Hausarbeit : II
Die aktuelle Personalsituation
im öffentlichen Sektor
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit 2
1.2 Aufbau und Struktur 2
2 Grundsätze und Vergleiche im öffentlichen Dienst 3
2.1 Grundsätze der Angestellten im öffentlichen Dienst 3
2.2 Grundsätze und Pflichten der Beamten 3
2.3 Vergleich zwischen Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten 7
3 Vergleich von Pensionen und Renten 10
4 Personalsituation im öffentlichen Sektor 11
4.1 Einführung in die aktuelle Personalsituation 11
4.2 Personalbestand und Entwicklungstendenzen 12
4.3 Pensionseintritte im öffentlichen Sektor 15
5 Aktuelle Übersicht nach Aufgabenbereichen 16
6 Zukunftsausblick im öffentlichen Sektor 18
7 Schlussbetrachtung 19
Quellenverzeichnis V
Hausarbeit
Die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Sektor
1 Einleitung
„Ich habe, da ich mich einerseits regelmäßig in den Niederlanden aufhalte, niederländische Ambtenare [Beamte!] unter meinen Bekannten sind, und ich andererseits als Angestellte im öffentlichen Dienst arbeite, eine Vergleichsmöglichkeit zu unserem Nachbarn. In den NL (Niederlanden) ist es üblich, keinen Unterschied zwischen Beamten 1 und Angestellten zu machen, Beamte zahlen in den Rentenfond ein, können, wenn Sie nicht mehr benötigt werden (wie zum Beispiel bei der Asylbehörde, die im Augenblick über wesentlich zuviel Personal verfügt) entlassen werden. Es ist möglich, in den Behörden auf Zeitarbeitnehmern zurückzugreifen. Und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zahlen, wie alle Niederländer in die Sozialversicherungen ein. Es sind rundherum normale Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten wie alle anderen auch. Hier erstart vieles in einem manchmal überzogenen Anspruchsdenken, das andererseits mit einer regelwütigen Selbstverwaltung der öffentlichen Verwaltung auf Konfrontation geht.“ 2
Dieses Beispiel ist eines von vielen und zeigt den Handlungsbedarf des öffentlichen Sektors im Bereich Personalmanagement. Infolge der tiefgreifenden Wachstums- und Beschäftigungskrise stehen die öffentlichen Haushalte unter starkem finanziellen Druck. Diesen versucht der öffentliche Sektor auf der Aufgabenseite zu minimieren. D. h., es werden nicht nur der Anstieg der sozialen Leistungen gebremst und der Umfang öffentlicher Investitionsausgaben eingeschränkt. Gerade im Bereich Personal werden im öffentlichen Sektor drastisch Stellen gekürzt. 3 Auch bestimmen eine Anzahl von möglichen Reform-Modellen die aktuelle Personalsituation, welche sich zum Ziel gesetzt haben, den öffentlichen Dienst zukünftig in eine verlässliche, unabhängige und leistungsstarke Organisation zu wandeln.
1 Um lange und umständliche Sätze zu vermeiden ist in jedem Fall auch immer die feminine Form gemeint, als: Beamtin, Mitarbeiterin, Arbeitnehmerin usw.
2 Vgl.
http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/beamtentum/gaestebuch.jhtml?rubrikenstyle=politik, 14.05.04
3 Vgl. http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/wochenberichte/docs/98-05-01.html, 13.05.04
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Hausarbeit
Die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Sektor
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
Die Beschäftigten des öffentliches Dienstes sind aufgrund ihrer Tätigkeit für die Allgemeinheit und aufgrund ihrer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ständig der Kontrolle und der Bewertung durch die Gesellschaft ausgesetzt. Folgt man einer weitverbreiteten Auffassung und überspitzt diese, dann lautete das Ergebnis der Einschätzung: “Im öffentlichen Dienst seien nur solche Menschen beschäftigt, die kein Pflichtbewusstsein und kein praktisches Verständnis haben, dafür aber unerhört hohe Kosten verursachen, welche keinesfalls gerechtfertigt wären.“ Keine andere Berufsgruppe ist einer vergleichbaren Kritik ausgesetzt, wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. 4 Zusätzlich werden immer wieder Stimmen laut, die eine generelle Abschaffung des Berufbeamtentums fordern.
„Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) haben sich zum Berufsbeamtentum bekannt. “Das Berufsbeamtentum ist ein deutsches Erfolgsmodell“, erklärte Schily. „Aber es muss sich ändern, es muss mit der Zeit gehen, damit es auch in Zukunft erfolgreich ist.“ 5 Schlüssig wird somit die Notwendigkeit für den öffentlichen Sektor, sich der aktuellen Situation anzupassen um auch zukünftig auf sich ständig verändernden Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können.
Gegenstand dieser Arbeit soll in diesem Zusammenhang sein, interne Vergleiche unter den einzelnen Beschäftigungsgruppen durchzuführen, die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Sektor wiederzuspiegeln und einen kurzen Zukunftsausblick aufzuzeigen.
