Inhaltsverzeichnis
Einleitung. 3-4
I. Die Gestapo und der Sicherheitsdienst. 5
1. Die Gestapo. 5
2. Der Sicherheitsdienst - SD. 7
II. Entwicklung und Institutionalisierung des RSHA. 10
1. Voraussetzungen für die Schaffung des RSHA - Der Machtkampf zwischen H. Göring,
W. Frick und H. Himmler. 10
2. Kurzer Überblick über die Entwicklung und Struktur des Doppelstaats. 12
III. „Maßnahmen-“ und „Normenstaat“ - Die neuen Verhältnisse als
Beginn des „Doppelstaats“ 15
IV. Mittel des Maßnahmenstaats. 19
1. Beispiele für die Willkür des Maßnahmenstaats - Gestapo und „Schutzhaft“ 19
2. Terror als Mittel des Maßnahmenstaats - „Sonderbehandlung“ und
„Arbeitserziehungslager“ (AEL) 22
3. Maßnahmenstaatlichkeit in den eroberten Gebieten - Die Tschechoslowakei. 23
V. Der vernichtete Normenstaat - ’Maskierter Maßnahmenstaat’ 27
1. Sondergerichtsbarkeit - Das Verhältnis von RSHA und Justiz. 29
2. Zum Bedeutungsverlust der Justiz- Willkür unter dem Deckmantel der
Normenstaatlichkeit. 26
Zusammenfassung. 33
Literatur. 35
2
Einleitung
Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Kanzler des Deutschen Reiches am 30. Januar 1933 begann sich ein neues System totaler Herrschaft zu etablieren, in dem Terror und Unterdrückung eine gewichtige Rolle innerhalb des Lebens spielten. Diese Arbeit geht davon aus, dass eines der wichtigsten Machtinstrumente dieser Zeit ein mächtiger und gefährlicher Polizeiapparat war, der sowohl an der Beseitigung der Opposition, als auch am Geno- und Ethnozid an Juden, Zigeunern und anderen Bevölkerungsgruppen maßgeblich beteiligt war.
Sie stellt die These auf, dass das Reichsicherheitshauptamt mit den ihm angegliederten Polizeien wichtigstes institutionalisiertes Merkmal einer “Willkürherrschaft“ war, welche die Eigenschaften der Justiz übernahm und sozusagen Judikative und Exekutive Gewalt missbrauchend in sich vereinigte. Sie will außerdem zeigen, dass die Justiz den wachsenden Kompetenzen der Polizei kaum etwas entgegensetzte, sondern sich vielmehr dahingehend betätigte, dem begangenen Unrecht den Nimbus der Legalität zu verschaffen. Grundlage dieser Überlegungen bilden die Begriffe ’Maßnahmen-’ respektive ’Normenstaat’, die vom jüdischen Forscher Ernst Fraenkel geprägt und definiert worden sind. Inwiefern von einer parallelen Existenz dieser beiden Bereiche innerhalb des nationalsozialistischen Herrschaftssystems gesprochen werden kann, die den Fraenkelschen Begriff des ’Doppelstaats’ rechtfertigen, muss sich noch zeigen. Der Begriff, wie Ernst Fraenkel ihn prägte, wird im folgenden kritisch beleuchtet und die Frage gestellt, ob es nicht passender wäre, von einem verkleideten Maßnahmenstaat zu sprechen und die Bezeichnung ’Doppelstaat’ aufzugeben. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den beiden wichtigsten Polizeiorganisationen des Dritten Reiches. Die Beschreibung der Anfangsphase der ’Gestapo’ und des ’Sicherheitsdienstes’ geben einführend einen Einblick in die Struktur und Entwicklung der maßgebenden Terrorinstitutionen.
Das zweite Kapitel fokussiert dann die Ordnung der Polizeibehörden und die damit verbundenen Machtkämpfe zwischen den Protagonisten Heinrich Himmler und Hermann Göring, die schließlich in der Bildung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) gipfelten. Der Abschnitt bildet durch die Einführung handelnder Personen und die Bezeichnung der verschiedenen polizeilichen Institutionen die Grundlage für die weitere Darstellung.
