Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 3
2 Definition des Rechtsextremismus und Abgrenzung rechtsextremistischer
Gruppierungen der DDR. 4
3 Rechtsextremistische Straftaten in der DDR 5
4 Zur Behandlung rechtsextremistischer Vorfälle durch den Staat. 8
4.1 Der Fall der Eva 8
4.2 Der Überfall auf die Konzertbesucher der Zionskirche 9
5 Deutungsversuch der dem Rechtsextremismus in der DDR zugrundeliegenden
Ursachen. 11
5.1 Altersstruktur und soziale Herkunft der Rechtsextremisten 11
5.2 Das nationalsozialistische Erbe und der verordnete Antifaschismus 12
5.3 Generationenkonflikt und permanente Bevormundung der Jugend. 13
5.4 Falsche Ausländerpolitik. 14
5.5 Gesellschaftliche Isolierung Rechtsextremer. 15
6 Resümee. 16
Literaturverzeichnis 18
2
1 Einleitung
Nach der Wende häuften sich Medienberichterstattungen über die im Osten von rechtsextremistischen Jugendlichen verübten Straftaten: Ausländer wurden teils auf offener Straße verfolgt und attackiert, Asylantenheime brannten. Schock und Aufschrei der entsetzten Öffentlichkeit waren groß. Und erst recht das unfaßbare Staunen über eine Jugend, die doch in einem Staat erzogen wurde, der die Stichworte Antifaschismus und Sozialismus gleichsam auf seine Fahne geschrieben hatte. Die Auffassung, daß es also bereits zu DDR-Zeiten rechtsextremistische Jugendliche in einem Staat gegeben haben sollte, in dem der Faschismus wie häufig propagiert „mit Stumpf und Stiel“ ausgerottet worden sei, wurde zunächst eher peripher vertreten. Der Glaube, daß hier einfach westdeutsche Rechtsextreme kopiert wurden, und der Rechtsextremismus gleichsam von Westen her kommend in die durch den Werteverfall zerrüttete ostdeutsche Jugend hineingetragen wurde, fand hingegen ein breites Echo. Natürlich erhielt die rechtsextremistische Bewegung in Ostdeutschland durch die sogenannte Wiedervereinigung einen Schub durch westdeutsche Organisationen, aber daß der Rechtsextremismus ein Import aus der BRD sei, ist eine Legende.
In der DDR gab es viel mehr verschiedenartige rechtsextremistische Jugendgruppierungen. Auf diese wird in der Einführung nach der Definition des Rechtsextremismus näher eingegangen. Im zweiten Kapitel werden Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund dargestellt. Dabei wird versucht, neben der Art und Schwere rechtsextremistisch motivierter Straftaten auch räumliche und zeitliche Schwerpunkte zu eruieren. Im folgenden Kapitel wird die Reaktion des Staates auf derartige Fälle beleuchtet. Dabei werden zwei Fälle besonders eingehend behandelt. An ihnen soll verdeutlicht werden, wie der Staat rechtsextreme Übergriffe umdeutete und die Öffentlichkeit belog bzw. instrumentalisierte. Da mir eine reine Darstellung der Straftaten und deren Behandlung durch den Staat unbefriedigend erschien, wird außerdem auf die Ursachen des Rechtsextremismus eingegangen. Hierbei werden vor allem DDR-spezifische Ursachen beleuchtet. Abschließend werden im Resümee nicht nur die Erkenntnisse der einzelnen Kapitel zusammengefaßt, sondern aus der Darstellung auch Schlußfolgerungen für den heutigen Umgang mit Rechtsextremisten gezogen.
Anmerkend sei erwähnt, daß die Regeln der alten Rechtschreibung verwendet wurden. Wo es nötig war, wurden Zitate diesen Regeln angepaßt.
