Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen 1
2. Das politische System der Vereinigten Staaten 2
2.1 Zum Begriff der „präsidentiellen Demokratie 2
2.2 Die Gewaltenteilung 2
2.2.1 Die Legislative 3
2.2.2 Die Exekutive 4
2.2.3 Die Judikative 5
2.3 Die Rolle des Präsidenten der Vereinigten Staaten 6
2.3.1 Das Wahlverfahren 6
2.3.2 Verfassungsrechtliche Verpflichtungen und Vollmachten 7
2.4 Die politischen Parteien 8
3. Legitimationsprobleme 91
3.1 Historische Fehlentwicklungen 9
3.1.1 Der Lobbyismus 9
3.1.2 Parteienmonotonie 10
3.1.3 Divided Government 11
3.1.4 Elitäre Machtstrukturen 12
3.2 Aktuelle Entwicklungen unter der Regierung George Walker Bushs 12
3.2.1 Das Problem der Menschen- und Freiheitsrechte nach dem
11. September 2001 12
3.2.2 Der Eklat um die Präsidentschaftswahl 2000 14
4. Resümee 15
5. Anhang 17
5.1 Anmerkungen, Karten und Grafiken
5.2 Quellenverzeichnis
5.3 Dokumente
5.3.1 Materialien aus Printquellen
5.3.2 Materialien aus dem Internet
II
1. Vorbemerkungen
Auf der Suche nach dem „Bild der reinen Demokratie” [1] reiste der französische Staatstheoretiker Alexis de Tocqueville 1831 für ein Jahr in die Vereinigten Staaten von Amerika, um im Auftrag der französischen Regierung das Gefängniswesen des Landes zu untersuchen. Vier Jahre später veröffentlichte Tocqueville den ersten Band seines Berichtes „Über die Demokratie in Amerika”. Darin äußerte er sich in der Tat sehr lobend über das politische System der USA, schrieb von „geistiger Unabhängigkeit und wirklicher Diskussionsfreiheit” [2]. „Das Volk herrscht in der politischen Welt Amerikas wie die Gottheit im Universum. Es ist Ursprung und Ziel von allem; alles geht von ihm aus und kehrt in es zurück.” [3] Tocqueville hielt die Ideen der ältesten Volksherrschaft der Welt gegenüber den feudalen Staaten Europas für wegweisend und erstrebenswert. In der Alten Welt begründete Tocqueville die Demokratie Amerikas als Inbegriff von Modernität, Liberalismus und individueller Selbstbestimmung. (Anm.1)
170 Jahre nach Erscheinung der staatstheoretischen Analyse Tocquevilles werden Kritik und Entrüstung bezüglich sowohl des fundamentalen Wesens der präsidentiellen Demokratie in Amerika als auch der aktuellen Tendenzen amerikanischer Politik und deren demokratischer Legitimation jedoch immer deutlicher. „Bis auf weiteres besteht die Gefahr, dass der amerikanische Rechtsstaat sich [...] zum Sicherheitsstaat entwickelt.” [4], schreibt Dr. Josef Braml als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin in einem renommierten Aufsatz über die innenpolitische Rechtsverschärfung nach den Terroranschlägen des 11. September 2001.
Ziel dieser Arbeit soll es deshalb sein, eine prägnante Darstellung der Grundzüge des politischen Systems der Vereinigten Staaten zu liefern, an diese Fakten anknüpfend negative Entwicklungen in der Geschichte der USA aufzuzeigen sowie auf Tendenzen in der Gegenwart einzugehen, die Kritiker des amerikanischen Systems zu Zweifeln bezüglich der demokratischen Legitimität dieser Tendenzen veranlassen. Auf diese Weise soll die Frage geklärt werden, ob das politische System der Vereinigten Staaten von Amerika „ein Bild der reinen Demokratie” darstellt, um es mit den Worten Tocquevilles zu formulieren, ob nicht restriktive Mangelerscheinungen im politischen System, wie sie im Folgenden unter verschiedenen Aspekten abgehandelt werden sollen, demokratische Grundgedanken der liberalen amerikanischen Konstitution insgesamt beschädigen oder ob es sich um einzelne, das demokratisch-pluralistische Grundgerüst des amerikanischen Staates nicht dauerhaft prägende Verfehlungen handelt.
