Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Enteignungen und Entschädigungsangebote
3. Cuban Import Regulations
4. Cuban Assets Control Regulations
5. Die Zeit bis zum Ende des Kalten Kriegs
6. Cuban Democracy Act
7. Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act
8. Auswirkungen des Embargos
9. Neuere Entwicklungen seit 1998
10. Reaktionen der UN
11. Rechtliche Aspekte
12. Kommentar
13. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Seit nun mehr 45 Jahren halten die USA ihre Blockade-Politik gegen den Karibik-Staat Kuba aufrecht. Aus diesen Sanktionen resultieren massive Auswirkungen auf die Wirtschaft des kleinen kommunistischen Staats. Die Folgen für die sozioökonomische Situation und insbesondere für die größtenteils arme kubanische Bevölkerung zeigen sich immer deutlicher. Die langfristigen Konsequenzen der wirtschaftlichen Isolation Kubas durch die Supermacht USA - mit all ihren Auswirkungen auf das Handeln anderer Staaten - treten, insbesondere nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und somit auch dem des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), immer stärker in Erscheinung.
Nach dieser langen Zeit des Embargos gegen das kleine Kuba, das von den USA immer noch als Sicherheitsbedrohung für das eigene Land und die Bevölkerung wahrgenommen wird, sollen in dieser Arbeit die verschiedenen Etappen auf dem Weg zu einer fast vollständigen wirtschaftlichen Isolation Kubas und die daraus resultierenden Auswirkungen nachgezeichnet und untersucht werden. Eine wichtige Frage im Zusammenhang der Blockade-Politik der USA gegen Kuba ist, inwiefern die USA ihre Ziele gegenüber Kuba erreicht haben, bzw. erreichen können. Ebenso von großer Bedeutung sind die Folgen für die kubanische Wirtschaft und somit die Bevölkerung, die zunehmend unter den Beschränkungen leidet. Auf diese Aspekte konzentriert sich die vorliegende Arbeit. Darüber hinaus gilt es, zu untersuchen, woher die USA das Recht nehmen, nicht nur ein Land in dieser Form zu sanktionieren 1 , sondern zugleich auch ihren Rechtsanspruch über ihr Staatsgebiet hinweg auszudehnen 2 . Die stärksten Auswirkungen hat der sogenannte Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act (Kubanisches Freiheits- und demokratisches Solidaritätsgesetz) 3 selbstverständlich auf Kuba. Das US-Gesetz nennt konkrete Forderungen, die Kuba zu erfüllen hätte, damit die Sanktionen beendet werden könnten 4 .
1 Allerdings ist Kuba nur einer von vielen Staaten, die durch die US-Regierung sanktioniert werden. Mittlerweile ist etwa die Hälfte der Erdbevölkerung aus verschiedensten Gründen von US-Sanktionen betroffen. Damit sind die USA in dieser Beziehung „Weltmeister“ (Die Zeit, Nr. 51/ 2000)
2 Mit den Regelungen des Helms-Burton-Gesetzes von 1996 greifen die USA über verschiedenste Bestimmungen in elementare Bereiche anderer souveräner Staaten ein.
3 Allein die Sprachwahl macht den Geltungsanspruch der USA sehr deutlich: Obwohl es sich um ein USamerikanisches Gesetz handelt, das ebenso auf den Rechtsraum der USA beschränkt ist, wird es nicht als „amerikanisches“ sondern als „kubanisches“ Gesetz bezeichnet.
4 U.a. werden Bedingungen bezüglich der Staatsform, der Wirtschaftsform, sowie der Person des Präsidenten gemacht. Namentlich dürfen weder Fidel noch sein Bruder Raoul Castro einer neuen, von der US-Regierung geduldeten, Regierung angehören (Kayser 1998: 27).
