Inhaltsverzeichnis
Einleitung. 3
I. Die Stellung der Juden im Nationalsozialismus 6
II. Die Situation nach dem 30. Januar 1933: Terror und Gewalt 8
III. Der organisierte Boykott vom 1. April. 13
a) Organisation. 13
b) Verlauf 14
IV. Ziele, Ursachen und Tragweite des Boykotts. 18
Zusammenfassung und Ausblick. 22
Quellen - und Literaturverzeichnis. 24
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Einleitung
Im Zentrum meiner Arbeit sollen die Vorgänge um den von der NSDAP-Parteispitze zentral organisierten ‚Boykott’ gegen jüdische Geschäfte am 1. April 1933 und die antijüdsiche Gewalt seit der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ stehen. 1 Anhand von diversen Zeugnissen sollen Entscheidung und ‚Vorgeschichte’, Verlauf und Folgen eruiert und der Frage nachgegangen werden, inwiefern der Boykott exemplarischen Charakter hatte für das weitere Vorgehen der Parteiführung gegenüber den Juden.
Die Vorgänge um den Aprilboykott sind insofern von besonderer Bedeutung, da sie den grundsätzlichen weiteren Kurs der an die Macht gekommenen Nationalsozialisten im selbst geschaffenen ‚Problem’ der ‚Judenfrage’ festlegen und das Vorgehen oft als exemplarisch auch für spätere Verordnungen angesehen wurde. Zudem markieren der Boykott und die darauf folgende antijüdische Gesetzgebung den Anfangspunkt einer Entrechtung und gesellschaftlichen Ausgrenzung einer bestimmten Gruppe, deren Tempo wohl ausnahmslos ist und noch wenige Zeit zuvor wohl von vielen Zeitgenossen und jüdischen Bürgern selbst nicht für möglich gehalten wurde. Andererseits hatten, wie auch im folgenden Kapitel zu sehen sein wird, die Nationalsozialisten bezüglich ihrer Meinung zu den Juden auch vor dem 30. Januar 1933 kein Blatt vor den Mund genommen, und jeder aufmerksame Beobachter dürfte an deren Zielen und Planungen nach der Machtübernahme keine Zweifel gehabt haben. 2
Der Boykott vom 1. April war die erste öffentliche Demonstration einer judenfeindlichen Politik im Dritten Reich und fand nur drei Wochen nach den letzten parlamentarischen Wahlen und zwei Monate nach der Regierungsübertragung an die Nationalsozialisten statt. Er wird gemeinhin als erster Höhepunkt einer ersten antijüdischen Verfolgungs- und Gesetzeswelle gesehen, die im Sommer auslief; Hitler selbst verkündete Anfang Juli 1933 den
1 Auch wenn im Folgenden der Einfachheit halber von „Boykott“ die Rede sein soll, so handelte es sich um eine organisierte Gewaltmaßnahme, wie Peter Longerich treffend klarstellt: „Tatsächlich handelte es sich natürlich bei dieser Aktion um keinen ‚Boykott’ (also eine auf der freiwilligen Entscheidung von Konsumenten beruhenden Maßnahme), sondern um eine mit staatlicher Unterstützung organisierte und mit Gewaltandrohungen bewehrte Unterbindung der wirtschaftlichen Tätigkeit der jüdischen Minderheit.“ Ders., Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung. München 1998, S. 35.
2 Es wurde in der Forschung lange Zeit kontrovers diskutiert, ob der Völkermord von vornherein Ziel der Nationalsozialisten war, oder ob letztlich eher die Umstände und die Eigendynamik für die Entscheidung zum Genozid ausschlaggebend waren („intentionalistische“ bzw. „funktionalistische“ Schule), die man jedoch ihrer Einseitigkeit zu überwinden suchte. Vgl. zur Forschungsgeschichte Longerich, Politik der Vernichtung, S. 13ff.
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Abschluss der nationalsozialistischen „Revolution“. 3 Die Geschehnisse sind untrennbar verknüpft mit dem Prozess der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ und mit der Geschichte des „Dritten Reichs“ im Allgemeinen. 4 So wird ein näherer Blick auf konkrete Erlasse und Entscheidungen auch die anfängliche Unsicherheit der neuen Machthaber deutlich werden lassen, die man von einem heutigen Standpunkt aus vielleicht so nicht vermutet. Der Fokus meiner Arbeit wird sich auf eine kleine Zeitspanne nach der Machtergreifung konzentrieren, ist aber faktisch der Anfangspunkt einer Geschichte der Entrechtung, die ihresgleichen sucht. So stellt Reinhard Rürup mit Blick auf die seit 1871 festgeschriebene Gleichberechtigung die historische Einmaligkeit dessen heraus, was sich in nur wenigen Jahren an Entrechtung für eine bestimmte Gruppe in Deutschland ereignete:
„Um die besondere Qualität dessen zu begreifen, was mit den Juden in Deutschland zwischen der ‚Machtergreifung’ und dem Beginn des Völkermord geschah, muß man sich klarmachen, daß in diesen Jahren bereits die Hoffnungen und die Ergebnisse von rund anderthalb Jahrhunderten deutscher und europäischer Geschichte radikal zerstört wurden. (…) Längst vor dem Beginn der Deportationen war es den Nationalsozialisten gelungen, die Voraussetzungen für die Fortdauer einer jüdischen Existenz in Deutschland gründlich zu zerschlagen. Dabei handelte es sich nicht um einen vorübergehenden Rückfall in längst vergangene Zeiten der Judenfeindschaft undverfolgung, sondern um etwas grundsätzlich Neues: die radikale Abkehr von den Prinzipien der Emanzipation, der Integration und der Assimilation, die seit dem späten achtzehnten Jahrhundert des Zusammenleben von Juden und Nicht-Juden in Europa bestimmt hatten.“ 5
Auch wenn im Folgenden verglichen mit der kommenden Flut von Erlassen, die die völlige Trennung der ‚deutschen’ und ‚jüdischen’ Lebenswelt zum Ziel hatte, betontermaßen nur ein sehr kleiner Ausschnitt beleuchtet und auf vieles nicht eingegangen werden kann, so ist dies doch der Anfangspunkt einer Politik, die mit der physischen Vernichtung von Millionen Menschen endete.
