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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Situation der Päpste bis zu Johannes VIII. (872-882) 4
2.1 Das Pontifikat Johannis VIII. 6
2.2 Am Vorabend des saeculum obscurum: Der formosianische Streit 8
3. Die Päpste des 10. Jahrhunderts im Spiegel ihrer Urkunden 10
3.1 Die Urkunden Johannis X. (914-928) 11
3.2 Die Urkunden Johannis XIII. (965-972) 16
4. Die Päpste als Gestalter Europas im saeculum obscurum? Versuch einer
Conclusio 19
5. Literatur 21
Quellen : 21
Sekund ärliteratur: 21
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1. Einleitung
Das Hauptseminar des Wintersemesters 2004/05 „Die Nachfolger Petri als Einiger Europas? Das Papsttum im hohen Mittelalter“ von Prof. Dr. Michael Borgolte behandelte unter der im Titel formulierten Fragestellung die Geschichte des Papsttums von den ersten nachchristlichen Jahrhunderten bis ins Hochmittelalter. Dabei wurden die wichtigsten Etappen der Papstgeschichte, die von einem lebhaften theoretischen Diskurs zur Primatslegitimierung begleiteten, von Rückschlägen durchaus nicht freien Stationen auf dem Weg der Päpste vom römischen Bischofsamt hin zum Universalepiskopat anhand von Primärquellen untersucht; besondere Beachtung wurde auch der Frage zuteil, inwieweit der theoretische Anspruch auf den Primat des Petrusnachfolgers - zunächst innerhalb der christlichen Kirche, seit Gregor VII. im gesamten Abendland - eine reale Entsprechung im politischen Wirken der Päpste fand. Der päpstlichen Diplomatik kam somit zwangsläufig herausragende Bedeutung zu und mit ihr dem Einwirken auf die mannigfaltigen Adressaten päpstlicher Korrespondenz, zu denen sowohl geistliche als auch weltliche Fürsten aus allen Teilen der Christenheit gehörten. Ob es den Päpsten gelang, aktiv gestaltende Einflußnahme auszuüben und so zur im Titel des Seminars angeklungenen „Einigung Europas“ beizutragen, war der zentrale Focus der Betrachtung. Diesem ist auch die vorliegende Arbeit gewidmet, die sich mit den Päpsten des saeculum obscurum, deren Urkunden seit der Edition durch Harald Zimmermann im Jahre 1984 auch einer größeren Öffentlichkeit zugänglich sind, befaßt. Dabei soll geklärt werden, inwieweit sich die Einflußnahme(möglichkeiten) der Päpste des 10. Jahrhunderts von derjenigen in anderen Epochen unterschied(en) und ob die Bezeichnung „dunkles Jahrhundert“ im Hinblick auf selbige gerechtfertigt ist. Um den Kontinuitätsbruch, der seit jeher mit dem Beginn des 10. Jahrhunderts für die Papstgeschichte ausgemacht worden ist, in seiner tatsächlichen Gestalt besser beurteilen zu können, erscheint es sinnvoll, vor der eigentlichen Untersuchung der Papsturkunden des 10. Jahrhunderts die zugehörige Vorgeschichte zu umreißen, um das sogenannte saeculum obscurum im Kontext der Tradition zu verorten. Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich daher mit der Situation der Päpste bis zum Vorabend des 10. Jahrhunderts und geht ausführlich auch auf das Pontifikat Johannis VIII. (872-882) ein, da dieses zugleich einen Höhe- als auch Wendepunkt hinsichtlich päpstlicher Macht und Unabhängigkeit im Frühmittelalter darstellt. Der zweite Teil der Arbeit schließlich setzt sich mit den Urkunden von Johannes X. (914-928) und Johannes XIII. (965-972) auseinander, die zu den bedeutendsten Päpsten des 10. Jahrhunderts gehören. Die Grenzen ihres Einflusses dürfen daher in besonderem Maße repräsentative Geltung für die Grenzen päpstlicher Macht im saeculum obscurum beanspruchen. Das Pontifikat Johannis XIII. wurde bereits im Seminar kurz erörtert; da er aber die womöglich maßgeblichste Gestalt der Papstgeschichte seines Jahrhunderts war und in
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seiner Amtszeit Weichen für die weitere Entwicklung im Verhältnis Kaiser/Papst gestellt wurden, sich überdies im Vergleich zu seinem Vorgänger Johannes X. entscheidende Veränderungen bezüglich vor allem auch des Verhältnisses zum ottonischen Reich und dessen Herrscher feststellen lassen, mag verständlich werden, weshalb die Wahl auf ihn und nicht einen unbedeutenderen unter den vielen unbedeutenden Päpsten des saeculum obscurum fiel.
