Gliederung:
1. Einleitung
2. Enge Oligopole
3. Koordinierte Effekte in Oligopolen
3.1 Grundvoraussetzungen
3.2 Strukturelle Faktoren
3.2.1 Anzahl der Wettbewerber
3.2.2 Marktanteile
3.2.3 Marktzutrittsschanken
3.2.4 Häufigkeit der Interaktion
3.2.5 Markttransparenz
3.3 Faktoren auf der Nachfrageseite
3.3.1 Nachfragewachstum
3.3.2 Konjunkturschwankungen
3.4 Faktoren auf der Angebotsseite
3.4.1 Technologie und Innovationen
3.4.2 Symmetrie der Unternehmen
3.4.3 Homogene und differenzierte Produkte
3.4.4 Multi-Markt-Kontakte
3.5 Sonstige Faktoren
4. Der Fall Sony/BMG
5. Die Entscheidung der EU-Kommission
5.1 Relevante Märkte
5.2 Stärkung oder Erschaffung einer Dominanz
5.3 Bewertung
6. Schlussfolgerungen
2
1. Einleitung
Im Januar 2004 wurde der Europäischen Kommission von der Sony Corporation of America 1 und der Bertelsmann AG 2 das Vorhaben eines Zusammenschlusses, genauer der Zusammenlegung der weltweiten Tonträgergeschäfte beider Unternehmen gemeldet. Daraufhin stellte die Kommission ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen 3 fest und leitete somit nach Art. 6 Abs. 1c) der Fusionskontrollverordnung (FKV) 4 das Verfahren ein.
Hierzu ist die Feststellung der gemeinschaftsweiten Bedeutung notwendig. Diese liegt vor aufgrund der Höhe des Umsatzes sowie der Tatsache, dass beide Unternehmen zusammen nicht mehr als zwei Drittel ihres Umsatzes in einem Mitgliedstaat erwirtschaften (vgl. Schmidt 2005: 240). Generell stellt sich bei Fusionen dieses Umfangs die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt.
In der Musikindustrie, die in den letzten 15 Jahren bereits eine erhebliche Konsolidierung erfahren hat 5 , könnte die Gefahr einer möglichen Verstärkung einer gemeinsamen (kollektiven) marktbeherrschenden Stellung in den Tonträgermärkten durch die fünf, bzw. nach der Fusion vier größten Unternehmen 6 bestehen. Nach einer detaillierten und ausführlichen Untersuchung kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise die einem Zusammenschluss widersprechen könnten, vorlagen und genehmigte das Joint Venture (JV) Sony/BMG.
1 Nachfolgend Sony genannt.
2 Nachfolgend Bertelsmann genannt.
3 Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum von 1992 (1994 in Kraft getreten)
4 Verordnung (EWG) des Rates Nr. 4064/89. Gemäß Verordnung (EG) des Rates Nr. 139/2004 (EG-
Fusionskontrollverordnung) Artikel 26, Absatz 2 gilt für Zusammenschlüsse, die vor dem Zeitpunkt der
Anwendbarkeit der neuen FKV Gegenstand eines Vertragsabschlusses waren oder durch einen Kontrollerwerb
zustande gekommen sind, weiterhin die alte FKV.
5 Die Europäische Kommission hat diverse Fusionen in Anbetracht der FKV analysiert, z.B. EMI/Virgin,
Seagram/Polygram (jetzt Universal Music), EMI/Time Warner und Bertelsmann/Zomba (Eberl 2004: 7).
Bereits 2002 wurde der Versuch des Zusammenschlusses von EMI und Time Warner aufgegeben. Diese planten
jedoch im Gegensatz zu Sony/BMG, auch ihre Musikverlagswesen zu fusionieren. Zudem hätte EMI/Warner eine
andere Dimension in der Größe erreicht (Murschitz 2006: 236)
6 Dies sind die sogenannten fünf ‚Majors’: Sony, BMG, Universal, EMI und Warner.
3
In der vorliegenden Arbeit wird das Problem koordinierter Effekte in engen Oligopolen behandelt. Als koordinierte Effekte werden Preis- oder Mengenveränderungen durch eine Verhaltenskoordination nach einer Fusion auf einem Markt, in dem es vor der Fusion keine Koordination gab, bezeichnet. Enge Oligopole zeichnen sich durch einen hohen Grad an Konzentration und Homogenität aus, durch den es mittels koordiniertem Verhalten zu einem Kollektivmonopol kommen kann. In der Musikindustrie, die diese Kennzeichen aufweist, liegt bei einer Fusion die Vermutung des Auftretens koordinierter Effekte nahe. Die zentrale Frage für die Fusionskontrollbehörden in diesen Fällen ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit nach einer Fusion koordinierte Effekte eintreten könnten.
