Gliederung
1. Einführung. 3
2. Begriffsbestimmungen. 4
3. Demokratietheorie. 4
3.1 Grundprinzipien demokratischer Herrschaft. 4
3.2 Grundprinzipien islamischer Herrschaft. 5
4. Die Vereinbarkeit von Islam und demokratischer Herrschaft am Beispiel des Iran. 7
4.1 Die Menschenrechte. 7
4.2 Die Volkssouveränität. 9
4.3 Die Rechtsstaatlichkeit. S.10
4.4 Die Gewaltenteilung. S.11
4.5 Der Parlamentarismus. S.12
4.6 Die Rolle der Parteien und das Recht auf Opposition. S.13
4.7 Zwischenbetrachtung. S.14
5. Iran und Demokratie - ein Gegensatz? S.15
6. Abschließende Betrachtung. S.16
Anhang. S.17
Literaturverzeichnis. S.18
2
1. Einführung
Der Irak-Feldzug im Jahre 2002, unter der Federführung der Vereinigten Staaten von Amerika, hatte laut Präsident Bush das Ziel, Freiheit und Demokratie in den Nahen Osten zu bringen. Angesichts des religiös motivierten Widerstands gegen die ‚westlichen Besatzer’ - so nehmen viele Iraker die fremden Streitkräfte wahr - stellt sich die Frage, inwiefern sich demokratische Ideale wie Volkssouveränität, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in islamischen Regierungssystemen verankern lassen. Wollen und können sich gläubige Muslime überhaupt einer Ordnung weltlichen Ursprungs unterwerfen? Kann ein islamischer Staat und seine Gesellschaft auf westlichen Prinzipien wie Freiheit, Gleichheit, Volkssouveränität und Rechtsstaatlichkeit beruhen und gleichzeitig den Vorgaben des Korans gerecht werden? Kurzum: sind Demokratie und Islam grundsätzlich vereinbar? Im Irak wird sich dies wohl erst in näherer Zukunft zeigen, weswegen ich hier das Beispiel Iran als Arbeitsgrundlage verwenden werde. Der Iran ist eines der wenigen Länder, in denen die Schiiten die Bevölkerungsmehrheit stellen, und seit Ayatollah Chomeinis Revolution das einzige, in dem diese islamische Strömung zugleich Staatsreligion ist. Der Unterschied zwischen Sunniten und Schiiten kann im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden, weswegen in Bezug auf den Iran grundsätzlich von der schiitischen Ausprägung des Islam ausgegangen wird. Seit der islamischen Revolution im Jahre 1979, die das Ende der Monarchie unter dem von den USA gestützten Monarchen Resa Pahlewi bedeutete, wird der Iran zwar als eine ‚Islamische Republik’ bezeichnet - wie sich jedoch zeigen wird, entspricht die dortige politische Praxis keinem unserer westlichen Modelle. Deswegen erscheint mir eine systematische Kategorisierung einzelner Aspekte einer demokratischen Ordnung sinnvoll, um diese auf ihre Vereinbarkeit mit islamischen Staats- bzw. Gesellschaftssystemen zu prüfen.
In der wissenschaftlichen Literatur finden sich zur islamischen Demokratietheorie, auch im Hinblick auf den Iran, kontroverse Positionen. Autoren wie Milani und Klaff sehen totalitäre und autokratische Elemente im Iran als dominierend an. Antes und Schäbler erkennen zumindest eine theoretische Vereinbarkeit von Islam und Demokratie. Schließlich gibt es das Konzept der Theo-Demokratie, dass auf den indischen Geistlichen Maududi zurückgeht und eine Art Vizeregentschaft der Menschen unter einem absolut verbindlichem göttlichen Gesetz bezeichnet. Dieses Konzept wird auch von Davidson und Krämer diskutiert, was dessen Relevanz als vermittelnde Position verdeutlicht.
