Inhaltsverzeichnis
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Vorbemerkung - 3 -
1. Die Stellung der Frau in der Geschichte der Türkei - 5 -
2. Die Emanzipation der Frauen in der Türkei. - 9 -
2.1. Die erste Phase der Emanzipation: Die Tanzimat- Reformen (1839-1876)
und die Jungtürken (1908-1918) - 9 -
2..2. Aufbruch nach Westen : Der kemalistische Staatsfeminismus und die
zweite Phase der Emanzipation - 13 -
2.3. „Is West Best?“: Die dritte Phase der türkischen Frauenbewegung - 18 -
3. Schlussbemerkung: Die Europäische Union als eine neue Chance für die
Emanzipation ? - 24 -
Quellenverzeichnis - 25 -
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Vorbemerkung
„Ausgerechnet vor der Moschee in der Istiklal-Straße tragen die Mädchen ihre gepiercten Bauchnabel zur Schau. Keine Aufregung in der Fußgängerzone. [...] In Beyoglu, dem vergnügungssüchtigen Zentrum Istanbuls, ist alles schon mal da gewesen.
In Fatih, dem Stadtteil der Frommen südlich des Goldenen Horns, zehn Taximinuten entfernt, wissen die Menschen von alledem nichts. [...] Viele Frauen haben Baumwolltücher fest um den Kopf gezurrt, einige sind in den schwarzen çarsaf gehüllt, der nur den Augen einen Sehschlitz gewährt. Sie meiden die Menge auf der Straße: Vorsicht, Berührungsgefahr! [...]
Zehn Minuten zwischen zwei Welten, von denen in der Türkei nie ganz klar scheint, welche von morgen und welche von gestern ist.“ 1
Dieses Bild von Frauen in der Türkei findet man immer wieder in verschiedenen Artikeln oder einleitenden Kapiteln in der Literatur zum Thema Frauen in der Türkei. So faszinierend diese Vorstellungen von zwei so komplementären Welten sind, die nur einen Katzensprung voneinander entfernt liegen, genauso unverständlich ist es, wie Mittelalter und Moderne so nahe nebeneinander existieren können.
Die Türkei, welche das Schwarze Meer vom Mittelmeer trennt und auf der Grenze zwischen Asien und Europa liegt, teilt sich nicht nur geographisch, sondern erfährt auf vielen Ebenen eine Trennung zwischen dem modernen Westen und dem rückständigen Osten des Landes. Auch die Frauenfrage stellt diesbezüglich keine Ausnahme dar. Während in der Großstadt Istanbul und ihrer Umgebung die Frauen bereits im wesentlichen emanzipiert 2 leben und an den Hochschulen neben ihren männlichen Professorenkollegen keinerlei Benachteiligung mehr erfahren müssen, leben die Frauen im Süden der Türkei nach den traditionellen islamischen Vorschriften, werden zwangsverheiratet, gehen nur mit Schleier aus dem Haus und haben die obligatorische Schulzeit von 4 Jahren meist nicht überschritten. Die traditionellen Werte und Normen des Islam sind dort ungeschriebene Gesetze und zählen weit mehr als das neumodische Zivilgesetzbuch. Wie stark sich islamistische traditionelle
1 Thumann, Michael: „Getarnt in die Freiheit”, in: Die Zeit Nr. 13 vom 21. März 2002
2 Emanzipation wird in dieser Hausarbeit im Sinne der Befreiung von Frauen aus der Abhängigkeit von
Männern, der Abschaffung partiarchalischer Strukturen in der Gesellschaft und der rechtlichen Gleichstellung
von Frauen verstanden
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Ansichten trotz eines starken westlichen Einflusses erhalten, sieht man nicht zuletzt an Nachrichten von Ehrenmorden.
Diese Hausarbeit soll den Antagonismus zwischen westlicher Emanzipation und islamischer Tradition im Alltag von Frauen in der Türkei näher betrachten und erläutern. Dabei soll auch unt ersucht werden, wie es einigen Frauen gelingen konnte ein fortgeschrittenes Stadium der Emanzipation zu erreichen, während ein großer Teil ihrer L eidensgenossinnen noch in mittelalterlichen Verhältnissen leben muss.