3 „Die Revolution ist kein permanenter Zustand, sie darf sich nicht zu einem Dauerzustand ausbilden. Man muß den freigewordenen Strom der Revolution in das sichere Bett der Evolution hinüberleiten.“ Zitiert in Wolfgang Michalka, Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Band 1: „Volksgemeinschaft“ und Großmachtpolitik 1933 - 1939, München 1985, S. 42.
4 Vgl. zum Vorangehenden Longerich, Politik der Vernichtung, S. 25f. Der Autor stellt in seiner Studie m.E. überzeugend die Wichtigkeit der Verknüpfung zwischen dem Judenmord und der Geschichte des Dritten Reichs heraus. Grundlegend ist die These, dass die ‚Judenpolitik’ auch als Schlüssel für die Durchdringung der deutschen Gesellschaft fungierte. Vgl. Politik der Vernichtung, S. 16f.
5 Reinhard Rürup, Das Ende der Emanzipation: Die antijüdische Politik in Deutschland von der „Machtergreifung“ bis zum Zweiten Weltkrieg. In: Arnold Paucker (Hrsg.), Die Juden im Nationalsozialistischen Deutschland: The Jews in Nazi Germany 1933-1943, Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instiuts 45, Tübingen 1986, S. 98f.
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Von daher mag ein näherer Blick auf diese ersten antijüdischen Ausschreitungen unter Hitler und der daraus resultierenden Gesetzgebung besonders aufschlussreich sein. 6 Als Hauptquelle wird das 1934 in Paris erschienene und vom Comité des Délégations Juives herausgegebene Schwarzbuch dienen, in dem die Herausgeber - selbst noch ganz ungläubig, aber dennoch erstaunlich klar über die Ausmaße der rasend schnell vor sich gehenden Vorgänge im Heimatland - Dokumente der Judenverfolgung und -entrechtung der ersten sechs Monate seit der nationalsozialistischen Machtübernahme zusammengetragen haben.
6 Zur Flut der Erlasse und Gesetzgebungen vgl. Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung. Motive - Texte -Materialien, Bd. 14, Heidelberg, Karlsruhe 1981. Es soll im Folgenden von ‚Juden’ die Rede sein, obwohl darüber nicht vergessen werden sollte, dass die nationalsozialistische Definition auch viele Menschen einschloss, die sich längst vom jüdischen Glauben losgesagt hatten oder auch der Konfession nach Christen waren.
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I. Die Stellung der Juden im Nationalsozialismus
Im Gegensatz zu älteren Forschungsansätzen, die dem Antisemitismus im Nationalsozialismus analog zum „funktionalistischen“ Ansatz eine weniger gewichtigere Rolle zuschrieben, herrscht in der Forschung schon seit geraumer Zeit ein Konsens über die Zentralität von Rassismus und Antisemitismus in der NS-Ideologie und -geschichte. 7 Die Haltung der Nationalsozialisten gegenüber jüdischen Menschen wurde bereits im Parteiprogramm der nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) vom 25.02.1920 - im Mai 1926 von Hitler als „unabänderlich“ erklärt 8 - festgeschrieben. Grundlegend ist dabei Punkt vier, in dem es heißt: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist, Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volkgenosse sein.“ Die Punkte 5 bis 8 sowie 23 beinhalten weitere, aus der Logik des Punkts vier resultierende diskriminierende Bestimmungen zum Umgang mit ‚Nicht-Staatsbürgern’. 9
Hitler selbst hat in seinem Buch „Mein Kampf“ seiner ‚Metamorphose’ zum Antisemiten und der ‚Judenfrage’ ganze Kapitel gewidmet. So hält er 1925 über die Juden fest: „[Der Jude ist] immer nur Parasit im Körper anderer Völker (…) er sucht immer neuen Nährboden für seine Rasse (…) Er ist und bleibt der typische Parasit, ein Schmarotzer, der wie ein schädlicher Bazillus sich immer mehr ausbreitet (…) wo er auftritt, stirbt das Wirtsvolk nach kürzerer oder längerer Zeit ab.“ 10 Von entscheidender Bedeutung ist die Tatsache, dass die gesamte Idee der ‚Volksgemeinschaft’ (oder analog zu Hitlers biologisch-medizinischem Bild: der ‚Volkskörper’, der von innen ausgehöhlt wird) und deren integrierendes Moment gänzlich auf dem Ausschluss und der Verdrängung der Juden aus dem öffentlichen Leben basiert. Der Wille dazu lässt sich leicht an den folgenden Punkten des NSDAP-Parteiprogramms erkennen: Punkt 5 macht jüdische Bürger zu lediglich im Land Geduldeten („Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können und muss unter Fremdengesetzgebung stehen“), Punkt 6 verbietet ihnen die Ausübung „jedes öffentliche[n]
7 Vgl. A. Barkai, Vom Boykott zur „Entjudung“. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933 - 1943. Frankfurt a.M. 1987, S. 18; Longerich, Politik der Vernichtung, S. 17.