3
2. Begriffsbestimmungen
Da Begriffe aus dem arabischen Kulturkreis vielen Europäern unbekannt sein werden, möchte ich einige Begriffsbestimmungen vorwegnehmen. Um ein umfassendes Verständnis der Situation im Iran zu erlangen, sollte man die Eigenheiten des schiitischen Islam kennen: im Gegensatz zu den Sunniten, die ihre Auslegung des Korans von der sunna, also den Aussagen und Taten des Propheten Mohammed, ableiten 1 , gründet das Schiitentum, neben der Autorität des Korans, auf der eines Imams 2 . Dieser ist das höchste geistliche Oberhaupt und verfügt gleichzeitig über große politische Macht, wie über die Richtlinienkompetenz und weitreichende Einspruchsrechte. Der Imam muss unmittelbar aus der Familie des Propheten stammen und besitzt somit göttliche Inspiration, die seine weltliche Herrschaft rechtfertigt. Dennoch hat er keine totalitären Befugnisse und keinen absoluten Herrschaftsanspruch inne. Auch ein Ayatollah wie Chomeini gilt ‚nur’ als Stellvertreter des 12. Imams, der bereits im Kindesalter verschwand (‚entrückte’) und dessen Rückkehr erwartet wird. Somit kann sich auch er nicht auf übermenschliche Eigenschaften berufen. Schließlich bedarf der Begriff umma wohl weiterer Erklärung: viele Moslems fühlen sich mehr ihrer Glaubensgemeinschaft als ihrem Nationalstaat verbunden. Umma bezeichnet diese globale Gemeinschaft der Gläubigen, deren hoher Stellenwert der gemeinsamen Religion geschuldet ist.
3. Demokratietheorie
3.1 Grundprinzipien demokratischer Herrschaft
Um eine theoretische Vereinbarkeit von Demokratie und Islam feststellen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Vorraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen, um einem Staat das Etikett ‚Demokratie’ anzuheften. Aus der Etymologie des Wortes kann man bereits das wichtigste Prinzip ableiten: die Volkssouveränität, das heißt, dass das Volk (gr.: demos) herrscht (gr.: kratein). Dabei werden jedem Menschen - und nicht nur jedem Bürger - unveräußerliche Rechte zugebilligt. Der Minimalkonsens der Menschenrechte wurde von den Vereinten Nationen niedergeschrieben, ihre Würdigung gilt seitdem als Grundvoraussetzung für eine Demokratie. Unser Bild der Volksherrschaft basiert zu großen Teilen auf den Theorien von Thomas Hobbes, John Locke, Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau. Hobbes erkannte, dass der Mensch selbst zum Schöpfer seiner Welt wurde, indem
1 Vgl. Klaff S.21
2 Vgl. Antes S.58 f.
4
er sich vom Naturzustand befreite. Nicht Gott, sondern er selbst regelt die Modalitäten der Herrschaft. Locke baut seine Theorie auf diesen Annahmen auf: die Menschen sind frei und gleich geboren, weswegen auch nur sie selbst jegliche Herrschaft legitimieren können. Das Volk ist der Souverän, es ermächtigt Legislative und Exekutive lediglich und kann diese auch wieder absetzen 3 . Die Volksvertreter kontrollieren sich wiederum gegenseitig: dieses Prinzip der Gewaltenverschränkung (engl.: checks and balances) geht auf Montesquieu zurück, der erkannte, dass nicht die strikte Trennung der Gewalten, sondern erst deren Vermischung und gegenseitige Kontrolle gewaltenhemmend wirkt 4 . Nur so kann der Wille des Volkes durchgesetzt und Willkürherrschaft verhindert werden. Rousseau hat dafür den Begriff ‚volonté générale’ geprägt und meint damit den allgemeinen Willen, der von den Regierenden eins zu eins umgesetzt werden soll. Er geht so weit zu sagen, dass der allgemeine Wille mit dem Einzelwillen identisch sein muss: „Das gesellschaftliche Band erwächst aus dem gemeinsamen dieser unterschiedlichen Interessen. [...] Nur auf der Grundlage dieses gemeinsamen Interesses darf die Gesellschaft regiert werden.” 5 Aus den diffusen Einzelinteressen soll ein allgemeiner Wille hervorgehen, der allen Bürgern gerecht wird; aus dem Konflikt soll Konkordanz entstehen. Gesellschaftlicher Pluralismus ist zwar wünschenswert, um jedoch über einen handlungsfähigen Regierungsapparat zu verfügen, muss dieser gebändigt werden. Deswegen findet im Parlament und in den Parteien ein Willensbildungsprozess statt, aus dem der allgemeine Wille ersichtlich werden soll. Schließlich möchte ich noch auf ein letztes Merkmal von Demokratien verweisen, nämlich auf die Rechtsstaatlichkeit. So muss in einem demokratischen Rechtsstaat jegliches hoheitliche Handeln auf Gesetzen beruhen, also objektiv begründbar und anfechtbar sein. Die sogenannte ‚Rechtmäßigkeit der Verwaltung’ bedeutet, dass der Handlungsspielraum der Politik klar eingegrenzt ist und jede amtliche Verfügung von einer unabhängigen Instanz, wie etwa einem Gericht, überprüft oder revidiert werden kann.