3
Daran anschließend wird der Begriff des ‚Doppelstaats’ eingeführt, den Ernst Fraenkel in seiner Analyse des nationalsozialistischen Herrschaftssystems geprägt hat. Auf der Basis von Fraenkels These des existierenden ’Dual State’ kann dann eine detaillierte Darstellung der maßnahmenstaatlichen Aktionen und ihr Verhältnis zu normenstaatlichen Handlungen erfolgen.
In den folgenden Abschnitten soll dann der Frage nachgegangen werden, inwiefern die skizzierten Entwicklungen dafür sprechen, dass im Nationalsozialismus eine neue Staatlichkeit institutionalisiert wurde, in der Normen und Willkür verschmolzen. Vor allem soll sich hier klären, ob die Bezeichnung ’Doppelstaat’ tatsächlich passend gewählt ist, oder ob es nicht genauer wäre, von einem ’maskierten Maßnahmenstaat’ zu sprechen.
Zunächst wird am Beispiel der sogenannten ’Schutzhaft’ der Gestapo ein Beispiel für die Willkür des Maßnahmenstaats gegeben und daran die Verdrängung juristischer Kompetenzen veranschaulicht. Unter den Begriffen „Sonderbehandlung“ und „Arbeitserziehungslager“ wird die nationalsozialistische ’Rechtspraxis’ noch differenzierter beleuchtet. Am Beispiel der eroberten Tschechoslowakei zeigt sich dann, dass diese ’Rechtspraxis’ vom alten Reichsgebiet auf die eroberten Länder - in teilweise verschärfter Form - übertragen wurde.
Am Ende rückt das Verhältnis von Polizei und Justiz und die Vernichtung des Normenstaats nochmals ins Zentrum des Interesses. Dort wird sich zeigen, inwiefern sich die Justiz den Interessen des Regimes unterordnete und Recht in dessen Sinne sprach und dass sich darüber hinaus eine eigene, unabhängige und konkurrierende polizeiliche Sondergerichtsbarkeit etablierte. Gleichzeitig versucht dieser Abschnitt der Frage nachzugehen, inwiefern die Justiz dazu beigetragen hat, dem Unrechtsstaat den Anschein legitimer und normengebundener Rechtsstaatlichkeit zu geben.
4
I. Die Gestapo und der SD
I. 1. Die Gestapo 1
Die Anfänge einer Politische Polizei gehen auf das 19. Jahrhundert zurück. 2 Vor allem zwei Merkmale spielen in ihrer weiteren Entwicklung eine Rolle. Zum einen hatte die Polizei neuen Typs die Aufgabe, den politischen Bereich zu überwachen; dies bedeutet, dass sich die Polizei in Bereichen des öffentlichen Lebens engagierte, die über Fragen der öffentlichen Sicherheit und Kriminalität im engeren Sinne hinausgeht. Zum anderen fällt auf, dass immer wieder die Kooperation von Polizeibehörden forciert wurde. 3 Schon vor der Reichsgründung waren Versuche unternommen worden, bestimmte Bereiche der polizeilichen Tätigkeit zu vereinheitlichen. Trotzdem gelang es jedem deutschen Einzelstaat seine Souveränität in Polizeiangelegenheiten gegenüber dem Reich zu bewahren. Zentrum der Polizei war Berlin. Zweifellos war die Polizei der Hauptstadt von besonderer Bedeutung, da sie über die größten Finanzressourcen und Sachkenntnis verfügte. Hier wurde wegen der Ereignisse von 1848 eine Dienststelle zur Umsetzung der Vereinsgesetze und Überwachung des Pressegesetzes eingerichtet. Aus ihr entwickelte sich dann ein Büro zur Bekämpfung politisch motivierter Verbrechen. 4 Am Ende des Ersten Weltkriegs wurde diese Abteilung kurzfristig aufgelöst. Bereits ein Jahr später wurde wieder eine Abteilung unter dem Namen IA beim Berliner Polizeipräsidium als Politische Polizei für Preußen geschaffen. 5 In den letzten Jahren der Weimarer Republik griff die Politische Polizei immer stärker in die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit ein. Eine Reform der Politischen
1 Einen recht guten Überblick über die neuere einführende Literatur zur Gestapo gibt: Norbert Frei,
Zwischen Terror und Integration. Zur Funktion der politischen Polizei im Nationalsozialismus, in:
Christof Dipper, Jens Petersen u.a. (Hgg.), Faschismus und Faschismen im Vergleich. Wolfgang
Schieder zum 60. Geburtstag, Köln 1998, S. 217-228.