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Dennoch stellt sich die Frage, welche Gründe die USA für ihre Sanktionspolitik haben und mit welcher Legitimation sie diese Politik seit Jahrzehnten betreiben und zusehends ausweiten. Können die USA einen Anspruch darauf erheben, mit dieser Intensität ihre Interessen und Forderungen gegenüber Kuba durchzusetzen? Zur Beantwortung dieser Frage muss auch ein Blick in die Vergangenheit geworfen werden, denn nur durch die Betrachtung der vorangehenden Entwicklungen im Konflikt der USA mit Kuba kann es zu einer Beurteilung dieser Frage kommen.
Seit der kubanischen Revolution 1959 und der Machtübernahme durch das Regime Fidel Castros sind die Beziehungen der beiden Staaten auf einem absoluten Tiefpunkt. Nach dem Scheitern der Invasion an der Schweinebucht und wiederholten Mordversuchen gegen Castro durch die USA kam es zwar zu keiner weiteren militärischen Auseinandersetzung zwischen den Nachbarstaaten, dennoch gibt es wohl nur wenige derart dauerhafte und massive Feindschaften zwischen Staaten, wie zwischen der Supermacht und dem Zwergstaat. Der Anfangspunkt hierfür kann in den, nach der Revolution in Kuba recht schnell durchgesetzten, Enteignungen und den darauf folgenden Maßnahmen der USA gesehen werden. Die Vereinigten Staaten haben die Enteignungen nie akzeptiert. Zwar zweifelten sie die Rechtmäßigkeit der Enteignungen selbst nicht an, allerdings gab es bis heute keine Entschädigungen durch die kubanische Regierung 5 . Nichtsdestotrotz muss angesichts der seit dem verstrichenen Zeit die Frage gestellt werden, ob dies tatsächlich der anhaltende Grund oder lediglich ein Legitimationsvorwand der USA zur Drangsalierung Kubas ist. Nach einer anfänglich zögerlichen Reaktion auf die Ereignisse in Kuba reagierten die USA mit zunehmender Härte und Intensität und verhängten ein (nahezu) totales Embargo gegen Kuba. Die Implementation des Torricelli- und des Helms-Burton-Gesetzes in den 1990er Jahren setzt einen weiteren Höhepunkt bei der Durchsetzung der Sanktionen. Die Folge dieser „ökonomischen Verweigerung“ (Schäfer 2004: 31) sind massive wirtschaftliche Konse-quenzen für die kleine kubanische Wirtschaft, insbesondere wenn man die Bedeutung der USA für Kuba vor 1959 betrachtet: Zu diesem Zeitpunkt machten die US-Importe nach Kuba ungefähr 80% aus 6 . Nach Verhängung des Embargos brachen die Deviseneinnahmen stark ein. Die daraus folgenden Auswirkungen liegen insofern auf der Hand, als dass Kuba
5 Kuba hat angeblich mehrfach Gesprächsangebote über Entschädigungen gemacht, die die USA jedoch nicht angenommen haben (Kayser 1998: 7).
6 Ähnlich verhielt es sich mit den kubanischen Exporten, die in einer vergleichbaren Größenordnung vornehmlich in die USA gingen. Zusätzlich waren die Mehrzahl der Touristen auf Kuba (reiche) US-Amerikaner, die wichtige Devisen in das Land brachten (Reinmuth 2001: 65).
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viele Güter importieren muss (z.B. Öl, Maschinen, sowie vielerlei Endprodukte, da Kuba selbst vornehmlich Rohstoffe produziert). Die Auswirkungen auf die US-amerikanische Wirtschaft sind, gemessen an den Konsequenzen, die die Kubaner zu tragen haben, eher gering. Dennoch werden die Stimmen in den USA, die nach einer Aufhebung des Embargos aus wirtschaftlichen Gründen rufen, in letzter Zeit wieder lauter. Darüber hinaus fordern verschiedenste Staaten und Organisationen, darunter die Vereinten Nationen, seit langem die Aufhebung des Embargos. Hierbei wird vor allem die Ziel-, bzw. Treffgenauigkeit der Sanktionen kritisiert. Die US-Regierung versichert regelmäßig, dass mit den Regelungen nicht die Bevölkerung, sondern lediglich das Regime Kubas getroffen werden soll. Sie betont darüber hinaus sogar die positive Beziehung und Einstellung gegenüber dem kubanischen Volk. Dennoch ist die Wirkung auf das Regime und die kubanische Bevölkerung offensichtlich kontraproduktiv: Sie stärkt vielmehr die Position des Castro-Regimes gegenüber der Bevölkerung.
