Inhaltsangabe
1. Die Urkunde und deren Übersetzung aus dem Lateinischen 2
1.1. Der Urkundentext mit Anmerkungen zu den Bestandteilen einer Urkunde 2
1.2. Die Übersetzung des Urkundentexts 3
2. Zum Inhalt und Aufbau der Urkunde 4-5
3. Biografische Angaben zu den genannten Personen 5
3.1. Der Missionar Willibrord 5
3.2. Das Herzoggeschlecht Heden 6
3.2.1. Rückschlüsse auf die Familie Hedens aus der
Passio minor sancti Kiliani 7
3.2.2. Rückschlüsse auf die Familie Hedens u.a. aus den Schenkungsurkunden
von 704 und 716 7-9
3.2.3. Schlussfolgerung aus den Erkenntnissen über die Familie Heden 9-10
4. Mögliche Gründe für Hedens Güterschenkungen an Willibrord 10-11
5. Das Ende des Herzoghauses Heden 11-12
6. Quellen- und Literaturverzeichnis 13
1
1. Die Urkunde und deren Übersetzung aus dem Lateinischen
1.1. Der Urkundentext mit Anmerkungen zu den Bestandteilen einer Urkunde
1 Anno 1.
2
In demselben Jahr [716] vermachte Herzog Heden seine Güter dem ehrwürdigen Willibrord in dieser verfassten Urkunde:
Ich Herzog Heden, hochangesehener Mann, schenke in Gottes Namen vom heutigen Tage an aus Furcht vor dem Herrn und zur Mehrung meines Lohns und will, dass für immer dem Herrn und Vater in Christus Willibrord ungeschmälert die Burg sei, die auf Hammelburg blickt, wo ich mit Gottes Barmherzigkeit und nach dem Plan ebendieses apostolischen Mannes ein Kloster zu erbauen gedenke, im Westen über der Saale, im Saalegau, sowohl mit Feldern, wie auch mit Wiesen, Weiden, Wälder, stehenden Gewässern und Wasserläufen, eben die Dinge, die mir mein Vater und meine Mutter hinterlassen haben, zusammen mit Knechten und Mägden. Alles, was mir offenkundig dort gehört, übereigne und übertrage ich ganz und ungeschmälert, damit er in allem die freie Verfügung habe, was immer er will, von nun an damit zu tun.
Wenn jemand jedoch, wovon ich nicht glaube, dass es geschehen wird, und so weitert wie oben.
Öffentlich wurde dies vollzogen in der Hammelburg. Im [1.] Jahr wie oben der Herrschaft Chilperichs. Am 1. Mai. Graf Cato. Graf Sigerich.
Ich Herzog Heden, hochangesehener Herr, habe verfügt, dass diese Schenkung geschieht und unterschreibe zusammen mit meiner Ehefrau Theodrada. Ado, Erzieher des Heden, und Turing, der Sohn des Heden. Adagalo. Hererico. Ich Kleriker Richarius, habe auf Ersuchen geschrieben und unterschrieben.
3
2. Zum Inhalt und Aufbau der Urkunde
Bei der vorliegenden Urkunde handelt es sich um eine Schenkungsurkunde des Herzogs Heden. Empfänger bzw. Adressat der Urkunde ist der Erzbischof Willibrord. Die Urkunde spricht von einer beabsichtigten Klostergründung in Hammelburg, „die der Herzog mit der geistlichen Hilfe Willibrords durchzuführen gedachte.“ 2
Die Urkunde beginnt, wie es im Frühen Mittelalter üblich war, mit der Intitulation derjenigen Person, welche das Schriftstück veranlasst hat. In der vorliegenden Urkunde ist dies Herzog Heden. Auffällig ist hierbei, dass Heden sowohl den Titel eines dux, als auch den eines vir illuster führt. Typisch ist auch die Invocatio, die Anrufung Gottes bzw. Christus, zu Beginn der Urkunde. In der nun folgenden Inscriptio wird der Empfänger der Urkunde, Erzbischof Willibrord, genannt. Diesem ersten Teil, der als Protokoll bezeichnet wird, folgt der Kontext, welcher mit der Dispositio anfängt. Im Folgenden wird nun der Kern der Urkunde und damit das eigentliche Rechtsgeschäft genannt. Zu dem beschriebenen Gut castellum Hamulus, welches Willibrord erhalten soll, zählen die Felder, die Wiesen, die Weiden, die Wälder, die stehenden, sowie die fließenden Gewässer, die Mägde und die Sklaven hinzu. Der Herzog schließt diesen Teil mit dem Satz ab, dass alle Güter, die dort die seinen sind nun Willibrord gehören sollen. Die Sanctio ist bei dieser Urkunde sehr kurz, da es lediglich der Satzanfang ist. An dieser Stelle muss zunächst eine Anmerkung gemacht werden. Wörter, die in der Urkunde des MGH-Textes gerade gedruckt sind, wurden in der Seminararbeit kursiv geschrieben. Bei der Urkunde des Herzog Heden handelt es sich um eine Abschrift 3 , die im Liber aureus Epternacenis erhalten ist. 4 Daher verweist der Abschreiber vermutlich auf Vorangegangenes, wenn es heißt et reliqua ut supra. Ein weiterer Anhaltspunkt für diese Behauptung ist auch der Satz, mit dem die Urkunde überschrieben ist. Hier wird mit eodem anno ebenfalls auf einen dem Leser bekannten Aspekt, der vor der Urkunde stehen muss, verwiesen. In der Sanctio wurden demjenigen, der dem Beschluß einer Urkunde zuwiderhandelte, Strafen angedroht, die sowohl weltlicher, als auch geistlicher Natur sein konnten. Im Eschatokoll, dem letzten Teil der Urkunde, folgt die Datierungs- oder auch Actumszeile. Es werden der Ort des Vollzugs, die Hammelburg, und das Datum des Inkrafttretens der Urkunde, welches der 1. Mai war, genannt. Zudem wird die Urkunde
2 K. Lindner, Untersuchungen zur Frühgeschichte des Bistums Würzburg und des Würzburger Raumes,
S. 126.
3 Vgl.: K. Lindner, a.a.O., S. 64.
4 Vgl.: G. Scheibelreiter, Art. Heden, RGA, Bd. 14, S. 107.
4
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Anna-Maria Stolze, 2005, Die Schenkungsurkunde Herzog Hedens an Willibrord von 716, München, GRIN Verlag GmbH
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