Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1. Zum Begriff der „Kanzlerdemokratie“
2. Von Ernst Herbert Frahm zum Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland
3. Bundeskanzler Willy Brandt
3.1. Der Wahlkrimi 1969
3.2. Der „Machtwechsel“
3.3. Das Kabinett Brandt
3.4. Die Innenpolitik
3.5. Die Außenpolitik
3.6. Das konstruktive Misstrauensvotum und die Neuwahlen 1972
3.7. Der Rücktritt Willy Brandts
4. Der Charaktermensch Willy Brandt
5. Willy Brandt als sozialdemokratische Antwort auf Adenauer?
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
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Vorbemerkung
Am Anfang der Bundesrepublik Deutschland stand eine Tragödie. Das Scheitern der ersten deutschen Demokratie, der sogenannten „Weimarer Republik“, die darauffolgende Herrschaft des Naziregimes unter dem Diktator Adolf Hitler und sechs schreckliche Jahre Krieg, der am Ende doch verloren war, ließen den Deutschen kaum Hoffnung auf eine solide politische Zukunft. Doch unter der Führung der Alliierten Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich etablierte sich das Regierungssystem der „Kanzlerdemokratie“. In den Jahren 1989/90 wurde dieses auch von der seit 1949 sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) anerkannt und das nach dem Krieg geteilte Deutschland konnte somit vereint werden.
Im Vergleich zu anderen westlichen Demokratien erwiesen sich die Regierungskonstellationen der Bundesrepublik seit 1949 als äußerst stabil. Endscheidend dafür ist insbesondere die gesetzlich verankerte starke Stellung des Bundeskanzlers. Dennoch unterschieden sich die Regierungsstile der bisher sieben Bundeskanzler der Bundesrepublik deutlich. Diese Hausarbeit soll im Kapitel 1 klären, wie es trotz einheitlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen zu diesen unterschiedlichen Stilen kommen konnte, indem der Begriff „Kanzlerdemokratie“ näher erläutert wird. Das Hauptthema wird im Kapitel 2 eingeleitet. Diese Hausarbeit setzt sich mit dem Regierungsstil des vierten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Willy Brandt, auseinander. Einer kurzen biographischen Einleitung seiner Jugend und der politischen Karriere folgt im Hauptteil, dem Kapitel 3, eine Darstellung der politischen Karriere Brandts, von der knappen Wahlentscheidung 1969 bis zu seinem Rücktritt 1974. Ergänzend wird in Kapitel 4 der außergewöhnliche Charakter Brandts noch einmal näher betrachtet. Abschließend soll in Kapitel 5 die Frage geklärt werden, inwiefern man Willy Brandt als sozialdemokratische Antwort auf Konrad Adenauer bezeichnen kann.
Auf Grund des Umfangs wurden einige Punkte der Regierungsarbeit Willy Brandts ausgespart, die nicht direkt Einfluss auf dessen politische Karriere nahmen. Darunter fallen zum Beispiel Teile der Außenpolitik, die sich mit der Europafrage und der Sicherheitspolitik beschäftigen, sowie beispielsweise Fragen der Beziehung zur Freien Demokratischen Partei (FDP) während der sozial-liberalen Koalition und nähere Erläuterungen zur besonderen Stellung des Bundeskanzleramtes unter Horst Ehmke.
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Bei der Literaturauswahl und auch in der Internetrecherche gab es erstaunlich wenig Auswahl zum Thema der Hausarbeit. Aus diesem Grund wurden viele Bücher verwendet, die sich nicht explizit mit Willy Brandt auseinandersetzen, sondern oftmals Literatur über die allgemeine Geschichte und Politik in der Bundesrepublik. Werke, wie zum Beispiel die Autobiographien Horst Ehmkes und Willy Brandts, sind stark subjektiv und waren einer objektiven Einschätzung des Gegenstands dieser Hausarbeit deshalb selten dienlich.
1. Zum Begriff der „Kanzlerdemokratie“
Der Begriff der „Kanzlerdemokratie“ dient im allgemeinen der Beschreibung des bundesrepublikanischen Regierungssystems. Dennoch ist der Begriff durchaus umstritten. Einige Experten meinen, dass sich dieser Begriff nur auf den Regierungsstil Konrad Adenauers, dem ersten und bisher politisch stärksten Kanzler der Bundesrepublik, beziehen lässt, da er seine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten am besten genutzt hat und somit als Maßstab für die Qualität einer Amtsführung gilt. Dem entgegen steht die weiter verbreitete Meinung, dass diese Bezeichnung für alle Kanzler verwendet werden kann, wenngleich diese ihr Amt in verschiedener Weise bestritten haben. Unumstritten ist hingegen, dass der Terminus Kanzlerdemokratie die besondere Position des Bundeskanzlers in der Regierung der Bundesrepublik bezeichnet. Diese ist bedingt durch verfassungsrechtliche Grundlagen des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik und deren vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten durch den Amtsinhaber. Die Frage bei der unterschiedlichen Ausgestaltung durch die verschiedenen Eigenschaften der Bundeskanzler liegt jedoch seltener bei der Verfassungskonformität, als mehr der Dienung für den Machterhalt eines Kanzlers.
