Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichte und Entstehung der EZB
3. Ziele und Prinzipien
a. Preisstabilität
b. Unabhängigkeit
4. Struktur, Aufgaben, Funktionen
a. Direktorium
b. EZB-Rat
c. Erweiterter Rat
5. Geldpolitische Instrumente
6. Kapital und Währungsreserven
7. Abschließende Bemerkungen
8. Literaturverzeichnis
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1) Einleitung
„Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten“ (EGV, Art.105 Abs.1). Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Nationalen Zentralbanken (NZB). Den Verbund aus der EZB und den NZB der Staaten die an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmen 1 nennt man auch Eurosystem. Die NZB der nicht teilnehmenden EU-Länder 2 haben zwar auch Rechte und Pflichten, sind jedoch nur beschränkt eingebunden. Alle Länder, die teilnehmenden mehr, die anderen weniger, haben jedoch weitest gehend den Einfluss und die Bestimmung der Geldpolitik an die EZB abgegeben. Somit wird sie als eines der zentralen Organe der Europäischen Union (EU) zur determinativen Kraft über die Geldpolitik der EU.
Die EZB wurde am 1. Juni 1998 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Währungsinstituts (EWI) auf der Grundlage des Vertrags von Amsterdam (EGV) gegründet. Jedoch war auch dieses nur ein Teil eines langen Geflechts durch das die EZB, wie auch die EU insgesamt, zustande gekommen ist. Der Grundstein wurde 1957 durch die Römischen Verträge gelegt. Ebenso wie der Barre-Plan hatten auch der Werner-Bericht oder der Delors-Ausschuss maßgeblichen Anteil an der Entstehung der EZB. Dieser geschichtliche Aspekt soll im ersten Teil näher beleuchtet werden.
Das Hauptziel ist die Preisstabilität, sie hat oberste Priorität. Erst nachrangig soll z.B. die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft durch die Entscheidungen des ESZB berücksichtigt und somit gefördert werden. Zu vorderst gilt der Grundsatz der freien Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zur effizienten Allokation der Ressourcen.
Die Ziele unterscheiden sich in Zwischen- und Endziele, also mittel- und langfristige Ziele, und sind unter Beachtung der EZB-Prinzipien umzusetzen. Transparenz und dezentrale Umsetzung der Geldpolitik, sowie Kontinuität und Sicherheit aber auch Wirtschaftlichkeit sind zu den Leitprinzipien zu zählen, deren oberstes Gebot jedoch die Unabhängigkeit der EZB ist. Der zweite Abschnitt wird sich mit den Zielen und Prinzipien befassen, insbesondere der Preisstabilität und der Unabhängigkeit der EZB.
1 Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Öster-
reich, Portugal und Spanien
2 England, Dänemark und Schweden
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Die Aufgaben und Funktionen der Europäischen Zentralbank sollen im nächsten Kapitel eingehend erläutert werden: Als wichtigste Aufgabe ist die Festlegung und Ausfüllung der Geldpolitik zu nennen. Die Durchführung von Devisengeschäften, die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven und die allgemeine Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme gehören aber auch zu dem Hauptaufgabenfeld der EZB. Um ihre Funktionsweise nach vollziehen zu können, soll anschließend die Struktur der EZB dargestellt werden. Im wesentlichen gibt es hier drei Elemente: Das Direktorium, den EZB-Rat und den Erweiterten Rat. Sie sollen im einzelnen mit ihren Aufgaben und Kompetenzen vorgestellt werden.
Die Durchführung der Geldpolitik erfolgt in einem bestimmten Handlungsrahmen. Dieser wird durch die geldpolitischen Instrumente und Verfahren, die der EZB zur Verfügung stehen ausgefüllt. Es handelt sich im wesentlichen um drei Instrumente, die dargestellt werden sollen, mit denen die geldpolitische Strategie umgesetzt wird: Offenmarktgeschäfte, das Mindestreservesystem und die ständigen Fazilitäten.
Im vorletzten Teil werden die finanziellen Mittel der EZB, ihr Kapital und ihre Währungsreserven, kurz erläutert, bevor die Arbeit mit einer bilanzierenden Betrachtung, schließt. Sie soll sich u.a. mit dem aktuellen Ringen um den Posten des Präsidenten und der Bedeutung, die die EZB erlangt hat, befassen.
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2) Geschichte und Entstehung der EZB
Die Europäische Zentralbank ist Teil des (End-)Ergebnisses einer fast 50-jährigen Entwicklung, durch die die europäische Wirtschaft und auch die europäische Währung geeint wurde.