2. DieSituationde r PäpstebiszuJohannesVIII.(872æ882)
„Und ich sage dir auch: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen.“ 1
Simon genannt Petrus kam spätestens seit seinem Bekenntnis zu Christus und der oben zitierten Verheißung an ihn unter den Jüngern Jesu eine gesonderte Stellung zu; diese durch alle vier Evangelien bezeugte Verheißung aus dem Munde des Menschensohn selbst ist die ursprünglichste unter allen Überlieferungen, aus denen die Nachfolger des vermutlich unter Nero in dessen am Vaticanum gelegenen Circus den Märtyrertod gestorbenen Apostels schon sehr früh auch die eigene Sonderstellung abzuleiten begannen. Als Idee ist die Vorstellung vom Vorrang der römischen Gemeinde und ihres Bischofs sicher mindestens so alt wie die historisch gesicherte Papstgeschichte, deren erstes nachweisbares Ereignis der Amtsverzicht des Pontianus am 28. September des Jahres 235 darstellt; diese Idee - die erstmals in voller Deutlichkeit in der Auseinandersetzung zwischen Stephan I. (254-257) und Cyprian von Karthago im Zusammenhang des Ketzertaufstreits hervortritt - Realität werden zu lassen, die Theorie gewissermaßen in die Praxis umzusetzen, war vor der Einführung des monarchischen Episkopats jedoch nicht zu erwarten und auch danach noch im Laufe der Jahr-hunderte durchweg von mannigfaltigen, z.T. sehr profanen Faktoren abhängig. 2 Die Verlegung der kaiserlichen Residenz nach Byzanz, das daraus entstehende Machtvakuum in der Stadt Rom sowie die Konkurrenz mit dem Patriarchen von Konstantinopel seit dem späteren vierten Jahrhundert begünstigten allerdings die reale Stellung als auch die ideologisch begründeten Primatsbestrebungen der Päpste, welche unter Leo I. (440-461) ihren ersten Höhepunkt erreichten. Überdies behauptete die Kirche mit der Nachahmung vergangener staatlicher Verwaltung des Römerreiches „ihren Anspruch auf eigenständige Raumgliederung“ und errang so „einen Vorsprung in der organisatorischen Strukturierung gegenüber den anderen Herrschaftsformen am Übergang von der Antike zum Mitte-
1 Mt.16, 18.
2 Vgl. Schwaiger, Georg: Das Papsttum in der Geschichte. In: Greschat, Martin (Hg.): Das Papsttum I. Von den An- fängen bis zu den Päpsten in Avignon. Stuttgart u.a. 1985, 8-10. Im folgenden zitiert als Schwaiger.
