Inhalt
Einleitung 3
1. Zum Ansatz Menschenrechtsbildung 7
1.1. Was ist Menschenrechtsbildung? 7
1.2. Ziele von Menschenrechtsbildung. 10
1.3. Zielgruppen und Didaktik der Menschenrechtsbildung 11
1.4. Versuche der konzeptionellen Verortung von Menschenrechtsbildung
in der politischen Bildungsarbeit. 14
1.5. Potentiale der Menschenrechtsbildung für die politische Bildungsarbeit 17
1.6. Herausforderungen und Kontroversen der Menschenrechtsbildung 19
2. Notwendigkeit von Menschenrechtsbildung in Deutschland 21
3. Die Umsetzung von Menschenrechtsbildung in der politischen Bildungsarbeit
in Deutschland 25
4. Praxisbeispiel: Kompass-Seminar des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
Ganderkesee 2005 29
4.1. Seminarrahmen. 29
4.2. Beobachtungen während des Verlaufs des Seminars 31
4.3. Auswertung des Seminarfragebogens 33
4.4. Schlussfolgerungen. 36
5. Fazit 39
Anhang 41
I. Inhalt des Evaluationsfragebogens. 41
II. Forschungsmatrix. 43
III. Seminarplan 44
Verzeichnis der Abkürzungen 45
Literaturverzeichnis 46
2
Einleitung
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ 1
Menschenrechte sind die Grundlage unseres Zusammenlebens, so sieht es das deutsche Grundgesetz in seinem ersten Artikel vor. Doch was bedeutet das? Was verstehen wir überhaupt unter „Menschenrechten“? Die meisten Bundesbürger 2 können gerade mal 3 Menschenrechte angeben, die Dokumente, in denen sie niedergelegt wurden, sind nahezu unbekannt. Wie kann sich ein Volk zu einer Grundlage seiner Gemeinschaft bekennen, die es nicht einmal benennen kann?
Beim Thema Menschenrechte wandern unsere Assoziationen gern erstmal weit weg -Antiterrorkampf, Kriegsverbrechen, die Todesstrafe oder Frauenunterdrückung, um nur einige zu nennen, sind unbestreitbar Probleme höchster Relevanz. Doch wie steht es mit den Menschenrechten in Deutschland? Leben wir in einer Menschenrechtskultur, in der diese tatsächlich als Grundlage eines friedlichen Zusammenlebens geachtet werden?
Lenken wir den Blick auf uns. Menschenrechte müssen gelebt werden - von jedem Einzelnen. Dazu zu befähigen ist die Aufgabe von Menschenrechtsbildung.
Menschenrechtsbildung (MRB) hat die Menschenrechte zum Thema, darum ist es unerlässlich, diese zu definieren: Menschenrechte (MR) sind allen Menschen angeboren, sie sind unveräußerliche Rechte jedes Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt, einer Gruppe oder einer Person, also subjektive Rechte. Die Menschenrechte lassen sich begreifen als eine Manifestation der beiden grundlegenden Werte Menschenwürde und Gleichheit.
Niedergelegt sind die MR in einer Fülle von Dokumenten, allein auf UN-Ebene gibt es mehr als 100 Menschenrechtsdokumente. Das wichtigste globale
Menschenrechtsinstrument ist die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ 3 (AEMR), 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und
1 Artikel 1, Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes
2 Es sei darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen in dieser Arbeit die grammatikalisch männliche Form von Substantiven verwendet wird, was jedoch Frauen ausdrücklich nicht
ausschließen soll. Z.B. sind „die Bundesbürger“ demnach als „Bundesbürger und Bundesbürgerinnen“ zu lesen.
3 UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
3
die Grundlage bildend für verschiedene internationale Konventionen 4 . Sie ist weltweit so umfassend anerkannt, dass sie auf Basis des Völkergewohnheitsrechts heute als bindend angesehen wird. Zusammen mit dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (ICCPR) und dem „Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (ICESCR) 5 bilden sie die „International Bill of Rights“, welche die international maßgebliche Quelle für den Bestand und Gehalt der Menschenrechte darstellt.
