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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Immunität von Staatsoberhäuptern
3. Die Verfahren gegen Pinochet
a. England
b. Chile
4. Auswirkungen des Falls Pinochet
a. Der „Pinochet-Effekt“
b. Der „Garzón-Effekt“
5. Der Internationale Strafgerichtshof
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Die Immunität von Staatsoberhäuptern basiert auf alten Traditionen der diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten. Die Idee der diplomatischen Immunität beruht auf dem Prinzip der Souveränität der Staaten und der Vertretung ihrer Interessen. Daraus folgt, dass im Prinzip nur der jeweilige Staat das Recht hat, auf entsprechende Immunität zu verzichten. Dieses Prinzip galt lange Zeit uneingeschränkt. In jüngster Vergangenheit wurden jedoch die Grenzen des Grundsatzes der diplomatischen Immunität für Staatsoberhäupter eingerissen. Davon betroffen sind jedoch nur ehemalige Staatschefs, die dem Verdacht ausgesetzt sind, während ihrer Amtszeit Verbrechen gegen die Menschlichkeit 1 begangen zu haben. Theoretisch könnten aus demselben Grund auch amtierende Staatsoberhäupter von internationalen Gerichten 2 , wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), belangt werden. Allerdings stellt sich hier die Frage nach der Souveränität des Staates, den der Amtsinhaber repräsentiert. Die sogenannte Staatenimmunität bezieht sich direkt auf diese Souveränität. Das Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und der Gewährung von Immunität spielt eine bedeutende, wenn nicht gar die zentrale Rolle in diesem und anderen Verfahren.
Ein Wendepunkt der Gewährung diplomatischer Immunität war die Verhaftung des ehemaligen chilenischen Diktators General Augusto Pinochet Ugarte, dem durch die höchste richterliche Instanz Englands, dem House of Lords, die Immunität als ehemaliger Machthaber aberkannt wurde. Dadurch hätte er für seine Taten während der Militärdiktatur zur Verantwortung gezogen werden können. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob der Fall Pinochet als Präzedenzfall für die internationale Strafgerichtsbarkeit angesehen werden kann. Sind die Geschehnisse von so erheblicher Bedeutung, dass diesem Verfahren eine Vorreiterrolle zugesprochen werden kann?
1 Insbesondere sind hier Völkermord, Folter und Kriegsverbrechen zu nennen.
2 Tangermann weist darauf hin, dass die Souveränität der Staaten immer noch Vorrang hat, so dass amtierende
Staatsoberhäupter nicht gegen den Willen ihrer Staaten verfolgt werden dürfen, mit Ausnahme internationaler
Gerichte, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen dürfen (Tangermann 2002,
232).
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Der Fall Pinochet hat weite Kreise gezogen und dazu beigetragen, dass die Diskussion um die internationale Justiz auch stärker in der Weltöffentlichkeit wahrgenommen wurde. Deshalb sollen im Bezug auf dieses Verfahren die aktuellen Entwicklungen in der internationalen Strafgerichtsbarkeit beleuchtet werden. Welche weitere Verfahren könnten davon beeinflusst worden sein? Hier ist außerdem zu beachten, ob der Symbolcharakter positiver oder negativer Natur war, denn Pinochet ist schließlich trotz allem nicht verurteilt worden.
Augusto Pinochet wurde 1998 in London festgenommen, wo er sich aus gesundheitlichen Gründen zu einer Behandlung aufhielt. Der Gesundheitszustand Pinochets spielte im Laufe der Verfahren in Großbritannien und Chile eine wichtige Rolle. Er führte am Ende dazu, dass man ihn in Chile, wo er sich inzwischen wieder aufhält, für verfahrensunfähig erklärte. Der Grund der Verhaftung durch die englische Polizei war ein Auslieferungsantrag des spanischen Untersuchungsrichters Baltasar Garzón, der auf der Grundlage verschiedener Gesetze Anklage erheben und Pinochet der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezichtigen konnte. Die Rolle Garzóns sowie seines chilenischen Kollegen Juan Guzmán Tapia 3 sind von entscheidender Bedeutung für den Fall Pinochet (s.u.). Die Arbeit wird die verschiedenen Aspekte und Dimensionen des Falls Pinochet erklären. Hierzu soll zuerst ein Überblick über die völkerrechtliche Perspektive der Immunität von Staatsoberhäuptern gegeben werden, um zu klären, bis wann und in welchen Situationen sie Immunität genießen. Anschließen wird sich eine Darstellung des Verlaufs der Verfahren gegen Pinochet, deren Schwerpunkt auf England und Chile liegt. Die Tatvorwürfe werden kurz erläutert, auf eine Darstellung der Herrschaft Pinochets wird aufgrund des Umfangs verzichtet.
Nach der allgemeinen Erläuterung des Immunitätsbegriffs und dem Überblick über die Verfahren sollen die Auswirkungen des Falls Pinochet auf andere Fälle besprochen und geklärt werden, ob die Entscheidungen und Entwicklungen dieses Verfahrens, insbesondere die Aberkennung der Immunität durch die englischen Lordrichter, als Präzedenzfall für Strafverfahren gegen andere ehemalige Staatsoberhäupter gesehen werden können. Die Anklagen gegen ehemalige afrikanische Machthaber stehen, zumindest zahlenmäßig, im
3 Guzmán ist Richter in Chile und führte die Verfahren gegen Pinochet weiter. Er ist, ebenso wie Garzón, durch
seine Arbeit sehr populär geworden (vgl. Zalaquett 2001, 53).
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Vordergrund. Nicht nur die Entscheidungen im Pinochet Fall an sich hatten weitreichende Folgen, auch der Auslöser, Baltasar Garzón, hat eine Entwicklung los getreten, die inzwischen als „Garzón-Effekt“ bezeichnet wird 4 . Kann man ebenso wie bei Juan Guzmán von einer neuen Qualität der Bedeutung von Richtern, einer Art „internationalem Richter“ sprechen?
