Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Alternativen zu Gleichheit als Gerechtigkeitsbedingung
2.1 Joseph Raz: abnehmende Prinzipien
2.2 Derek Parfit: Vorrangposition
2.3 Avishai Margalit: Die anständige Gesellschaft
3. Zusammenfassung
4. Literaturverzeichnis
Eigenst ändigkeitserklärung
2
1. Einleitung
Der Egalitarismus sieht in der Gleichheit eine Voraussetzung für Gerechtigkeit. Anders ausgedrückt kann es der egalitaristischen Theorie zufolge nur dann eine gerechte Behandlung oder einen gerechten Zustand geben, wenn Menschen gleich behandelt werden oder ein zu verteilendes Gut gleichmäßig verteilt wird. In dieser egalitaristischen Vorstellung ist Gleichheit nun kein Wert an sich, sondern dient der Etablierung von Gerechtigkeit, die das eigentliche Ziel darstellt. Ich will in diesem Aufsatz nicht auf den strengen Egalitarismus eingehen, welcher der Gleichheit einen intrinsischen Wert zuschreibt und Gleichheit an sich als gut und wünschenswert ansieht. Es geht hier vielmehr um die Vorstellung, warum, um Gerechtigkeit herzustellen, in irgendeiner Form Gleichheit notwendig ist. Die konkrete Frage lautet, welche Alternativen zu Gleichheit als Gerechtigkeitsbedingung unter Nicht-Egalitaristen diskutiert werden. Mich interessiert vor allem, ob die von den Anti-Egalitaristen angebrachten Kriterien für Gerechtigkeit plausibel sind, ob sie sich nicht möglicherweise gegenseitig ausschließen und in welchem Zusammenhang sie stehen. Natürlich kann hier keine umfassende Darstellung dieser Alternativkonzepte erfolgen. Ich beschränke mich deshalb auf drei Ideen, die versuchen zu zeigen, dass es nicht notwendig, Gleichheit als Bedingung für Gerechtigkeit zu betrachten. Die erste Idee, die ich diskutieren werde, sind Joseph Raz’ abnehmende Prinzipien. 1 Die Essenz seiner Vorstellung liegt darin, dass es nicht darum gehen kann, Gleichheit zu wollen, sondern die angemessene Behandlung von Menschen. Ein ähnliches Ziel verfolgt Derek Parfit mit seiner Vorrangposition. 2 Dem Bedürftigen soll geholfen werden, dabei hat der schlechter gestellte Vorrang vor einem besser gestellten. Schließlich setze ich mich mit Avishai Margalit auseinander, der in seinem Konzept einer anständigen Gesellschaft die nicht demütigende Behandlung von Menschen als Gerechtigkeitskriterium nennt. 3
1 Joseph Raz: Strenger und rhetorischer Egalitarismus. In: Krebs, Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder
Gerechtigkeit. S. 50 - 80.
2 Derek Parfit: Gleichheit und Vorrangigkeit. In: Krebs, Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder Gerechtigkeit.
S. 81 - 106.
3 Avishai Margalit: Menschenwürdige Gleichheit. In: Krebs, Angelika (Hrsg.): Gleichheit oder
Gerechtigkeit. S. 107 - 116.
Ders.: The Decent Society. Cambridge, Mass.: Harvard University Press, 57 - 75; 89 - 112.
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Zunächst werde ich also die genannten Konzepte nacheinander vorstellen und kritisch diskutieren. In einer Zusammenfassung werde ich Raz’, Parfits und Margalits Konzepte in einen Zusammenhang stellen und einem Vergleich unterziehen.