Menschenrechte sind nicht unumstritten gegeben, sondern ihre Aushandlung ist ein historischer Prozess, der sich weiterhin fortsetzt. Als Bestandteil der Menschenrechtsentwicklung hat sich die Menschenrechtsbildung über Jahrzehnte zu einem genuinen Bereich ausdifferenziert. Denn zur Förderung und Entwicklung der Menschenrechte gehört die Einsicht, dass sie auch im Bewusstsein der Menschen verankert werden müssen, und dass es hierfür einer eigenen Anstrengung bedarf: der Menschenrechtsbildung bzw. Menschenrechtserziehung.
Ich verwende in dieser Arbeit den ersten Begriff als Übersetzung von „human rights education“, da im Deutschen „Erziehung“ und „Bildung“ nicht die gleiche Bedeutung und Konnotation haben. Schließlich sprechen wir auch statt von „politischer Erziehung“ von „politischer Bildung“.
„Da es gerade beim Lernen der Menschenrechte um den Entwicklungsprozeß des autonomen, vernünftigen Individuums geht, da es um das Zusammenspiel von Förderung und Eigeninitiative geht,
kann der passende Begriff nur der der Bildung, der Menschenrechtsbildung sein.“ 6
Menschenrechtsbildung ist eine relativ neue Aufgabe für die politische Bildung in Deutschland. Nichtsdestotrotz oder vielleicht gerade deswegen erfährt die pädagogische ebenso wie die politische Beanspruchung der Menschenrechte seit einiger Zeit vermehrte Aufmerksamkeit. So konstatierte z.B. George Andreopoulos für Professionsangehörige menschenrechtsrelevanter Berufe ein seit der internationalen politischen Epochenschwelle um 1990 gesteigertes Ethos der Verantwortlichkeit 7 .
Welche Bedeutung die Menschenrechtbildung als neuer Ansatz für die politische außerschulische Bildung in Deutschland spielt, möchte ich in der vorliegenden Arbeit beleuchten. Da dies ein komplexes Thema darstellt, konzentriere ich mich auf die Teilfragen:
6 Fritzsche 2004, S. 165.
7 vgl. Andreopoulos, 2002, S. 239ff.
4
Warum ist Menschenrechtsbildung in Deutschland notwendig? Welche Potentiale hält der Ansatz der Menschenrechtsbildung für die politische außerschulische Bildungsarbeit bereit?
Welchen Herausforderungen hat er sich gleichzeitig zu stellen und welche Kontroversen wirft er in der wissenschaftlichen Diskussion auf? Wie spiegeln sich diese Aspekte in der praktischen Umsetzung wider?
Diesbezüglich lassen sich folgende Ausgangshypothesen formulieren: Menschenrechtsbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der politischen Bildung, ihre Umsetzung findet jedoch längst nicht in dem Maße in Deutschland statt, wie es erforderlich wäre.
MRB hält besondere Chancen und Potentiale für die politische Bildung bereit. Gleichzeitig stellen die unklare konzeptionelle Verortung sowie fehlende theoretische Fundierung von Menschenrechtsbildung Hindernisse dar. Hinzu kommen Herausforderungen, mit denen sich sowohl die Theorie als auch einzelne Menschenrechtsbildner auseinandersetzen müssen, da der eigenen Positionierung innerhalb aktueller Kontroversen eine wichtige Funktion zukommt. Dies muss auch bei der praktischen Umsetzung von MRB berücksichtigt werden.
Zur Bearbeitung der Fragen und Hypothesen beginne ich mit einer theoretischen Auseinandersetzung mit dem Ansatz der Menschenrechtsbildung. Grundlegend soll geklärt werden, worum es sich bei MRB handelt, welche Ziele sie verfolgt und welche Zielgruppen sie anspricht. Es werden Versuche der konzeptionellen Verortung der Menschenrechtsbildung in der Landschaft pädagogischer Ansätze der politischen außerschulischen Bildungsarbeit vorgestellt, von denen ich Potentiale der MRB ableiten werde. Welchen Herausforderungen und Kontroversen sie sich gleichzeitig zu stellen hat, wird darauf folgend zusammenfassend dargelegt.