Daran anknüpfend stellt sich die Frage nach aktuellen Entwicklungen der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Insbesondere die Rolle des IStGH ist von entscheidender Bedeutung, deshalb sollen die Möglichkeiten der Anklage und die Perspektiven des Gerichtshofes erläutert werden.
Im abschließenden Fazit sollen die Ergebnisse wie folgt bewertet werden: welche Bedeutung ist dem Fall Pinochet in der Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit zu zumessen? Ist er als Präzedenzfall anzusehen, wenn ja, überwiegen eher positive oder negative Aspekte? José Zalaquett 5 sprach in diesem Zusammenhang von einem „wichtigen Meilenstein“ in der Entwicklung, Ruth Stanley dagegen betrachtet die Folgen des Verfahrens als „Stolperstein“ für den Menschenrechtsschutz (Stanley 1999, 3). Überwiegt der Nutzen oder sind die politischen und diplomatischen Kosten letztendlich größer als der juristische Erfolg?
2. Immunität von Staatsoberhäuptern
Die Frage nach der Immunität von Staatsoberhäuptern beruht auf verschiedenen Grundlagen. Ehemalige oder amtierende Staatschefs, ebenso wie andere Diplomaten, genießen im Ausland zweierlei Privilegien: der Gaststaat ist zum einen verpflichtet, die sogenannte Unverletzlichkeit und zum anderen den Schutz zu gewährleisten, den die Person aufgrund ihres Amtes genießt. Hieraus folgt, dass die Immunität nur das Amt des Staatschefs, nicht die Person an sich schützt (Tangermann 2002, 114f).
4 Garzón hat darüber hinaus auch Anklagen gegen amtierende Staatschefs, z.B. Silvio Berlusconi eingeleitet. Die
Erfolgsaussichten sind jedoch gering, da es sich noch dazu um Delikte handelt, die nicht zu den Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zählen.
5 Zalaquett ist chilenischer Menschenrechtsanwalt und Mitglied des Mesa de diálogo, des „Runden Tisches“ in
Chile, der sich mit der Versöhnung der verschiedenen Gruppen und der Bewältigung der diktatorischen
Vergangenheit Chiles befasst (vgl. Zalaquett 2001, 47).
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Wichtiger in der Frage der Immunität - denn Schutz und Unverletzlichkeit sollten mittlerweile jedem Menschen gewährt werden - erscheint der Aspekt der sogenannten Exterritorialität 6 . Demnach sind Staatsoberhäupter vor jeglicher Strafverfolgung im Ausland geschützt (Tangermann 2002, 116f). Diese Freistellung von der Gerichtsbarkeit des Gaststaats ist zeitlich jedoch beschränkt. Sie gilt nur für den Zeitraum der diplomatischen Tätigkeit im Land, darüber hinaus gehende Aufenthalte, Besuche oder Niederlassung im Empfangsstaat fallen nicht mehr unter das Gebot der Exterritorialität. Nur während ihrer Amtszeit ausgeführte Tätigkeiten sind weiterhin von der normalen Gerichtsbarkeit ausgenommen (Tangermann 2002, 129).
Im Bezug auf den Fall Pinochet ist von gravierender Bedeutung, ob die Gewährung von Immunität auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit beinhaltet. Die Gewährung der Menschenrechte ist völkerrechtlich festgehalten, die Immunität von Staaten, bzw. Staatsoberhäuptern als deren ausführendes Organ ebenso: welcher Grundsatz wiegt aber schwerer? Dieses Spannungsverhältnis ist auf unterschiedlichste Weise interpretierbar, wie sich anhand der Positionierung der englischen Lordrichter im Fall Pinochet zeigen lässt (Küller 2000, 35f). Die Entscheidungen, auf die sich die Annahme stützt, dass die Menschenrechte höher wiegen, sind gewissermaßen nicht auf der Ebene des Völkerrechts getroffen worden. Es handelt sich hier um Entscheidungen US-amerikanischer Gerichte, die auf nationalen Gesetzen beruhen. Jedoch sind sie von nicht unerheblicher Bedeutung für die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, eventuell auch in bezug auf die Herausbildung von Völkergewohnheitsrecht (vgl. Tangermann 2002, 134-137). Darüber hinaus wird durch das ius cogens, das zwingende Völkerrecht, garantiert, dass die von der Völkergemeinschaft anerkannten Rechte und Normen nicht durch andere Gesetze beeinträchtigt werden dürfen. Hieraus könnte im konkreten Fall gefolgert werden, dass u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 7 nicht von der Strafverfolgung durch die diplomatische Immunität behindert sein sollten (Theißen 2002, „Zwingendes Völkerrecht“; Tangermann 2002, 138f). Dies ist jedoch nicht zwangsläufig, zumindest wurden noch keine Entscheidungen getroffen, die dies durchgesetzt hätten (Tangermann 2002, 139).
6 Exterritorialität wird definiert als „Unabhängigkeit bestimmter ausländischer Personen (z. B. Gesandter) von
der Gerichtsbarkeit des Aufenthaltsstaates“ und bezeichnet die „Unverletzlichkeit u. Unantastbarkeit von
Diplomaten im Gastland“ (Duden 5, 297).
7 Sinngemäß der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) folgend, der in der sog. „Barcelona-
Traction-Entscheidung“ von 1970 Völkermord, Sklaverei und Rassendiskriminierung verbietet.
Arbeit zitieren:
Tilman Dörr, 2003, Der Fall Pinochet - Ein Präzedenzfall in der internationalen Justiz? -, München, GRIN Verlag GmbH
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