Inhalt
Inhalt...................................................................................................................... 2
1) Einleitung 3
2) Begriffserläuterungen 5
3) Rüstungsexportpolitik der BRD. 8
3.1) Rechtliche Regelungen 10
3.2) Menschenrechte 15
4) Rolle der Türkei in der NATO und ihre Interessen 18
4.1) Rüstungsindustrie in der Türkei. 20
4.2) Menschenrechtsfrage 22
5) Fazit. 24
6) Literatur. 26
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1) Einleitung
Waffenproduktion und -export stellten schon immer einen politisch sehr umstrittenen Sachverhalt dar. Machtpolitische und wirtschaftliche Interessen treffen auf die Frage der Menschenrechte, die gerade in den westlichen Industrienationen gerne betont werden. Doch wie lassen sich überhaupt konstitutionell verankerte Menschenrechte mit der Produktion und dem Export von Rüstungsgütern vereinbaren? Zumal niemand ernsthaft leugnen kann, daß diese Produkte hergestellt werden, um Menschenrechte aufs schärfste zu verletzen. Besonders für die Bundesrepublik Deutschland ist es sehr schwer zu rechtfertigen, wie nach dem Dritten Reich, dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg die Republik sich in historisch gesehen kürzester Zeit wieder mit an die Spitze der Waffenexporteure weltweit setzen konnte. Sicherlich war es anzunehmen, daß nach der Besetzung Deutschland durch die Alliierten und der Teilung des Landes in zwei ideologisch konträre Staaten der Status einer entmilitarisierten Zone nicht angestrebt wurde. Versprechungen wie die von Alfred Krupp (Waffenlieferant während des Zweiten Weltkrieges), niemals wieder Waffen herzustellen, entpuppte sich als eine an die Situation nach dem Ende des Krieges angepasste Falschaussage. Doch nicht nur Industrielle, auch Teile der ehemaligen Linken vergaßen in windeseile ihre Aussagen und Versprechungen, sogar ihre politischen Grundsätze. Vom "Straßenkämpfer" gegen etablierte Machtstrukturen und Verdrängung bzw. Nichtaufarbeitung der Vergangenheit entwickelten sich Angehörige der ersten Nachkriegsgeneration selbst zur politischen Elite des Staates. Unter ihrer Herrschaft beteiligte sich die inzwischen territorial ausgedehnte Bundesrepublik zum ersten mal seit ihrem Bestehen aktiv an einem Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat.
In der folgenden Arbeit werde ich mich mit dem Problem der Rüstungsexporte der BRD an die Türkei auseinandersetzen. Dabei wird es in erster Linie nicht um die Auflistung und Erläuterung der einzelnen Lieferungen gehen. Vielmehr geht es um die strukturellen Bedingungen und unterschiedlichen Interessen, die den Rüstungsgeschäften zugrunde liegen. Die Türkei stellt nicht, wie viele andere Importländer deutscher Produkte, lediglich einen Handelspartner dar. Die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei sind zusätzlich auch auf anderen Wegen miteinander verknüpft.
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Ein Aspekt, wenn nicht sogar der wichtigste, ist die geopolitische Lage des türkischen Staates. Direkt angrenzend an die islamische Welt stellt er für den Westen (und die NATO) ein Bollwerk gegen diese dar. Besonders nach dem Ende der Sowjetunion und damit verbunden dem Ende des Kalten Krieges bieten sich extreme Formen islamischer Religiösität als neues Feindbild an, und rechtfertigen damit die Aufrüstung an der Grenze zu den moslemisch geprägten Staaten. Der Türkei hingegen kommen diese Interesse sehr entgegen, da sich ihr so die Möglichkeit ergibt, ihre eigene Macht mit Unterstützung des Westens weiter auszubreiten. Wirtschaftliche Interessen, wie die Beherrschung des Ölmarktes, spielen dabei eine große Rolle. Die Bundesrepublik hofft hingegen durch den Export von Rüstungsgütern, die Tür für den türkischen Import deutscher Zivilprodukte zu öffnen. Ein Konflikt, an dem die Durchsetzung der Interessen beider Staaten zuweilen zu scheitern drohen, ist die Frage der Menschenrechte. Im Falle Deutschland-Türkei betrifft dies hauptsächlich den türkischen Krieg gegen das kurdische Volk im eigenen Land. Doch auch in der Bundesrepublik ist dieser Konflikt durch die hier lebenden Türken und Kurden zu spüren. Schließlich unterstützt die Bundesrepublik durch Waffenexporte in die Türkei und Abschiebungen kurdischer Flüchtling und türkischer Oppositioneller die Politik der Vertreibung und Unterdrückung.
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2) Begriffserläuterungen
Bevor konkret in das Thema eingestiegen wird ist es notwendig, auf einige Begriffe weiter einzugehen und sie zu erläutern, die im weiteren Verlauf gewisse Zusammenhänge und Unterschiede deutlich machen sollen. Denn, auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht unverständlich erscheint, kann es sich z.B. bei der Lieferung einer Funkanlage sehr wohl um einen Rüstungsexport handeln. Feine Unterscheidungen sind in diesem Bereich deshalb wichtig, da nur mit ihrer Hilfe konkrete Exportrichtlinien und unter Umständen auch -verbote verhängt werden können.