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2. Das politische System der Vereinigten Staaten
2.1 Zum Begriff „präsidentielle Demokratie”
Das amerikanische Regierungssystem entspricht dem Prinzip der präsidentiellen Demokratie, in der ein Präsident (lateinisch „Vorsitzender”) als Staatsoberhaupt auch das Amt des Regierungschefs inne hat. Ein wesentliches Merkmal ist die relativ große Unabhängigkeit der Exekutive, vor allem des Präsidenten, vom Parlament. So kann dieser im Gegensatz zu einer parlamentarischen Demokratie nach einem Misstrauensvotum nicht zum Rücktritt gezwungen werden, sondern erst nach einem Amtsenthebungsverfahren aufgrund rechtlicher Verfehlungen. In präsidentiellen Demokratien werden sowohl Parlamentswahlen als auch
Präsidentschaftswahlen zeitlich voneinander getrennt durchgeführt, das heißt der Präsident muss um keine Parlamentsmehrheit seiner Partei verfügen, um regieren zu können. Daher kann es zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Exekutive kommen, wenn der Regierungschef gezwungen ist, gegen die Parlamentsmehrheit anderer Parteien zu regieren. Um dem Begriff der Demokratie gerecht zu werden, muss eine Staatsform deren Grundmerkmale erfüllen, d.h. rechtliches Fundament des politischen Systems ist in der Regel eine Verfassung, in der die Gewaltenteilung in die Institutionen Exekutive, Legislative und Judikative sowie Grund- und Menschenrechte vereinbart sind. Wie in jedem demokratischen System werden über einen relativ kurzen Zeitraum hinweg regelmäßig Wahlen angesetzt.
2.2 Die Gewaltenteilung
In den Vereinigten Staaten besteht eine strenge Ämter- und Gewaltentrennung. Mitglieder des Kongresses dürfen nicht gleichzeitig ein staatliches Amt bekleiden und umgekehrt. Zugleich legt die Verfassung ein ausgeklügeltes System der verwaltungspolitischen Gewaltenteilung fest, indem sie in Bundesebene (Federal Government), die Ebene der Einzelstaaten (States), die Ebene der Verwaltungsbezirke (Counties) und die Ebene der kommunalen Verwaltung (Local Government) untergliedert. Die gerechte Aufteilung der staatlichen Macht ist geprägt von gegenseitiger Unabhängigkeit der Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative und Zwang zur erfolgreichen Kooperation.
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2.2.1 Die Legislative
Der Kongress, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus, bildet in der politischen Ordnung Amerikas den legislativen Teil. Das rechtliche Fundament für die Zuständigkeiten, die Organisation und Bildung des Kongresses als Bundesparlament sind im ersten Artikel der Staatsverfassung festgelegt. Im ersten Satz des Artikels heißt es: „Alle in dieser Verfassung verliehene ('herein granted') gesetzgebende Gewalt ruht in einem Kongress der Vereinigten Staaten, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht.” [5] Hauptaufgabe des Kongresses ist demzufolge die Gesetzgebung, über die im Senat jeweils zwei gewählte Vertreter der einzelnen Bundesstaaten und im Repräsentantenhaus 435 Abgeordnete entscheiden. Die Anzahl der Vertreter eines Bundesstaates im Repräsentantenhaus ist dabei abhängig vom relativen Anteil an der amerikanischen Gesamtbevölkerung. Das Vetorecht des Präsidenten gegen Gesetzesbeschlüsse kann mit einer Zweidrittelmehrheit beider Häuser aufgelöst werden. Ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern ist nötig, um die Verfassung durch Verfassungszusätze (amendments) zu ergänzen. Hierfür müssen jedoch anschließend drei Viertel aller Bundesstaaten entsprechende Änderungen ratifizieren, bevor sie Gültigkeit erlangt. Aufgrund dieses recht langwierigen und komplexen Vorgangs wurden in der mehr als 230 Jahre alten Geschichte der US-amerikanischen Republik lediglich 27 amendments verabschiedet, wovon die ältesten zehn Verfassungsänderungen - die Grundrechte der Amerikaner in der sogenannten Bill of Rights - bereits im Jahr 1791 geltend gemacht wurden. Das amerikanische Parlament ist ein der Verfassung unterworfenes Organ, d.h. jede Gesetzgebungsinitiative muss bestimmte Anknüpfungspunkte an die Verfassung, die im Rechtsverständnis des amerikanischen Volkes den größten Stellenwert einnimmt, beinhalten. Im Sinne der checks and balances sind die Mitglieder des Kongresses zudem zuständig für die Kontrolle der Exekutive. Dies geschieht im Wesentlichen, wie auch in anderen parlamentarischen Systemen, über das Haushaltsrecht. Der amerikanische Kongress gilt, vor allem wegen des finanziellen Bewilligungsrechtes, das in europäischen Staaten fast ausschließlich die Regierungen innehaben, als das mächtigste Parlament der Welt, da ihm in auffallend vielen Belangen Mitspracherechte eingeräumt werden. Auch im Bereich des Personalwesens, beispielsweise bei der Ernennung von Minister-, Botschafter-, Bundesrichter-und Militärposten, ist für den Präsidenten die Zustimmung des Senats notwendig. Zudem kann der Kongress Mitglieder der Regierung zu öffentlichen Stellungnahmen bezüglich umstrittener exekutiver Handlungen auffordern und förmliche Amtsenthebungsverfahren (impeachments)
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einleiten.
Eine ähnliche Kontrolle wird dem Parlament bei wichtigen außenpolitischen Entscheidungen eingeräumt: So werden internationale Verträge erst gültig durch eine mehrheitliche Zustimmung des Senats. Der Präsident, richtungsweisender Außenpolitiker und Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ist in außernationalen Konfliktfällen und in Fragen der Finanzierung von militärischer Ausrüstung auf die Kooperation mit dem Parlament angewiesen. Obliegen dem Senat vorwiegend die Entscheidungen über Personalfragen und außenpolitische Aspekte, steht dem Repräsentantenhaus lediglich das Recht zu, Steuergesetzentwürfe einzureichen. Die Ausschüsse (committees), von denen insgesamt 16 dem Senat und 19 dem Repräsentantenhaus angegliedert sind, leisten die Vorarbeit und Vorentscheidungen für die anschließenden Abstimmungen und Diskussionen im Kongress.
2.2.2 Die Exekutive
An der Spitze der amerikanischen Regierung steht, wie bereits erwähnt, der Präsident. Auf seine konkreten Aufgaben soll bei Punkt 2.3 näher eingegangen werden. Im präsidentiellen System der Vereinigten Staaten geht die Exekutive, anders als in parlamentarischen Demokratien, nicht aus dem Parlament hervor; sie steht in einer operativen Gegnerschaft zum Kongress. Der Präsident, laut Verfassung Leiter der Exekutive, ist betraut mit der Aufgabe, „die Gesetze des Bundes gewissenhaft zu vollziehen” [6]. Doch hat der Präsident nicht die Möglichkeit, die gesamte Fülle dieser Aufgaben zu erledigen; er ist als Staats- und Regierungschef in seiner Funktion auf einen Verwaltungsapparat angewiesen, der ihm Handlungsbedarf meldet und darauf folgende Weisungen ausführt. Mit dem Präsidenten bilden im Wesentlichen der Vizepräsident, die Secretaries und das Ausführende Büro die bundesstaatliche Exekutive. Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten hat im Wesentlichen zwei zentrale Aufgabenbereiche. Zum einen ist er Stellvertreter des amtierenden Präsidenten, d. h. er übernimmt dessen Geschäfte, falls dieser schwer krank ist oder verstirbt. Zum anderen ist er Vorsitzender des Senats, wo er bei unentschiedenen Abstimmungen entscheiden darf, in anderen Fällen aber kein Stimmrecht hat.
