Inhalt:
Einleitung 3
1. Denkmal: Definiton und Hauptklassen 4
2. Nationaldenkmäler im 19. Jahrhundert. 9
2.1 Exkurs: Deutschland im 19. Jahrhundert 9
2.2 Nationalbewusstsein und Nationaldenkmal 10
2.3 Das Hermannsdenkmal 14
2.3.1 Die Varusschlacht. 14
2.3.2 Hermann der Cherusker - „Retter und Gründer Deutschlands“ 16
2.3.3 Eine nationale Angelegenheit: Der Denkmalbau 18
3. Stellungnahme. 20
Literatur 21
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Einleitung
Denkmäler erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, das bewies nicht zuletzt der diesjährige „Tag des offenen Denkmals“, zu dem die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ seit 1993 jedes Jahr am 2. Sonntag im September einläd. Analog zu 48 anderen europäischen Staaten, die ebenfalls die so genannten European Heritage Days begehen, besuchten am 11. September unter dem Motto „Krieg und Frieden“ mehr als 4,4 Millionen Kulturinteressierte über 7000 Denkmale in ganz Deutschland. Im Mittelpunkt der Festlichkeiten stand das Gedenken an den 60. Jahrestag des Endes des 2. Weltkriegs. Die Tagesveranstaltung artikuliert damit auch die Bedeutung, die die Denkmäler für die Opfer des Nationalsozialismus haben und berührt damit gleichsam die nicht verstummende Diskussion um das Holocaust-Denkmal, dem Mahnmal für die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus im Holocaust ermordeten Juden, das seit 2005 im Zentrum Berlins steht. Der „Tag des offenen Denkmals“, an dem sich über 2500 Städte und Kommunen beteiligten, beschränkte sich aber keineswegs auf diese Thematik. So besuchten zahlreiche Kulturbegeisterte das Hermannsdenkmal und nahmen an den Führungen teil, die vom Lippischen Landesmuseum Detmold angeboten wurden. Die neueren Forschungen über die Varusschlacht im Teutoburger Wald verdeutlichen die Aktualität des Denkmals, das an den Cheruskerfürsten Arminius erinnern soll. Letztlich drücken ebenso die vor fünf Jahren begangenen Feierlichkeiten zum 125-jährigen Jubiläum des Hermannsdenkmals das öffentliche Interesse an diesem Denkmal aus.
In der vorliegenden Hausarbeit möchte ich zunächst eine allgemeine Begriffsdefinition des Mediums „Denkmal“ geben und dabei eine Abgrenzung zwischen den verschiedenen Untergruppen von Denkmälern vornehmen. Schwerpunktmäßig wird es darum gehen, welche Motive hinter dem Bau eines Denkmals stehen können und welche Funktion ein Denkmal in Staat und Gesellschaft übernehmen kann. Nach dieser allgemeinen Einführung in das Thema sollen in einem gesonderten Kapitel die Nationaldenkmäler des 19. Jahrhunderts im Mittelpunkt stehen, die vor allem nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches die innere Einheit des jungen Staates vorantreiben sollten. In diesem Zusammenhang möchte ich in Anlehnung an Thomas Nipperdey eine Typologie der Nationaldenkmäler aufstellen. Abschließend soll anhand eines der wichtigsten Nationaldenkmäler der deutschen Geschichte, dem Hermannsdenkmal, die erwähnte Identitätssuche des deutschen Volkes dargestellt werden. So gehe ich verstärkt auf den Funktionswandel ein, den dieses Denkmal von seiner Idee bis zu seiner Fertigstellung im Jahre 1875 durchlebte. Aber auch der Hermannmythos,
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der dem Symbol nationaler Einigung und eines starken deutschen Kaiserreichs zu Grunde liegt, soll thematisiert werden.
1. Denkmal: Definiton und Hauptklassen
Mit dem Begriff „Denkmal“ bezeichnet man „Bau- und Kunstwerke aller Art, Inschriften, besonders aus dem Altertum und dem Mittelalter, Urkunden, Münzen und Medaillen, Siegel, Wappen, Waffen“ 1 Diese Aufzählung von Erich Bayer und Frank Wende in ihrem „Wörterbuch zur Geschichte“ zeigt die Fülle dessen, was ein Denkmal alles sein kann, verlangt aber ebenso nach einer klaren Definition.