2 Robert Gellately weist darauf hin, dass die Gründung einer politischen Polizei kein typisch deutsches
Phänomen gewesen ist. Vielmehr handelt es sich um eine europaweite Tendenz von Staaten des 19.
Jahrhunderts, ihre Bevölkerung zu überwachen und den Gesetzwidrigkeiten eine politische Dimension
zu geben. Vgl. Robert Gellately, Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durchsetzung der
Rassenpolitik 1933-1945, Paderborn 1983, S. 38/39.
3 Der “Polizeiverein“ hielt ab 1851 regelmäßige Konferenzen ab und später begann ein wöchentlicher
Nachrichtenaustausch zwischen Polizeibehörden verschiedener deutscher Staaten, sodass man von
einer Informationsvernetzung sprechen kann. Vgl. Wolfram Siemann, „Deutschlands Ruhe, Sicherheit
und Ordnung“. Die Anfänge der politischen Polizei 1806-1866, Tübingen 1985, S. 254 ff.
4 Offenbar konzentrierte sich der Arbeitsschwerpunkt der Polizei bis in den ersten Weltkrieg hinein
auf die Bekämpfung der Sozialisten. Vgl. Holger Berschel, Bürokratie und Terror. Das Judenreferat
der Gestapo Düseldorf 1935-1945, Essen 2001, S. 35.
5 Vgl. Gellately, Die Gestapo, S. 43.
5
Polizei, die zu einer Zentralisierung geführt hätte, war zu dieser Zeit noch nicht möglich, da der deutsche Partikularismus zu stark ausgeprägt war und die meisten Länder zu sehr an der Aufrechterhaltung ihrer Kompetenzen interessiert waren, um die Bildung einer nationalen Polizeiinstitution zu ermöglichen. 6 Durch den Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933 wurde die Bildung der Gestapo maßgeblich beeinflusst. 7 Mit der “Reichstagsbrandverordnung“ wurde eine Notverordnung geschaffen, welche die Garantien persönlicher Freiheit beseitigte und damit den neuen Weg nach Weimar ankündigte. Die Verordnung weitete die Kompetenzen der Polizei aus, indem sie ihr nun erlaubte, Haftbefehle zu erlassen und politisch Verdächtige in „Schutzhaft“ zu nehmen. Mit der Beschränkung der freien Meinungsäußerung, Eingriffen in die Presse- und Vereinsfreiheit und den Eingriffen ins Post- und Fernmeldegeheimnis, waren der Polizei gewichtige Mittel in die Hand gegeben worden, um gegen ’Staatsfeinde’ vorzugehen. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, führte der preußische Ministerpräsident Hermann Göring eine ’Säuberung’ der Polizei durch. 8 Die Umstrukturierung vollzog sich vor allem im Bereich des Führungspersonals. Ausschlaggebend war deren nationalsozialistische Gesinnung. Aus diesem Grund rekrutierte sich die neue Führung größtenteils aus der Sturmabteilung der SS. Am 26. April 1933 wurde das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) durch das „Gesetz zur Bildung eines Geheimen Staatspolizeiamtes“ offiziell gegründet und unter die Leitung von Rudolf Diels gestellt. 9
Zunächst hatte vor allem der Reichsinnenminister Frick versucht, eine reichseinheitliche Polizei zu bilden und unter die Leitung seines Ministeriums zu stellen. Doch schon 1933 trat mit dem Reichsführer SS, Heinrich Himmler, ein weiterer Interessent und Konkurrent auf den Plan, der mit eigenen Visionen und Machtansprüchen die Leitung der politischen Polizei anstrebte. Nach der ’Machtergreifung’ hatte er die Politische Polizei in Bayern übernommen und arbeitete intensiv an ihrem Ausbau. 10 Himmler war sowohl Befehlsgeber der staatlichen Polizei als auch “Kommandeur der Hilfspolizei“ und damit Chef der Einheiten von SS und SA. Als “Politischer Referent“ im bayrischen
