Inhaltsangabe
Einleitung 1
1. Politische Rahmenbedingungen
1.1 EU-weit 2
1.2 Auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland 4
2. Konzept des Gender Mainstreaming-Ansatzes
2.1 Definition 6
2.2 Ziele 7
2.3 Konzept 8
3. Unterschied zur institutionalisierten Frauenpolitik 9
4. Methode von Gender Mainstreaming 11
5. Beispiele für Gender Checks
5.1 Die „3 R-Methode“ in Schweden 13
5.2 Überprüfung in Belgien, den Niederlanden und der EU 13
5.3 Sechs Schritte in der Bundesrepublik 14
6. Derzeitiger Entwicklungsstand in der BRD
6.1 Auf Bundesebene 15
6.2 Auf Landesebene 16
6.2 Auf kommunaler Ebene 17
6.4 Privatwirtschaft 17
7. Ausblick 19
Literatur 21
1
Einleitung
Noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts existiert in der Bundesrepublik eine Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Mehr als jeder zweite Bundesbürger ist weiblich, doch eine gerechte Verteilung von Arbeit, Macht, Geld, Einfluss, Ressourcen, sozialer Arbeit oder Familienarbeit findet man selten. Beispielsweise betrug 2003 der Bruttostundenverdienst eines Arbeiters im produzierenden Gewerbe 15,43 Euro, während eine Arbeiterin auf der gleichen Ebene nur 11,65 Euro verdiente. Da Frauen kaum weniger bezahlte Stunden in der Woche arbeiteten (38,0 zu 37,3 Stunden), erhielt somit eine weibliche Arbeiterin gegen Ende des Monats fast 1.200 Euro weniger, um einen existenzsichernden Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Einzelhandel betrug diese Differenz 600 Euro, im Großhandel mehr als 800 Euro. 1 Schlecht bezahlte, soziale Berufe werden zwischen 81,8 und 88,4 % von Frauen übernommen, 2 ebenso wie die Erwerbstätigkeit als mithelfende Familienangehörige (77,5 %). 3 Auch die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit und damit einhergehend die Übernahme der hauptsächlichen Familien- und Hausarbeit wird nahezu ausschließlich von Frauen wahrgenommen. 4
Dennoch scheinen Frauen in der BRD besser ausgebildet zu sein als ihre männlichen Mitbürger. An Hauptschulen sind Mädchen deutlich unterrepräsentiert (2000 43,8 %) 5 , während von den AbiturientInnen 2000 53,6 % junge Frauen waren. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23. März 2004 ist zu lesen: „Obwohl es in Deutschland nie zuvor eine so gut ausgebildete Frauengeneration gegeben hat, sind die Vorstände der größten Unternehmen Deutschlands fast ausschließlich mit Männern besetzt.“ 2002 gab es tatsächlich keine einzige Frau im Vorstand der zehn größten Unternehmen Deutschlands, ebenso wenig wie in den Dachverbänden der Wirtschaft oder den Industrieverbänden. 6 Auch in der universitären Hierarchie findet sich diese Differenz.
1 www.destatis.de.
2 Vgl.: Anlage zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). S. 6.
3 www.destatis.de.
4 Vgl.: Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). S. 43.
5 Vgl.: Anlage zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). S. 12.
6 Vgl.: www.db-decision.de.
2
Vergleic ht man die Zahl der mehr als 50%igen „Frauenquote“ bei den AbiturientInnen mit dem geringen 7,1 % -Frauenanteil an C4-Professuren, 7 dann entwickelt sich das Gefühl, dass in Deutschland gewisse geschlechtsspezifische, vertikale und horizontale Segregationen wirksam sind, die es Frauen weniger als Männern ermöglichen, gewisse Stufen in der Hierarchie zu erklimmen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Gleichberechtigung noch immer Frauensache zu sein scheint, bei der der männliche Teil der Bevölkerung bestenfalls z usieht. 8 Wichtig bei der Betrachtung dieser geschlechtsabhängigen Benachteiligungen ist jedoch die Auffassung, dass das jeweilige Geschlecht nicht nur eine (oder z.B. nach Judith Butler überhaupt keine) 9 schlichte biologische Tatsache ist, sondern speziell durch die gesellschaftlich unterschiedliche Sozialisation geprägt wird. An dieser Stelle setzt eine relativ junge Gleichstellungsförderung namens Gender Mainstreaming an. Grundlegender Gedanke dieser Methode ist, dass allein die Tatsache, ein Mann oder eine Frau zu sein, weder qualifizieren noch disqualifizieren soll bzw. darf.
