Inhalt:
Einleitung 3
1. Christian Wolf - „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ 4
1.1 Die programmatische Vorrede : Schillers Postulat 4
1.2 Die Genese des Verbrechens 8
1.2.1 Auf der Suche nach Liebe und Anerkennung: Ein Mensch auf Abwegen 9
1.2.2 Die Zeit der „verlorenen Ehre“ 12
1.2.3 Das Urteil: Die Härte der Justiz 15
2. Zusammenfassung 17
3. Stellungnahme 18
Literatur 20
2
Einleitung
Friedrich Schillers Erzählung „ Der Verbrecher aus verlorener Ehre“, die 1792 1 in den „Kleinen prosaischen Schriften“ erschien, lässt sich zwar thematisch dem Genre des Pitaval-Romans zuordnen, unterscheidet sich aber deutlich von den anderen Kriminalerzählungen jener Zeit.
Folgt man der Interpretation von Klaus-Michael Bogdal so steht ganz im Sinne der Aufklärung anstelle eines Bericht es über einen Delinquenten mitsamt einer detailgetreuen Beschreibung seiner grausamen Verbrechen, die Erforschung der Motive und Ursachen, die den Protagonisten Christian Wolf zum Dieb, Mörder und Anführer einer Räuberbande werden lassen, im Vordergrund. Durch eine „Seelenforschung“, d. h. d ie Untersuchung der psychischen Konstitution Wolfs mithilfe der Erfassung der anthropologischen Konstanten und der veränderlichen gesellschaftlichen (Rahmen-) Bedingungen, führe Schiller dem Leser vor Augen, dass die Schuld an den Verbrechen nicht alle in beim Sonnenwirt zu suchen sei, sondern dass die Umwelt erhebliche Mitschuld trage. Wolfs Beweggründe für seine erste kriminelle Handlung seien zwar nicht gesellschaftlich motiviert, doch zeige sich im Verlauf der Erzählung, dass die Verfehlungen der Gesellschaft weitere Straftaten provozieren. Als der Protagonist nämlich von seinen Mitmenschen stigmatisiert werde und die Rolle des Straftäters annehme, komme es zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung, die einen Teufelskreis krimineller Handlungen und Verhaltensweisen in Gang setze. Bogdal verweist darauf, dass es letztlich die Gesellschaft sei, die Wolfs Teilhabe an derselben ausschließe, weil sie die Ursache n seines delinquenten Verhaltens nicht berücksichtige und ihn damit vorverurteile.
Im Zentrum der Kritik stehe für Schiller die Justiz und die Literatur jener Zeit. Die Justiz, weil sie Verbrecher nicht als Menschen und schon gar nicht als Individuen behandele, und bei der Urteilsfindung die Beweggründe, die zur jeweiligen Tat geführt haben, völlig außer Acht lasse. Aber auch die Literaten trägen durch ihre rein unterhaltende Kriminalberichterstattung zur Bildung von Vorurteilen gegenüber straffällig Gewordenen bei. Für Bogdal ist damit klar, dass der Marbacher mit seiner Erzählung über die kriminelle Laufbahn des Christian Wolf auch allgemein Kritik an den vorherrschenden gesellschaftlichen Strukturen nehmen wollte.
1 Vor der stilistisch überarbeiteten Fassung erschien die Erzählung bereits 1786 in der von Schiller herausgegeben Zeitschrift „Thalia“ unter dem Titel „Der Verbrecher aus Infamie“.
3
Auf die Fragen, ob und in wieweit die Gesellschaft wirklich Mitverantwortung für Wolfs Schicksal trägt und ob der Autor eine Gesellschaftskritik beabsichtigte, sollen in dieser Hausarbeit Antworten gefunden werden.
1. Christian Wolf - „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“
1.1. Die programmatische Vorrede: Schillers Postulat
„Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ beginnt mit einer programmatischen Vorrede, die das Kernstück der Erzählung bildet, obwohl die eigentliche Geschichte über die Verbrechen des Christian Wolf erst später folgen soll.