Im Folgenden sollen zunächst enge Oligopole kurz charakterisiert werden, um nachfolgend schwerpunktmäßig die theoretischen Grundlagen koordinierter Effekte zu erläutern. Im Anschluss soll anhand eines Fallbeispiels - dem Fusionsfall Sony/BMG - die Umsetzung von der Theorie in die Praxis vorgestellt werden. Dazu wird die Entscheidung der Kommission in diesem Fall dargestellt und erläutert. Abschließend sollen Schlussfolgerungen gezogen und der Fall bewertet werden.
2. Enge Oligopole
Die Musikindustrie ist ein gutes Beispiel für enge Oligopole. Diese sind durch eine sehr hohe parametrische Interdependenz, bzw. Reaktionsverbundenheit (vgl. Röller/Strohm: 3) gekennzeichnet und können „daher eine Tendenz zur Maximierung des gemeinsamen Gewinns aufgrund von Absprachen (...) oder von Gruppendisziplin bzw. Preisführerschaft“ haben, die im Grenzfall dem Verhalten im Monopol gleichen kann. Dadurch kann es zu einem sogenannten Kollektivmonopol kommen, das sich durch eine joint profit maximization auszeichnet. Aufgrund des hohen Grades der Konzentration, Homogenität und Markttransparenz können Abweichungen von der Gruppendisziplin durch Sanktionen der Mitbewerber erschwert, bzw. unmöglich gemacht werden. Die Unternehmen verbleiben somit aus Eigeninteresse und Angst vor den wirtschaftlichen Folgen einer Bestrafung in dem Kollektivmonopol (Schmidt 2005: 142).
4
Aus Sicht der Wettbewerbstheorie kommt es durch eine verstärkte horizontale Konzentration zu einer Erleichterung der Verhaltenskoordination von Unternehmen, die den Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen beschränkt. Dies kann verschiedene Folgen haben: überhöhte Preise und Gewinne oder zu hohe Kosten (z.B. durch X-Inneffizienzen) oder eine „Verlagerung des Wettbewerbs vom Preis- auf den Nicht-Preiswettbewerb“. Eine lockere Oligopolstruktur und eine größere Anzahl von Wettbewerbern hingegen erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Interessenasymmetrie, durch die eine Koordination des Wettbewerbsverhaltens erschwert wird (Schmidt 2005: 142).
1. Koordinierte Effekte
„Der Übergang von einer Marktsituation ohne Koordination vor der Fusion zu einem Gleichgewicht mit Koordination nach der Fusion und die damit verbundenen Preis- bzw. Mengeneffekte werden als koordinierte Effekte bezeichnet.“ (Röller/Strom: 3f) 7 Das bedeutet, dass sich durch horizontale Unternehmenszusammenschlüsse
Wettbewerbsbeschränkungen ergeben können (Kerber/ Schwalbe 2006: 102). Koordinierte Effekte auf oligopolistischen Märkten liegen vor, wenn es für die nach einer Fusion auf dem Markt verbleibenden Unternehmen profitabel wird, „ihr Verhalten explizit aufeinander abzustimmen“. Deshalb muss geprüft werden, wie leicht sich Unternehmen auf eine Koordinierung einigen können, sie das Verhalten der Wettbewerber überwachen und gegebenenfalls bestrafen können und die restlichen Unternehmen reagieren (Budzinski/ Christiansen 2004: 4).
