1. Einleitung 3
2. Definition Risikoschwangerschaft 4
3. Geschichtliche Hintergründe zum Mutterpass 4
4. Die Schwangerschafts-Vorsorge anhand des Mutterpasses. 5
4.1. Sinn des Mutterpasses. 6
4.2. Kritik zum Mutterpass 6
5. Risikoschwangerschaft heute - mehr Realität als Ausnahme 7
5.1. Risiken der Risikovorsorge 7
5.2. Riskante Fakten 8
5.3. Weitere Bedenken 9
6. Fazit und Ausblick 10
Literaturverzeichnis. 12
Anhang 13
Perinataldaten in Niedersachsen 13
Zahlen des Risikokatalogs der Perinatalerhebung. 20
Abbildungen 21
Risikoschwangerschaften in Niedersachsen 2001 - 2004 21
2
1. Einleitung
Frauen, die in der heutigen Zeit schwanger werden, erhalten von ihrer Hebamme, ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zu Beginn der Schwangerschaft einen Mutterpass. Die im Mutterpass aufgeführten Untersuchungen sollen der Gesunderhaltung der Schwangeren und ihres Kindes dienen. Es werden der Verlauf und eventuell auftauchende Erkrankungen und Risiken im Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert. Nach Ansicht der Mediziner sind Schwangerschaft und Geburt natürliche Vorgänge, die manchmal mit einem erhöhten Risiko für Mutter und Kind belastet sind. Die regelmäßige Teilnahme an den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen soll helfen eine sorgfältige
Schwangerschaftsbetreuung und einen großen Teil von Schwangerschaftsrisiken zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen, um Gefahren abzuwenden (Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen 2000:2). Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Risikoüberwachung in der Schwangerschaft Risiken vermeiden kann. Im folgendem wird der Begriff „Risikoschwangerschaft“ und der geschichtliche Hintergrund zum Mutterpass erläutert. Des Weiteren werden Sinn und Kritik zur Schwangerschaftsvorsorge angedeutet. Zusätzlich wird erläutert, warum die Risikoschwangerschaft heute zum Alltag der Vorsorgearbeit gehört. Die Risiken, die durch die Vorsorgeuntersuchungen entstehen, riskante Fakten und weitere Bedenken des Modells werden aufgezeigt.
2. Definition Risikoschwangerschaft
Eine Schwangerschaft, bei der auf Grund der Voruntersuchung für Mutter und/oder Kind eine erhöhte Gesundheitsgefährdung besteht (Baumgärtner/Stahl 2005:56), nennen Mediziner Risikoschwangerschaft. In der Risikogruppen sind Frauen zu finden, die
• Früh- oder Fehlgeburten erlebt haben,
• eine Mehrlingsgeburt erwarten,
• unter starken physischen und psychischen Belastungen leiden,
• jünger als 18 Jahre oder älter als 40 Jahre sind.
Die Einstufung als „Risikoschwangerschaft“ erfolgt über ein Gespräch zu Beginn der Schwangerschaft, in dem frühere Familienerkrankungen, eigene Erkrankungen und allgemeine Befunde anhand von 26 Kriterien des Mutterpasses erfragt werden. Im Laufe der weiteren Schwangerschaft werden weitere 26 Punkte erfragt, so dass sich insgesamt ein Risikokatalog von 52 Risiken ergibt (Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen 2000).