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lalter.“ 3 War es den Päpsten der ersten nachchristlichen Jahrhunderte noch um den Vorrang innerhalb der als Communio begriffenen Gesamtkirche zu tun, so konnten sich jetzt, nicht zuletzt bedingt durch die wohl nicht nur räumliche Ferne des weltlichen Herrschers, erstmals auch Theorien von der Überordnung der geistlich-päpstlichen über die weltlich-königliche Gewalt entwickeln, die ihren Ausdruck u.a. fanden im Aufkommen der Silvesterlegende und in der Zweigewaltenlehre des Gelasius (492-496). 4 Daß dies aber nicht zwangsläufig auch einen realen Effekt nach sich zog, mag die Tatsache verdeutlichen, daß im 6. Jahrhundert das Papsttum eine Unterwerfung unter das Reichskirchensystem des Justinian erfuhr; das relative „Auf und Ab“, das die Geschichte der Päpste hinblicklich ihrer Machtstellung im Vergleich mit der weltlichen Gewalt kennzeichnet, wird bereits hieran erkennbar. So ist wohl auch das zwei Jahrhunderte später erfolgte Hilfegesuch des Papstes bei den Franken, das, verkürzt formuliert, in der Kaiserkrönung Karls des Großen im Jahre 800 mündete, nur vor dem Hintergrund der Schwäche des Ostreiches zu deuten; das „achte Jahrhundert“ jedenfalls „führt[e] die Absetzung des germanisch-romanischen Westens vom griechischen Osten herbei“. 5 Dies ging einher mit der Bindung des Frankenreiches an die allein schon aufgrund der besonderen fränkischen Verehrung für Petrus bei ihnen in hohem Ansehen stehenden Bischöfe von Rom, die nun den „Ausbau der universalen Geltung des Papsttums, immer mehr freilich auf die lateinische Kirche des Westens beschränkt“, betrieben 6 ; der Begriff „universal“ ist hierbei allerdings von seiner neuzeitlichen Bedeutung entschieden zu trennen. 7 Thomas Noble geht sogar so weit zu behaupten, daß die Päpste jener Zeit, obwohl in ihrer realen Macht auf die Stadt Rom begrenzt, auf-grund ihrer spirituellen Strahlkraft allgemein höher geachtet wurden, sie gewissermaßen eine größere Auctoritas besaßen als der bedeutendste der fränkischen Herrscher: „[The Pope’s] religious control in and around Rome, and across much of central Italy, caused large numbers of people to look directly to him as their pastor and spiritual leader. [...] Even Charlemagne, with his rough Franks, must have appeared a poor and distant second.“ 8 Diese Feststellung ist sicher von einigem Gewicht bei der weiteren Erörterung, inwieweit die päpstliche Auctoritas auch „Macht“ im tatsächlichen Sinne bedeutete; die religiöse Sonderstellung der Päpste bedingte zweifellos auch deren weltliche
3 Schmidt, Hans-Joachim: Kirche, Staat, Nation. Raumgliederung in der Kirche im mittelalterlichen Europa. Weimar 1999 (Forschungen zur Mittelalterlichen Geschichte 37), 46. Im folgenden zitiert als Schmidt.
4 Schmidt spricht sogar davon, „[s]eit Papst Damasus I. (366-384)“ habe man „den Primat der römischen Kirche nicht mehr im Sinne eines übergeordneten Ranges allein gegenüber den Sprengeln des Westens“ begriffen, „sondern umfassender als einen Anspruch weltumspannender Herrschaft“ (46).
5 Tellenbach, Gerd: Die Bedeutung des Reformpapsttums für die Einigung des Abendlandes. In: Ders.: Ausgewählte Abhandlungen und Aufsätze. Bd. 3. Stuttgart 1988, 1002. Im folgenden zitiert als Tellenbach.
6 Schwaiger 10.
7 Vgl. Tellenbach 1001, der den Begriff dort wie folgt einschränkt: „Konkrete Gestaltung im realen Leben hat ein Universalismus im strengen Sinn jedoch erst in neuerer Zeit gewinnen können. In Antike und Mittelalter vermochten sich universale Tendenzen und Ansprüche immer nur in einem begrenzten Umkreis auszuwirken.“ Dies gilt also auch für die in diesem Aufsatz behandelte Epoche des Reformpapsttums und umso mehr für die Zeit davor.