Im zweiten Teil der Arbeit wende ich mich der Frage nach der Notwendigkeit von Menschenrechtsbildung in Deutschland zu. Einerseits soll anhand von Studien erfasst werden, wie es um die Menschenrechtskultur in Deutschland bestellt ist. Auf der anderen Seite werde ich die internationalen Verpflichtungen zur Betreibung von MRB, welche die Bundesrepublik eingegangen ist, aufzeigen. Inwiefern diesen Gründen zur Menschenrechtsbildung in Deutschland Rechnung getragen wird, d.h. wie sich die Umsetzung von MRB in der politischen Bildungsarbeit in Deutschland gestaltet, wird in Kapitel drei untersucht. Als zentraler Akteur wird das
5
Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) vorgestellt, sowie das Projekt „Kompass“, dem ersten deutschsprachigen Handbuch für die MRB. Der Blick in die Praxis erfolgt anschließend anhand der Vorstellung eines Beispielseinem Fortbildungsseminar des DIMR zur Einführung in die MRB und des „Kompass“. Ich nahm an dem Seminar teil, um herauszufinden, ob sich die aktuellen Herausforderungen und Kontroversen der MRB in der Umsetzung widerspiegeln würden. Hierzu wandte ich die Methoden der teilnehmenden Beobachtung sowie der Fragebogenerhebung an. Zwar haben die Ergebnisse nur Beispielcharakter und können somit nur Tendenzen abbilden, dennoch dienen sie der Illustration der zuvor angestellten Überlegungen sowie der Inspiration für die Ableitung von Konsequenzen zur Konzeption von Seminaren zur MRB speziell mit Multiplikatoren. Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse in Bezug auf die Ausgangsfragen zusammengefasst sowie die Hypothesen zu prüfen sein.
Zur verwendeten Literatur ist zu sagen, dass einer fast unüberblickbaren Materialfülle in englischer Sprache im deutschsprachigen Raum eine eher übersichtliche wissenschaftliche Literaturlage gegenübersteht. Das Thema ist zwar aktuell, aber noch recht jung. Bei der Eingrenzung der Quellen habe ich in Hinblick auf die Forschungsfrage bewusst einen Schwerpunkt auf die deutschsprachigen Publikationen gelegt, vor allem der einschlägigen Autoren Karl-Peter Fritzsche, Heiner Bielefeld, Volker Lenhart, Claudia Lohrenscheit, Anja Mihr, Claudia Mahler und Nils Rosemann.
Für die Unterstützung bei der Literaturrecherche sowie der Ermöglichung der forschenden Teilnahme am „Kompass“-Seminar danke ich herzlich den Mitarbeitern des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin.
6
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ fordert seit fünfzig Jahren Individuen und Organe der Gesellschaft auf, die Menschenrechte durch Lehre und Bildung bekannt zu machen und zu fördern. Seit dem findet eine Vielzahl von Aktivitäten im Namen der MRB statt, an einer allgemein gültigen Definitionsgrundlage fehlt es jedoch, ebenso wie an einer gemeinsamen theoretischen Basis.
„Perhaps a definition is elusive because today such a variety and quantity of activity is taking place in
the name of human rights education” 8 .
Trotz dieser Unübersichtlichkeit sollen im Folgenden die wesentlichen Eckpunkte von MRB zusammengefasst werden.
Die UN-Dekade für Menschenrechtsbildung
„Die Vermittlung und Verbreitung der Menschenrechte durch Bildungsmaßnahmen ist fundamental für
die Etablierung einer Menschenrechtskultur“ 9
- so das Ergebnis der UN-Weltmenschenrechtskonferenz in Wien kurz nach der Verabschiedung des Weltaktionsplans für Menschenrechtsbildung 1993. Ein Jahr später rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994 die UN-Dekade für Menschenrechtsbildung (1995 - 2005) aus, um die Verbreitung von Menschenrechten voranzubringen. In ihrem Beschluss zur Dekade betont die Generalversammlung, dass es sich bei der Menschenrechtsbildung
„…um einen lebenslangen Prozess handelt, durch den Menschen […] lernen, die Würde anderer Menschen zu achten, und darüber aufgeklärt werden, mit welchen Mitteln und Methoden die Achtung
dieser Würde […] gewährleistet werden kann“ 10 .