3. Geschichtliche Hintergründe zum Mutterpass
Im Jahre 1955 wurde das Mutterschutzgesetz in Deutschland verabschiedet. 1965 folgten die Mutterschaftsrichtlinien (Seifert 2003:4), ein Sprechstundenblatt, das der Vorsorge der Schwangeren diente. Neben einer ausführlichen Anamnese, waren eine allgemeine, eine gynäkologische und bestimmte serologische Untersuchungen vorgesehen. Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wurde eine Gewichts-, Blutdruck- und Urinkontrolle gemacht, eine Kontrolle des Fundusstandes 1 und die Lage und die Herztöne des Kindes untersucht. 1968 wurde das Sprechstundenblatt durch den Mutterpass ersetzt (Baumgärtner/Stahl 2005:54). Die Einführung des Passes fällt in die Zeit des endgültigen Umbruches weg von den Hausgeburten hin zu den Klinikgeburten. Durch das Zusammentreffen mehrerer gesellschaftlicher Faktoren wurden frei praktizierende Hebammen zur Ausnahme. Mehr als je zuvor glaubten die Menschen an das Machbare durch die Technik. Die medizinische Geburtshilfe kreierte die Narkosegeburt, die häufigen Kaiserschnitte und die programmierte Geburt unter reichlichem Einsatz wehenfördender Mittel. Sie bietet „die
1 Obere Grenze der Gebärmutter
schmerzfreie“ Geburt mit Hilfe des und der
Periduralanästhesie 3 . Für den Einsatz der entsprechenden Techniken bedurfte es der Klinik. Ärzte genossen ein beträchtliches gesellschaftliches Ansehen und Frauen wollten „modern und fortschrittlich“ sein. Den letzten Ausschlag gaben schließlich die Krankenkassen, die die Klinkkosten ab 1968 für jede Geburt übernahmen - bis dato war es Frauen nur mit der ärztlichen Bescheinigung einer Risikoindikation erlaubt, in der Klinik zu entbinden (Grabrücker 1998:238). Im Laufe der Zeit erfuhr der Mutterpass zahlreiche Änderungen. Im Jahr 1972 wurden die amnioskopischen 4 und kardiotokographischen 5 Untersuchungen in den Mutterpass aufgenommen. 1975 wurde die Präambel der Mutterschaftsrichtlinien geändert und die „Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten“ zum vorrangigen Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge erklärt (Baumgärtner/Stahl 2005:55). 1980 erfolgte die Aufnahme der
Ultraschalluntersuchung und eine humangenetische Beratung (Seifert 2003:4). Routinemäßig waren bei jeder Schwangeren zwei Ultraschalluntersuchungen, seit 1995 drei Sonographien durchzuführen (Baumgärtner/Stahl 2005:55). Nach Auftreten des HIV-Virus, wurden im Jahre 1986 weitere Änderungen im Mutterpass vorgenommen (Seifert 2003:4). Der heutige Mutterpass liegt in der überarbeiteten Version von 1997 vor.
4. Die Schwangerschafts-Vorsorge anhand des Mutterpasses
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können sowohl von einer Frauenärztin/einem Frauenarzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden.
Bei ausschließlicher Betreuung durch die Hebamme werden notwendige labortechnische oder andere Untersuchungen (z.B. Ultraschall) veranlasst und bei Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf die Gynäkologin/der Gynäkologen hinzugezogen.
2 Die Vulva-Damm Region der Frau wird in der Austreibungsphase mittels Lokalanästhetikum betäubt, damit sie keine Schmerzen beim Durchtritt des Kindes; eines Dammschnittes oder der Geburt per Zange / Saugglocke spürt.
3 Durch Betäubung der Erregungsleitungen im Rückenmark werden Schmerzen unter der Geburt im Unterleibsbereich ausgeschaltet.
4 Untersuchungen der Fruchtblase
5 Gleichzeitige Registrierung der Herztöne des Fetus und der Wehentätigkeit der Mutter
5
Die Kosten der Untersuchungen im Rahmen der Schwangeren-Vorsorge werden von den Krankenkassen übernommen. 99,7% (Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen 2001-2004) aller Schwangeren in Niedersachsen haben bei der Geburt Ihres Kindes einen Mutterpass.
4.1. Sinn des Mutterpasses
• Der Mutterpass verschafft den behandelnden Hebammen und Ärzten einen schnellen und präzisen Überblick über alle wichtigen Daten und Befunde einer Schwangerschaft.
• Er dient der Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen
• gibt Auskunft über die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen (wie Blutgruppe, Rhesusfaktor, Röteln-Titer) im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge,
• sowie über weiterführende Diagnostik (z.B. Ultraschall, CTG) (vgl. Mutterpass),
• dokumentiert die Geburt und den Verlauf des Wochenbettes,
• verzeichnet die Untersuchungsbefunde der U1 des Neugeborenen,
• dient der Sicherheit der werdenden Mutter und soll Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt entstehen, ausschließen (Seifert 2003: 4).
4.2. Kritik zum Mutterpass
Für den Laien sind die Fachbegriffe oft unverständlich und verwirrend. Werden der Schwangeren Risiken bescheinigt, ist für diese nicht immer ersichtlich, warum. Dies verursacht bei vielen Frauen zusätzlich Verunsicherung. Ackermann (2000:31) betont, dass keine Vorsorgeuntersuchung in Deutschland so ernst genommen wird, wie die ärztliche Schwangerenvorsorge. Die medizinische Risikoorientierung wird mittlerweile als Initations- und Übergangsritual für Schwangere verstanden, in der der Arzt die Rolle des Übergangsmentors und Vertrauten innehat und der Frau „Sicherheit“ bietet (Ackermann 2000:34).
Mit der Ausstellung des Mutterpasses wird die Frau zur „öffentlichen“ Person, die ein festes Programm zu absolvieren hat. Allerdings wird dabei übersehen, dass die Frau analog dazu zwei neue Rollen besetzen muss: 1. die der Mutter,
6
Arbeit zitieren:
Ulrike Binias, 2006, Risiken der Risikobekämpfung - das Beispiel Risikoschwangerschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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