2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Grundprinzipien und Finanzierung der GKV 5
2.1 Grundprinzipien und Funktionen der GKV 5
2.2 Das aktuelle Finanzierungssystem der GKV 7
3. Ausgangssituation und Gründe für eine GKV Finanzierungs-Reform 8
3.1 Relevante Gründe der Beitragsgrundlagenerosion in der GKV 9
3.1.1 Demographischer Wandel und Versichertenstruktur 9
3.1.2 Veränderte Erwerbsbeteiligungen 11
3.1.3 Veränderte Erwerbsbiographien 14
3.1.4 Weitere Gründe der Beitragsgrundlagenerosion 15
3.2 Relevante Gründe des Ausgabenwachstums in der GKV 16
3.2.1 Demographische Einflussfaktoren 17
3.2.2 Kosten der medizinisch-technischen Versorgung 19
3.2.3 Veränderte Morbidität 20
3.2.4 Weitere Gründe des Ausgabenwachstums 21
3.3 Entwicklung des GKV-Beitragssatzes und dessen Auswirkungen 22
3.3.1 Stabilitätsaussichten des GKV-Beitragssatzes 22
3.3.2 Folgen eines Beitragssatzanstiegs 23
4. Drei-Generationenvertrag in der GKV 24
4.1 Funktionsweise des Drei-Generationenvertrags 25
4.2 Perspektiven des Generationenvertrags 25
5. Reformvorschläge zur Gesetzlichen Krankenversicherung 26
5.1 Rürup-Modell 27
5.1.1 Kernelemente der pauschalen Gesundheitsprämien 27
5.1.2 Angestrebte Auswirkungen der Gesundheitsprämie 28
5.1.3 Gesundheitsprämie der CDU/CSU 30
3
5.2 Lauterbach-Modell 31
5.2.1 Kernelemente der Bürgerversicherung 31
5.2.2 Angestrebte Auswirkungen der Bürgerversicherung 32
5.3 Gegenüberstellung und Kritikansätze der vorgestellten Modelle 34
5.3.1 Bürgerversicherung versus pauschale Gesundheitsprämien 34
5.3.2 Direkte Kritikansätze zur Bürgerversicherung und 37 Gesundheitsprämie
5.3.3 Indirekte Kritikansätze zur Bürgerversicherung und 39 Gesundheitsprämie
6. Fazit 41
Anhangverzeichnis 45
Anhang 46
Abbildungsverzeichnis 51
Abkürzungsverzeichnis 52
Quellenverzeichnis 54
4
1. Einleitung
In Deutschland trat im Jahre 1884 die Krankenversicherung in Kraft. Vor dem Hinter-grund, dass der gut situierte Reichskanzler Otto von Bismarck mit der Einführung der Sozialgesetzgebung die untere Schicht davon abhalten wollte zu revoltieren, um damit einhergehend den sozialen Frieden zu erhalten. 1 Die Ziele der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind heutzutage weitreichender, z. B. wird bislang eine paritätische Finanzierung angestrebt, damals zahlten Arbeitgeber ein Drittel und Arbeitnehmer zwei Drittel der Beiträge. 2
Bevor die GKV eingeführt wurde, versorgten die Kinder ihre evtl. kranken Eltern, die Nachkommen waren somit u. a. zur Altersabsicherung gedacht. Das ist heute prinzipiell nicht anders, auch wenn nicht mehr die eigenen Kinder für ihre Eltern im Krankheitsfalle finanziell direkt aufkommen müssen, so sind die Kinder die künftigen Beitragszahler. Aber weil die Kinderlosigkeit in heutigen Zeiten nicht lebensbedrohend auf den einzelnen wirkt, entscheiden sich viele gegen den eigenen Nachwuchs, beispielsweise um materielle Vorteile zu erhalten. Falls dann ein Mensch im Alter ohne eigene Kinder erkrankt und/oder nicht mehr arbeitet, versorgt ihn die Solidargemeinschaft. 3 Die GKV-Ausgaben betrugen im Jahr 2002 ca. 57 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben, 4 womit die GKV ein wichtiger Träger der Gesundheitsausgaben ist. Beinahe 90 Prozent der deutschen Bevölkerung ist im Krankheitsfalle gegen finanzielle Risiken durch die GKV abgesichert. 5 Aus diesen Gründen kommt dem GKV-System sozial- und gesundheitspolitisch eine eminente Bedeutung zu.