Schiller nutzt die sozialpsychologische Einleitung, um als reflektierter Erzähler den Leser in die Thematik, nämlich die Kausalität des Verbrechens, einzuführen. Hierbei bedient er sich einer für den Leser zunächst grausamen, aber notwendigen Methode, die der nachfolgenden Geschichte jede Spannung zu rauben scheint: Der Protagonist wird für seine Verbrechen hingerichtet, aber über die Straftaten und vor allem die Beweggründe, die zu denselben geführt haben, wird in der Vorrede nichts verraten. Der Fokus des verblüfften Lesers richtet sich nun a uf die Motive und Ursachen. Statt einer Kriminalerzählung, die auf reine Unterhaltung des Publikums abzielt, schockiert Schiller den Leser, der nun unfreiwillig in die Rolle eines Geschwo renen schlüpft und über schuldig oder nicht schuldig zu befinden hat. Er erhält sozusagen den Arbeitsauftrag ein zweites Mal über den Sonnenwirt zu richten, nachdem er im weitern Verlauf der Erzählung rückblickend über die Tatumstände informiert worden sein wird. Bevor er sich aber auf die Suche nach der Wahrheit machen kann, begründet Schiller warum es allgemein notwendig sei die Hintergründe eines Verbrechens bei der Urteilsbildung zu berücksichtigen.
Ausgehend davon, dass „bei jedem großen Verbrechen […] eine verhältnismäßig große Kraft In Bewegung“ 2 sei, muss der Autor feststellen, dass es für Straftaten mehr als nur eine anthropologische Ursache geben kann. Die „Begehrungskraft“ 3 , also die kriminelle Energie, hängt seiner Ansicht nach auch von Umwelteinflüssen ab. In der Sprache der modernen Zwillingsforschung argumentiert er, dass dieselbe kriminelle Veranlagung verschiedene Verhaltensweisen bei Menschen auslöse und unterschiedliche Biografien zur Folge haben könne :
2 Schiller, 1792, S. 7.
3 Ebd.
4
„Eine und eben dieselbe Fertigkeit oder Begierde kann tausend widersprechende Phänomene bewirken, kann in tausend Charaktere anders gemischt erscheinen, und tausend ungleiche Charaktere und Handlungen können wieder aus einerlei Neigungen gesponnen sein […].“ 4
Einerseits gebe es viele kriminell veranlagte Menschen, die aber nicht durch Straftaten auffallen, weil ihre Triebe und Neigungen aus Furcht vor den Sanktionen der Gesellschaft nicht in Erscheinung treten. Im umgekehrten Fall ist es jedoch auch möglich, dass Menschen gerade durch die gesellschaftlichen Bedingungen zu Verbrechen verleitet werden. Er spricht dementsprechend auch von „Verirrungen“ 5 , wenn Menschen vom rechten Weg abkommen und kriminelle Handlungen begehen. Schiller hält fest:
„ […] der feinere Menschenforscher, welcher w eiß, wie viel man auf die Mechanik der gewöhnlichen Willensfreiheit eigentlich rechnen darf und wie weit es erlaubt ist, analogisch zu schließen, wird manche Erfahrungen aus diesem Gebiete in seine Seelenlehre herübertragen und für das sittliche Leben verarbeiten [sic].“ 6
Bereits in diesem Teil der Vorrede kann man erahnen worum es Schiller mit seiner Erzählung über den „Verbrecher aus verlorener Ehre“ geht. Als Anwalt aller Verbrecher fordert er indirekt, dass vor jeder Verurteilung eine Ursachenforschung betrieben werden muss. Erst die Erkenntnis über die Beweggründe erlaubt demnach eine gerechte Bestrafung der Täter. Das Strafmaß soll sich also nicht wie bisher nur nach dem angerichteten Schaden richten, sondern die persönlichen Umstände des Angeklagten mitberücksichtigen, weil jeder Verbrecher ein Mensch und damit auch ein Individuum ist. Schiller betont ausdrücklich, dass Kriminelle keine Bestien, sondern Menschen sind, die affektiv handeln. Delinquenz sei eben auch ein Ausdruck „gewaltsamer Leidenschaft“ 7 und starker Emotionen. Mit seinem Postulat wird Schiller nicht nur zum Verfechter eines gerechteren Strafrechts, sondern begründet auch die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen der Justiz und der Psychologie, die im Zuge der A ufklärung an immer größere Bedeutung gewinnt. Bezeichnenderweise erkennt man in seiner Argumentation mehr als nur Ansätze der moderne n Anlage-Umwelt-Debatte. So fordert er analog zu Karl v. Linné s (1707-1778) wissenschaftlicher Einteilung der Tiere und Pflanzen in Gattungen bzw. Arten, „ein Linné der Seelenlehre, dessen Klassifikationen eine richtige und sichere Einordnung jedes menschlichen Individuums und eine individuelle Bemessung der ‘Schuld’ eines ‘Verbrechers’ erst ermöglichen würden.“ 8
