Inhalt
1 Einleitung 3
2 Grundlagen 4
2.1 Aggression 4
2.2 Lernbehinderung 4
2.3 Integration von Kindern mit Lernbehinderung in der Grundschule 5
2.4 Das Streitschlichter-Programm 6
3 Der konkrete Fall 7
3.1 Die Klasse 7
3.2 Umsetzung der Streitschlichtung 7
3.3 Thomas 8
3.4 Mögliche Gründe für den Misserfolg 10
4 Fazit 12
Literaturverzeichnis 13
1 EINLEITUNG
Schon beim Titel des Seminars ‚Aggression bei Schulkindern‘ musste ich unweiger- lich an Thomas denken (Name geändert). Er ist zwar alles andere als ein böswilliges Kind, doch weder seine eigenen Möglichkeiten der Stressbewältigung, noch die Me- thoden zum Umgang mit Konflikten in seiner Klasse scheinen für ihn verwendbar. Als am Ende des Seminars das Thema Mediation erörtert wurde, war mir endgültig klar, dass ich Thomass Schwierigkeiten ihm Rahmen einer Hausarbeit darstellen wollte.
Nach einem kurz gehaltenen Kapitel über die zugrunde liegenden Bedingungen soll es in Kapitel 3 (Hauptteil) um die konkrete Situation gehen. Dies bedeutet allerdings, dass ich in dieser Arbeit weder eine ausführliche Darstellung des Streitschlichter- Programms, noch eine genaue Erörterung des Gemeinsamen Unterrichts (GU) von Schüler mit und ohne Lernbehinderung geben will. Hierzu gibt es im übrigen ausrei- chend Literatur, die im Anhang auszugsweise aufgeführt ist.
Ich habe bewusst den Titel mit einer Frage enden lassen und einem der entscheiden Kapitel eine ‚vorsichtige‘ Überschrift gegeben: Mögliche Ursachen für den Misser- folg. Die geschilderte Problematik entstammt dem Alltag in der Schule und ist keine gestellte Testsituation. Zudem habe ich eine feste Rolle innerhalb des Klassengefü- ges und bin keineswegs ein neutraler Beobachter.
Meine Intention ist es, die Situation darzustellen und damit eine Basis für Ideen zu schaffen, die Thomas einen weniger aggressiven Umgang in Konfliktsituationen er- möglichen. Außerdem möchte ich die im Titel enthaltenen Frage aufwerfen, ob sich der Zusammenhang zwischen Lernbehinderung einerseits und dem Versagen des Streitschlichter-Programms andererseits, verallgemeinern lässt. Eine Antwort hierauf möchte ich mir nicht anmaßen, denn dazu reicht mit Sicherheit nicht die Schilderung bzw. Untersuchung eines Fallbeispiels.
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2 GRUNDLAGEN
2.1 Aggression
Da im Seminar der Begriff ‚Aggression‘ eine zentrale Rolle spielte und auch in die- ser Arbeit von grundlegender Bedeutung ist, möchte ich mein hier verwendetes Ver- ständnis kurz anführen. Zwei Ansätze erscheinen mir wesentlich (vgl. Nolting, 2001, S. 68ff bzw. 97ff): Aggression kann zum einen als eine Reaktion auf eine frustrie- rende Erfahrung verstanden werden, wobei in diesem Falle die aggressiven Verhal- tensgewohnheiten und Hemmschwellen über die Reaktion entscheiden. Zum anderen können aggressive Verhaltensmuster erlernt sein, was eine große Chance zum Abbau bzw. zur Vermeidung von Aggr ession enthält – durch Erlernen alternativer Kon- fliktbewältigung. Zwar gibt es u.a. bei Nolting weitere Ansätze, deren Bedeutung für meine Verständnis von Aggression jedoch weniger bedeutend sind (z.B. Aggression als natürlicher Trieb des Menschen (Nolting, 2001, S. 52ff)).
2.2 Lernbehinderung
Der Begriff Lernbehinderung suggeriert, dass es sich hierbei um einen klar definier- baren Gegenstand handelt, z.B. um einen Oberbegriff verschiedener Syndrome. Tat- sächlich handelt es sich aber in erster Linie um einen verwaltungstechnischen Aus- druck, der der Selektion dient (Randoll, 1996, S. 390). Selektion ist hier dahingehend zu verstehen, dass Kinder mit dem Etikett Lernbehinderung aus dem Regelschulsys- tem entfernt und einer ihrer Typisierung entsprechenden Schule, der Schule für Lernbehinderte, zugeführt werden (die Alternative hierzu, welche bei Thomas zum Tragen kommt, ist im Kapitel 2.3 beschreiben).
Nimmt man den Begriff trotzdem als gegeben, kann Lernbehinderung als eine aus- geprägte Form einer Lernstörung bezeichnet werden (Grünke, 2004, S. 65). Grünke spricht im Folgenden von Leit- und Begleitmerkmalen einer Lernbehinde- rung. Zu den Leitmerkmalen zählen seiner Ansicht nach u.a. ein langsameres und quantitativ geringeres Lernen, sowie „größere Schwierigkeiten beim abstrakten Be g- riffslernen“ und bei der Übertragung gelernter Inhalte auf neue Situationen. Dabei darf weder ein unzureichendes Lernangebot, noch eine Sinnesschädigung als Ursa-
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2004, Versagen des "Streitschlichter-Programms" bei einem Schüler mit Lernbehinderung im GU der Grundschule, Munich, GRIN Publishing GmbH
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