Jedoch entwickeln sich die Einnahmen nicht mit der gleichen Dynamik wie die Ausgaben, 6 womit eine Finanzierungslücke entsteht. Infolgedessen wird sich diese Diplomarbeit der zentralen These widmen, dass das derzeitige Gesundheitssystem in der Zukunft nicht finanzierbar ist. Ferner wird die These aufgestellt, dass um den GKV-Finanzierungsproblemen zu begegnen, eine modifizierte Gesundheitsprämie der Bür-
1 Vgl.Bismarck, Die gesammelten Werke, Band 12, 1929, S. 5 und 9. Vgl. auch Bismarck, Die gesam-
melten Werke, Band 13, 1930, S. 403.
2 Vgl. BMGS, Sozialgesetzbuch - 5. Buch Krankenversicherung, o. J., S. 106 f.
3 Vgl. hierzu: Sinn, Das demographische Defizit - die Fakten, die Folgen, die Ursachen und die Politik-
implikationen, 2003, S. 29 und vgl. § 3 SGB V.
4 Vgl. SVR, Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland, Jahresgutachten 2004/05, Tabelle 79, S. 728.
5 Vgl. VdAK, Ausgewählte Basisdaten des Gesundheitswesens, 2004, S. 23.
6 Vgl. Cassel, Wege zur nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, 2005, S. 7.
5
gerversicherung überlegen ist, allerdings diese nur ein Teil- von einem Gesamtkonzept darstellen kann.
In dieser Arbeit werden sich die Punkte 2 und 3 mit den derzeitigen und zukünftigen Finanzierungseffekten befassen. Um für die - in Punkt 3 und 4 genannten - zukünftigen Herausforderungen Lösungsvorschläge aufzuzeigen, werden in dem darauf folgenden Punkt die Modelle von Rürup und Lauterbach präsentiert. Abschließend wird Punkt 6 als Fazit die Ergebnisse zusammenfassen und bewerten.
2. Grundprinzipien und Finanzierung der GKV
2.1 Grundprinzipien und Funktionen der GKV
Als Grundprinzipien können die Solidarität und Eigenverantwortung genannt werden. Unter der Solidarität ist zu verstehen, dass die GKV die Aufgabe hat, die Gesundheit ihrer Mitglieder wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern und dies durch alle Mitglieder finanziert wird. Die Eigenverantwortung hat zum Ziel, dass die Mitglieder für ihre Gesundheit mitverantwortlich sind, z. B. soll eine gesunde Lebensweise prophylaktisch Krankheiten vermeiden (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V). Gegenwärtig orientiert sich die medizinische Leistungsgewährung am Bedarfsprinzip; ist ein GKV-Mitglied krank, kann dieser sich durch einen zugelassenen Kassenvertragsarzt seiner Wahl behandeln lassen. Die Finanzierung der Gesundheitskosten wird paritätisch und solidarisch getragen, damit ein kranker Versicherter ökonomisch nicht über-fordert wird, für diesen Zweck existieren z. B. auch die Zuzahlungsbefreiungen. 7 Unter dem Grundprinzip der paritätischen Finanzierung ist zu verstehen, dass die Krankenversicherungsbeiträge von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern jeweils hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden (vgl. § 249 Abs. 1
7 Neben den Krankenkassenbeiträgen werden die Mitglieder zusätzlich mit Zuzahlungen ökonomisch be-
lastet. Um die Kassen finanziell zu entlasten, trat z. B. am 1.1.2004 das GMG in Kraft, mit der Folge, dass
die Versicherten 10 Prozent aller ärztlich verordneten Leistungen zahlen müssen, gleichwohl gibt es hier-
bei eine Zuzahlungsober- und untergrenze in Höhe von 10 bzw. 5 Euro. Die quartalsmäßig anfallenden 10
Euro Praxisgebühren sind ebenfalls ein Effekt des GMG. Damit die Versicherten ökonomisch nicht über-belastet werden, gibt es eine Zuzahlungsgrenze. Beträgt der jährliche Zuzahlungsanteil über 2 Prozent - bei
chronisch Kranken 1 Prozent - des Bruttoeinkommens, dann muss der Versicherte keine zusätzlichen Zu-
zahlungen leisten. Vgl. hierzu BMGS, Zuzahlungen im internationalen Vergleich, 14. Mai 2004. Vgl. hier-
zu auch §§ 61 und 62 SGB V.