Zum ersten Mal tritt das Wort 1523 in Erscheinung, als der Reformator Martin Luther (1438-1546) bei seiner deutschen Bibelübersetzung das griechische Wort mnēmósynon (lat. monumentum) mit „Denckmal“ übersetzt und durch Lehnübertragung in den deutschen Sprachgebrauch einführt. Luther benutzt das Wort im Sinne von Erinnerungszeichen, Gedächtnishilfe- und stütze. Heutzutage bezeichnet man mit Denkmal ein Monument oder Gedenkstein: 2
„Im heutigen Sprachgebrauch wird mit Denkmal ‚im weiteren Sinn jeder kunst-, kultur- oder
allgemeingeschichtlich bedeutsame Gegenstand‘ bezeichnet, ‚im engeren Sinn ein zur Erinnerung an bestimmte
Personen oder Ereignisse errichtetes Werk der Bau- oder Bildhauerkunst‘.“ 3 Man unterscheidet demnach zwischen ‚absichtlich und unabsichtlich überlieferte[n]‘ 4 Denkmälern, oder wie Alois Riegel es formuliert zwischen „‚gewollte[n]‘ und ‚ungewollten‘ Denkmälern“ 5 . Es geht also um die Frage, ob mit dem Bau eines Denkmals eine bestimmte Absicht verfolgt wird oder aber dem Denkmal erst im Nachhinein eine Funktion in Staat und Gesellschaft zugeschrieben wird. Ausgehend davon, dass jedes Monument (je älter es wird) eine Quelle ist und somit ‚[…] als Zeichen der Vergangenheit oder Vorwelt gewisse Erinnerungen aus der Zeit oder an die Zeit, wo sie verfertigt wurden, erwecken will oder kann [Hervorhebung nicht im Original]‘ 6 , gilt es grundsätzlich Denkmäler gemäß der verschiedenen Quellengruppen zu klassifizieren. Die theoretische Unterteilung der Quellen in Tradition auf der einen und Überreste auf der anderen Seite, wie sie E. Bernheim im 19. Jahrhundert in Anlehnung an J. G. Droysen vorgeschlagen hat, kann demnach auch auf die
1 Weigand, 1999, S. 405.
2 Vgl. Alings, 1996, S. 3.
3 „BE“, 1968, Band 4, Seite 418/419, zitiert nach: Scharf, 1984, S. 8.
4 Alings, 1996, S. 4.
5 Ebd.
6 „CL“, 1816, Band 3, S. 101-103, zitiert nach Scharf, 1984, S. 9.
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Denkmäler angewendet werden. Die Erweiterung des Droysen’schen Modells um die Gruppe der Tradition ist sicherlich ein terminologischer Fortschritt, den wir Bernheim verdanken, hinsichtlich der Denkmäler kann aber bereits jetzt verraten werden, dass sie im Sinne Droysens eine „Mittelgruppe“ 7 zwischen den beiden Quellengruppen einnehmen. Auch wenn alle Denkmäler (mehr oder weniger) das Interesse des Staates und der Gesellschaft an ihrem Erhalt genießen, so kann man folgende drei Hauptklassen von Denkmälern ausmachen: Kulturdenkmäler gehören zur Quellengattung der Überreste, d. h. „alles, was unmittelbar von den Begebenheiten übriggeblieben ist [sic]“ 8 . Hierzu zählen Gegenstände wie z. B. Urkunden und Bücher, aber auch jegliche Art von Gebäuden und Bauwerken, die dank günstiger Witterungsbedingungen, also eher zufällig der Nachwelt erhalten geblieben sind und als Quellen bzw. Zeugnisse für die materielle Kultur vergangener Zeiten Antworten auf sozial-, alltags-, kultur- und mentalitätsgeschichtliche Fragen geben (können). Kulturdenkmäler entstehen ohne die Intention der Erinnerung an eine Person oder ein Ereignis. Ihnen fehlt zwar gänzlich die Überlieferungsabsicht, sie können aber im Laufe der Zeit Erinnerungsfunktionen übernehmen: Sie sind also gewissermaßen „nachbewußt[e] Denkmäle[r] […], die auf Grund ihrer inhaltlichen oder formalen Bedeutung für den historisch reflektierenden Menschen im Nachhinein bewußt geworden sein und Denkmalcharakter erhalten haben können [sic]“ 9 . Den Stellenwert, den die Kunstdenkmäler unter den Denkmälern einnehmen, sollte man nicht unterschätzen. So gehören zu ihrer Gruppe auch zahlreiche Industrie- und Bodendenkmäler. In diesem Zusammenhang soll auf das größte deutsche Bodendenkmal, den 550 Kilometer langen obergermanisch-rätischen Limes, verwiesen werden, der 2005 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde. Unter den 628 Kulturdenkmälern befindet sich neben der Freiheitsstaue (1989), Vatikanstadt (1984), Stonehenge (1986), Westminster Abbey (1987) und dem Hadrianswall bei Greenhead (1987) mit dem Kölner Dom (1996) ein weiteres Kulturdenkmal aus Deutschland auf der UNESCO-Liste. 10 Gleichsam stehen das einst höchste Gebäude der Welt und die bis heute größte gotische Kathedrale auf der so genannten „Roten Liste des Welterbes“, in die besonders gefährdete Denkmäler aufgenommen werden. Grundsätzlich liegt der Schutz der Kulturdenkmäler aber im nationalen Denkmalschutz, der sich im öffentlichen Interesse für ihren Erhalt (Schutz und Restaurierung) einsetzt.