Die Auswirkungen von Sanktionen gegen (totalitäre) Staaten müssen insgesamt in Frage gestellt werden. Die Vereinten Nationen erklärten dazu u.a. in einem Bericht von 1993: „International sanctions … are totally counterproductive if it is the international community’s intention to improve the human rights situation” (Kayser 1998: 17). Die Arbeit wird sich im Folgenden zunächst mit den Entwicklungen der US-Sanktionen gegen Kuba und den Beziehungen der beiden Staaten beschäftigen, um in der Folge die Auswirkungen dieser zu beleuchten. Hierbei sollen die einzelnen Regulierungen, insbesondere die in den 1990er Jahren erlassenen Bestimmungen, genauer betrachtet werden. Anschließend sollen die Reaktionen der Vereinten Nationen behandelt werden. Im weiteren soll zudem eine Beschäftigung mit den rechtlichen Aspekten der US-Sanktionen und der Ausdehnung des US-Rechts über eigentliches US-Gebiet stattfinden. Abschließend sollen die Sanktionen und ihre Auswirkungen bewertet werden, wobei sich verschiedene Fragen nach der Begründung, der Wirkung und dem Sinn des Embargos stellen.
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2. Enteignungen und Entschädigungsangebote
Nach der Machtübernahme Fidel Castros kam es zu einer recht schnellen Beendigung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Kuba und den USA. Dies wurde durch die kubanischen Enteignungen nach der Revolution und die darauf folgenden US-Sanktionen ausgelöst (Reinmuth 2001: 21). In dem eigens zur ausschließlichen Enteignung von US-Vermögen erlassenen Enteignungsgesetz, das zudem keinerlei Entschädigungen für die vormaligen Eigentümer vorsah, wurde zugleich der Herrschaftsanspruch Fidel Castros deutlich (Reinmuth 2001: 26f) 7 . Die Enteignungen begründete der „maximo lider“ Fidel Castro mit der „wirtschaftlichen und politischen Aggression der USA“ (Reinmuth 2001: 27). Das Regime Castro trieb die geplanten Enteignungen schnell voran. Diese vollzogen sich in drei Schritten: Sie begannen mit dem Agrarreformgesetz am 3. Juni 1959, setzten sich mit dem eigentlichen Enteignungsgesetz vom 6. Juli 1960 fort und endeten vorläufig mit den Gesetzen Nr. 890 und 891 am 14.Oktober 1960 (Reinmuth 2001: 21). Insbesondere das Agrarreformgesetz, mit dem Ziel der Neuverteilung des Landes zum Zuckeranbau, hatte weitreichende Folgen: Es beschränkte das Landeigentum auf eine Größe von umgerechnet ungefähr 400 Hektar für Einzelpersonen, bzw. ca. 1200 Hektar für Zucker- und Viehzuchtbetriebe. Darüber liegenden Flächen wurden enteignet und sollten mit Wertpapieren entschädigt werden (Reinmuth 2001: 22) 8 .
Mit den Enteignungen wollten die Kubaner, u.a. durch die Ermöglichung von Eingriffen in die Geschäftsführung von Unternehmen und durch die Landreform-Pläne, eine Verringerung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von den USA erreichen (Reinmuth 2001: 21). Dazu kam, dass die angebotenen Entschädigungen durch Zuckerverkäufe in die USA refinanziert werden sollten. Allerdings legten die Kubaner hierbei sowohl eine unrealistische Menge als auch einen zu hohen Preis zugrunde, da die USA bereits zuvor angekündigt hatten, die Zuckerquote reduzieren zu wollen und zudem die Zuckerpreise auf dem Weltmarkt stark gefallen waren (Reinmuth 2001: 27).