1. Politische Rahmenbedingungen
1.1 EU- weit
Auf europäischer Ebene begann die Entwicklung der Politik der Chancengleichheit mit EU-weiten Regelungen zur Gleichbehandlung in Form von gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Kontext wurde z.B. über gleichwertige Bezahlung der Geschlechter, über Einstellungspraxis, Sozialleistungen, Schutz für Schwangere, Elternurlaub oder Beweisführung im Fall von Diskriminierung entschieden. Ergänzend zu diesen eher passiven und nachträglichen Maßnahmen begann Anfang der 80er Jahre eine aktive Politik der Chancengleichheit in der EU Fuß zu fassen. Teil dieser zweiten Strategie waren eher Einzelprojekte oder Modellprogramme zur Frauenförderung, wie z.B. im Bereich der Wiedereingliederung für
7 Vgl.: Anlage zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). S. 22.
8 Vgl.: Gender Mainstreaming. S. 4.
3
„Berufszurückkehrerinnen“. Problem dieser herkömmlichen Praktiken war jedoch, dass die Diskriminierung oft indirekt und mittelbar abläuft, so dass daher ein geschlechtsspezifischer Blick der PolitikerInnen und AkteurInnen und eigene Genderkompetenz der Verantwortlichen nötig ist, um die tatsächliche Diskriminierung hinter einer scheinbaren Gleichbehandlung zu erkennen. Aus diesem Gedanken entwickelte sich schließlich die dritte Strategie der EU zur Gleichbehandlung von Mann und Frau: das Konzept des Gender Mainstreamings.
Schon seit Mitte der 80er Jahre spielt Gender Mainstreaming in der entwicklungspolitischen Arbeit für Ziele, Finanzierung und konkrete Projektorganisation in Ländern der „Dritten Welt“ eine wichtige Rolle. 10 1985 wurde dieses Konzept auf der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi als politische Strategie vorgestellt. 11 Arbeitspolitisch relevant wurde es jedoch erst etwa 10 Jahre später. An dieser Stelle muss Schweden als „Vorreiter“ genannt werden, da das skandinavische Land schon seit 1994 Gender Mainstreaming auf nationaler, regionaler und kommunaler Politikebene verankert hat. 12 Europaweit wurden im 4. EU-Aktionsprogramm zur Chancengleichheit von Männern und Frauen von 1995 erste Ansätze erprobt und beschrieben. Die im gleichen Jahr stattfindende 4. Weltfrauenkonferenz in Peking formulierte das Ziel: „Gender Mainstreaming soll Handlungs- und Entscheidungsprinzip aller Regierungen, Organisationen und Parteien werden.“ Daraufhin verankerte der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen „gender-perspective in all policies and programs in the UN system“ und beschloss eine auf Gender Mainstreaming-Konzepten basierende Resolution der Generalversammlung 52/100. Seitdem ist die Beachtung und Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes auch für die Arbeit der Vereinten Nationen verpflichtend. 13 Diese weltweiten Entwicklungen wirkten sich auch auf die Politik der EU aus, denn im EU-Vertrag von 1996 wurden Artikel 2 und Artikel 3 Abs. 2 auf das Gleichstellungspr inzip hin geändert: „Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ Als „Amsterdamer
9 Vgl.: U.a. J. Butler: Zwischen den Geschlechtern.
10 Vgl.: K. Linde: Gender Mainstreaming. S. 227f.
11 Vgl.: www.gender-mainstreaming.net.
12 Vgl.: P. Döge: „Managing Gender“. S. 10.
13 Vgl.: www.gender-mainstreaming.net.
4
Vertrag“ verpflichtete er formal alle EU-Staaten, das Gender Mainstreaming-Prinzip in ihrer Politik anzuwenden. 2001 schließlich formulierte der EU-Rat, dass Gender Mainstreaming nicht die bisherige Frauenförderpolitik ersetzen soll, sondern beides als sich ergänzende Maßnahmen begriffen werden. 14 Nic ht zu unterschätzen ist hierbei die Bindung der Mittelvergabe der EU-Förderprogramme, speziell des EU-Strukturfonds, an die Einhaltung der Prinzipien, so dass ein gewisser Druck von Seiten der EU aufgebaut wurde. 15 Beispielsweise muss bei der Beantragung einer finanziellen Förderung beschäftigungspolitischer Maßnahmen bei der EU dargelegt werden, inwieweit die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen dienen. 16
1.2 Auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte 1998 den Amsterdamer Vertrag, woraufhin er 1999 in Kraft trat. 17 Das Bundeskabinett erkannte mit Beschluss vom
23. Juni 1999 die Gleichstellung von Männern und Frauen als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und bestimmte d ie Förderung der Querschnittsaufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreamings. 18 In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist dementsprechend die Verpflichtung aller Ressorts festgelegt, den Mainstreaming-Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu beachten (§ 2 GGO). Des weiteren sind nach § 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes alle Beschäftigten in der Bundesverwaltung, insbesondere Führungskräfte, verpflichtet, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. 19
Die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt waren die ersten Bundesländer, die beschlossen, Geschlechterpolitik in alle Ressorts der Landesregierung zu integrieren und Kabinettsvorschläge aus Gender-Perspektive zu
14 Vgl.: K. Linde: Gender Mainstreaming. S. 228f.
15 Vgl.: A. Ehrhardt: Gender Mainstreaming. S. 15.
16 Vgl.: Gender Mainstreaming. S. 6.
17 Vgl.: A. Ehrhardt: Gender Mainstreaming. S. 15.
18 Vgl.: www.gender-mainstreaming.net.
19 Vgl.: Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). S. 32.
Arbeit zitieren:
M.A. Nicole Nieraad, 2004, Gender Mainstreaming, München, GRIN Verlag GmbH
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