Beim Rüstungsexport handelt es sich um den Export von Gegenständen, Dienstleistungen, Technologien, die von fremden Streitkräften zur Ausübung militärischer Gewalt genutzt werden können bzw. die zur Weiterverarbeitung in der im Ausland befindlichen Industrie zu Rüstungsgütern verwendet werden sollen. Im Folgenden wird allerdings dargestellt, wie es aber immer wieder gelingt, Nischen zu finden, um gesetzliche Rüstungsexportvorschriften zu umgehen. Deshalb kann eine Definition von Rüstungsexporten wie die oben genannte zwar einen Rahmen aufzeigen, aber schwerlich komplett sein.
Die Exporte werden z.T. durch staatliche Finanzierung unterstützt. Dabei handelt es sich um sogenannte Hermes-Bürgschaften. Diese werden gewöhnlich bei kommerziellen Rüstungsexporten vergeben. Bei Hermes handelt es sich um eine in Hamburg ansässige Kreditversicherungs-AG. Sollte das Zielland eines Exports zahlungsunfähig werden, so kommt der deutsche Staat mittels Hermes für den Schaden auf, der den Unternehmen oder Banken dadurch entstanden ist.
Zu den kommerziellen Exporten gehören der Transfer von Produkten (z.B. Waffensysteme, Munition, Zubehör, Ersatzteile, Betriebsstoffe) genauso wie der Transfer von Produktionsanlagen (z.B. Fabriken, Labors, Forschungs- und Entwicklungsanlagen) sowie der von Wissen und Personal (z.B. Lieferung von Lizenzen und Plänen, Facharbeitern und Ausbildungshilfen). Neben dem kommerziellen existieren noch weiter Formen des Exports, wie die Militärhilfe.
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In diesem Fall werden bestimmten Ländern Ausrüstungs- bzw. Ausstattungshilfen gewährleistet. Gängige Praxis ist dies auch zwischen Deutschland und der Türkei. In Form der NATO-Verteidigungshilfe und Rüstungssonderhilfe finden zusätzliche Lieferungen statt. Die Vergabe von Entwicklungs- und Wirtschaftshilfe (finanziell oder materiell) kann ebenfalls nach bündnis- oder außensicherheitspolitischen Kriterien geschehen. Außerdem besteht die Option, im Rahmen der Ausbildungshilfe Militärangehörigen im Ausland zu gestatten, an der Ausbildung der Bundeswehr teilzunehmen.
Bei allen Exportartikeln stellt sich die Frage, ab wann sie als Rüstungsgut zu handhaben sind, und somit unter den Einfluß des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) fallen, das zusammen mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in der BRD die Ausfuhrbestimmungen festlegt.
Schließlich können auch zivile Produkte für militärische Zwecke verwendbar sein. In diesem Zusammenhang spricht man von dual-use-Produkten. Darunter fallen z.B. Transporthubschrauber oder LKW, und in immer stärker zunehmendem Maße auch Produkte aus dem Computer- und Elektronikbereich. Auch der Blick auf den Abnehmer eines dual-use-Produktes gibt nicht ausreichend den entscheidenden Hinweis darauf, ob das Produkt als Rüstungsexport zu behandeln ist. Schließlich schließt die Lieferung an einen Handelspartner aus dem zivilen Sektor nicht aus, daß dieser das Produkt nicht an die Streitkräfte weiterleitet oder es selber zu einem Rüstungsprodukt umfunktionieren läßt. Umgangen werden können Exportbestimmungen ebenfalls durch die Vergabe von Lizenzen. Das bedeutet, daß die Produktion der Rüstungsgüter teilweise oder ganz im Empfängerland durchgeführt wird. Der "Exporteur" kann somit sein Geschäft legal abwickeln, ohne von Exportbeschränkungen betroffen zu sein. Für den "Importeur" bietet sich die Gelegenheit zum Aufbau einer eigenen Rüstungsindustrie, verbunden mit einer Ankurbelung der nationalen Wirtschaft. Außerdem entsteht für ihn - falls die entsprechenden Technologien mitgeliefert wurden - die Möglichkeit, unabhängig Ersatzteile zu produzieren. Ein weiterer Weg der Umgehung gesetzlicher Vorgaben ist die Koproduktion. "Zahlreiche Waffensysteme, die die Streitkräfte in den NATO-Ländern beschaffen, werden nicht national, sondern in internationaler Kooperation hergestellet. Diese Kooperation erfolgt vor allem aus technischen und finanziellen Erwägungen.
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Darüber hinaus ist aber ein Gemeinschaftsprojekt für Firmen aus Ländern mit restriktiven Exportregelungen von Interesse." 1 Denn so ist es möglich, diese zu umgehen, indem z.B. ein Waffensystem nicht direkt von Deutschland in die Türkei geliefert wird, sondern den Umweg über ein weiteres EU-Land macht. Denn dorthin ist es keinen strengen Exportbestimmungen unterlegen. Die Tatsachen, daß das Produkt von diesem EU-Land reexportiert wird, wird gerne übersehen.
1 Schweizerische Friedensstiftung, Arbeitspapiere der. Waffenhandel & Menschenrechte. Bern 1991. S. 20
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Arbeit zitieren:
Daniel Oppermann, 2000, Waffenexporte der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei, München, GRIN Verlag GmbH
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