INHALTSVERZEICHNIS Seite
1 Einleitung 1
2 Darstellung der deutschen Geldverfassung im historischen Verlauf 2
2.1 Die Zeit der Reichsbank 2
2.2 Von der Bank Deutscher Länder zur Deutschen Bundesbank 5
2.3 Die Deutsche Währungsunion 8
3 Die Typologie der Geldordnungen und ihre geschichtliche Entwicklung 9
4 Die verschiedenen Geldtheorien und ihre Vertreter 10
4.1 Knut Wicksell 10
4.2 Friedrich August von Hayek 12
4.3 John Maynard Keynes 12
4.4 Der Monetarismus 13
5 Fazit 14
II
1 EINLEITUNG
Die Geldpolitik als Teilbereich der Wirtschaftspolitik ist die Summe aller Maßnahmen zur Regelung der Geldversorgung der Wirtschaft unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Ziele. Träger dieser Politik ist die Notenbank, weshalb ich im Folgenden zunächst auf ihre Entwicklung in der deutschen Geschichte eingehen werde. Ausgangspunkt bildet die Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871, da mit ihr erst ein einheitlicher Währungsraum auf deutschem Gebiet geschaffen wurde. Ein kurzer Bezug auf die Deutsche Währungsunion von 1990 am Ende des Kapitels zeigt schließlich, mit welcher Problematik die Schaffung eines gemeinsamen Währungsraumes verbunden sein kann. Sodann werde ich mich auf die jeweils vorherrschenden Geldordnungen beziehen, welche sich den äußeren Gegebenheiten entsprechend herauskristallisiert haben, um einen Übergang zu den bedeutendsten Vertretern der Geldtheorien jener Zeit zu schaffen. Denn diese wiederum haben mit ihren unterschiedlichen Ideen die reale Geldpolitik beeinflusst.
Die deutsche Notenbank ist seit der gesetzlichen Unabhängigkeit der Reichsbank im Jahre 1924 von der Regierung unabhängig und wurde nur vorübergehend zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges dem Führer unterstellt. Welche Vorteile eine unabhängige Notenbank aufweist, inwiefern sie trotzdem regierungsgebunden ist und welche Rolle die Währung als Goldwährung in diesem Zusammenhang spielt, soll hier aufgezeigt werden.
Im 19. und 20. Jhd. sind vermehrt gesellschaftsvertragliche und künstliche Ordnungselemente vorzufinden. Die Ideen einer antizyklischen Geldpolitik zur konjunkturellen Steuerung, welche mit dem wicksellschen Prozess aufkamen, riefen eine Diskussion hervor, die während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren ihren Höhepunkt erreichte. Sowohl von Hayek als auch Keynes knüpfen an Wicksells geldtheoretische Ideen an, wobei Keynes klassisches Werk der General Theory von 1936 als die Volkswirtschaft revolutionierend angesehen wird. Der Monetarismus schließlich ist vor allem aus der Kritik am Keynesianismus entstanden und soll am Schluss dieser Arbeit erwähnt werden, da er besonders seit den 1970er Jahren einen realen Einfluss auf die Wirtschaftspolitik genommen hat.
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2 DARSTELLUNG DER DEUTSCHEN GELDVERFASSUNG IM HISTORISCHEN VERLAUF
2.1 Die Zeit der Reichsbank
Vor der Gründung des deutschen Reiches im Jahre 1871 war das deutsche Währungssystem stark zersplittert. Es existierten allein sieben Münzsysteme auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reiches, und 33 Banken waren mit dem Notenemissionsprivileg ausgestattet. Mit dem Gesetz zur Ausprägung von Goldmünzen aus dem Jahre 1871 und dem Münzgesetz von 1873 wurde für das Deutsche Reich die Goldwährung etabliert und die Mark als Recheneinheit auf 1 Mark = 1/ 2790 kg Feingold festgelegt. 1 Durch das Bankgesetz von 1875 wurde die Preußische Bank in die Reichsbank umgewandelt. Die anderen 32 Institute wurden Privatnotenbanken, von denen die letzten vier zwar erst 1935 das Notenprivileg verloren, die Banknoten der Reichsbank jedoch bereits stark überwogen. Somit hatte die Mark den Charakter des allgemeinen Zahlungsmittels längst erreicht, als sie 1909 zum gesetzlichen Zahlungsmittel wurde.