6
SGB V). Allerdings wurde am 1. Juli 2005 ein „Sonderbeitrag“ in Höhe von 0,9 Prozentpunkten eingeführt, den die Versicherten von ihren Bruttolöhnen alleine tragen müssen. Die zusätzlichen Einnahmen des Sonderbeitrags sollen aber für eine allgemeine Beitragssatzsenkung um 0,9 Prozentpunkte Verwendung finden. Im Endeffekt werden die Versicherten um 0,45 Prozentpunkte belastet, während die Arbeitgeber um 0,45 Prozentpunkte entlastet werden. Damit und mit dem Inkrafttreten des GMG wurde die paritätische und solidarische Finanzierung z. T. gelöst. 8
Das Äquivalenzprinzip besagt, dass zwischen Beiträgen und Leistungen ein angemessenes Verhältnis stehen muss. Dieses Prinzip wurde durch das Leistungsfähigkeitsprinzip weitestgehend verdrängt. 9
Unabhängig von der Beitragshöhe stehen dem Versicherten alle GKV-Sachleistungen zur Verfügung (mit Ausnahme des Krankengeldes, hier gilt das Äquivalenzprinzip). Somit verfolgt die GKV das Ziel, die Einkommen umzuverteilen und zwar:
Abbildung 1: Umverteilungsfunktionen in der GKV
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Thormählen, Das deutsche Gesundheitssys-
tem, 2005, S. 3.
Allgemein ausgedrückt, besteht die Funktion der Krankenversicherung darin, viele Versicherte mit unterschiedlichen Krankheitsrisiken zusammenzuführen mit dem Ziel, das individuelle Risiko zu kollektivieren. Somit haben die Krankenkassen ein durchschnittliches Risiko für Gesundheitsausgaben. Für die Versicherten bedeutet dies eine Risiko-transformation, denn im Falle einer kostenaufwendigen Erkrankung müssen sie dies nicht selbst - oder die eigenen Kinder - bezahlen, sondern lediglich weiter ihre GKV-Beiträge entrichten. 10
8 Vgl. Kieselbach, Krankenkassen drei Milliarden Euro im Plus. In: Welt vom 22. Februar 2005. Und vgl.
hierzu Cassel, Wege zur nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, 2005, S. 6.