2. Alternativen zu Gleichheit als Gerechtigkeitsbedingung
2.1 Joseph Raz: abnehmende Prinzipien
Raz beantwortet die Frage, ob bei einer Gerechtigkeitskonzeption auf egalitäre Prinzipien rekurriert werden muss, mit einem Nein. Um die Überflüssigkeit von Gleichheitsprinzipien aufzeigen zu können, muss Raz diese zunächst einmal definieren und den nur ihr innewohnenden Kern herausarbeiten. Die Methode ist durchaus einleuchtend. Wenn es gelingt zu zeigen, dass für die Erfüllung von moralischen Prinzipien der Rekurs auf Gleichheit nicht notwendig ist, werden die egalitären Prinzipien obsolet. Die erste Art von Prinzipien, die Raz untersucht, sind Berechtigungsprinzipien. In der allgemeinen, positiv formulierten Form lauten sie: „Alle Fs sind berechtigt zu G.“ 4 Das Recht auf G leitet sich aus der Tatsache ab, dass jemand oder etwas F ist. Das ist nun, wie Raz richtig feststellt, kein egalitäres Prinzip. Der Grund, jemandem etwas zu geben, bzw. der Grund, weswegen jemand ein Recht auf etwas hat, ist nicht Gleichheit herzustellen, oder Ungleichheiten zu beseitigen. Es ist schlicht die Eigenschaft als F. Berechtigungsprinzipien erzeugen Gleichheit nur als Nebenprodukt, sie sind nicht primär an Gleichheit interessiert. Eine Art Gleichheit entsteht dadurch, dass, um oben genanntes Prinzip beispielhaft darzubringen, alle zu Eigentum berechtigt sind. Zwischen den Menschen wird kein Unterschied gemacht, innerhalb der Menschheit herrscht keine Ungleichheit. Trotz dieser Tatsache geht es hier nicht um Gleichheit. Ich hätte genauso gut ein Recht auf Eigentum wenn ich der einzige Mensch auf Erden wäre. Mein Recht leitet sich aus meiner Eigenschaft als Mensch ab, und nicht etwa daraus, dass andere Menschen Eigentum bzw. ein Recht auf Eigentum besitzen und ich deswegen ein solches einfordern kann.
4 Joseph Raz: Strenger und rhetorischer Egalitarismus. S. 51.
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Eng verwandt mit Berechtigungsprinzipien sind von Raz so genannte Abschlussprinzipien. 5 Das Berechtigungsprinzip „Alle Fs sind berechtigt zu G“ sagt nämlich auf den ersten Blick weiter nichts über das Maß an G aus, zu dem alle Fs berechtigt sind. Mit einem derart formulierten Prinzip lässt es sich beispielsweise argumentieren, dass alle Menschen ein Recht auf Respekt hätten, der eine jedoch mehr, der andere weniger Respekt erhalte und das Prinzip erfüllt sei. Schauen wir uns deshalb folgende Erweiterung des Berechtigungsprinzips an: „Alle Fs sind berechtigt zu gleichem G“ 6 . Es unterscheidet sich nicht wesentlich vom bei Raz zitierten Dworkinschen Recht eines jeden auf gleiche Berücksichtigung und gleichen Respekt. Raz schreibt dazu: „Dies scheint zu bedeuten, dass jeder ein Recht auf Berücksichtigung und Respekt hat, und das es nichts anderes gibt, was für die Rechtfertigung politischer Entscheidungen eine Rolle spielt.“ 7 Prinzipien der Form „Alle Fs sind berechtigt zu gleichem G“ sind jedoch keine egalitären Prinzipien, auch wenn man sie leicht dafür halten kann. Die Parallelität zu Berechtigungsprinzipien ist unübersehbar: Wie bei diesen geht es hier nicht im die Schaffung von Gleichheit respektive die Beseitigung von Ungleichheit sondern nur darum, dass ich als Mensch zu ebenso viel G berechtigt bin wie ein anderer Mensch. Raz formuliert es folgendermaßen: „Mensch zu sein ist für sich genommen ein hinreichender Grund für Respekt“ ist als Prinzip besser als „Alle Menschen haben Anspruch auf gleichen Respekt“. 8 Wie weiter oben besprochen halte ich das Weglassen des Wortes „gleich“ in Raz umformuliertem Prinzip für problematisch. Problematisch deshalb, weil nichts mehr über die Art des Respekts ausgesagt ist und damit einer falschen Interpretation Tür und Tor geöffnet ist, die besagt: Respekt für alle ja, aber nicht für alle den gleichen. Wenden wir uns auf der Suche nach genuinen Gleichheitsprinzipien einer weiteren Form zu, den Konfliktprinzipien, die zur Lösung von Konflikten bei Gleichheit verhelfen. Eines der Konfliktprinzipien lautet: „Bei Knappheit hat jeder, der eine gleiche Berechtigung hat, eine Berechtigung zu einem gleichem Anteil“. 9 Bringt uns das weiter? Nehmen wir als Beispiel sauberes Trinkwasser. Das Berechtigungsprinzips besagt dann: „Alle Menschen haben Anspruch auf sauberes