Mit dem Abschluss der Römischen Verträge 1957, der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 3 wurde der Grundstein für diese Entwicklung gelegt. Zu diesem Zeitpunkt belief sich das Interesse jedoch zunächst auf eine wirtschaftliche Kooperation. Der Gedanke einer einheitlichen europäischen Währung war, besonders unter dem Einfluss des Bretton Woods Systems, hier noch nicht entscheidend (Scheller, S.13f). Vorerst wurde die Verantwortung über die Wirtschafts- und Währungspolitik jedoch den Nationalstaaten überlassen, auch wenn es Kontrollgremien gab. 4 Vor dem Hintergrund der stabilen Währungen war der Gedanke der Wirtschaftsunion nicht vorgesehen, aufgrund des nahenden Zusammenbruchs des Stabilitätssystems von Bretton Woods mussten sich die Europäer jedoch umorientieren (Weidenfeld 1999, S.498f). Der „Barre-Plan“ von 1969 sah eine größere Eigenständigkeit in monetären Angelegenheiten vor, um Krisen, wie sie Ende der 1960er auftraten zu vermeiden. Die Folge war, dass die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten Pierre Werner, den luxemburgischen Ministerpräsidenten, mit der Ausarbeitung eines Konzepts beauftragten, der die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) antreiben sollte. Das Ergebnis war ein Plan zur schrittweisen Umsetzung der WWU bis 1980 (Scheller, S.16). Jedoch scheiterte schon die Umsetzung der zweiten Stufe Anfang der 1970er. Die Interessenskonflikte hatten sich durch die zunehmende Wirtschaftskrise noch verstärkt (Weidenfeld 1999, S.500f).
Mit der Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 bekam der Gedanke der WWU neuen Schwung.
3 Römische Verträge vom 25.März 1957: Gründung der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG
oder Euratom). Gründungsstaaten waren: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Nieder-
lande
4 Den Währungsausschuss mit Sitz in Brüssel und den Ausschuss der Präsidenten der Nationalen Zentralbanken
mit Sitz in Basel
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Das EWS sah vier Kernelemente vor: eine Währungseinheit 5 , ein Wechselkurs- und Interventionssystem 6 , daran anschließende Kreditsysteme und die gemeinsame Wechselkurspolitik gegenüber Nicht-EWG-Staaten 7 (Weidenfeld 1999, S.501f).
1988 setzte der Europäische Rat einen Ausschuss unter der Leitung von Jacques Delors, dem damaligen Kommissionspräsidenten, zur Erarbeitung eines Zeitplans für eine WWU ein. Der „Delors-Ausschuss“ präsentierte ein Jahr später das grundlegende Konzept der WWU, die in drei Stufen erreicht werden sollte. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 1992 mit dem „Vertrag von Maastricht“ (EU-Vertrag) geschaffen (Scheller, S.21-25). Die erste Stufe trat bereits 1990 in Kraft (da sie auf schon bestehenden Verträgen beruhte) und hatte zwei Ziele: die wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedstaaten, sowie die Durchsetzung des obersten Zieles der Geldpolitik, die Preisstabilität. Die zweite Stufe folgte 1993 und war zur Vorbereitung und Konkretisierung der dritten und letzten Stufe vorgesehen. Die Hauptausrichtung galt dem Einrichten eines Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und dem Funktionieren einer einheitlichen Währung in der Währungsunion, somit der geldpolitischen Komponente. Ebenso wurde ein Schwerpunkt auf die Konvergenz, die Angleichung der Wirtschaft im EG-Raum, gelegt. Weiterhin wurde die rechtliche Anpassung vorangetrieben (Scheller, S.25f). Mit der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) wurde 1994 der Vorläufer der EZB ins Leben gerufen. Das EWI sollte die Arbeit der EZB und die Koordinierung der Geldpolitik vorbereiten und Konzepte für die späteren Aufgaben der EZB erstellen (Weidenfeld 2002, S.398f)
Der wichtigste Schritt der zweiten Stufe folgte 1998 mit der Gründung des ESZB und der EZB 8 . Hierdurch gaben die teilnehmenden Staaten ihre Zentralbanken, weitestgehend nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank, in die Unabhängigkeit ab (Weidenfeld 2002, S.365).
5 Die European Currency Unit (ECU) wurde geschaffen, eine Rechnungseinheit, die sich als Korbwährung aus
den Währungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammensetzte
6 Dieses war an vorher entwickelten Systemen zur kurz- und mittelfristigen Stützung, sowie dem Prinzip der
„Währungsschlange“, der begrenzten Abweichung der Währungen untereinander, orientiert. Großbritannien,
Irland und Italien beteiligen sich nicht an der Währungsschlange
7 1973 traten Dänemark, Großbritannien, Irland der EG bei.
8 Die EZB wurde am 01.Juni 1998 gegründet, ihr Statut wurde bereits Anfang der 1990er beschlossen
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Arbeit zitieren:
Tilman Dörr, 2002, Die Europäische Zentralbank, München, GRIN Verlag GmbH
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