9 Vgl. SVRKAiG, Finanzierung, Nutzenorientierung und Qualität, 2003, Ziffer 36.
10 Vgl. Bofinger, Wir sind besser, als wir glauben, 2005, S. 156 und 208 f.
7
2.2 Das aktuelle Finanzierungssystem der GKV
Die Finanzierung der GKV erfolgt hauptsächlich aus den Beiträgen der Versicherten, beispielsweise betrugen die GKV-Einnahmen im Jahre 2003 durch die Mitgliedsbeiträge 98 Prozent der Gesamteinnahmen. 11 Das Umlageverfahren führt dann dazu, dass die GKV-Beitragseinnahmen unmittelbar die Leistungsausgaben decken. Damit die Mitglieder ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend belastet werden können, werden die Beiträge einkommensproportional bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben (Die BBG wird jährlich den allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklungen angepasst: Sie liegt im Jahr 2005 bei 3.525 Euro Bruttomonatsgehalt.). 12 Je höher das Einkommen eines Versicherten ist, also je höher dessen ökonomische Leistungsfähigkeit ist, umso höher sind seine GKV-Beiträge, dies kann proportional bis zur BBG führen, verdient jemand darüber, muss dieser nur bis zur BBG seine Beiträge leisten. Es gibt drei unterschiedliche Beitragssätze: allgemeinen-, erhöhter- und ermäßigter Beitragssatz (vgl. §§ 241, 242 und 243 SBG V). Diese bemessen sich an den beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten (vgl. § 223 Abs. 2 Satz 1, SGB V), dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge (vgl. § 226 Abs. 1 SGB V). Weil der Staat nicht normativ den Krankenkassen die Beitragssatzhöhe oktroyiert, variieren die Beitragssätze unter den 298 gesetzlichen Krankenkassen. 13 Beispielsweise müssen die Krankenkassen ihre Beitragssätze so gestalten, dass die Beiträge mit den sonstigen Einnahmen die Ausgaben decken, es dürfen jedoch keine Überschüsse erwirtschaftet werden, um sich z. B. auf die demographischen Veränderungen vorzubereiten. 14 Somit wird eine Krankenkasse mit einem relativ hohen Anteil von Kranken einen höheren Beitragssatz erheben müssen als eine Krankenkasse mit einer gesunden Mitgliederstruktur. Damit sich die Beitragssätze für „kranke“ Kassen nicht zu Prohibitivpreisen entwickeln müssen, gibt es eine ex-post Finanzharmonisierung, den sog. Risikostrukturausgleich (RSA). Das bedeutet faktisch, dass die Kassen mit einer gesunden Mitglieder-
11 Vgl.SVR, Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland, Jahresgutachten 2004/05, Tabelle 83, S.
732.Vgl. hierzu ferner § 220 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V.
12 Vgl. BMGS, Kennzahlen und Faustformeln 2005, Juli 2005, Tabelle KF05 Bund, Blatt 2.
13 Vgl. VdAK, Ausgewählte Basisdaten des Gesundheitswesens, 2004, S. 20.
14 Vgl. BKK; IKK, SF-Infoware, Das Haushaltsrecht der Krankenkassen - Teil 1, 4.5 Haushaltsausgleich, 2002.
Vgl. auch §§ 259 ff. SGB V. Weshalb die Kassen dennoch bis 2007 Überschüsse erwirtschaften dürfen, vgl.
3.3.1.
8
population Ausgleichszahlungen an die Kassen mit einer risikohaften Mitgliederpopulation leisten müssen (vgl. § 266 SGB V).
Es wirken vielerlei Faktoren auf die Gestaltung des Beitragssatzes ein, z. B. die BBG, die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die aktuelle Wirtschaftssituation, Arbeitslosenquote und die unterschiedlichen Zusatzleistungen der Kassen. Das führte dazu, dass am 1. Mai 2005 die Krankenkassen eine Beitragssatzspanne zwischen 11,2 bis 15,7 Prozent aufgewiesen haben, was eine Beitragssatzdifferenz von viereinhalb Beitragssatzpunkten ausgemacht hat. 15
Die GKV ist eine Zwangsversicherung, die betroffenen Mitglieder sind pflichtversichert. Es gibt jedoch Ausnahmen; überschreitet ein Versicherter die Versicherungspflichtgrenze (Sie liegt im Jahr 2005 bei 3.900 Euro im Monat.) 16 kann er nicht gezwungen werden, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Falls er trotzdem in der GKV versichert ist, gehört er zu den freiwillig Versicherten, dessen Gehalt wird bis zur BBG für die Beitragsbemessung herangezogen. Diese Versicherungsfreiheit gilt ebenfalls für geringfügig Beschäftigte (vgl. §§ 6, 7 und 8 SGB V).
3. Ausgangssituation und Gründe für eine GKV Finanzierungs-Reform
Ob das derzeitige Gesundheitssystem mit dem heutigen Finanzierungssystem längerfristig aufrechtzuerhalten bleibt, wird unisono infrage gestellt, da die prognostizierten GKV-Ausgaben weiter steigen werden und der GKV-Einnahmeseite eine Schwächung bevorsteht.
