Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Ziele dieser Arbeit 1
1.2. Zielsetzung des IAS 32 1
1.3. Anwendungsbereich 2
1.4. Definitionen 2
2. Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital 5
2 1 Ü b e r b l i c k 5
2.2. Abgrenzung im Detail 5
2.2.1. Kriterien 5
2.2.2. Keine vertragliche Verpflichtung 7
2.2.3. Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens 8
2.2.3.1. Erfüllung mit variabler Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten 8
2.2.3.2. Erfüllung mit festgelegter Anzahl an Eigenkapitalinstrumenten 9
2.2.3.3. Verpflichtung zum Kauf eigener Eigenkapitalinstrumente 9
2.2.3.4. Bedingte Erfüllungsvereinbarung 10
2.2.3.5. Erfüllungswahlrecht 10
2.2.4. Zusammengesetzte Finanzinstrumente 10
2.2.5. Eigene Anteile 11
2.3. Zinsen, Dividenden, Verluste und Gewinne 12
2.3.1. Erfolgswirksame oder -neutrale Behandlung 12
2.3.2. Bilanzierung 13
2.4. Kritik und Verbesserungsvorschläge 13
2.4.1. Problematik 13
2.4.2. Verbesserungsvorschläge 15
3. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten 16
3.1. Regelung 16
3.2. Anspruch auf Verrechnung 17
3.3. Absicht zur Verrechnung 17
3.4. Spezifische Fälle 18
4. Angaben 19
4.1. Einleitung 19
I
4.2. Form und Ort der Angaben 20
4.3. Art und Umfang der Finanzinstrumente 21
4.4. Angaben zur Risikomanagementpolitik 22
4.4.1. Angaben zur Risikosteuerung 22
4.4.2. Angaben zu Sicherungsmaßnahmen 23
4.5. Angaben zu Zinsrisiken 24
4.5.1. Definition 24
4.5.2. Anwendungsbereich 25
4.5.3. Angaben zu Fair-Value Zinsrisiken 26
4.5.4. Angaben zu Cashflow Zinsrisiken 27
4.5.5. Angaben zur Sensitivität gegenüber Zinssatzänderungen 28
4.6. Angaben zu Kreditrisiken 28
4.6.1. Überblick 28
4.6.2. Angaben zum maximalen Ausfallsrisiko 28
4.6.3. Angaben zu Ausfallsrisikokonzentrationen 30
4.7. Angaben zu Fair-Values von Finanzinstrumenten 31
4.8. Sonstige Angabepflichten 33
4.8.1. Übertragung von Vermögenswerten 33
4.8.2. Sicherheiten 33
4.8.3. Zusammengesetzte Finanzinstrumente mit mehreren eingebetteten
Derivaten 34
4.8.4. Erfolgwirksam zum Fair-Value bewertete Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten 34
4.8.5. Umgliederungen 34
4.8.6. Gewinn- und Verlustrechnung und Eigenkapital 35
4.8.7. Forderungsausfälle und Vertragsverletzungen 35
5. Schlussbemerkung und Ausblick 36
6. Literaturverzeichnis 37
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Risikoarten gemäß IAS 32
III
Abkürzungsverzeichnis
DRGBl. DRSC EG
erw.
EURIBOR European Inter Bank Offered Rate f.
gem. GuV HGB hrsg. IDW i.V.m. IAS IASB IFRS Jg. Kap. KMG Nr. S. Seite u. und u.U. unter Umständen überarb. überarbeitete usw. und so weiter v. vom / von v.a. vor allem vgl.
z.B. IV
Bankrechnungslegung nach IAS/IFRS - Der IAS 32
1. Einleitung
1.1. Ziele dieser Arbeit
Im Zusammenhang mit der Rechnungslegung für Banken nach IAS werden regelmäßig der IAS 32 (Angaben und Darstellung) neben IAS 30 (Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen) und IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) genannt. Wegen der spärlich vorhandenen Literatur die sich gründlich mit IAS 32 beschäftigt, orientiert sich diese Arbeit hauptsächlich direkt an den Vorschriften des Standards und versucht aktuelle Literaturmeinungen und Stellungnahmen zu den Kernthemen wie der Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital und den Offenlegungsvorschriften mit einzubeziehen.