8 Vgl. Barkai, Boykott, S. 19.
9 NSDAP-Parteiprogramm zitiert in Gottfried Feder, Das Programm der NSDAP und seine weltanschaulichen Grundgedanken, Nationalsozialistische Bibliothek, Heft 1, 90. Aufl. München 1932 und abgedruckt in: Comité des Délégations Juives (Hrsg.): Das Schwarzbuch. Tatsachen und Dokumente. Die Lage der Juden in Deutschland 1933. Paris 1934, S. 39.
10 A. Hitler: Mein Kampf, 1925, zitiert nach 78. Auflage 1933, S. 334. Zitiert in Walk, Sonderrecht, S. 3.
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Amt[es], gleichgültig welcher Art, gleich ob im Reich, Land oder Gemeinde“, während Punkt 7 die Selbstverpflichtung des Staates fordert, vorrangig für die „Erwerbs- und Lebensmöglichkeit seiner Mitglieder zu sorgen“ und wenn nötig, die „Angehörigen fremder Nationen (Nicht-Staatsbürger) aus dem Reich auszuweisen“; zudem sollen gemäß Punkt 8 alle seit dem 2. August 1914 eingewanderten „Nicht-Deutsche[n]“ mit sofortiger Wirkung ausgewiesen werden.
Die liberale Presse, welche die diktatorischen Maßnahmen zur ‚völkischen Gesundung’ Deutschlands durch Kritik, Ironisierung und Verbreitung konkurrierender politischer Haltungen konterkarieren konnte, war den Nationalsozialisten von jeher ein Dorn im Auge. Das NSDAP-Parteiprogramm sieht daher auch die Gleichschaltung der Medien in ihrem Interesse vor und fordert entsprechend in Punkt 23 „den gesetzlichen Kampf gegen die bewusste politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse“ sowie den alleinigen Einsatz von „Volksgenossen“ in Presse und meinungsbildenden Organen. Damit wurden die Möglichkeiten der Infragestellung und Korrektur der Politik der Ausgrenzung Diskriminierung von Juden empfindlichst eingeschränkt.
Bereits lange vor 1933 hatte die NSDAP, aber auch die DNVP zudem eine Reihe umfassender antisemitische Gesetzentwürfe und Maßnahmen erarbeitet; allerdings sollte man deshalb nicht zwangsläufig auf eine zielgerichtete Planung schließen, denn sie kamen in dieser Form nie zum Einsatz. Statt dessen wählten die neuen Machthaber für das neu geschaffene Ressort der „Judenpolitik“ das Vorgehen in vielen Einzelerlassen und Maßnahmen, was sich letztlich zum Erreichen ihrer Ziele als sehr effizient herausstellte; die früher ausgearbeiteten Maßnahmenbündel wurden dagegen nie realisiert. 11 Dazu Barkai: „Trotzdem beweisen diese frühen Pläne die grundlegende Autonomie der antisemitischen Zielsetzungen.“ 12 Vor allem letzterer betont außerdem auch die Vorrangigkeit „sozioökonomische[r] Argumente (…) bei der Herausbildung des modernen politischen Antisemitismus seit den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts“ 13 - ein Ansatz, der sich auch gerade im Hinblick auf die antijüdischen Ausschreitungen der ersten Wochen und Monate unter Hitler an Gewicht gewinnt, wie die folgenden Kapitel zeigen werden.
11 Vgl. Uwe Dietrich Adam, Judenpolitik im Dritten Reich, Tübinger Schriften für Sozial- und Zeitgeschichte 1, Düsseldorf 1972, S. 28-38.
12 Avraham Barkai; Paul Mendes-Flohr: Aufbruch und Zerstörung 1918 - 1945. München 1997, S. 169. Band IV der von Michael A. Meyer herausgegebnen Deutsch-Jüdischen Geschichte in der Neuzeit.
13 Barkai, Boykott, S. 18.
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Arbeit zitieren:
Anne Paltian, 2006, Der 'Boykott' vom 1. April 1933 - Hintergründe, Verlauf, Ursachen, München, GRIN Verlag GmbH
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Innerjüdisches Leben unter dem Nationalsozialismus
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Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
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