3
2 Definition des Rechtsextremismus und Abgrenzung
rechtsextremistischer Gruppierungen der DDR
Zunächst schließt der Begriff „Rechtsextremismus“ den Gattungsbegriff „Extremismus“ ein. Politischer Extremismus kann als Sammelbezeichnung für ganz unterschiedliche politische Einstellungen und Ziele verstanden werden. Er enthält jedoch immer die Gegnerschaft zu den Prinzipien eines demokratischen Verfassungsstaates als einem auf Menschenrechten gründendem Ordnungsprinzip. Diese Negativdefinition bedarf jedoch der Ergänzung durch eine Positivdefinition, da sonst leicht der Umkehrschluß „antiextremistisch = demokratisch“ vermutet werden könnte, der jedoch unzulässig ist. Als „positive“ Bestandteile des Extremismusbegriffs können Dogmatismus, Utopismus, Freund-Feind-Steroetype, Verschwörungstheorien, Fanatismus und Aktivismus genannt werden. Diese Extremismustheorie verweist jedoch lediglich auf strukturelle Gemeinsamkeiten der politischen Doktrinen. Die für eine Definition des Rechtsextremismus erforderliche Tendenz nach rechts ist jedoch noch nicht enthalten. Nach Backes und Jesse kann Rechtsextremismus schließlich als eine Sammelbezeichnung für antidemokratische Auffassungen und Bestrebungen mit traditionell politisch rechts einzuordnenden Ideologieelementen bezeichnet werden. 1 Der Begriff der Sammelbezeichnung macht deutlich, daß es eine ganze Reihe rechtsextremer Gruppierungen gibt. In der DDR gab es Ende der 80er Jahre hauptsächlich drei große Gruppen: Soziale Assoziationen mit starker nationalistischer Ausrichtung, zu denen die Hooligans und Schmuddelskins zählen. Ferner Skinheads mit festen Gruppennormen und Strukturen, zu denen die Oi-Skins und die Edelskins zählen. Und schließlich die Gruppe der Faschos mit eindeutiger Orientierung an faschistischen Ideologieinhalten und Leitbildern mit hierarchischer Gruppenordnung. Ein fundamentaler Baustein all dieser rechten Strömungen bildet die Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates. Auch der Wert der Person als Selbstzweck wird negiert. Die Ideologie der Ungleichheit, verbunden mit der Ausgrenzung und Abwertung der nicht zur Eigengruppe gehörenden Menschen und der Aufwertung der Eigengruppe, ist ein typisch rechtsextremes Ideologieelement. Abgelehnten Gruppen oder Individuen werden zudem bestimmte Rechte abgesprochen. Das Recht des Stärkeren (sogenannter Sozialdarwinismus) wird betont und stützt die Behauptung von angeblichen natürlichen Hierarchien. Laut diesem biologistischen Weltbild sind soziale Ungleichheiten die Folge genetischer Prädispositionen. Das Prinzip der Gewalt- 1 Backes,Uwe; Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland,
Köln, 1989, Band 2: Analyse, S. 331.
4
anwendung wird zur Durchsetzung nationaler und persönlicher Ziele gegen abgelehnte Gruppen und Individuen bejaht.
Bei der Interpretation rechtsextremistischer Straftaten darf jedoch nicht automatisch davon ausgegangen werden, daß alle Täter über ein tatsächlich ideologisch stark untermauertes Weltbild bzw. eine Ideologie verfügen. Wie die weitere Darstellung zeigen wird, handelt es sich hauptsächlich um Jugendliche, die sich naturgemäß in einem Prozeß befinden, in dem der Blick auf die Welt noch nicht gefestigt, sondern erst im Werden begriffen ist. Hinzu kommt die große Bandbreite rechtsextremer Gruppierungen. So grenzen sich beispielsweise die Edelskins von den Schmuddelskins durch eine rechte Ideologie als Anleitung zum Handeln deutlich ab. 2 Wenn man jedoch von der Gesamtheit rechtsradikaler Jugendlicher ausgeht, sollte eher von rechtsradikalen Orientierungen anstelle einer rechtsradikalen Ideologie gesprochen werden bzw. zwischen Rechtsextremismus latenter oder manifester Form unterschieden werden. Von rechtsradikalen Orientierungen kann dann gesprochen werden, wenn autoritäre nationalistische Einstellungen mit der Bejahung von Gewaltbereitschaft zur Regelung sozialer Vorgänge einhergehen. 3
3 Rechtsextremistische Straftaten in der DDR
Rechtsextremistische Straftaten wurden hauptsächlich von Jugendlichen bereits seit den ersten Jahren des neu entstandenen Staates bis zu seinem Untergang mannigfach verübt. 4 Hakenkreuze und SS-Runen tauchten zu allen Zeiten an Wänden und Gegenständen auf. Hitler, die SS und die Wehrmacht wurden in Texten und Liedern glorifiziert. Und dies nicht nur in abgeschlossenen Zirkeln. So sang beispielsweise eine Lehrlingsgruppe der Betriebsberufsschule des VEB Bergmann Borsig in Berlin auf einer Wochenendfahrt Ende Januar 1962 vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig das Horst-Wessel-Lied. 5 Zugleich wurden antikommunistische und die SED-Führung kritisierende Parolen ausgegeben wie „Ulbricht ist der KZ-Häuptling der DDR und gehört an die Wand gestellt“. Über jüdische Friedhöfe zogen regelrechte Schmierwellen. In manchen Fällen wurden außerdem ganze Grabsteine umgeworfen 2 Siehe Schumann, Frank: Glatzen am Alex, Rechtsextremismus in der DDR , Berlin, 1990,