8 Ebd.
9 Scharf, 1984, S. 11.
10 Die in Klammern stehenden Jahreszahlen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste des
Welterbekomitee der UNESCO.
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Wie die Kulturdenkmäler sind auch die Naturdenkmäler „Traditionsträge[r], die selbst ein Teil der Geschichte sind“ 11 und „Erinnerungen aus einer Zeit“ 12 , wenn auch unabsichtlich, für die Gegenwart und Zukunft wach halten. Zu den Naturdenkmälern zählt man natürliche Objekte, allgemein Landschaftselemente, die durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzten der einzelnen Bundesländer geschützt werden. So werden diejenigen Landschaftselemente unter Naturschutz gestellt, die besonders einzigartig und selten sind, sowie einen hohen ästhetischen Wert besitzen. Ehe sie aber zu Naturdenkmälern erklärt werden, muss ihr Schutz auch „aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen“ 13 gerechtfertigt werden. In die engere Auswahl kommen Flüsse, Wasserfälle, Steine, Felsen, Grotten, Naturhöhlen, Täler, Schluchten, Wälder, einzelne Bäume, fossile Tier- und Pflanzenvorkommen, Landschaften mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt (Fauna und Flora), ebenso wie Landschaften mit geologischen Besonderheiten. Naturdenkmäler stehen aber nicht nur unter nationalen Schutz; einige von ihnen gehören auch zum Weltnaturerbe der UNESCO, dessen Liste über 160 Naturdenkmäler weltweit erfasst. Neben bedeutenden Naturdenkmälern, wie dem Nationalpark Malawisee (1984) oder dem Grand Canyon (1979), gehört auch die Fossilfundstätte „Grube Messel“ (1995) zum Weltnaturerbe der Menschheit, für deren Erhalt sich seit 1975 die UN-Sonderorganisation World Heritage Committee einsetzt.
Eine klare Trennung zwischen Kulturdenkmälern auf der einen und Naturdenkmälern auf der anderen Seite ist dennoch oftmals diffizil. So ist beispielsweise die Berglandschaft Mont Perdu in den Pyrenäen (1997) ein Kulturdenkmal wie auch ein Naturdenkmal zugleich. Nicht zuletzt fehlt den Denkmälern der beiden vorgestellten Hauptklassen das Moment einer intendierten Erinnerungsbewahrung. Einerseits nähern sich dadurch Kulturdenkmal und Naturdenkmal an, andererseits grenzen sie sich damit von den Denkmälern im engeren Sinn, der dritten Hauptklasse, ab.
Denkmäler im engeren Sinn sind keine natürlichen, sondern „künstlerisch gestaltete Objekte“ 14 , die zum Zwecke der Erinnerung an eine oder mehrere bedeutende Personen aus der Vergangenheit sowie historische Ereignisse geschaffen werden. Im Gegensatz zu den Kultur- und Naturdenkmälern sind sie also „vorbewußt[e] […] Denkmäle[r]“ 15 , „die die
11 Scharf, 1984, S. 9.
12 Ebd.
13 BNatSchG, 2002, § 28 Naturdenkmale, Absatz 1, zitiert nach:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bnatschg_2002/
14 http://de.wikipedia.org/wiki/Denkmal
15 Scharf, 1984, S. 11.
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Arbeit zitieren:
Jan-Bernd Stahmann, 2005, Der Traum vom Reich - Das Denkmal als Kristallisationspunkt der Politik, München, GRIN Verlag GmbH
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