Inhaltsverzeichnis
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Einleitung
1. „Mütter guten Blutes“ 1
1.1 Die nationalsozialistische Frauenpolitik 1
1.2 Die verfolgten Frauen 3
2. Die Täterschaft der deutschen Frauen am Nationalsozialismus 7
2.1 Die Wehrmachtshelferinnen 8
2.2 Die Fürsorgerinnen 9
2.3 Die Täterinnen im Konzentrationslager 10
3. Fazit 12
Bibliographie
II
Bibliographie
Literatur:
Hitler, Adolf: Mein Kampf, München 1940
Möller, Horst; Dahm, Volker und Mehringer, Hartmut: Die tödliche Utopie, München 1999
Niethammer, Ortrun: Frauen und Nationalsozialismus, Osnabrück 1996 Schmidt, Maruta und Dietz, Gabi: Frauen unterm Hakenkreuz, Berlin 1985 Tillion, Germaine, Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, Lüneburg 1998 Internet:
http://www.erinnern-online.de/downloads/648133_064_067.pdf Zugriff am 08.09.2005
http://www.doew.at/service/ausstellung/1938/12/12.html Zugriff am 08.09.2005
http://www.erinnern-online.de/1_unterrichtsmaterialien/1_1_19frauen.htm Zugriff am 10.09.2005
http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/13864.html Zugriff am 11.09.2005
III
Einleitung
Ende der 70er/ Anfang der 80er Jahre erschienen erste
Veröffentlichungen, die sich mit den Lebensbedingungen von Frauen im „Dritten Reich“ befassten. Sie konzentrierten sich auf die nationalsozialistische Frauenideologie und -politik und ihre Auswirkungen. Die Studien verwiesen auf den Ausschluss von Frauen aus Politik, Militär und führenden Positionen in Partei und Staat, und die Frauenfeindlichkeit der Nationalsozialisten. Das Bild der Frau im Dritten Reich war in der Forschung lange Zeit von dem „Mutterkult“ geprägt, der zur Männerideologie und Männerbündelei des Nationalsozialismus gehörte. Frauen wurden wegen ihres Geschlechts meist als Opfer der Männerschaft gesehen. Ab Mitte der 80er Jahre entzündete sich eine Diskussion, in der die eindimensionale Betrachtungsweise von Frauen als Opfer des NS-Systems kritisiert wurde.
In der Literatur der Bundesrepublik gehörte Angelika Ebbinghaus 1987 zu den Ersten, die sich gegen Strömungen wandten, Frauen mehrheitlich als Opfer der Verhältnisse zu beschreiben und sich bewusst mit den Täterinnen des Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Ziel dieser Hausarbeit ist es die Frau unterm Hakenkreuz aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Ich werde versuchen sie als Opfer einer Männerherrschaft aber auch als Täterinnen des Nationalsozialismus darzustellen.
Ich möchte abschließend hier noch erwähnen, dass ich mich in dieser Arbeit ausschließlich auf „deutschblütige“ nicht-jüdische Frauen beziehe.
IV
1. „Mütter guten Blutes“
1.1 Die Nationalsozialistische Frauenpolitik
Die Ziele der nationalsozialistischen Frauenpolitik waren widersprüchlich. Auf der einen Seite wollte das Regime die Frauen auf ihre biologische Funktion reduzieren und auf der anderen Seite dieser familienorientierten Politik stand das ideologische Ziel, Frauen und Mädchen als „Volks-„ und „Parteigenossinnen“ zu erfassen und zu diesem Zweck in außerhäuslichen Frauenverbänden zu organisieren. Sie sollten wie sich Hitler in „Mein Kampf“ ausdrückte, der „Vermehrung und Erhaltung der Art und Rasse“ 1 dienen.
Getreu ihren Ankündigungen haben die Nationalsozialisten direkt nach der „Machtergreifung“ versucht, Frauen aus der Arbeitswelt zu drängen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dieses Ziel unterstützte einmal das „Gesetz zu Verminderung der Arbeitslosigkeit“ vom 01.Juni 1933 und die schon in der Weimarer Republik begonnene Kampagne gegen das „Doppelverdienertum“ 2 . Betroffen waren davon vor allem Frauen in höher qualifizierten Berufen. Sie wurden gezielt verdrängt. 1934 wurde es Ärztinnen sogar untersagt eine eigene Praxis zu eröffnen und seit 1936 war es dann verboten, Frauen zu Staatsanwältinnen oder Richterinnen zu ernennen. Daneben wurden Frauen, welche im Staatsdienst standen schlechter bezahlt und geringer eingestuft als Männer 3 .
Dieses zurückdrängen der Frau aus der Arbeitswelt hat so gut funktioniert, dass einige der Maßnahmen vor dem Hintergrund der Aufrüstung und der sich abzeichnenden Vollbeschäftigung wieder aufgehoben wurden.1934 war die Arbeit für Frauen zwar nicht beliebt, aber noch freiwillig. Jedoch begann da schon das erste hauswirtschaftliche Jahr für Mädchen ohne Ausbildungsplatz. Ein Jahr später, 1935, wurde der freiwillige Arbeitsdienst durch das Reichsarbeitsdienstgesetz zur Pflicht. Die „Arbeitsmaiden“ zwischen 18 und 25 Jahren wurden in einem sechs
1 Hitler, Adolf: Mein Kampf Seite 234
2 Vgl. Tröger, Annemarie: Die Frau im wesensgemäßen Einsatz, in: Frauen unterm Hakenkreuz S.
162f
3 Vgl. Frauen unterm Hakenkreuz S.17f
1
Arbeit zitieren:
Tina Bärwald, 2005, Die deutsche Frau im Nationalsozialismus als Opfer und als Täterin, München, GRIN Verlag GmbH
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