4 Schiller, 1792, S. 7.
5 Ebd.
6 Ebd.
7 Ebd.
8 Bogdal, 1986, S. 6.
5
Schillers Kritik an der Behandlung von Straftätern richtet sich aber nicht nur an die Justiz: „Die programmatische Einleitung, in der rechtsreformatorisch und kunsttheoretisch zugleich argumentiert wird, muß als Kritik an beiden Traditionen gelesen werden. Das Kernproblem, dass Schiller umreißt, ist die von ihm behauptete Diskrepanz zwischen der Absicht aufklärerischer Literatur, dass Verbrechen warnend der moralischen Unterrichtung und Erbauung dienstbar zu machen, und der tatsächlichen Wirkung auf den Leser [sic].“ 9
Er unterstellt der Literatur, dass sie mit ihren Kriminalerzählungen nur die Sensationslust des lesenden Publikums befriedigt. Sie verfehle das didaktische Ziel, die Aufmerksamkeit des Lesers für die Beweggründe eines Verbrechers zu sensibilisieren und trage damit zur Stigmatisierung von Kriminellen bei. Durch die Art der Berichterstattung entstehe nämlich eine „Lücke zwischen dem historischen Subjekt und dem Leser“ 10 . Dem Letzteren sei es unmöglich den Gesamtzusammenhang zwischen krimineller Veranlagung und kriminellem Verhalten herzustellen. Dem Leser werde auf diese Weise gar nicht die Möglichkeit gegeben die Faktoren zu berücksichtigen, die zur Tat geführt haben. Statt sich Gedanken um die Beweggründe des Verbrechers zu machen, ließe er sich von der L iteratur ausschließlich unterhalten. Deshalb könne er sich mit dem delinquenten Protagonisten nicht identifizieren und entfremde sich von ihm:
„Wir sehen den Unglücklichen, der doch in eben der Stunde, wo er die Tat beging, so wie in der, wo er dafür büßet, Mensch war wie wir, für ein Geschöpf fremder Gattung an, dessen Blut anders umläuft als das unsrige, dessen Wille andern Regeln gehorcht als der unsrige […] [sic].“ 11
Mit der Beschränkung auf eine Darstellung aller grausamen Details eines Verbrechens gehe die Reduzierung des Verbrechers auf einen Unmenschen einher. So hat nicht zuletzt die Literatur durch ihre, wenn auch nicht beabsichtigte Hetzjagd, Mitschuld daran, dass sich Vorurteile gegen alle Verbrecher bilden und diese aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Schiller belässt es nicht bei seiner harschen Kritik, sondern trägt ein humanistisches Anliegen vor, das mit einer sittlichen Forderung verbunden ist. So skizziert er zwei Möglichkeiten, wie eine Kriminalerzählung ihre Belehrungsfunktion erfüllen könne: „Entweder der Leser muss warm werden wie der Held, oder der Held wie der Leser erkalten.“ 12 Die erste Methode lehnt der Autor aus der Sicht eines aufgeklärten Menschen ab, weil sie die Urteilsfindung des Lesers zu stark beeinflusse und der Verfasser seiner Aufgabe als „Geschichtsschreiber“ 13 nicht mehr gerecht werde. Er entscheidet sich damit gegen die „Illusionierung des Lesers“ 14
9 Bogdal, 1986, S. 6.
10 Schiller, 1792, S. 8.
11 Ebd.
12 Ebd.
13 Ebd.
14 Kraft, 1978, S. 106.
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Arbeit zitieren:
Jan-Bernd Stahmann, 2005, 'Der Verbrecher aus verlorener Ehre' - Friedrich von Schiller über die Kausalität des Verbrechens, München, GRIN Verlag GmbH
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