Die Sekretäre (Secretaries) bilden einen weiteren Unterschied zum parlamentarischen Demokratiemodell. Sie sind direkt dem Präsidenten zugeordnet, haben lediglich eine Beraterfunktion und keine formale Ministerposition, obwohl sie aufgrund der vertraulichen Nähe zum Präsidenten als sehr einflussreich gelten. Trotzdem werden sie in der Verfassung an keiner Stelle erwähnt. Die Secretaries arbeiten als Leiter der verschiedenen Departments (Ministerien), von denen in der Regel 14 eingerichtet werden, wobei die Anzahl im Laufe der Geschichte der
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Vereinigten Staaten stets gestiegen ist. Im Gegensatz zu den meisten parlamentarischen Demokratien wird das Kabinett des Präsidenten jedoch nicht als geschlossenes Gremium betrachtet; vielmehr finden informelle Einzelunterredungen zwischen ihm und seinen Sekretären statt, oder es werden zu aktuellen Problematiken Arbeitsgruppen gebildet. Die "Minister" als Sekretäre des Regierungschefs sind deshalb nicht gleichberechtigte Partner, sondern vielmehr weisungsgebundene "Manager" des Präsidenten. Sie sind nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt nicht berechtigt, nochmals in den Kongress als Abgeordnete zurückzukehren. Das Ausführende Büro des Präsidenten (Exekutive Office of the President) ist dem Präsidenten unmittelbar unterstellt. Es besteht aus mehreren, voneinander unabhängigen Einheiten, z. B. dem White House Office, das unter anderem die Sekretäre und den Personalchef des Präsidenten umfasst, und dem Nationalen Sicherheitsrat (National Security Council).
2.2.3 Die Judikative
Der Oberste Gerichtshof (Supreme court) als höchste Institution des amerikanischen Justizsystems und einziges Bundesgericht, das in der Verfassung Erwähnung findet, besteht aus neun Richtern, die auf Lebenszeit vom Präsidenten ernannt und von den Mitgliedern des Senats gebilligt werden. Auf diese Weise wird die Unabhängigkeit von Richtern garantiert, da zum einen keine Gefälligkeitsurteile befürchtet werden müssen, und zum anderen der Präsident einen seinen persönlichen Interessen dienlichen Supreme Court nicht zusammenstellen kann. Das Oberste Berufungsgericht fungiert als Berufungsgericht und übt darüber hinaus die Funktion der "Normenkontrolle" (Judicial Review) aus, prüft also vom Kongress verabschiedete Beschlüsse und Erlasse der Regierung auf ihre Vereinbarung mit der Verfassung. Das heißt also, dass der Oberste Gerichtshof auch indirekt in den Gesetzgebungsprozess eingreifen kann, da Urteile der Richter Veränderungen in Gesetzen oder eine völlig neue Ausarbeitung von Gesetzen notwendig machen können. In der Konstitution wird der Oberste Gerichtshof als "Verfassungsgerichtshof" genannt. Demzufolge hat er nicht ausdrücklich das Recht, alle staatlichen Gewalten bezüglich ihrer Verfassungsnormen zu prüfen. Es steht lediglich unter Artikel 3, Abschnitt 2 geschrieben, dass der Oberste Gerichtshof für alle Streitfälle, die „unter der Verfassung, den Bundesgesetzen und internationalen Verträgen” ausgefochten werden, als Schlichtungsinstanz eintreten solle. [7] Präsidentenanklagen im Sinne von Impeachment-Verfahren werden ebenfalls am Supreme Court verhandelt. In zentralen Bundesangelegenheiten ist der Oberste Gerichtshof auch erste juristische Anlaufstelle, zum Beispiel bei rechtlichen Streitfällen mit ausländischen Konsuln oder beim Seerecht.
Da sowohl der Präsident als auch die im Kongress vertretenen Parteien ihren ideologischen
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Arbeit zitieren:
Danny Michelsen, 2004, Das präsidialdemokratische Regierungssystem der Vereinigten Staaten und seine Legitimationsprobleme, München, GRIN Verlag GmbH
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