1.2. Zielsetzung des IAS 32
Der IAS 32 soll per definitionem das Verständnis der Abschlussadressaten in Hinblick auf die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und für die Cashflows eines Unternehmens verbessern. 1 Zu diesem Zweck enthält der Standard die Vorschriften für die Darstellung von Finanzinstrumenten und die über sie zu machenden Angaben. Aus den Darstellungspflichten ergibt sich die bereits erwähnte Klassifizierung (aus Sicht des Emittenten) von Finanzinstrumenten als finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapitalinstrument. Ebenso müssen mit diesen Instrumenten verbundene Gewinne, Verluste, Zinsen und Dividenden klassifiziert werden; IAS 32 verlangt Informationen zum Betrag, zur zeitlichen Struktur und zur Wahrscheinlichkeit zu den aus den Finanzinstrumenten resultierenden, zukünftigen Cashflows, sowie angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. In den Paragrafen 42 - 50 werden außerdem Voraussetzungen dafür genannt, wann finanzielle Vermögenswerte mit finanziellen Verbindlichkeiten saldiert werden müssen. Schließlich fordert der Standard Angaben darüber, in welcher Art und in welchem Umfang Finanzinstrumente im Unternehmen eingesetzt werden, welchen Zweck sie erfüllen und welche Risiken damit verbunden sind, und wie das
1 Vgl. IAS 32.1.
1
Bankrechnungslegung nach IAS/IFRS - Der IAS 32
Management diesen Risiken umgeht. 2 In Bezug auf die Vorschriften des IAS 39 sollen die Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten durch diesen Standard ergänzt werden. 3
1.3. Anwendungsbereich
Laut IAS 32.4 ist der Standard auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden, ausgenommen folgender Instrumente, für welche es in anderen IAS spezielle Regelungen gibt:
N Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach IAS 27, IAS 28 oder IAS 31 bilanziert werden, solange in diesen Standards keine Anwendung des IAS 39 vorgesehen ist; in diesem Fall wären die Angabepflichten der IAS 27, 28 und 31 zusätzlich zu jenen dieses Standards zu erfüllen.
N Rechte und Verpflichtungen aus Altersversorgungsplänen, welche im IAS 19 behandelt werden.
N Versicherungsverträge (geregelt im IFRS 4), außer wenn sie hauptsächlich die Übertragung von Finanzrisiken (z.B. Zins- oder Kreditrisiken) und kein signifikantes Versicherungsrisiko beinhalten. 4 N Verträge mit bedingter Gegenleistung im Rahmen eines
Unternehmenszusammenschlusses beim Erwerber (geregelt im IAS 22). N Verträge bei denen eine Zahlung bei Eintritt bestimmter physikalischer Variablen vorgesehen ist, z.B. so genannte Wetterderivate, bei denen es sich in der Regel um Versicherungspolicen handelt (IAS 39.AG1).
1.4. Definitionen
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument führt (IAS 32.11). Voraussetzung für das Vorliegen eines Finanzinstruments ist, dass die auf
2 Vgl. IAS 32.2.
3 Vgl. IAS 32.3.
4 Vgl. IAS 32.4 und .6; Swiss Re, sigma Nr. 7 / 2004, S. 17.
2
Bankrechnungslegung nach IAS/IFRS - Der IAS 32
rechtsgeschäftlicher Grundlage beruhenden Rechte und Pflichten einen „finanziellen Sachverhalt“ zum Inhalt haben. Rechte und Pflichten, aus denen kein Anspruch auf Übertragung von finanziellen Vermögenswerten resultiert, fallen also nicht unter diese Definition. 5 Der Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien, die eindeutige wirtschaftliche Folgen hat und in der Regel im Rechtweg durchsetzbar ist. Verträge und folglich Finanzinstrumente bedürfen nicht der Schriftform und können so in den verschiedensten Formen auftreten (IAS 32.13).
Finanzielle Vermögenswerte umfassen: 6 N flüssige Mittel,
N als Aktivum gehaltene Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens, N ein vertragliches Recht, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten, oder finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu potentiell vorteilhaften Bedingungen auszutauschen, oder
N einen Vertrag, der in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden wird oder kann und bei dem es sich um Folgendes handelt:
5 Vgl. Kuhn / Scharpf (2005), S. 53.
6 Vgl. IAS 32.11.
3
Bankrechnungslegung nach IAS/IFRS - Der IAS 32
Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen: 7
N eine vertragliche Verpflichtung, flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben, oder finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu potentiell nachteiligen Bedingungen auszutauschen, oder N einen Vertrag, der in Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden wird oder kann und bei dem es sich um folgendes handelt:
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Beispiele für Eigenkapitalinstrumente sind nicht kündbare Stammaktien, Options- oder Bezugsrechte, die bei Ausübung eine Lieferung eigener Anteile vorsehen, oder Gmbh-Anteile. 8
Der beizulegende Zeitwert (Fair-Value) ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen
Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte (IAS 32.11).
Der IAS 32 verwendet außerdem die in IAS 39.9 definierten Begriffe, wie Transaktionskosten, Effektivzinsmethode oder Derivat, mit den dort angegebenen Bedeutungen, welche in dieser Definition nicht erläutert werden.
7 Vgl. IAS 32.11.
8 Vgl. IAS 32.11 i.V.m. IAS 32.AG13; Kuhn / Scharpf (2005), S. 61.
4
Arbeit zitieren:
Mag. Thomas Prielinger, Kevin Dekan, 2005, Der IAS 32 - Untersuchung der aktuellen Literaturmeinungen und Stellungnahmen zu den Kernthemen von IAS 32, München, GRIN Verlag GmbH
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