Um dies zu untersuchen, werden die verschiedenen Phasen der Emanzipation dargestellt und ihre Besonderheiten und Errungenschaften für Frauen in der jeweiligen Schicht genauer betrachtet. Die Auffassung über die Anzahl und den Zeitraum dieser Phasen ist in der Literatur jedoch unterschiedlich. So gehen einige Autoren und Autorinnen von nur zwei Phasen aus, andere wiederum von drei Phasen. Diese Hausarbeit orientiert sich jedoch an der Unterteilung von Dr. phil. Zuhal Yesilyurt Gündüz der Frauenemanzipation in der Türkei in drei Phasen. Einführend wird die Stellung der Frau in den anatolischen vorislamischen Kulturen dargestellt um anschließend auch auf die Stellung der Frau im Osmanischen Reich eingehen zu können (Kapitel 1). Das 2. Kapitel beschäftigt sich mit den 3 Phasen der Emanzipation in der Türkei. Die erste Phase ( Kapitel 2 .1.) beginnt mit den Tanzimat-Reformen (1839) im Osmanischen Reich und zieht sich über die Machtergreifung der Jungtürken hin bis zum Ende des Osmanischen Reiches (1918). Die zweite Periode der Frauenemanzipation, welche in Kapitel 2.2. näher betrachtet wird, beginnt mit der Gründung der Republik Türkei im Jahre 1923. Nachdem die zweite Welle von Frauenorganisationen langsam wieder abebbte, kam es zu einer Beruhigung der Frauenbewegung, bevor die dritte und wichtigste Pha se der Emanzipation in der Türkei, die im Kapitel 2.3. untersucht wird, mit dem Miltitärputsch Anfang der 80er Jahre einsetzt. Abschließend soll im 3. Kapitel erläutert werden, welchen Einfluss der angestrebte EU-Beitritt der Türkei auf die Situation der Frauen in der Türkei haben könnte.
Die Literaturrecherche für diese Hausarbeit gestaltete sich zeitweise sehr schwierig, da es besonders in den Internetquellen viele hochgradig zugespitzte Äußerungen gab und man auch in der wissenschaftlichen Literatur hä ufig nur eine sehr einseitige Sicht der Frauenfrage in der Türkei fand. Diese betonte entweder nur die Unterdrückung und Ausbeutung der Frau und verurteilt den Islam somit als rückständig oder bagatellisiert die zum Teil extremen
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Rückständigkeiten durch ein sehr positive s Bild der Emanzipation im Vergleich zu früheren Verhältnissen. Folglich habe ich mich in der vorliegenden Arbeit besonders darum bemüht, eine neutrale Sichtweise zu vermitteln, indem ich mich auf glaubwürdige Quellen beziehe oder auch gegenteilige Betrachtungen gegenüberstelle und sie gegeneinander abwäge. Historische Betrachtungen konnten zum Kontextverständnis nicht vollständig ausgeklammert werden, sind hier jedoch in aller Kürze dargestellt. So wird beispielsweise die historische Entstehung der Unterdrückung der Frau in den Kulturen im Gebiet der heutigen Türkei erläutert.
Der weitere geschichtliche und politische Zusammenhang der Frauenemanzipation in der Türkei wird lediglich anhand von Eckdaten eingebracht, nähere Informationen, sofern sie nicht für das Verständnis dringend erforderlich sind, werden außer betracht gelassen. Die gesellschaftliche Schichtung der Frauen wird innerhalb dieser Hausarbeit schematisch betrachtet und es wird somit von lediglich zwei Schichten ausgegangen. Natürlich gibt es eine wesentlich feiner gegliederte Schichtung innerhalb der Gesellschaft, dennoch ist eine differenzierte Betrachtung für die Bearbeitung des Themas nicht erforderlich und kann somit außer Acht gelassen werden.
Außerdem wird innerhalb dieser Hausarbeit die Problematik der Kurdinnen vollständig ausgeklammert, denn auch wenn diese eine n nicht unbedeutenden Anteil an der Frauenbewegung in der Türkei hat, so ist dieses Thema dennoch zu differenziert und sprengt den Rahmen dieser Hausarbeit.
1. Die Stellung der Frau in der Geschichte der Türkei
Aus vorislamischen Gesellschaften Anatoliens, das grob dem Gebiet der heutigen Türkei entspricht, gibt es Zeugnisse über Frauen und deren gesellschaftliche Position. „Bis heute hat sich die soziale, politische und wirtschaftliche Situation der anatolischen Frau fast nicht geändert, obwohl sie ständig ein Objekt des Veränderungsprozesses gewesen ist.“ 3 Um 1800 v. Chr. lebten in diesem Gebiet verschiedene Volksstämme, welche eine mittlere bis höhere Zivilisatio n besaßen und ein Gesellschaftssystem hatten, welches man als primitiven Kapitalismus bezeichnen kann.