Die formellen Grundlagen, die dem Kanzler eine starke Position zusichern, sind im Grundgesetz beschrieben durch die Artikel 64, 65 sowie 67 und 68. Der Bundeskanzler kann nach Artikel 64 GG die Mitglieder des Kabinetts vorschlagen und deren Entlassung beim Bundespräsidenten anempfehlen. Nach dessen Kompetenz könnte dieser zwar gegen diese Anträge Veto einlegen, in der politischen Realität ist dieses auf Grund der überwiegend repräsentativen Funktion des Bundespräsidenten jedoch noch nicht aufgetreten. Diese Gewalt über das Personal des Kabinetts sichert ihm die Befürwortung der Mitglieder für seine Politik zu. Dies ist Vorraussetzung für die im Artikel 65 GG festgehaltene Richtlinienkompetenz des Kanzlers. Diese besagt, dass der Kanzler am Anfang einer Legislaturperiode die Leitlinien
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seiner politischen Arbeit vorgibt, an die sich die Ressortminister zu halten haben. Wie präzise die Formulierung dieser Richtlinien erfolgt beziehungsweise erfolgen kann, liegt im Ermessen des Kanzlers. Sollte ein Minister grob gegen diese vorgegeben Richtlinien verstoßen, hat der Bundeskanzler trotz Ressortprinzip, welches besagt, dass jeder Minister über freie Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der Ressortarbeit verfügt, die Möglichkeit, ihn durch Eingreifen oder Entlassung zu sanktionieren. Zwar liegt die Formulierung der Regierungserklärung nach dem Grundgesetz allein in der Hand des Bundeskanzlers, allerdings wird diese immer mehr, wie auch die Ernennung und Entlassung der Minister, durch den Einfluss der Koalitionspartner bestimmt.
Nach Artikel 64 GG hat der Bundestag die Kompetenz den Kanzler zu stürzen. Dieses sogenannte konstruktive Misstrauensvotum bedingt die mehrheitliche Wahl eines Gegenkandidaten. Eine bloße Opposition gegen den Kanzler genügt also nicht für dessen Abwahl. Der Bundeskanzler hat dem entgegen nach Artikel 68 GG die Möglichkeit dem Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Wird diese negativ beantwortet, kann dieser binnen 21 Tagen die Auflösung des Bundestages beim Bundespräsidenten beantragen. Die Artikel 64 und 68 GG sollen somit gewährleisten, dass im Falle einer Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundeskanzler die verfahrene Situation durch einen Personalwechsel beseitigt werden kann.
Zu den informellen Komponenten der Kanzlerdemokratie gehören zum Beispiel Institutionen wie das Bundeskanzleramt oder der Bundesnachrichtendienst, welche den Bundeskanzler in der Regierungsarbeit zum Beispiel durch ausreichende Information über die politischen Ereignisse unterstützen und somit seine Position stärken sollen. Die Nutzung dieser Einrichtungen sowie der Richtlinienkompetenz hängt dabei stark von den persönlichen Eigenschaften bzw. Neigungen und zugleich auch von der Regierungskonstellation ab. Ein Kanzler, welcher auf eine solide Mehrheit seiner Partei zurückgreifen kann, ist mehr im Stande die Richtlinienkompetenz exhaustiv zu nutzen, wie ein Kanzler einer auf Kompromiss aufbauenden Großen Koalition.
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Die hier beschriebene wachsende Nutzung von informellen Komponenten der Kanzlerdemokratie neben den formellen Grundlagen, wird von Karlheinz Niclauß auch als „Ambivalenz der Kanzlerdemokratie“ 1 bezeichnet, die sich in den letzten 50 Jahren der bundesrepublikanischen Regierungspraxis herausgebildet hat. Die gegensätzlichen Begriffspaare der „plebiszitären“ 2 Demokratie, wie sie dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik entspricht, und der „repräsentativen“ 3 Demokratie, die sich durch die informellen Konventionen immer stärker durchsetzt, heben sich dabei allerdings nicht auf, sondern ergänzen sich regelrecht als Anpassung auf aktuelle politische Umstände.