Die Reichsbank unterlag dem Prinzip einer an die Bedingungen der Goldeinlösung gebundenen Geldpolitik. Sie musste ihre umlaufenden Banknoten mindestens zu einem Drittel in Gold- und Scheidemünzen, Reichskassenscheinen, Barren oder ausländischen Goldmünzen decken, den Rest in Wechseln mit höchstens dreimonatiger Laufzeit. 2 In ihren Handlungen war die Reichsbank eine politisch abhängige Währungsbehörde. Ihre Leitung oblag dem Reichskanzler, die Mitglieder des Direktoriums wurden vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrates auf Lebenszeit ernannt. Jedoch wurde die gesetzlich verankerte Abhängigkeit der Reichsbank von politischen Instanzen durch die Eingebundenheit der Mark in den internationalen Goldstandard eingeschränkt, die einen langfristig wirkenden Preisstabilisierungsmechanismus mit sich führte. 3
Zwei Tage vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die Reichsbank die Einlösung ihrer Banknoten in Gold ein. Mit der sog. Notengesetzgebung vom 4.8.1914 wurde die Aufhebung der Goldeinlösungspflicht schließlich legalisiert.
1 Vgl. Jarchow, H.-J., Theorie, 1995, S. 15 f.
2 Vgl. Issing, O., Einführung, 1996, S. 17.
3 Vgl. Jarchow, H.-J., Theorie, 1995, S. 18 f.
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In der Folgezeit übernahm die Reichsbank die Kriegsfinanzierung, indem sie dem Reich, vor allem über Diskontierung und Schatzanweisungen, direkt Kredite gewährte. Auf diese Weise wurde ein gewaltiges Inflationspotential geschaffen, zumal das Güterangebot als Folge des Krieges immer stärker zurückging. Da die Reichsbank die Kreditgewährung an den Staat für unvermeidbar hielt, behielt sie diese Praxis bei, nachdem sie im Mai mit dem Gesetz der Autonomie der Reichsbank von Weisungen des Reichskanzlers unabhängig wurde. Der Diskontsatz wurde bis September 1923 von 5% auf 90% erhöht. Gemessen an der gewaltigen Geldentwertung ergab sich ein extremer negativer Realzins für Reichsbankkredite und dementsprechend ein Anreiz zur Kreditaufnahme der Wirtschaft. Entscheidend für die Inflation war jedoch vielmehr die zunehmende Finanzierung der Staatsausgaben durch die Notenpresse, so dass die Steuereinnahmen schließlich überhaupt keine Rolle mehr spielten: im Oktober 1923 waren nur 1% der Ausgaben durch Steuern gedeckt! Die Inflationsrate beschleunigte sich immer mehr und die Mark verlor weitgehend ihre Geldfunktion. 4 Für in Mark ausgedrücktes Bargeld entstanden Substitute in Form von sog. wertbeständigen Zahlungsmitteln, die auf Dollar oder Goldmark lauteten und nach Maßgabe des jeweiligen Dollarkurses in Mark umgerechnet wurden.
Mit der Einführung der Rentenmark gelang schließlich die Stabilisierung der deutschen Währung. Wichtig für den Erfolg des Reformprojektes war nun, Vertrauen in die neue Währung zu vermitteln. Die Deckung der Rentenmark wurde durch eine Belastung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Bodens und des Vermögens von Industrie, Gewerbe und Handel zugunsten der Deutschen Rentenbank gewährleistet. Ab Mitte November 1923 wurden Rentenbankscheine ausgegeben und ab Ende November von der Reichsbank gegen Reichsbankscheine in einem am Dollarkurs orientierten Wertverhältnis von 1 Rentenmark = 1 Goldmark = 1 Billion Mark eingetauscht. 5
Zeitgleich mit der ersten Ausgabe der Rentenmark stellte die Reichsbank die Diskontierung von Schatzanweisungen des Reiches ein und beseitigte somit die entscheidende Inflationsquelle. Zum ersten Mal in der deutschen Währungsgeschichte entschloss sich die Reichsbank zu einem vollständigen Kreditstop. Das Kreditvolumen der Reichsbank sollte auf den Stand vom 7.4.1924 begrenzt werden, die Kreditrationierung sollte in gewisser Weise die Diskontpolitik ersetzen. Erwartungsgemäß führte der Kreditstop nicht nur zu einem Rückgang des Großhandelsindex, sondern auch zu einer Entlastung der Nachfrage am Devisenmarkt und zu einer Verstärkung des Devisenangebots aus inländischem Besitz.
4 Vgl. Issing, O., Einführung, 1996, S. 18 ff.
5 Vgl. Jarchow, H.-J., Theorie, 1995, S. 22 f.
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Arbeit zitieren:
Diplom-Regionalwissenschaftlerin Male Thienken, 2004, Die historische Entwicklung der Geldpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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