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„Etwa 40 Säuglinge werden jedes Jahr in Deutschland heimlich geboren und ausgesetzt“ 1 , meldete die Saarbrücker Zeitung am 19. Mai 2001. Was für heutige Verhältnisse eine große Zahl erscheinen mag, wäre in der Frühen Neuzeit eine unerreichbare Traumrate für ein Territorium von der Größe der Bundesrepublik gewesen. Die Aussetzung von Kindern war seit der Antike nach Erkenntnissen von Ursel Sieber und Sabine Stamer nicht nur üblich, „sondern geradezu alltäglich“ 2 . Ödipus und Moses sind berühmte Beispiele für Findelkinder. Mit zunehmendem Einfluss des Christentums wurde die Aussetzung von Kindern in Mittel- und Nordeuropa kriminalisiert, wenngleich das Strafmaß weit hinter demjenigen zurückblieb, das auf Kindsmord stand. Mit der Kriminalisierung der Tat wird ihre Erforschung und Beleuchtung allerdings wesentlich interessanter. Welche Frauen wählten also trotz gesellschaftlicher Missbilligung die Aussetzung als Mittel, sich ihrer Kinder zu entledigen? Die in Gerichtsakten protokollierten Aussagen liefern ein Bild über die einzelne Täterin, ihr persönliches Motiv, den eigenen Nachwuchs aufzugeben. Immerwiederkehrende Angaben ermöglichen es schließlich, eine Verallgemeinerung der Beweggründe zu formulieren. Außerdem beleuchten sie das Vorgehen der Mütter, sobald diese den Entschluss zur Aussetzung gefasst hatten und die Reaktion der Mitbürger, sobald jene das ausgesetzte Kind gefunden hatten. Prozessverlauf und Strafpraxis lassen Rückschlüsse über die Bewertung der Tat durch die frühneuzeitliche Gesellschaft zu. Schließlich ist es auch interessant zu sehen, welche Strategien die Obrigkeit entwickelte, um die Aussetzung von vorneherein zu verhindern.
Ausführlich mit dem Problem der Aussetzung und der Findelkinder befasste sich Markus Meumann. Seine Dissertation „Findelkinder, Waisenhäuser, Kindsmord. Unversorgte Kinder in der frühneuzeitlichen Gesellschaft“ 3 gibt nicht nur Auskunft über die Täterinnen, sondern auch darüber, was aus den ausgesetzten Kindern wurde. Eingehend behandelt der Autor auch die öffentliche Diskussion, die mit Einzug der Aufklärung
1 Uwe Gepp, Entwurzelt seit der Geburt: Die Generation X sucht ihre Eltern, Lokalseiten der Saarbrücker Zeitung vom 19.Mai 2001. (Siehe Anhang)
2 Ursel Sieber, Sabine Stamer, Rabenmütter? Von Frauen, die ihr Kind weggeben. (Die Frau in der Gesellschaft, Band 12415) Frankfurt am Main 1996, S.178.
3 Markus Meumann, Findelkinder, Waisenhäuser, Kindsmord. Unversorgte Kinder in der frühneuzeitlichen Gesellschaft. (Ancien régime, Aufklärung und Revolution, Band 29) München 1993.
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deutsche Gelehrte entfachten. Die Frage lautete damals, ob die erlaubte anonyme Geburt in staatlichen oder karitativen Hospitälern den Kindsmord begrenzen könne. Ein Gedanke, der bis in die heutige Zeit immer wieder aufgegriffen wird. Anläßlich einer Spendenübergabe an die katholische Laienorganisation „Donum Vitae im Saarland e.V.“ für das Projekt „Betreute anonyme Geburt“ äußerte Eberhard Klein, Präsident des Rotary-Clubs Saarbrücken: „Wenn wir (...) auch nur ein Leben retten können, dann haben wir schon ein gutes Ziel erreicht 4 .“
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Die Aufklärungsrate bei Kindesaussetzungen war in der Frühen Neuzeit relativ gering. Oft gelang es den Müttern, ihre Spuren so gut zu verwischen, dass die Identität des Kindes nie geklärt werden konnte. Dementsprechend rar sind auch die schriftlichen Zeugnisse in den damaligen Gerichtsakten. Denn nur, wenn die Mutter ausfindig gemacht werden konnte, hinterließ sie Zeugnisse in den Protokollen der Justiz. Aus den wenigen Quellen lassen sich jedoch eindeutige Grundmotive herauslesen: Dies ist zum einen die Angst vor gesellschaftlicher Schande bei unverheirateten Frauen. Angesichts erdrückender Armut sahen sich andere nicht in der Lage, für ein Kind zu sorgen. Die Angewohnheit, Säuglinge aus der Oberschicht von Ammen nähren zu lassen, eröffnete zudem eine kurzfristige Verdienstmöglichkeit für mittellose Frauen nach der Schwangerschaft.