Aus diesen Gründen werden in den folgenden Punkten die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen der GKV-Finanzierung näher erläutert, wobei insbesondere die zukünftig prognostizierten Einnahmen- und Ausgabeneffekte der GKV betrachtet werden.
15 Vgl. BMGS, Kennzahlen und Faustformeln 2005, Juli 2005, Tabelle KF05Bund, Blatt 2.
16 Vgl. BMGS, Kennzahlen und Faustformeln 2005, Juli 2005, Tabelle KF05Bund, Blatt 2.
9
3.1 Relevante Gründe der Beitragsgrundlagenerosion in der GKV
3.1.1 Demographischer Wandel und Versichertenstruktur
Zwischen 1815 und 1914 siedelten 5,5 Millionen Deutsche nach Nordamerika aus, in der Zukunft wird sich ebenfalls ein Bevölkerungsrückgang vollziehen. Dieser erklärt sich aber nicht wie damals durch Auswanderungen, sondern durch den Geburtenrückgang. Seit 1972 werden nicht mehr so viele Menschen geboren wie sterben. Die deutschen Frauen bekommen statistisch in ihrem Leben jeweils 1,4 Kinder, das allgemeine Reproduktionsniveau beträgt 2,1 Kinder pro Frau. Das bedeutet, dass lediglich zwei Drittel der Elterngeneration durch ihre Kinder ersetzt werden. Das sinkende Reproduktionsniveau führte dazu, dass die sog. Bevölkerungspyramide aus dem Jahr 1910 sich bis zum Jahr 2001 zu einem ausgefransten Pilz entwickelt hat. Für die Zukunft wird sich dieser Trend weiter verstärken (vgl. Anhang 1 und Abb. 2). Abb. 2: Relativer Altersaufbau der
deutschen Bevölkerung
ung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 31.
Weil Deutschland die Nation mit der zweitgrößten zugewanderten Bevölkerung ist mit ungefähr zwölf Millionen Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden oder der deutschen Staatsangehörigkeit angehören und weil die Effekte der Bevölkerungsentwicklung sich erst Jahrzehnte später offenbaren, fand der Geburtenrückgang mit den damit einhergehenden negativen Effekten längere Zeit wenig Beachtung. 17
17 Vgl. zu den letzten vier Absätzen: Klingholz, Deutschland 2020. In: Geo vom 5. Mai 2004, S. 88 ff. .
Und vgl. Pötzsch, Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 10. Vgl. hierzu auch Grohmann, Altersi-
cherung im Wechsel der Generationen, 2005, S. 14.
10
Welche Folgen der demographische Effekt implizieren könnte, zeigt das Verhältnis der Rentnergenerationen (die Sechzigjährigen und Älteren) zu einhundert der Erwerbstätigengenerationen (Zwanzig- bis Sechzigjährigen). Diese Relation wird auch als Altenquotient bezeichnet. Es stellt ein Maß für die Alterung der Gesellschaft dar und ist deswegen für die zukünftige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme von Interesse. 18 Im Jahr 2001 betrug der Altenquotient 43,9%, d. h. dass 100 Erwerbspersonen ungefähr 44 Rentner entgegenstanden. Im Jahr 2050 werden 100 Erwerbstätige beinahe 78 Rentner entgegenstehen. Selbst in dem Fall, dass die Frühverrentungen abnehmen, sodass das tatsächliche durchschnittliche Rentenalter auf 65 Jahre steigt, wird der Alterungsprozess nicht aufzuhalten sein. Allerdings hätte dies einen Milderungseffekt, der Altenquotient würde im Jahre 2050 bei einem Renteneinstiegsalter von 65 Jahren bei 54,5% liegen und falls die Renteneinstiegsgrenze auf 67 Jahre angehoben würde, auf 47,4% steigen.