5 Ebd. S. 53.
6 Ebd.
7 Ebd. S. 54.
8 Ebd. S. 63.
9 Ebd. S. 57.
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Trinkwasser“. Das Konfliktprinzip lautet entsprechend: „Bei Knappheit hat jeder, der eine gleiche Berechtigung zu sauberem Trinkwasser hat, eine Berechtigung zu einem gleichen Anteil an sauberem Trinkwasser“. Nun speist sich die Berechtigung auf sauberes Trinkwasser aus dem Menschsein an sich, wir können das Konfliktprinzip also verkürzen, es lautet nun: „Bei Knappheit hat jeder Mensch einen gleichen Anspruch auf sauberes Trinkwasser“. Genau das sagt aber schon das Berechtigungsprinzip aus. Ob nun Knappheit herrscht oder nicht, mein Anspruch bleibt derselbe. Raz meint, Konfliktprinzipien seinen gemacht, „um Gleichheit unter ihren Subjekten mit Blick auf ihren Gegenstand herzustellen“. 10 Wieso sollte dies aber ausgerechnet auf Knappheit bezogen sein? Führen wir uns noch einmal das Prinzip vor Augen: „Bei Knappheit hat jeder, der eine gleiche Berechtigung hat, eine Berechtigung zu einem gleichen Anteil“. Das gilt aber grundsätzlich, nicht nur bei Knappheit. Wenn ich zu denen gehöre, die eine gleiche Berechtigung haben, habe ich eine Berechtigung zu einem gleichen Anteil, unabhängig davon, ob Knappheit herrscht oder nicht. Ich mache in allgemeiner Form deutlich, warum das Konfliktprinzip nur eine Umformulierung des Berechtigungsprinzips ist, also kein qualitativ anders geartetes Prinzip. „Jeder, der eine gleiche Berechtigung hat“ ist gleichbedeutend mit F, oder umgekehrt ist F jemand, der eine gleiche Berechtigung hat. Da mich meine Eigenschaft als F zu etwas berechtigt gibt es keinen Grund warum ein anderes F eine andere Berechtigung als ich haben sollte. Wir können also „Jeder, der eine gleiche Berechtigung hat“ durch „alle Fs“ ersetzen. Was sagt der zweite Teil „Eine Berechtigung zu einem gleichen Anteil“ des Konfliktprinzips aus? Zitieren wir dazu Raz: „Wenn alle Fs eine Berechtigung zu G besitzen, die auf demselben Grund beruht, dann haben sie dieselbe Berechtigung“. 11 Wenn jemand nun dieselbe Berechtigung zu G hat, dann muss G selbst dasselbe sein. Ich kann schlecht weniger oder mehr von G bekommen als mein Nachbar, wenn dieselbe Berechtigung besteht. Unser Prinzip lautet folglich: „Bei Knappheit sind alle Fs berechtigt zu gleichem G“. Entgegen Raz bin ich der Ansicht, dass Konfliktprinzipien nicht egalitärer sind als Berechtigungsprinzipien. Sobald eine Berechtigung vorhanden ist, ändert der Zustand der Knappheit nichts daran. Natürlich hängt die Größe des den berechtigten Menschen zustehenden Anteils von der Anzahl der berechtigten Menschen ab.
10 Ebd. S. 59.
11 Ebd. S. 56.
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Arbeit zitieren:
Vaclav Demling, 2006, Gleichheit als Bedingung für Gerechtigkeit? Alternativen, München, GRIN Verlag GmbH
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