Inhaltsverzeichnis
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS I
1. EINLEITUNG 1
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1
2.1. Liberalisierung 1
2.2. Deregulierung 2
3. DIE STROMWIRTSCHAFT 3
3.1. Merkmale des Stromsektors 3
3.2. Struktur des Strommarktes bis zur Liberalisierung 4
3.3. Die Strommarktliberalisierung 5
3.3.1. Regelungen des neuen EnWG vom 29 April 1998 5
3.3.2. Erwartungen an das neue EnWG 6
3.3.3. Entwicklung auf dem Strommarkt seit der Liberalisierung 7
3.4. Bewertung des Liberalisierungsprozesses 8
3.4.1. Wettbewerbspolitische Impulse 9
3.4.2. Umweltpolitische Impulse 12
3.5. Folgen für die Energiepolitik 13
4. FAZIT 13
II ANHANG II
III QUELLENVERZEICHNIS III
I. Abkürzungsverzeichnis
a =
BDI =
BNE =
BVMW =
bzw. =
EEG =
EEX =
EnBW =
EnWG =
EU =
EVU =
GuD =
KA =
kWh =
KWK =
LPX =
MwSt. =
o.S. =
RWE =
TEAG =
VDEW =
VIK =
vgl. =
z.B. =
I
Die Liberalisierung des Energiemarktes – Möglichkeiten und Grenzen der
Deregulierung
1. Einleitung
Mit der Realisierung des EU-Binnenmarktes ist auch die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte verbunden. Impuls für die Liberalisierung sind die EU-Richtlinien für Strom (96/92/EG) und Gas (98/30/EG). 1 Aufgrund des Umfangs dieser Arbeit beschränken sich die Ausführungen auf den Strommarkt, als Teilmarkt des Energiesektors. Überdies wird nur der deutsche Strommarkt analysiert.
In Deutschland wurden die staatlich geregelten, regionalen Strommonopole 1998 abgeschafft. Seitdem unterliegt die Stromwirtschaft den Regeln des Wettbewerbs. Die Abnehmer haben die Möglichkeit, ihren Stromanbieter frei zu wählen. Außerdem haben Newcomer Marktzutrittsmöglichkeiten erhalten. Das Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft - der Wettbewerb - wird damit auch bestimmende Handlungsmaxime in der Stromwirtschaft.
Diese Arbeit zeigt die Möglichkeiten und Grenzen der Strommarktliberalisierung. Dafür werden zunächst die Begriffe Liberalisierung und Deregulierung definiert und deren Ziele benannt. Nach einer Vorstellung der besonderen Merkmale des Stromsektors erfolgt eine Übersicht über die Struktur des Strommarktes vor der Liberalisierung. Sodann werden die Maßnahmen aufgezeigt, die mit der Liberalisierung eingeführt wurden. Es folgt ein Überblick über die tatsächliche Entwicklung. Dem schließt sich eine Bewertung des Liberalisierungsprozesses an. Hierbei wird die Liberalisierung unter wettbewerbs- und umweltpolitischen Aspekten
Strommarktliberalisierung ersichtlich. Die Folgen für die Energiepolitik, die sich aus der Entwicklung seit der Marktöffnung ergeben haben, werden im letzten Gliederungspunkt aufgeführt. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.
Begriffsklärungen 2. 2.1. Liberalisierung
Der Begriff Liberalisierung stammt von dem lateinischen Wort libertas ab, welches Freiheit bedeutet. Von Liberalisierung spricht man heute, wenn staatliche oder gesellschaftliche Eingriffe und Vorschriften abgebaut werden. Dabei wird unterschieden zwischen politischer und wirtschaftlicher Liberalisierung. Im Kontext dieser Arbeit ist nur die wirtschaftliche von Bedeutung. Darunter ist der „Rückzug des Staates aus dem Wirtschaftsprozess zu Gunsten privater Unternehmen“ zu verstehen. 2 In enger Bedeutung dazu steht der Begriff Deregulierung, welcher im Anschluss behandelt wird.