Durch die Koordinierung wird der Wettbewerb zwischen den Unternehmen weitestgehend ausgeschaltet. Dies stellt ein wettbewerbspolitisches Problem dar. Wenn eine derartige Koordinierung nach der Prüfung wahrscheinlich ist, sollte die Fusion untersagt werden (Budzinski/ Christiansen 2004: 4).
7 Prof. Lars-Hendrik Röller ist Chefökonom der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission.
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Im Gegensatz zu den nicht-koordinierten oder unilateralen Effekten, bei denen ein Unternehmen die Auswirkungen seiner aktuellen Preisstrategie auf das zukünftige Verhalten der Mitbewerber nicht berücksichtigt, wird beim koordinierten Verhalten dieser strategische Zusammenhang explizit ausgenutzt 8 . So wird beispielsweise ein Unternehmen, das in einem Zeitraum von der Koordination abweicht, im anschließenden Zeitraum „durch einen Preiskrieg bestraft“ 9 . Diese, in der englischsprachigen Fachliteratur als tacit collusion 10 bezeichneten, Effekte können somit auch ohne Verträge zu einem erhöhten Preisniveau führen, das im Extremfall dem Monopolpreis entspricht (Röller/Friederiszick: 12). Mit dem kollusiven Gleichgewicht im Oligopol erzielen die Unternehmen höhere Gewinne als im Cournot-Gleichgewicht. Allerdings kann die Abweichung von der Kollusion erneut größere Anreize geben, da sich zumindest kurzfristig zusätzliche Gewinne erzielen lassen. Somit ist eine der zentralen Fragen die Stabilität der Koordination (Morasch 2003: 30f).
Die Prävention koordinierten Verhaltens ist eine wichtige Aufgabe der Fusionskontrolle (Kerber/ Schwalbe 2006: 102). Allerdings besteht bei einem Parallelverhalten die Schwierigkeit, wettbewerbswidrige Handlungen 11 von einer normalen Wettbewerbsreaktion zu differenzieren, da in beiden Fällen ähnliche Preise entstehen und die Konkurrenten eine entsprechende Preispolitik betreiben (Murschitz 2006: 233). Wettbewerbspolitisch sind diese Verhaltenskoordinationen z.T. schwer zu unterbinden (vgl. Kerber/Schwalbe 2006: 103). In dem viel zitierten Airtours-Urteil 12 hat das Europäische Gericht Erster Instanz (EuGI) Kriterien zur Beurteilung koordinierter Effekte definiert:
8 Die Unternehmen müssen mit der Intention handeln, das zukünftige Verhalten ihrer Mitbewerber zu
beeinflussen. Wenn sie das Verhalten jedoch als gegeben ansehen, dann handelt es sich um nicht-koordinierte
Effekte. Ivaldi et al. weisen jedoch auf die Schwierigkeit der Unterscheidung in der Praxis hin (Ivaldi 2003b: 4f).
9 Die Unternehmen reagieren auf das vergangene Verhalten ihrer Konkurrenten, indem sie einen wiederum
niedrigeren Preis setzen, als der Konkurrent in der vorherigen Periode und ihn somit bestrafen. Dadurch haben
die Unternehmen einen Anreiz, bei dem höheren Preis zu bleiben (Ivaldi 2003b: 17).
10 Tacit collusion: Stillschweigende Kollusion. Im US-amerikanischen Raum wird jedoch auch von coordinated
effects gesprochen. Tacit collusion entspricht terminologisch den koordinierten Effekten, muss jedoch nicht eine
Kollusion im rechtlichen Sinne beinhalten, insbesondere keine Kommunikation zwischen den Parteien. Ivaldi et
al. verweisen darauf, dass es rechtlich besser wäre, von einer tacit ccordination zu sprechen, allerdings werde in
der ökonomischen Literatur vorwiegend von tacit collusion gesprochen (Ivaldi et al. 2003a: 4)
11 z.B. eine Erhöhung des Preisniveaus oder abgestimmtes Verhalten (Murschitz 2006: 233).
12 Rs. T-342/99 - Airtours plc. gegen Kommission, ECR II-02585
6
Arbeit zitieren:
Tilman Dörr, 2006, Koordinierte Effekte in engen Oligopolen: Der Fall Sony/BMG, München, GRIN Verlag GmbH
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