und Europa näher zu beleuchten. Dem soll eine Beurteilung der Leistungen im innen- wie außenpolitischen Bereich folgen, die ein Blick auf eventuelle Versäumnisse in Bezug auf die drei großen Fragen des 19. Jahrhunderts in Form bewusster reaktionärer Gegenwirkung abschließen soll.
2. Darstellender Teil
2.1. Das System des Deutschen Bundes
Der Deutsche Bund stellte ein Staatenbündnis souveräner Einzelstaaten dar, die sich in einem Staatenbund zusammenschlossen. Sein Ziel war die
„Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und der Unverletzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten“ 8 .
Er garantierte die Souveränität der auf dem Wiener Kongress teils neu geschaffenen, teils restaurierten deutschen Staaten und war der Bundesverfassung nach unauflöslich. Weder konnte
7 Vgl. Peter Burg: Der Wiener Kongreß. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem, München, 1984, S. 51-107 (künftig zit. Burg, Wiener Kongreß).
8 Zitiert nach: Huber, Ernst Rudolf (Hg): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 1, Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850, dritte neubearbeitete und vermehrte Auflage, Stuttgart, 1978, S. 85, (künftig zit. Huber, Dokumente).
3
sich einer der deutschen Gliedstaaten vom Bund trennen, noch konnte einer der Staaten ausgeschlossen werden. 9
Nach zähen Verhandlungen auf den Wiener Konferenzen der deutschen Staaten (23. Mai - 10. Juni) hatten sich diese, unter dem Druck, dem aus dem Exil zurückgekehrten Napoleon einmütig entgegenzutreten, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt und eine staatenbündische Verfassung beschlossen, die in den Augen Preußens als ausbaufähig galt, für die autonomiebewussten Süddeutschen Staaten jedoch das größtmögliche Zugeständnis darstellte 10 : In 20 Artikeln wurde ein lockeres Bündnis aus anfänglich 39, nach dem Beitritt Badens (26. Juni) und Württembergs (1. September) 41 einzelnen souveränen Staaten beschlossen. 11 Als vorläufig einziges Organ des Bundes sollte der ständige Bundestag in Frankfurt fungieren. Er hatte in Anlehnung an die Reichstradition den Charakter eines ständigen Gesandtenkongresses: die Bevollmächtigten agierten gemäß den Weisungen ihrer Landesherren und genossen Diplomatenstatus. Österreich war ständige Präsidialmacht, was sich allerdings nur in geschäftsführenden Befugnissen widerspiegelte.
Im sogenannten engeren Rat, welcher einerseits eigenständig Beschlüsse zur Anwendung der Bundesakte fassen konnte, andererseits den Gegenstand der Plenarbeschlüsse bestimmte, besaßen die größeren Länder 11 Viril-, die kleineren zusammengefasst 6 Kuriatstimmen. Bei Abstimmungen im Plenum, welches als bloßes Abstimmungsorgan fungierte und aufgrund seiner Struktur gegen eine formale Hegemonie Preußen/Österreichs gerichtet war, besaßen die 6 Königreiche je 4, die übrigen Teilnehmer 3, 2 oder eine Stimme. Plenarsachen waren alle Beschlüsse, die eine Änderung der Bundesgrundgesetze beinhalteten, ferner alle Beschlüsse über Bundeseinrichtungen (so z.B. Beschlüsse über ein Bundesheer oder mögliche Bundesgerichte) und Beschlüsse über gemeinschaftlich durchzuführende gemeinnützige Anordnungen. 12 Durch die bereits erwähnte Zweckfunktion des Bundes erwuchsen ihm unterschiedliche Kompetenzen: So stellte er nach außen gerichtet ein Verteidigungsbündnis dar. Der Bund hatte zwar das Recht zum Bundeskrieg mit anderen Ländern, jedoch war ihm nur ein Verteidigungskrieg zur Wahrung seiner Sicherheit und Selbstbestimmung gestattet. Der 37. Artikel der Wiener Schlussakte verbot auch den einzelnen Staaten jeden separaten Krieg, sofern ihnen „das Recht nicht zur Seite
9 Ebd. S. 85 ff.
10 Vgl. Aretin, Karl Otmar Freiherr von: Vom Deutschen Reich zum Deutschen Bund, 2. Ergänzte Auflage, Göttingen, 1993, S. 149-187.
11 Mit im Bunde waren die beiden Großmächte Österreich/Preußen, die vier Königreiche Sachsen, Hannover, Württemberg, Bayern, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, sieben Großherzogtümer, zehn Herzogtümer, zwölf Fürstentümer, das Landgrafentum Hessen-Homburg und die vier freien Städte Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt. (vgl. Huber, Dokumente: S. 85 ff).
12 Huber: Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte, Band 1, Reform und Restauration, 1789-1830, Stuttgart, 1957, S. 583-673 (künftig zit. Huber, Verfassungsgeschichte).
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Mattis List, 2003, Der deutsche Bund 1815-1830 - Instrument der Restauration oder Wegbereiter der deutschen Einheit?, München, GRIN Verlag GmbH
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