1 Vgl. Köster 2004: 23
2 Wikipedia 2005
1
Liberalisierung darf im energiewirtschaftlichen Zusammenhang nicht als einmaliges Ereignis verstanden werden, welches den Energiemarkt von einem Monopol- in einen Wettbewerbszustand versetzt. Sie ist vielmehr ein laufender Prozess, der die Stärkung von Wettbewerbselementen in der Energiewirtschaft zum Ziel hat. 3
Die Stromversorgung war traditionell durch Monopolstrukturen und weitreichende staatliche Wirtschaftstätigkeit geprägt. Neben Deutschland war dies in den meisten westlichen Industriestaaten der Fall. Seit Mitte der achtziger Jahre aber befinden sich die über Jahrzehnte konstanten Marktstrukturen in einem Umstrukturierungsprozess hin zu einer liberalisierten Stromversorgung. 4
Die wichtigsten Ziele der Liberalisierung sind Steigerung der Leistungsfähigkeit, Kosteneffizienz und die Verhinderung von Monopolgewinnen durch höhere Markttransparenz. 5 Diese sollen durch die Rückführung der staatlichen Wirtschaftstätigkeit und der Stärkung von Wettbewerbsmechanismen erreicht werden. 6 Denn „Wettbewerb ist die treibende Kraft, die die Versorgungsunternehmen veranlasst, so wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten, damit sie sich im Wettbewerb behaupten können.“ 7
2.2. Deregulierung
Deregulierung setzt zunächst das Vorhandensein von Regulierung voraus. 8 Die Deregulierungskommission definiert im ersten Kapitel ihres Berichtes 1991: „Regulierung ist jede staatliche oder staatlich sanktionierte Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten, der Verfügungsmöglichkeiten des Menschen.“ 9 Instrumente staatlicher Regulierung können beispielsweise Eingriffe in die Preissetzungsautonomie von Unternehmen oder Marktzutritts-und Marktaustrittsregelungen einschließlich Investitionslenkungsmechanismen sein. 10
In der Literatur finden sich zahlreiche Definitionsansätze für den Begriff Deregulierung. Eine kurze und plausible Definition bietet Hölzer. Er versteht den Deregulierungsbegriff als Gegenstück zum Regulierungsbegriff. Dabei geht es bei Deregulierung um die Beseitigung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen. 11
Eine Deregulierung kann viele Ziele verfolgen: Neben mehr Bürger- und Wirtschaftsnähe, Transparenz, Akzeptanz, Partizipation sowie der Nutzung privater Ressourcen soll sie Fehlallokationen vermeiden, Effizienz und Wirtschaftlichkeit bringen. Sie soll ferner der Stärkung der Marktmechanismen, der Verbesserung des Wettbewerbs, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der finanziellen und organisatorischen Staatsentlassung dienen.
3 Vgl. Monstadt 2004: 161
4 Vgl. Leprich 2004: 5
5 Vgl. ebenda
6 Vgl. Monstadt 2004: 160
7 Europäische Kommission 1999: 6
8 Vgl. Sturm/Wilks 1996: 35
9 Vgl. Sauer 1996: 201
10 Vgl. Sturm/Wilks 1996: 36
11 Vgl. Hölzer 2000: 189
2
„Wirkungen des Wettbewerbs als systembegründendes Prinzip der Marktwirtschaft sollen Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand mit einbeziehen.“ 12
Weiterhin schreibt die Deregulierungskommission: „Deregulierung der Wirtschaft zielt auf mehr wirtschaftliche Freiheit, mehr Wettbewerb, mehr Wohlstand. Der Wert dieser Ziele liegt in ihnen selbst und in besseren wirtschaftlichen Ergebnissen für die Handelnden, für andere, für alle.“ 13
Beide Begriffe - Liberalisierung und Deregulierung - werden oft im gleichen Zusammenhang benutzt. Sie beschreiben den Rückzug des Staates aus der Wirtschaftstätigkeit bzw. die Beseitigung von staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen. Weiterhin stehen sie für die Einführung, Verbesserung und Sicherung von Wettbewerb, der schließlich zu sinkenden Strompreisen führen soll.
3. Die Stromwirtschaft
3.1. Merkmale des Stromsektors
Für die Stromversorgung - ähnlich wie für andere netzgebundene Bereiche 14 - gelten aufgrund der Netzgebundenheit der Leistungen viele Besonderheiten. Diese waren in der Vergangenheit unter anderem Grund für eine staatliche Marktordung mit stark wettbewerbsausschließendem Charakter. Zu ihnen zählen:
• Die Ware Strom ist netzgebunden. Die Verfügbarkeit von Strom setzt ein spezifisches Transport- und Verteilernetz voraus.
• Transport- und Verteilernetze unterliegen weitgehend den Bedingungen eines natürlichen Monopols. 15
• Produktion und Verbrauch finden gleichzeitig statt. Eine Bildung von „Stromlagern“ ist praktisch nicht möglich.
• Die Verfügbarkeit ist Voraussetzung für die Nutzung vieler darauf basierender Güter und Dienstleistungen (z.B. elektrisches Licht). Im Kernbereich des Strommarktes besteht nur eine geringe oder gar keine Möglichkeit zur Substitution. 16 • Der Bau und Unterhalt von Netz- und Erzeugungsanlagen ist mit einer hohen Kapitalintensität und langen Amortisationszeiten der Investitionen verbunden. 17
12 Hölzer 2000: 189-190
13 Vgl. Sauer 1996: 201
14 Netzgebundene Bereiche sind z.B. Gasversorgung, Telekommunikations- oder Eisenbahnnetze.
15 natürliches Monopol: „Ein einzelnes Netz kann technisch kostengünstiger betrieben werden, als mehrere konkurrierende Netze.“ (Opitz/Pfaffenberger 1996: 5); „Ein natürliches Monopol liegt vor, wenn ein einziges Unternehmen die relevante Nachfrage zu niedrigeren Preisen bedienen kann, als jede andere Anzahl von Unternehmen.“ (Spelthahn 1993: 15)
16 Vgl. Opitz/Pfaffenberger 1996: 4-5
17 Vgl. Monstadt 2004: 75
3
Quote paper:
M.A. Nadine V. Kegen, 2005, Liberalisierung des Energiemarktes - Chancen und Risiken der Deregulierung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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