Man kann also die wichtigsten Merkmale einer Demokratie wie folgt zusammenfassen: das Gewähren der Menschenrechte, die Souveränität des Volkes, die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenverschränkung, der Parlamentarismus und das Recht auf Opposition.
3.2 Grundprinzipien islamischer Herrschaft
Im Gegensatz zur westlichen demokratischen Vertragstheorie, die auf der Vernunft emanzipierter Menschen beruht, stammen islamische Staatstheorien aus einer vollkommen anderen
3 Vgl. Waschkuhn S.211 ff.
4 Vgl. ebd. S.214
5 Rousseau S.38
5
Arbeit zitieren:
Mathias Holzer, 2006, Die Vereinbarkeit von Demokratie und Islam am Beispiel des Iran, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Der Atomkonflikt mit dem Iran - Historische Hintergründe und aktuelle ...
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Hausarbeit (Hauptseminar), 39 Seiten
Geowissenschaften / Geographie - Phys. Geogr., Geomorphologie, Umweltforschung
Seminararbeit, 10 Seiten
Religionsunterricht: Ja oder Nein?
Theologie - Didaktik, Religionspädagogik
Hausarbeit (Hauptseminar), 12 Seiten
Der Islam und die Demokratie - ein Widerspruch ?
Theologie - Didaktik, Religionspädagogik
Hausarbeit (Hauptseminar), 25 Seiten
Regierungssysteme Afghanistans und des Irak
Eine vergleichende Untersuchun...
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Hausarbeit, 21 Seiten
Keine Interpretation, wenn ein Text vorhanden ist? Koran und Offenbaru...
Theologie - Systematische Theologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
Der wirtschaftshistorische Artikel "Coordination, Emforcement and...
BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Seminararbeit, 27 Seiten
Macht oder Ohnmacht: Die tatsächliche Stellung der religiösen Gelehrte...
Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Politische Kultur und Demokratisierung
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Hausarbeit, 41 Seiten
Handlungsorientierter Religionsunterricht
Theologie - Didaktik, Religionspädagogik
Hausarbeit, 28 Seiten
Die persönliche Redekunst der Hauptfigur des Romans "Herr Lehmann...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Seminararbeit, 20 Seiten
Die Theorie des demokratischen Friedens – mehr Schein als Sein?
Eine kritische Sicht auf den D...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 17 Seiten
Selbstmordattentäter im Nahost-Konflikt
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Seminararbeit, 27 Seiten
Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts / Gegenwart
Hausarbeit, 18 Seiten
Neuentwicklungen im Bereich des Diagnostikverfahrens Assessment Center
BWL - Personal und Organisation
Studienarbeit, 44 Seiten
Mathias Holzer hat den Text Die Vereinbarkeit von Demokratie und Islam am Beispiel des Iran veröffentlicht
Mathias Holzer hat einen neuen Text hochgeladen
El Debate Sobre La Seguridad Nacional En La Republica Islamica de Iran...
Luis Mesa Del Monte
Die menschenrechtliche Situation sunnitischer Kurden in der Islamische...
Probleme der Verwirklichung de...
Ramin S. Moschtaghi
The Flourishing of Islamic Reformism in Iran: Political Islamic Groups...
Seyed Mohammad Ali Taghavi
Die rechtliche Situation der Frauen in der Islamischen Republik Iran s...
Die Morgengabe und die Scheidu...
Nina-Firouzeh Nowkam
Islam and Democracy in Iran: Eshkevari and the Quest for Reform
Ziba Mir-Hosseini, Richard Tapper
Islam and Democracy in Iran: Eshkevari and the Quest for Reform
Ziba Mir-Hosseini, Richard Tapper, Hasan Yousefi Eshkevari
Encyclopaedia of Islam, Volume 4 - Volume IV (Iran-Kha): [Fasc. 61-78a...
B. Lewis, Ch Pellat, Emeri Vandonzel
0 Kommentare