Euthanasie im Wandel der Zeit
von: Alexander Schlier
Wintersemester 02 / 03
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1 Begriffserklärungen 4
2 Ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie 5
2.1 Veränderung durch die NS zeit 5
3 Rechtliche Lage der Sterbehilfe mit ihren Problematiken 7
3.1 Die einzelnen Unterschiede in Europa 11
4 Handlungskonflikte in Grenzsituationen 12
4.1 Resümee 13
5 Literaturverzeichnis 16
Einleitung
Diese Hausarbeit soll sich mit dem recht heiklen und immer noch häufig tabuisiertem Thema Sterbehilfe befassen. Zunächst müssen einmal Grundlagen für das Thema geschaffen werden. Es werden in dem Anfangsteil die verschiedenen Begriffe erklärt, die jeder schon einmal gehört hat, aber wahrscheinlich nicht genau weiß, für welche Behandlung oder Handlung sie überhaupt stehen. Auch die eigentliche Bedeutung des Wortes Euthanasie muss geklärt werden, denn es scheint von der deutschen Vergangenheit her sehr belastet zu sein. Zum Abschluss soll dann die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze in der Praxis näher betrachtet werden und gezeigt werden in welchen Grauzonen wir uns in Deutschland bewegen können.
Begriffserklärungen
In diesem Abschnitt sollen nun die verschiedenen Formen der Sterbehilfe erklärt werden. Man unterscheidet dabei vier Arten.
1. Aktive und direkte Sterbehilfe
Man versteht aktive und direkte Sterbehilfe als gezielte Tötung eines Menschen. Auf die Unterscheidung zwischen einem aktiven Tun und einem bloßen Unterlassen wird nicht entscheidend abgestellt, da die Konturen zwischen beiden verwischt sind. Hierbei kommen folgende anregende Fragen auf. Ist das Entfernen einer Magensonde oder die Umstellung von künstlicher Ernährung auf Tee aktives Tun oder Unterlassen? Schon diese beiden Fragen zeigen, in welchen Grauzonen wir uns bei diesem Thema bewegen. Auch bei einem Patienten, bei dem es sich um einen bereits absehbaren Todeseintritt handelt, zählt die Beschleunigung des Sterbens unter den Begriff Tötung, selbst wenn es sich nur um eine geringe Lebensverkürzung handelt.
2. Indirekte Sterbehilfe
Unter indirekter Sterbehilfe versteht man eine gebotene medizinische Medikation bei einem Sterbenskranken oder Sterbenden, um Schmerzen zu lindern oder das Bewusstsein zu dämpfen, die als Nebenfolge unbeabsichtigt, jedoch unvermeidbar das Sterben beschleunigt. Sie ist nicht strafbar, da sie unter die Behandlung fällt, bei der die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge auftritt.
Der Patient und die Angehörigen müssen über diese Nebenwirkungen aufgeklärt werden und der Behandlung einwilligen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um die Schmerzlinderung mit Opiaten handelt, welche bei zu hoher Dosierung atemdepressiv wirken. Das Mittel muss jedoch das Medikament der Wahl sein, das heißt es darf kein anderes Produkt geben, welches die Schmerzen genauso lindert aber die Nebenwirkung „Tot“ nicht besitzt.
3. Passive Sterbehilfe
Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Nichtbeginn oder den Abbruch der Behandlung eines Sterbenskranken, dessen Leiden einen irreversiblen Verlauf genommen hat und dessen Sterben eingesetzt hat oder der in Kürze sterben wird, also „Hilfe beim Sterben“.
4. Der „Behandlungsabbruch“
Diese Art von Sterbehilfe erklärt sich wohl von selbst. Es ist lediglich nur noch zu sagen, dass in diesem Fall das Sterben noch nicht begonnen hat und die Behandlung von Lebenserhaltung auf Schmerzlinderung umgestellt wird.
Ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie
[...]
Arbeit zitieren:
Alexander Schlier, 2003, Euthanasie im Wandel der Zeit, München, GRIN Verlag GmbH
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