Als Folgeaktivität ist seit Januar 2005 das „Weltaktionsprogramm für Menschenrechtsbildung“ (2005-2007) in Kraft.
Akteursspezifische Ziele und Prinzipien
Je nach Akteur unterscheidet sich, was unter Menschenrechtbildung verstanden wird. Die Formulierungen von Zielen und Prinzipien differieren unter den drei Hauptakteursgruppen
8 Flowers 2004, S. 105.
9 zitiert nach Mahler/ Mihr 2004, S. 11.
10 zitiert nach Bielefeldt 2005, S. 19.
7
Regierungseinrichtungen einschließlich internationalen Regierungsorganisationen und UN-Organinsationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), akademischen und Bildungseinrichtungen.
So legen Regierungsdefinitionen ihren Focus auf Ziele und Ergebnisse, vor allem auf solche, die die gesellschaftliche Ordnung oder den Staat selbst bewahren. Zwar konzentrieren sich auch NGOs auf die Ergebnisse von MRB, jedoch geht es ihnen um ihr Veränderungspotential, sie begreifen MRB als ein Werkzeug für den sozialen Wandel, z.B. um die Staatsgewalt zu begrenzen oder Menschen vor einer unbegrenzten Staatlichkeit zu beschützen. Im Gegensatz dazu tendieren Theoretiker eher dazu, die Aufmerksamkeit von den Ergebnissen der Menschenrechtsbildung zu den Werten, die sie transportieren, zu lenken, da sie die Menschenrechte mehr als einen ethischen Rahmen zur universellen Anwendung verstehen. 11
Menschenrechtskultur
Weitgehend Konsens sind die Achtung der Menschenwürde als Maßstab und das Ziel der Etablierung einer „Menschenrechtskultur“, von der dann gesprochen werden kann,
“…wenn die Mehrheit der Menschen in einem Land oder Region sich mit den entsprechenden universellen Regeln und Vorstellungen von Grundrechten identifizieren, danach handeln und diese aktiv
einfordern“ 12 .
Die Menschenrechte sollen die Würde des Menschen vor drohender Missachtung schützen und allen Menschen die gleichen Freiheitsrechte garantieren. Sie sind das Ergebnis eines zivilisatorischen Lernprozesses, und ihr besonderer Wert liegt in ihrer gleichzeitig moralischen wie auch juridischen Dimension - sie sind als kodifizierte Rechte in diversen Abkommen festgeschrieben und einklagbar gegenüber dem Staat, wie auch moralisch einforderbar zwischen den Bürgern, wobei hierzu die Meinungen auch auseinander gehen (siehe Kapitel 1.6.) 13 . Ebenso wie sich die Menschenrechte durch einen historischen Lernprozess manifestierten,
„…so bedarf es eines individuellen Lernprozesses bei einem jeden Bürger, um ein Wissen zu erlangen, welche Menschenrechte er/sie und alle anderen Menschen haben, und um ein Bewusstsein zu entwickeln,
was Menschenrechte auch für das eigene Urteilen und handeln bedeuten“ 14 .
11 vgl. Flowers 2004, S.106ff.
12 Mihr 2004, S. 221.
13 vgl. Fritzsche 2000, S. 67.
14 ebd.
8
Bewusstsein, Wissen, Handeln
Mit der Menschenwürde im Zentrum besteht das wichtigste Ziel von Menschenrechtsbildung darin, ein Bewusstsein zu erzeugen für den ethischen Sinn der menschenrechtlichen Freiheitsverbürgungen, da Achtung nicht gelehrt, geschweige denn verordnet, sondern nur durch einen Sensibilisierungsprozess gefördert und ab da kultiviert werden kann 15 .