Der Altenquotient wird nicht ausschließlich von internen Faktoren berührt, sondern auch von externen, wie z. B. durch die Bevölkerungswanderungen. Nach Deutschland wanderten in den letzten fünfzig Jahren durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr mehr ein als auswanderten, was dazu führte, dass der Altenquotient nicht so rapide gestiegen ist wie ohne Zuwanderungen. Außerdem sind Einwanderer meist jünger sind als Auswanderer. Geht man für die Zukunft von einer gleich bleibenden durchschnittlichen Einwanderung von 200.000 Menschen aus und einer durchschnittlichen Lebenserwartung - im Jahr 2050 - der neugeborenen Jungen von ca. 81 und bei Mädchen von ca. 87 Jahren, so wächst der Altenquotient auf 55 Prozent im Jahr 2050 an. Erst wenn pro Jahr 3,4 Millionen Immigranten zuziehen würden, könnte der heutige Altenquotient stabil gehalten werden. 19
Jedoch vollzieht sich der demographische Wandel auch in den anderen 25 EU-Ländern ähnlich wie in Deutschland, sodass im Jahr 2050 die Bevölkerung in diesem Wirtschaftsraum insgesamt um 11 Prozent abgenommen haben wird. 20 Die Nachbarländer der EU werden dagegen einer Verdoppelung ihrer Bevölkerung entgegenblicken können womöglich mit der Konsequenz, dass
18 Vgl. Grohmann, Altersicherung im Wechsel der Generationen, 2005, S. 4.
19 Vgl. zu den letzten beiden Absätzen: Pötsch, Bevölkerung Deutschlands bis 2050, 2003, S. 20 ff. und 31 ff. .
20 Vgl. Klingholz, Deutschland 2020. In: Geo vom 5. Mai 2004, S. 91.
11
„…eine massive Migrationsbewegung aus diesen verarmten Regionen in ein sich entvölkerndes Europa stattfindet [stattfindet - Anm. d. Verf.]..., dessen Wohlfahrtsstaaten nicht darauf eingerichtet sind, die Einkommensungleichheiten abzufangen, die das mit sich bringt.“. 21
Für die Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet der demographische Wandel, dass die beitragspflichtigen Einkommen sinken. Denn das beitragspflichtige Einkommen der unter Fünfundsechzigjährigen in der GKV liegt derzeit bei durchschnittlich 14.644 Euro und das der Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei 10.987 Euro pro Jahr. Nimmt nun die Anzahl der Rentner zu, erodiert die Einnahmenseite der Krankenversicherungsfinanzierung. 22 Die Bedeutung der Erwerbstätigengeneration für die GKV-Finanzierung wird ferner durch die Faustformel des BMGS deutlich. Diese Institution schätzt nämlich, dass eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt im Jahr 2005 dazu führt, dass bei der KVdR mit zusätzlichen Einnahmen von 2 Mrd. € zu rechnen sei, hingegen sei bei der Erwerbstätigengeneration von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 7,7 Mrd. auszugehen, also mit beinahe dem Vierfachen dessen, was die Rentnergeneration einzahlt. 23 In der Zukunft wird voraussichtlich die Anzahl der Geschäftsneugründungen abnehmen, weil der Gründungszenit zwischen 25-34 Jahren liegt, und wie Anhang 1 zeigt, reduziert sich zukünftig diese Altersklasse. Deswegen sinken die zukünftigen, potenziellen Arbeitgeber und verringert sich die Hoffnung nach einer „erheblichen“ Reduzierung der Arbeitslosenanzahl. 24
3.1.2 Veränderte Erwerbsbeteiligungen
Die Wiedervereinigung Deutschlands und der zunehmende Frauenanteil am Erwerbsleben wie auch die Bedingungen des Wirtschaftstandortes Deutschland etc. lösten strukturelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt aus.
21 Hewitt. In: Geo, Ausgabe vom 5. Mai 2004, S. 91.
22 Vgl. SVR, Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland, Jahresgutachten 2004/05, Kasten 19, S. 256.
Vgl. ferner Cassel, Demographischer Wandel - Folgen für die Gesetzliche Krankenversicherung, 2001, S. 87.