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Jungfräulichkeit und Keuschheit zählten in der kirchlich geprägten Moralvorstellung der Epoche viel für ledige Frauen. Eine Schwangerschaft jedoch war eindeutiger Indikator für vorehelichen Geschlechtsverkehr. Ehrverlust, Spott und Schande waren die Reaktionen der Gesellschaft, wenn ein Mädchen die obengenannten Ideale missachtet hatte. Um dieser Strafe zu entgehen, versuchten viele Frauen, das Verhältnis und seine sichtbare Folge, das Baby, zu verheimlichen. Für eine erfolgreiche Vertuschung musste das Kind unmittelbar nach der Schwangerschaft ausgesetzt werden. „Bald nach der Geburt ausgesetzte Kinder waren also wie Kindsmordopfer nahezu ausschließlich nichteheliche Kinder“ 5 , fasst Markus Meumann zusammen. Als Grundlage für diese These dienten ihm zehn gut protokollierte Fälle aus Hannover. Von den zehn Frauen waren sechs ledig, drei
4 „ Spende für die ‚Betreute anonyme Geburt’“, Lokalseiten der Saarbrücker Zeitung vom 22. Juni 2001. (Siehe Anhang)
5 Markus Meumann, Findelkinder, Waisenhäuser, Kindsmord, S. 153.
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der Ehefrauen waren außerehelich geschwängert worden und wollten aus diesem Grund das Kind nicht behalten. Die ledigen Mütter stammen - soweit bekannt - durchweg aus niederen sozialen Schichten: Töchter von Tagelöhnern, Soldaten, Invaliden oder verschuldeter „Ackerleute“. Die Väter kamen meist aus dem gleichen Milieu. Es waren Knechte, Kaufmannsdiener, Drechslergesellen und Unteroffiziere 6 . Während Kindsmörderinnen ihre Schwangerschaft rigoros leugneten, weihten die aussetzendenden Mütter häufig ihr engstes soziales Umfeld ein. Catharine Dorothee Behrens, eine 16jährige Dienstmagd aus Hildesheim, zum Beispiel gab 1794 an, sich „mit ihres Vaters Genehmigung“ in ein sogenanntes Accouchirhaus 7 begeben zu haben 8 .
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Mit der Tat der Aussetzung verbindet man heutzutage meist das Bild einer liederlichen Rabenmutter. Gefühlskalt und gleichgültig überlässt sie ihr eigenes hilfloses Baby am Straßenrand seinem Schicksal. Damals wie heute sind die Motive aber oft komplexer. „Hauptursache für die Aussetzung war die Armut. Die Aussetzung erscheint somit nicht (...) als Tat aufgrund mangelnder Mutterliebe, sondern als Ergebnis sozialer Bedingungen“ 9 , heißt es in „Des bébés exposés“. Manche Mütter, ob ledig oder verheiratet, die nicht wussten, wie sie ihr Kind ernähren sollten, sahen in der Aussetzung eine Chance für ihr Kind.
Wie schwer es einigen Müttern fiel, sich von ihren Kindern zu trennen, dokumentieren Zettelchen, die sich bei den Ausgesetzten fanden. Dieser Brauch war durchaus üblich, um das Kind nicht völlig identitätslos seinem Schicksal zu überlassen. Auch wollten sich die Mütter für ihre Tat rechtfertigen, indem sie auf die Umstände hinwiesen, die sie zur Tat veranlasst hatten.
Mittellose Eltern hegten also auch die Hoffnung, ihr Kind könne von ihnen getrennt eine bessere Zukunft erreichen, als mit ihnen gemeinsam. Ein Beispiel hierfür ist folgender Brief, der im November 1670 bei einem Findling in Harmsen gefunden wurde:
6 Ebda., S.152f.
7 Als Accouchirhäuser bezeichnete man Spitäler, die speziell für anonyme Geburten eingerichtet waren. Es bestand unmittelbar nach der Geburt dort die Möglichkeit, das Baby in ein Waisenhaus abzugeben. Die Mütter mussten weder ihren Namen noch ihre Herkunft preisgeben.
8 Schreiben des Amtes Kolbingen an den Magistrat der Hildesheimer Neustadt vom 28.5.1794, Stadtarchiv Hildesheim, Bestand 100 Abteilung 211 Nr. 81a,zitiert nach: Markus Meumann, Findelkinder, Waisenhäuser, Kindsmord, S.153f.
9 Michel Dugnat, Introduction, in: Michel Dugnat, André Dugnat, u.a., Des bébés exposés. Separation, placement, abandon. (Mille et un bébés, Band 27) Ramonville Saint-Agne 1999, S.8.
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Christiane Leopold, 2001, Weibliche Delikte: Die Kindesaussetzung, München, GRIN Verlag GmbH
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