Inhaltsverzeichnis
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1 Einleitung 3
2 Begriffserklärungen 4
2.1 Eugenik 4
2.2 Ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie 4
3 Von der Eugenik bis zur Zwangssterilisation 5
3.1 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses 6
3.2 Anwendung 8
3.3 Zahlen des Gesetzes 9
4 Resümee 9
5 Literaturverzeichnis 11
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Einleitung
Diese Hausarbeit soll sich mit dem recht heiklen und immer noch größtenteils negativen Ansichten des Themas „Gesetz und Praxis der Zwangssterilisation im Nationalsozialismus befassen“. Zunächst müssen einmal Grundlagen für das Thema geschaffen werden. Es werden in dem Anfangsteil die verschiedenen Begriffe erklärt, die jeder schon einmal gehört hat, aber wahrscheinlich nicht genau weiß, für welche Handlung sie überhaupt stehen. Die ursprünglichen Bedeutungen müssen einem klar sein, denn diese wurden von der deutschen Vergangenheit her sehr belastet bzw. verändert. Der Hauptteil befasst sich mit der geschichtlichen Entwicklung der Eugenik bis hin zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Dieses Gesetz und seine Anwendung soll dann näher beleuchtet werden. Abschließend gibt es ein Resümee mit eigener Stellungnahme.
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2. Begriffserklärungen
In diesem Abschnitt sollen zunächst einmal zwei wichtige Begriffe kurz erläutert werden, da sie eine wichtige Rolle im Rahmen der Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus spielen.
2.1 Eugenik
Unter Eugenik versteht man die Anwendung der Genetik auf die Bevölkerung. Francis Galton (1822-1911), einem Vetter ersten Grades von Charles Darwin, prägte diese historische Bezeichnung 1883. Diese Wissenschaft sollte den Anteil der positiven Erbanlagen vergrößern. Entscheidend dafür war die Unterscheidung zwischen geeignetem und ungeeignetem Erbgut.
Galton versuchte bereits seit 1860 nachzuweisen, dass Intelligenz vererbbar sei. Seiner Meinung nach, waren die Erbanlagen wie eine Gauss´sche Kurve verteilt, mit Extremen an jedem Ende. [1]
2.2 Ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie
Der Begriff Euthanasie hat selbst weder eine negative Bedeutung, noch war er ursprünglich in dem Sinn gemeint war „unwertes Leben“ zu vernichten. Er kommt von dem griechischen Ausdruck „ευ θανατος“, mit dem ein „schöner Tod“ gemeint war. Ursprünglich stammt er aus der Philosophie. Demnach hatte der Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder Alter lebensunwert geworden war, das Recht auf den Freitod. Aufgrund der Tatsache, dass die christliche Auffassung das Töten auf Verlangen und den Selbstmord verbot, sollte es nun zur Pflicht des Arztes gehören, dem Kranken das Sterben durch schmerzlindernde Mittel zu erleichtern.
Genau an dieser Stelle wendete sich die Bedeutung des Begriffes Euthanasie, mit der man heute jede Form von Sterbehilfe für unheilbar kranke und sterbende Menschen meint.
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Arbeit zitieren:
Alexander Schlier, 2006, Zwangssterilisationen der NS, München, GRIN Verlag GmbH
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