S. 19.
3 Ebenda, S. 45.
4 Vgl. Waibel, Harry: Rechtsextremismus in der DDR bis 1989. Neofaschistische, antisemiti-
sche und xenophobische Einstellungen und Gewalttaten von Jugendlichen unter besonderer
Berücksichtigung der DDR-spezifischen historischen, politischen und ideologischen Bedin-
gungen und Ursachen, Berlin, 1995, S. 15.
5 Ebenda, S. 29.
5
und Friedhöfe regelrecht verwüstet. 1947 wurde der Friedhof in Zittau stärkeren Zerstörungen ausgesetzt als zur Zeit des Nationalsozialismus. Und 1971 verübten mehrere Jugendliche drei Anschläge auf die Synagoge und den Friedhof der jüdischen Gemeinde in Berlin. Zweimal wurden zahlreiche Grabsteine und Gräber des jüdischen Friedhofs in Berlin-Weißensee zerstört. Danach drangen die Jugendlichen in die Synagoge in der Rykestraße ein, zerstörten wertvolle Scheiben, Bänke und anderes Mobiliar. Zwar wurden die Täter gefaßt, aber in der Ostberliner Berliner Zeitung wurde der Vorfall so dargestellt, als hätten Kinder unbeabsichtigt im Spiel mit herumliegenden Steinen bedauerlicherweise einige Fensterscheiben der Synagoge beschädigt. 6
Neben derartigen Vorkommnissen wurden Juden auch verbal durch Parolen wie „Wir brauchen wieder Brennholz“ oder „Jude verrecke“ angegriffen. Aber auch massive physische Attacken kamen vor. Und dies nicht nur gegenüber Juden. Auch Ausländer, Homosexuelle, kommunistische Funktionäre, Obdachlose, Punks oder Grufties wurden immer wieder verbal und manifest angegriffen. Die Angriffe reichten von Ohrfeigen, Schlägen, Fußtritten über das Hinauswerfen eines Ausländers aus einem fahrenden Zug bis hin zum Totschlag von Obdachlosen. Somit reichte die Bandbreite von leichten und mittleren bis hin zu schweren Verletzungen, auch mit Todesfolge.
Während sich jedoch antisemitische Gewalttaten zeitlich „relativ gleichmäßig über die DDR-Geschichte verteilten, eskalierte Anfang der 70er Jahre die Fremdenfeindlichkeit bis hin zu Krawallen und Massenschlägereien. Neofaschistische Gruppierungen traten vor allem seit Beginn der 80er Jahre auf.“ 7 Nach Statistiken der Kriminalpolizei stieg die Zahl der Gewalt-und Straftaten rechtsextremistischer Gruppen zwischen 1983 und 1988 ungefähr um das Fünffache an. 8 Die Zahl der Straftaten rechtsgesinnter Jugendlicher unterlag also deutlichen Schwankungen. Eine allgemeine Ziffer, die den Prozentteil rechtsextremistischer Jugendlicher gemessen an der Gesamtheit der Jugendlichen für die frühen oder späteren Jahre ausweist, kann nur unter großem Vorbehalt genannt werden. 65% der Jugendlichen von 14 bis 25 Jahren lehnten in einer repräsentativen Umfrage von 1988 Skinheads total ab. 9 Zum „harten Kern„ der Neonaziszene zählten nach Schätzungen der Polizei zwischen 500 und 1500 Mit-
6 Ebenda,S. 62.
7 Sachse, Christian: Rechtsextremismus in der DDR. Politische Mentalitäten unter
http://home.t-onlie.de/christanh.sachse/tagebuch/rechts2.htm, Datum: 18.03.03. Zeit: 18:02.
S.6.
8 Ködderitzsch, Peter; Müller, Leo A.: Rechtsextremismus in der DDR, Göttingen, 1990,
S. 13.
9 Ebenda, S. 19.
6
Arbeit zitieren:
Jasmin Pesla, 2003, Rechtsextremismus in der DDR, München, GRIN Verlag GmbH
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