Um hier aus Gründen des Umfangs der Diskussion nur ein positives Beispiel für diese These zu geben, wird die Wahl der Regierung herangezogen. Nach den repräsentativen Grundsätzen der Bundesrepublik sollen die Bundesbürger ihre Stimme einer Partei geben, durch welche sie sich am ehesten repräsentiert fühlen. Nach der Wahl sollen Koalitionsbesprechungen stattfinden und sich auf einen geeigneten Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers geeinigt werden. Seit den 70er Jahren hat es sich jedoch durchgesetzt, schon vor der Wahl klare Koalitionsabsichten anzugeben und einen Kanzlerkandidaten der jeweiligen Koalition zu nennen. Diese Erklärungen gelten dann als konventionell verbindlich. Dadurch haben sich die Wahlen dahingehend verschoben, dass weniger die Parteiprogramme, die sich ohnehin aufgrund der wenigen politischen Schwerpunkte stark ähneln, als mehr die Koalition und zunehmend auch die Kanzlerperson an sich mit der Stimme für die Partei gewählt wird.
1 Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie- Bonner Regierungspraxis von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl, Stuttgart 1988, S.267
2 nach K. Niclauß: „Repräsentative Willensbildung liegt dort vor, wo Staatsorgane über einen längeren Zeitraum hinweg zu Entscheidungen im Namen des Volkes ermächtigt sind, ohne, dass zu politischen Einzelfragen das Votum des Wahlberechtigten eingeholt wird. Ihre politische Grundlage ist die Fähigkeit der Repräsentanten, den Erwartungen der Wählerschaft, oder zumindest deren Mehrheit gerecht zu werden.“ (Niclauß: Kanzlerdemokratie..., S.269)
3 nach K. Niclauß: „Scheuner nennt sechs typische Verfahrensweisen der plebiszitären Willensbildung: Diese äußert sich demnach in der Auflösung des Parlaments, soweit hiemit das Volk zum Schiedsrichter aufgerufen wird, im Referendum und im Volksbegehren für Gesetze, in der direkten Wahl des Staatsoberhaupts oder der Regierung sowie deren Abberufung durch Volksentscheid.“ (Niclauß: Kanzlerdemokratie..., S.269)
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2. Von Ernst Herbert Frahm zum Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland Am 18. Dezember wurde Willy Brandt als Ernst Karl Frahm in Lübeck geboren. Der
uneheliche Sohn der Verkäuferin Martha Frahm lernte seinen Vater nie kennen, hatte jedoch ein inniges Verhältnis zu seinem Großvater, einem aktiven SPD Mitglied. Aufgrund seiner Begabung erhielt der junge Brandt ein Stipendium für das Gymnasium und legte 1932 als einziger Junge der Arbeiterschicht in seiner Klasse das Abitur ab. Schon mit 14 Jahren schrieb er für „Den Volksboten“, eine Zeitschrift der Lübecker SPD. Der Chefredakteur Julius Leber erkannte schon früh sein journalistisches und insbesondere auch politisches Talent und ebnete ihm den Weg in seine sozialdemokratische Karriere. Mit 16 Jahren hatte er sich der SAJ, der Sozialistischen Arbeiterjugend angeschlossen und wechselte 1931 zur SPD. Bereits ein Jahr später schloss er sich der SAP (Sozialistische Arbeiterpartei) an, einer Splitterpartei der damaligen SPD Opposition, die sich gegen die lasche Politik der Oppositionspartei stellte. Jedoch endete auch diese Parteizugehörigkeit durch die Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933. Frahm flüchtete zunächst nach Norwegen und nahm dort den Decknamen Willy Brandt an. Nachdem ihm 1938 die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde, beantragte er die norwegische Staatsbürgerschaft, welche ihm im August 1940 bewilligt wurde. In Norwegen war er als Journalist tätig, hielt aber immer den Kontakt zu den Untergrundgruppen der SAP in Deutschland. Als deutsche Truppen in Norwegen einmarschierten, flüchtete er wiederum nach Schweden. Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Mai 1945 arbeitete Willy Brandt zunächst als skandinavischer Berichterstatter bei den Nürnberger Kriegsverbrecher Prozessen. Doch „ Die Wiedereinbürgerung in Deutschland 1947 und nicht zuletzt die Fürsprache des SPD-Vorsitzenden Kurt Schumachers schufen Vorraussetzungen für eine politische Karriere.“ 4 Bis 1949 war er zunächst Vertreter des SPD-Vorstandes, legte das Amt jedoch nieder um sich in den Bundestag entsenden zu lassen. Ab 1950 war er 19 Jahre lang Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und war zwischen 1955 und 1957 als dessen Präsident tätig. 1957 wurde Brandt nach dem Tod des Berliner Bürgermeisters Otto Suhr zu dessen Nachfolger gewählt. Ein Jahr später wählte man ihn zum Vorsitzenden der Berliner SPD sowie in den Vorstand der Bundes- SPD. Im Amt des Bürgermeisters bewältigte er Hürden, wie die Berlinkrise ab 1958 und den Mauerbau 1961, mit Bravour.
4 Baring, Arnulf; Schöllgen, Gregor : Kanzler Krisen Koalitionen, Siedler Verlag Berlin, 2002, S.99
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Quote paper:
B.A. Janin Zippel, 2003, Willy Brandt - Der Visionär, Munich, GRIN Publishing GmbH
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