1.2 Aufbau und Struktur der Arbeit
Nach einer kurzen Einführung beginnt die Arbeit im zweiten Kapitel mit der Erläuterung von Grundsätzen und internen Vergleichen im öffentlichen Dienst. Im dritten Kapitel wird dann speziell ein Vergleich zwischen Pension und Rente aufgezeigt. In Kapitel Vier wird die aktuelle Personalsituation ausführlich erläutert und im nächsten Kapitel wird eine Übersicht der Beschäftigtengruppen nach Aufgabenbereichen aufgezeigt und kommentiert. Im sechsten Kapitel wird abschließend ein kurzer Zukunftsausblick des öffentlichen Sektors vorgestellt.
4 Vgl. Wind/ Schimana/ Wallerius (1985), S. 6
5 Vgl. http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00a37325, 14.05.04
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Hausarbeit
Die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Sektor
2 Grundsätze und Vergleiche im öffentlichen Dienst
2.1 Grundsätze der Angestellten im öffentlichen Dienst
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.
Es ist ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ver.di (früher ÖTV) abgeschlossen haben und jährlich fortschreiben.
In den neuen Bundesländern gilt ein reduzierter BAT Ost.
2.2 Grundsätze und Pflichten der Beamten
Grundsätze
Die Grundsätze des Beamtentums sind im Grundgesetz (GG) in den Artikeln 33,34,36, 60 und 75 geregelt . Das Beamtenrecht ist eine zersplitterte Rechtsmaterie; der Bund und die Länder sind berechtigt, jeweils eigene Gesetze zu erlassen. Um einen einheitlichen Rahmen des Beamtenrechts sicherzustellen, hat der Bund nach Art. 75 Abs. 1 GG durch ein Rahmengesetz die Grundlagen des öffentlichen Dienstrechts geregelt. Darauf aufbauend haben der Bund das Bundesbeamtengesetzes (BBG) und die Länder ihre jeweiligen Landesbeamtengesetze erlassen.
Bundeseinheitlich geregelt sind das Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG) und das
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Daneben tritt eine Vielzahl - jeweils vom Bund und den Ländern erlassener Gesetze bzw. Verordnungen, wie die Arbeitszeitverordnung, Erholungsurlaubsverordnung, Erziehungsurlaubsverordnung, Nebentätigkeitsverordnung, Laufbahnverordnung, Disziplinarordnung und andere.
Pflichten
Die Ernennung des Beamten ist nur förmlich in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und Formvorschriften durch Verwaltungsakt möglich. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit muss ein Amtseid geleistet werden. Hierin werden die nachfolgenden Rechtspflichten gewissermaßen zu Gewissenspflichten beeidet: 6
♦Verpflichtung, für die Verfassungsordnung einzutreten
6 Vgl. Stern (1984), StaatsR I, §11 II 4 f.
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Hausarbeit
Die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Sektor Diese Verpflichtung fordert von den Beamten eine unparteiische, gerechte, gemeinwohlverwirklichende und für den Bürger glaubwürdige Amtsführung. Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Beamten verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt einzutreten. 7
♦ Gehorsamspflicht/Treuepflicht
Die allgemeine Treuepflicht besteht im Innenverhältnis zwischen dem Dienstherren und den Beamten. Sie ist Ausdruck dafür, dass der Dienstherr die Erfüllung der Pflichten von den Beamten grundsätzlich fordern kann. Die Gehorsams- bzw. Treuepflicht darf jedoch keine Rechtfertigung für die Eingriffe in die Grundrechte von Beamten durch den Dienstherren sein, wie z.B. im Dritten Reich, wo „die Treue bis zum Tode“ gefordert wurde. 8
♦ Parteipolitische Neutralität des Beamten
Genauer gesagt ist dies die Pflicht zur Mäßigung bei politischer Betätigung. „Diese Pflicht stellt eine konkrete Anforderung dar; sie dient dazu, die Glaubwürdigkeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wahren und damit das Vertrauen der Allgemeinheit in eine unvoreingenommene, gemeinwohlorientierte und die Grundsätze des Grundgesetzes anerkennende staatlich Verwaltung zu unterstützen“. 9
Das gilt nicht für politische Beamte wie z.B. den Bundeskanzler oder Mitglieder des Bundestages, die in dieser Hausarbeit jedoch vernachlässigt werden.
♦ Pflicht zur Amtsverschwiegenheit
„...(Beamte) dürfen bei klaren Weisungen nicht den Ausweg über die Öffentlichkeit suchen, wenn z.B. einzelne Angehörige des öffentlichen Dienstes der Auffassung sind, dass bei der Ausführung Unrecht verwirklicht werden würde. Neben derartige Interessen der Verwaltung selbst tritt das Interesse der Bürger am Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, insbesondere hinsichtlich ihrer persönlichen Daten, von denen
7 Vgl. BverwG, Urt. V. 1.2.1989 -1 D 2.86
8 Vgl. Grottian (1996), S. 30 f.
9 Vgl. Stamer (2000), S. 77 f.
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Arbeit zitieren:
Diplom-Betriebswirt André Henschel, Alexandra Dahl, 2004, Die aktuelle Personalsituation im öffentlichen Sektor , München, GRIN Verlag GmbH
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