In der Zeit vor der Gründung des Hethitier Reiches (1.Reich 1640 -1380 v. Chr.; 2.Reich 1300-1200 v. Chr.) waren sowohl monogame als auch polygame Familien weit verbreitet. Die Anzahl der Frauen war dabei eher ein finanzieller Aspekt und hing somit von der sozialen
3 Ücüncü, Sadi (1993): „Die Stellung der Frau in der Geschichte der Türkei“, R.G. Fischer Verlag, Frankfurt,
S.56
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Stellung des Mannes ab. Der Mann durfte fremdgehen, die Frau wurde jedoch bei Ehebruch hart bestraft. Die Scheidung hingegen war relativ einfach, wenn beide Partner zustimmten. Die Kinder gehörten im Falle einer Scheidung zu der Mutter. Aber auch, wenn der Mann einer Scheidung nicht zustimmte, war es der Frau möglich sich von ihrem Mann zu trennen. Frauen durften zu dieser Zeit in Abwesenheit ihres Mannes Handel treiben und Verträge schließen. 4
Die anatolischen Frauen der unteren Schichten waren erwerbstätig und bildeten sogar die Mehrheit der erwerbstätigen Gesellschaft. Sie waren hauptsächlich in Töpfereien, Weberein, in der Landwirtschaft u nd als Haushälterin angestellt. Trotz ihrer wirtschaftlich starken Beteiligung besaßen sie eine finanziell schlechte Lage, da sie nur die Hälfte des Lohnes eines Mannes erhielten. Junge Paare brauchten zwar die Erlaubnis der Eltern um zu heiraten, dennoch wählten sie die Partner weitestgehend selbstständig aus. Die Tradition des Brautpreises und der Aussteuer setzte erst später ein. Frauen mussten auch damals jungfräulich in die Ehe gehen, sie waren dem Mann jedoch nicht grundsätzlich unterlegen. Sie traten zumeist durch die Eheschließung in die Familie des Mannes ein, aber es gab auch die Eheform in der der Mann in die Familie der Frau eintrat. Im Hethitier Reich verschlechterte sich die Lage der Frau jedoch allmählich. Das Familienrecht im Reich der Hethitier hatte patriarchalischen Charakter und bezeichnete den Mann als Herrscher über die Familie. Entgegen der alten Traditionen bestimmte es, dass der Mann nach einer Scheidung die Kinder erhalten sollte. Weiterhin wurde es dem Mann erlaubt, neben seiner Ehefrau sexuelle Beziehungen mit anderen Frauen zu haben. Frauen die fremdgingen durften sogar sofort getötet werden. Die Frau wurde wirtschaftlich und politisch vom Mann immer abhängiger und verlor somit Stück für Stück ihre Identität. Sie wurde wie eine Ware behandelt und war nur Lustobjekt des Mannes und eine billige Arbeitskraft in der Wirtschaft und im privaten Haushalt. 5
Mit dem Einzug des Islam in die anatolische Gesellschaft ca. 800-900 n. Chr. gab es einige Änderungen bezüglich der Stellung der Frauen. Eine positive Veränderung ist bezüglich der Brautgabe zu verzeichnen. Bekamen die Brautgabe vorher die Verwandten, bzw. Eltern der Frau, wurde sie nun direkt an die Ehefrau gegeben, um sie im Falle einer Verstoßung abzusichern bzw. auch vor Verstoßung selbst zu schützen, da der Mann die Brautgabe erst in diesem Fall auszahlen müsste. Die Suren 4/3 und 4/29 schränkten die Zahl der erlaubten Ehefrauen auf 4 ein und stellten indirekt sogar ein Verbot der Polygamie dar, wobei dies
4 Vgl. Ücüncü: „Die Stellung der Frau in der Geschichte der Türkei“, S.54-56
5 Vgl. Ebd. S.56-60
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jedoch in der Gesellschaft nie Beachtung fand. Das Koranische Erbrecht verbesserte sich zugunsten der Frau, welche erstmals überhaupt als Erbin in Erscheinung trat. 6 Es gab natürlich auch negative Veränderungen. So wurde beispielsweise das einseitige Recht auf Verstoßung der Frau durch den Koran nicht aufgehoben und die Frau konnte sich auch nicht mehr selbstständig aus der Ehe lösen. Der Totschlag und Mord an einer Frau wurde durch den Islam nicht mehr so scharf verurteilt wie in der vorislamischen Gesellschaft. Aus diesem Grund wurde der Mord an einer Frau mit der Einführung des Islam halb so streng bestraft wie Mord an einem Mann. Nicht gleichgestellt waren Frauen außerdem im sozialen und politischen Bereich. Eine Frau durfte nicht mehr, wie vorher erlaubt, Richterin oder Stammesführerin sein und vor Geric ht war die Frau, laut dem Koran, nur die Hälfte eines Mannes wert, so dass nur zwei Frauen gegen das Wort eines Mannes stimmen konnten. Zeugenaussagen ohne Männer waren gänzlich verboten. 7
Insgesamt blieb die Unterdrückung der Frau J ahrhunderte lang durch folgende Suren gerechtfertigt:
„2/228
… die Frauen haben (in der Behandlung von Seiten der Männer) dasselbe zu beanspruchen, wozu sie (ihrerseits den Männern gegenüber verpflichtet sind, (wobei) in rechtlicher Weise (das heißt unter Vermeidung von Härten und Schikanen) zu verfahren ist. Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen.
4/34
Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen [...] gemacht haben…Und wenn i hr fürchtet, dass [...] Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ 8
„Der Koran hat die soziale Stellung der Frau zum Teil verschlechtert, zum Teil auch verbessert. Die Befreiungs momente jedoch, die Mohammed den Frauen brachte, wurden im islamischen Recht nicht nur nicht weiterentwickelt, sondern durch Interpretation ständig zuungunsten der Frau revidiert.“ 9
6 Vgl. Richter- Dridi, Irmhild (1981): „Frauenbefreiung in einem islamischen Land- ein Widerspruch?“,
Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, S.37-40
7 Vgl. Ebd. S.37-40
8 Ebd. S.40
9 Ebd. S.65
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Arbeit zitieren:
B.A. Janin Zippel, 2005, Frauen in der Türkei zwischen westlicher Emanzipation und islamischer Tradition, München, GRIN Verlag GmbH
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