7 Das Gesetz sah eine „kompetente Autorität zur Wahrung der nationalen Interessen“ vor, die zur Enteignung berechtigt war (Reinmuth 2001: 26f).
8 Diese hatten eine Laufzeit von 20 Jahren und sollten mit 4,5% pro Jahr verzinst werden. Somit kann man hierbei nicht von einer unverzüglichen, angemessenen und effektiven Entschädigung sprechen, wie sie als „internationaler Entschädigungsstandard“ definiert und von den USA gefordert wurde (Reinmuth 2001: 22).
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In der Folge kam es zu immer weitergehenden Enteignungen, die sich schließlich auch auf US-Erdölraffinerien erstreckten. Als Begründung führte Kuba die Weigerung der US-Firmen 9 an, sowjetisches Öl zu verarbeiten. Daraufhin kam es u.a. zur Enteignung von Texaco und Standard Oil (Esso/Exxon) und Shell im Juli 1960. Zuvor hatte Kuba jedoch bereits Öl-Rechnungen von US-Firmen in Höhe von 60 Millionen Dollar nicht bezahlt (Reinmuth 2001: 24ff).
Zu guter letzt kam es schließlich sogar zu Enteignungen und Beschlagnahmungen z.B. von Hotelanlagen und zur Aberkennung von Urheberrechten ausländischer Autoren reichten (Reinmuth 2001: 28ff). Insgesamt verloren US-Personen durch die kubanischen Enteignungen Ländereien im Wert von ca. 700 Millionen Dollar (Reinmuth 2001: 22) 10 . Zu Beginn der Enteignungen und ihren Folgen waren sich die USA uneinig über die zu treffende Reaktion: Zunächst forderten sie lediglich eine entsprechende Entschädigung, bestritten jedoch nicht das grundsätzliche Recht Kubas zu enteignen. Vielmehr versuchten die USA, die Beziehungen aufrecht zu erhalten. Allerdings primär mit dem Hintergrund, das US-Eigentum zu schützen und eventuell doch einen Entschädigungsanspruch durchzusetzen (Reinmuth 2001: 30f).
3. Cuban Import Regulations
Nachdem die US-Regierung jedoch realisierte, dass dies mit den ergriffenen Maßnahmen nicht mehr zu erreichen war, handelte sie umso resoluter und entschlossener: Dadurch kam es seit 1960 zu Einschränkungen des Handels durch USA gegen Kuba (Reinmuth 2001: Vorwort der Hrsg.). Nachdem zunächst unter dem Eindruck der Geschehnisse in Kuba die Zuckerquote durch die USA noch erhöht worden war, reduzierte Präsident Eisenhower diese Importquote zunächst, um sie im Dezember 1960 endgültig auf Null zu setzen (Reinmuth 2001: 32). Im Anschluss daran kam es schließlich zu einem umfassenden Verbot des Imports sämtlicher kubanischer Waren (Reinmuth 2001: 33ff).
9 Diese Verweigerung geht maßgeblich auf den Druck der US-Regierung zurück (Reinmuth 2001: 24ff), ist aber auch mit dem Verständnis einer freien Wirtschaft nicht vereinbar und somit durchaus nachvollziehbar.
10 Diese Werte erscheinen in heutigem Verständnis relativ gering. Ebenso wie bei allen anderen Summen aus dieser Zeit gilt es jedoch die Relationen zu berücksichtigen, denn heutzutage würden sie einem Vielfachen des Wertes entsprechen.
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Arbeit zitieren:
Tilman Dörr, 2005, Die Blockade-Politik der USA gegen Kuba und ihre verschiedenen Auswirkungen, München, GRIN Verlag GmbH
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