6 Vgl. Gellately, Die Gestapo, S. 43.
7 Ebd.
8 Bis 1933 behauptete Hermann Göring mit dem preußischen Geheimen Staatspolizeiamt seine
Schlüsselstellung der Politischen Polizei des Reiches. Vgl. Ulrich Herbert, Best. Biographische
Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903-1989, Bonn 1996, S. 134.
9 Berschel, Bürokratie und Terror, S. 36.
10 Vgl. Herbert, Best, S. 135.
6
Innenministerium konnte er außerdem die staatliche Bürokratie beeinflussen. Als Befehlsgeber des Konzentrationslagers Dachau war er außerdem mit der konkreten Umsetzung der Vernichtung befasst, entwickelte eigene Pläne in diese Richtung und verhinderte jegliche Kontrolle der Ereignisse im Lager durch die Justizbehörde. 11 Auf diese Weise gelang ihm eine Machtakkumulation innerhalb der Polizei, die für die ihre Entwicklung und Struktur bedeutend war.
Mit der Übernahme der Gestapo im Frühjahr 1934 waren die wichtigsten Schritte in Richtung Zentralisierung der Polizei eingeleitet worden. Am 20. April 1934 wurde Himmler von Göring zum Nachfolger Rudolf Diels ernannt und avancierte damit als “Inspekteur der Geheimen Staatspolizei“ auch zum Leiter des Preußischen Geheimen Staatspolizeiamts. 12
I.2. Der Sicherheitsdienst - SD 13
Um die politischen Länderpolizeien “gleichzuschalten“, bediente sich Himmler des bereits seit 1931 bestehenden “Sicherheitsdienstes“, dessen Aufbau er unter die Leitung des späteren Leiters des RSHA, Reinhard Heydrich, gestellt hatte. Heydrich wurde am 10. August 1931 von Heinrich Himmler zum Chef der Vorgängerorganisation - des sogenannten Ic-Dienstes - eingesetzt. 14 Im Sommer 1931 wurde mit dem SD ein nachrichtendienstliches Organ etabliert, das zunächst oppositionelle Bestrebungen registrieren und beobachten sollte. Außerdem sollte er als Gegengewicht zu Nachrichten- und Informationsdiensten anderer politischer Parteien, wie beispielsweise der KPD, dienen. Dritter Aspekt seines Aufgabengebietes war schließlich die Beobachtung innerparteilicher Konflikte, die aus der Vergrößerung der NSDAP und SA resultierten. 15 Bis zum Zeitpunkt der Machtübernahme war der SD allerdings von geringer Bedeutung. Dies zeigte sich schon an seiner personellen und finanziellen Ausstattung, sowie an zur Verfügung
11 Vgl. Herbert, Best, S. 135.
12 Ebd. S. 140.
13 Vgl. zur kurzen Einführung in den Sicherheitsdienst der SS: Michael Wildt, Generation des
Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2001, S. 239-251.
14 In der Sekundärliteratur taucht immer wieder die Anekdote auf, die Einsetzung Heydrichs als Chef
des SD sei auf ein Missverständnis Himmlers zurückzuführen. Demnach soll Himmler den 27-
jährigen unehrenhaft aus der Marine entlassenen Heydrich als Absolventen einer Ausbildung zum
Funk- und Fernmeldewesen, für einen ehemaligen Angehörigen des Nachrichtendienstes gehalten
haben. Vgl. Wildt, Generation des Unbedingten, S. 241.
15 Vgl. Herbert, Best, S. 136.
7
Arbeit zitieren:
M.A. Markus Setzler, 2004, Polizei und Recht im Dritten Reich. Die Institution des Maßnahmenstaates unter dem Deckmantel von Normen, München, GRIN Verlag GmbH
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