Auf einer solchen Grundlage der Erkenntnis der Würde des Menschen stellt sich die zweite Aufgabe von Menschenrechtsbildung - nämlich aufzuzeigen, mit welchen Mitteln und Methoden die Achtung dieser Würde gewährleistet werden kann. Somit ist auch die Vermittlung von Sachkenntnissen über menschenrechtliche Normen, Vereinbarungen und Institutionen Aufgabe der Menschenrechtsbildung. Dieses Wissen soll anwendungsorientiert weitergegeben werden, so dass es zu praktischem Engagement ermutigt und dafür genutzt werden kann. Dabei ist Menschenrechtswissen kritisches Wissen. In der Verbindung zwischen der Einsicht, warum wir Menschenrechte brauchen, welche Konsequenzen eine unbegrenzte staatliche Macht und das Fehlen einer zivilgesellschaftlichen Gegenmacht hätte, welche Ursachen Menschenrechtsverletzungen haben, und wer die Menschenrechte verteidigt und den vielfältigen Handlungskompetenzen wird eine Brücke geschlagen vom Wissen zum Tun 16 .
Neue und erweiterte Fähigkeiten sowie Einstellungen, Ideen und Verhaltensweisen sollen den Einsatz für eine vollständige, anhaltende Menschenrechtskultur ermöglichen. Dann wirkt Menschenrechtsbildung auch als Katalysator für eine
Menschenrechtsbewegung, indem sie eine Schlüsselfunktion in Entscheidungsprozessen übernimmt auf allen gesellschaftlichen Ebenen, sowohl national als auch international, und ihr durch die Schaffung von Verständnis und der Mobilisierung einer breiten Öffentlichkeit Legitimation, Unterstützung und Ressourcen verschafft, so Andreopolous 17 .
Auftrag an alle Bildungssektoren
Der Auftrag zur Bildung über und für die Menschenrechte stellt sich nicht nur für den schulischen Bereich, sondern für alle Bildungssektoren, wobei das gesamte Feld der gesellschaftlichen und politischen Kultur gefordert ist. So richtete sich die Dekade der
15 vgl. Bielefeldt 2004, S. 26.
16 vgl. Fritzsche 2001, S. 20.
17 vgl. Andreopoulos 2004, S. 34.
9
Menschenrechtsbildung nicht nur an die Regierungen und die zuständigen Bildungsministerien, sondern auch explizit an nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft, also an private Bildungseinrichtungen, an Medienvertreter und NGOs, um die Menschenrechtsbildung voranzutreiben. Doch trotz dieser strukturellen Vorgaben und Bemühungen ist die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Menschenrechtsbildung groß - das Wissen über die Menschenrechte bei Schülern, Studenten und Bürgern ist nur bruchstückhaft und das Menschenrechtsbewusstsein nur rudimentär entwickelt 18 und nach wie vor ist die Menschenrechtsbildung in Schule und Hochschule nicht angemessen verankert 19 , wie in den nächsten Kapiteln verdeutlicht werden wird. 20
1.2. Ziele von Menschenrechtsbildung
Zusammenfassend lassen sich für alle Aktivitäten der Menschenrechtsbildung drei Hauptziele formulieren:
Erlangung von Wissen zu Menschenrechten, Schärfung der Wahrnehmung für und das Verständnis von Menschenrechtsthemen,
Reflexion über die Menschenrechte als ethisch-normative Grundlage für das eigene Handeln,
Erlangung von Handlungskompetenzen und Fertigkeiten, um im Sinne der Menschenrechte zu agieren und für sie einzutreten.
Das Handbuch zur Menschenrechtsbildung „Kompass“ leitet davon die Förderung von Kompetenzen in drei Bereichen als Aufgabe und Ziel von Menschenrechtsbildung ab 21 , Claudia Lohrenscheit spricht von einem „Dreiklang der Menschenrechtsbildung“ 22 (s. Abb.)
Lernen durch die Menschenrechte Lernen für die Menschenrechte Werte, Einstellungen, Verhalten Kompetenzen und Fähigkeiten
18 siehe Kapitel 2.
19 siehe Kapitel 3.
20 vgl. Fritsche 2000, S. 69.
21 vgl. Bundeszentrale für Politische Bildung/ Deutsches Institut für Menschenrechte/ Europarat 2005, S. 18f.
22 vgl. Lohrenscheit 2004, S. 281.
10
Arbeit zitieren:
Kirsten Freimann, 2006, Die Bedeutung der Menschenrechtsbildung als neuer Ansatz für die politische außerschulische Bildung in Deutschland - Notwendigkeit, Potentiale, Herausforderungen und Umsetzung am Beispiel einer Multiplikatorenfortbildung, München, GRIN Verlag GmbH
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