Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
A. Einführung
B. Definition Informationspolitik 4
C. Rechtliche Grundlagen
C. 1. Informationspflichten gegenüber allen Beschäftigten C. 2. Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter C. 3. Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat
D. Instrumente der Informationspolitik D. 1. Direkte Instrumente D. 1. 1. Gespräche mit dem Vorgesetzten D. 1. 2. Betriebsversammlung D. 2. Indirekte Instrumente D. 2. 1. Mitarbeiterzeitschrift D. 2. 2. Intranet
E. Wirkungen der Informationspolitik
F. Grenzen der Informationspolitik F. 1. Kosten F. 2. Informationsbedarf
G. Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
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Abkürzungsverzeichnis:
a.a.O am angeführten Ort AN Arbeitnehmer BetrVG Betriebsverfassungsgesetz, in Arbeitsgesetze, 66., neu bearbeitete Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, Mün- chen, 2005 BR Betriebsrat KSchG Kündigungsschutzgesetz, in Arbeitsgesetze, 66., neu bearbeitete Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, Mün- chen 2005 MA Mitarbeiter o. g. oben genannt z. B. zum Beispiel
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A. Einführung
Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten von der Industriegesellschaft in eine Informations- und Wissensgesellschaft gewandelt, in welcher der Wert der Informationen stetig steigt.
Aufgrund dessen wird es auch für Krankenhäuser immer wichtiger die MA richtig und rechtzeitig über bestimmte Vorgänge und Sachverhalte zu informieren, da nur ein gut in- formierter MA seine Aufgaben für das Unternehmen zufrieden stellend erfüllen kann. Die MA wollen sich ihrer Organisation und ihrem sozialen Umfeld zugehörig fühlen und über das gesamte Unternehmen und nicht nur die eigene Tätigkeit Bescheid wissen, was nur durch Informationen bewerkstelligt werden kann. 1 Information und Kommunikation sind demzufolge in Krankenhäusern elementarer Be- standteil der Unternehmensführung geworden. Es stellt sich die Frage, auf welchen Wegen Informationen in sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern an die MA gelangen können, welche Auswirkungen Informationen auf die MA haben und welche Grenzen der Informa- tionspolitik in diesen Einrichtungen gesetzt sind.
Diese Arbeit behandelt aufgrund der Themenstellung nur die „Top-Down“ Informationen, also Informationen der Geschäftsleitung an die MA. Der Informationsfluss der MA an die Geschäftsleitung wird außer Acht gelassen.
Es werden die gesetzlichen Informationspflichten der Geschäftsführung näher beleuchtet, verschiedene Instrumente aufgezeigt und auf ihre Effektivität geprüft, die Wirkungen der Informationspolitik auf die Mitarbeiter werden behandelt und die Grenzen der Informati- onspolitik aufgezeigt.
1 vgl. Hans Winterstein, Mitarbeiterinformation: Informationsmaßnahmen und erlebte Transparenz in Orga-
nisationen, Rainer Hampp Verlag, München und Mehring, 1996, S. 2
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B. Definition Informationspolitik
„Als betriebliche Informationspolitik wird die generelle und grundsätzliche Bestimmung der Ziele, Funktionen, Strategien und Potentiale definiert, die das Informationsverhalten des Unternehmens und die Beziehungspflege zu den Mitarbeitern systematisch und lang- fristig regelt.“ 2 Die betriebliche Informationspolitik bestimmt somit die Grundsätze des Informationsver- haltens der Geschäftsleitung.
Zum Begriff Information selbst gibt es keine einheitliche und allgemeingültige Definition, da meist je nach Zielsetzung des einzelnen Autors eigene Definitionen gewählt werden und so eine Fülle von verschiedenen Deutungen vorliegt. Generell lässt sich jedoch sagen, dass eine Information zweckorientiertes Wissen darstellt, welches an einen Empfänger weiter- geleitet wird. 3
2 zitiert nach Hilb 1975, Jutta Rump, Mitarbeiterinformation, in: Handwörterbuch des Personalwesens, hrsg. von Prof em. Dr. Dres. H. c. Eduard Gaugler, Prof. Dr. Walther A. Oechsler, Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Weber, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2004, S. 1231 – 1240, hier S. 1232 3 vgl. Klaus Olfert, Personalwirtschaft, Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft, 11. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Friedrich Kiehl Verlag, Ludwigshafen (Rhein) 2005, S. 235
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C. Rechtliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat für das Informationsverhalten des Arbeitgebers individual- und kol- lektivrechtliche Regeln und Gesetze erlassen. Hier spielt vor allem das Betriebsverfas- sungsgesetz eine Rolle, in dem das Mindestmaß an Mitarbeiterinformation und informati- onspolitischen Maßnahmen festgelegt wird, an welches sich der Arbeitgeber zu halten hat.
C. 1. Informationspflichten gegenüber allen Beschäftigten
Die Geschäftsführung eines Unternehmens, mit mehr als 1000 Mitarbeitern, hat mindes- tens einmal in jedem Quartal die Arbeitnehmer, schriftlich über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu informieren. Sie muss sich vorher mit dem Wirt- schaftsausschuss und dem Betriebsrat abstimmen. 4 In Betrieben mit mehr als 20 AN kann diese Unterrichtung auch mündlich erfolgen. Auch hat die Geschäftsleitung die AN mindestens einmal im Jahr in einer Betriebsver- sammlung über das Personal- und Sozialwesen, die Gleichstellung von Frauen und Män- nern im Unternehmen, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs, die Integra- tion von ausländischen AN und über den betrieblichen Umweltschutz, zu unterrichten. Wenn allerdings Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden, ist der Arbeitge- ber von dieser Pflicht befreit. 5
C. 2. Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter
Die Informationspflichten im Rahmen des § 81 BetrVG legen fest, dass der Arbeitgeber den AN über seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich im Unternehmen, über mögli- che Unfall- und Gesundheitsgefahren bei seiner Tätigkeit und über Einrichtungen und Maßnahmen, die diese Gefahren abwenden können, zu informieren hat. Der AN muss auch über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich unterrichtet werden.
4 vgl. § 110 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974)
5 vgl. § 43 (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974)
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Markus Mayr, 2006, Informationspolitik gegenüber Mitarbeiter/innen: Instrumente, Wirkungen, Grenzen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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