23 Vgl. BMGS, Kennzahlen und Faustformeln 2005, Juli 2005, Tabelle KF05Bund, Blatt 2.
24 Vgl. zu diesem Absatz: De, Entrepreneurship, 2005, S. 38-39 und Klingholz, Deutschland 2020. In:
Geo vom 5. Mai 2004, S. 92. Und vgl. Sinn, Das demographische Defizit - die Fakten, die Folgen, die
Ursachen und die Politikimplikationen, 2003, S. 25.
12
Diese Strukturveränderungen spiegeln sich beispielsweise in einer sinkenden Erwerbstätigenanzahl wieder. Im Zeitraum 1991 bis 2004 sank die Erwerbstätigenanzahl im Alter zwischen 15 bis unter 65 Jahren um etwa 1,9 Millionen und erreichte 2004 eine absolute Anzahl von ca. 35,2 Millionen Erwerbstätigen, die Erwerbstätigenquote sank somit um 3,5 Prozentpunkte auf insgesamt 64,3 Prozent.
Parallel dazu stieg die Arbeitslosenanzahl von ca. 2,6 Millionen (1991) auf ca. 4,4 Millionen (2004). Damit erhöhte sich die Arbeitslosenquote auf 11,7 Prozent (2004), was eine Steigerung von 4,4 Prozentpunkten bedeutet. 25
Seit 1960 bis 1989 sank die westdeutsche tatsächliche Jahresarbeitszeit eines männlichen Arbeitnehmers um 400 Stunden (500 bei Frauen) auf insgesamt 1.700 Stunden (1.500 bei Frauen). Ab dem Jahr 1991 bis 2004 ist im wiedervereinten Deutschland ein abgeschwächter Trend zu verkürzten Arbeitszeiten beobachtbar. Des Weiteren nahm der geschätzte Umfang der Schattenwirtschaft zu, im Jahr 1980 machte sie noch 10 Prozent des BSP in Westdeutschland aus und stieg auf 15 Prozent im Jahr 1997. Für das Jahr 2002 werden Umsätze von ungefähr 350 Mrd. Euro durch Schwarzarbeit geschätzt. 26
Um die direkten Auswirkungen der strukturellen Veränderung des Arbeitsmarktes auf die GKV-Finanzierung zu erkennen, ist insbesondere die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigungen von Interesse, da nur diese Erwerbstätigengruppe Beiträge zur GKV-Finanzierung leisten muss.
Im Zeitraum 1994 bis 2003 reduzierte sich der absolute Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigungen um ca. 1,3 Mill. auf insgesamt etwa 27 Mill. (2003). Dieser ungünstige Trend setzte sich weiter fort und betrug im Mai 2005 ungefähr 26 Mill. 27 Die GKV-Finanzierung wird maßgeblich durch ihre Nettobeitragszahler, 28 insbesondere die dauerhaft Vollzeitbeschäftigten („Normalarbeitsverhältnisse“) bestimmt. Allerdings ist in der Vergangenheit ein Rückgang der Vollzeitbeschäftigungen zu erkennen, von
25 Vgl. zu diesem Absatz: Statistisches Bundesamt, Leben und Arbeiten in Deutschland, 2005, Tabelle 19
und vgl. Statistisches Bundesamt, Registrierte Arbeitslose, Arbeitslosenquote, 2005.
26 Vgl. zu den letzten beiden Absätzen: Franz, Arbeitsmarktökonomik, 2003, S. 24 und 46. Vgl. ferner
Statistisches Bundesamt, Leben und Arbeiten in Deutschland, 2005, Tabelle 21. Vgl. auch Hartz-
Kommission, Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, 2002, S. 164.
27 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Der Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt in Deutschland, 2005, Ta-
belle 13. Vgl. auch Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt 2003, Tabelle II.B.1, S. 38. Vgl. auch Sacher,
Erwerbsstruktur und Alterssicherung, 2005, S. 484.
28 Was unter Nettobeitragszahler zu verstehen ist, wird in Punkt 3.2.1 näher erläutert.
Arbeit zitieren:
Diplom Volkswirt Jan Laser, 2005, Die zukünftigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Lösungsansätze, unter besonderer Berücksichtigung der Modelle von Rürup und Lauterbach, München, GRIN Verlag GmbH
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