8 Noble, Thomas F.X.: The Republic of St. Peter. The birth of the Papal State, 680-825. Philadelphia 1984, 253. Im folgenden zitiert als Noble.
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Ambitionen und war ein entscheidendes Moment bei ihrer Umsetzung. 9 Die Päpste nutzten hierfür die Emanzipation von Byzanz 10 und das Bündnis mit den Franken, die ihnen mit dem Kirchenstaat die Grundlage auch territorial fundierter weltlicher Herrschaft bescherten. Vor allem die aus den Händen des Papstes empfangene Kaiserkrone aber war von unvergleichlicher Wichtigkeit für die weltlichen Machtbestrebungen der Kurie, auch wenn Karl der Große selbst noch keinen Zweifel daran ließ, daß er weltlicher und geistlicher Herr seines Reiches zugleich sei. 11 Der Niedergang karolingischer Macht im weiteren Verlauf des 9. Jahrhunderts nämlich bescherte den Päpsten einen gewissen Machtzuwachs, der augenfällig wurde zum einen in der Bestätigung päpstlicher Vorrechte durch das Hludowicianum von 817, zum anderen in der „päpstlichen Vergebung der Kaiserkrone“ 12 , wie sie auch und gerade für das Pontifikat Johannis VIII. bezeugt ist; diesem Papst, genauer gesagt seiner versuchten Einflußnahme auf das politische Geschehen des damaligen Abendlandes, soll im folgenden Kapitel anhand seines Registers nachgespürt werden. Dies erscheint zum einen deshalb sinnvoll, weil somit die bereits geschilderte Entwicklung päpstlichen Einflusses im Bündnis mit den Franken - die innerhalb des in den Jahrhunderten zuvor im wesentlichen auf die Stadt Rom beschränkten Horizonts päpstlicher Herrschaft allein schon räumlich durch die Schaffung des Kirchenstaats eine nie dagewesene Erweiterung mit sich brachte - exemplarisch untersucht werden kann; zum anderen soll das Pontifikat Johannis VIII. eine Art „Kontrapunkt“ bilden zu dem eigentlichen Thema der Arbeit, den Päpsten des saeculum obscurum. Es soll dabei deutlich gemacht werden, weshalb man von der auf sein Pontifikat folgenden Epoche gewöhnlich als der „dunklen“ der Papstgeschichte zu sprechen pflegt.
2.1 Das Pontifikat Johannis VIII.
Johannes VIII. trat am 14. Dezember 872 die Nachfolge Hadrians II. an. Im Jahre 875 starb Kaiser Ludwig II., dessen Kaisertum sich im Grunde auf Norditalien beschränkt hatte. Von der Macht seines Urgroßvaters, des Reichsgründers Karls des Großen, war also nicht mehr viel übriggeblieben. Kraft letztwilliger Verfügungen hatte der Kaiser sich für die ostfränkische Linie der Karolingerdynastie als Nachfolgerin in der Kaiserwürde entschieden. Johannes VIII. setzte sich über diesen Beschluß hinweg. 13 In einem nach dem Tod Ludwigs in päpstlichem Eigendiktat entstandenen Brief
9 Vgl. hierzu Noble 253: „Purely religious leadership, there can be no doubt, helped to prepare the way for other kinds.“
10 Noble 254.
11 Schwaiger 11.
12 Ebd.
13 Vgl. Zimmermann, Harald: Die Päpste des „dunklen Jahrhunderts“ von Johannes VIII. bis Sutri. In: Greschat, Martin (Hg.): Das Papsttum I. Von den Anfängen bis zu den Päpsten in Avignon. Stuttgart u.a. 1985, 130. Im folgen- den zitiert als Zimmermann I.
Arbeit zitieren:
Martin Klüners, 2005, Die Päpste als Gestalter Europas? Eine Studie zu den frühmittelalterlichen Papsturkunden, München, GRIN Verlag GmbH
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