1. Einleitung 3
2. Voraussetzung 4
3. Die Carta Caritatis 5
3.1. Die Carta Caritatis Prior 5
3.2. Die Carta Caritatis Posterior 6
4. Aufgaben des Generalkapitels 7
4.1. Das Generalkapitel als Gesetzgeber 8
4.2. Die Rechtssprechung 9
4.3. Die Administration 10
5. Probleme des Generalkapitels 11
6. Zusammenfassung 13
7. Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Im Jahre 1221 stellt der Zisterzienser Konrad von Eberbach sein im Bernhardskloster Clairvaux begonnenes Werk Exordium magnum fertig. Zur Carta caritatis machte er folgende Ausführungen.
Inter cetera sane, quae in Carta caritatis ob pacis caritatisque custodiam , disciplinae quoque et Sacri ordinis censuram conservandam mirabili providentia beati viri fratrumque ipsius digesta sunt, hoc praecipuum et omni acceptione dignum invenitur, ut cuncti abbates Cisterciensis ordinnis semel per annum apud Cistercium convenientes generale Capitulum celebrent et de totius vitae suae ordine ac indissolubili inter se pace custodienda diligentissime tractent, quaentus tenor vivendi seapius replicatus ac divinarum scriptuarum auctoritate corroboratus non facile tepere, sed per multa plurimorum annorum spacia possit vigere. 1
Das erwähnte generale Capitulum dient sowohl der Aufrechterhaltung der Disziplin bzw. der sacri ordinis censura, aber auch dem Erhalt ordensspezifischer Grundwerte wie der pax und der caritas, die Leitwerte aller Zisterzienser sind. So ist durch die Institution als solche ein Erhalt dieser Werte möglich.
Zu Begin soll geklärt werden, wie es zur Etablierung des Generalkapitels als ein institutionelles Organ der Zisterzienser gekommen ist. Als Quelle dient uns hierbei die Carta Caritatis prior und Carta Caritatis posterior als das Verfassungsdokument der Zisterzienser. Zweitens werden die verschieden Aufgabenbereiche des Generalkapitels näher beleuchtet. Drittens sollen die Probleme, die sich als Oberhaupt des Ordens ergaben mit in die Beobachtungen mit einfließen.
Die Untersuchungen sollen sich bis zum Ende des 12 Jahrhunderts erstrecken, da im 13. Jahrhundert das Generalkapitel grundlegende Änderungen erfuhr, auf die hier nicht weiter eingegangen werden kann.
1 Conradus Eberbacensis. Exordium magnum Cisterciense. Sive narratio de initio Cisterciensis ordinis. In:
Bruno Grießer (Hg.), Series scriptorum Sancti Ordinis Cisterciensis Band 2. Romae 1962. S.87.
3
2. Voraussetzung
Im Jahre 1098 zogen XX et unus monachi 2 aus Molesemen aus, um sich in der Einöde von
Citeaux niederzulassen. Dem Exordium parvum zu Folge, einem Gründungsbericht Citeaux frühester Zeit, waren die Mönche mit der Einhaltung der Regel unzufrieden und suchten nach einem Weg, diese in angemessener Weise zu verwirklichen. 3
Nach anfänglichen Schwierigkeiten wuchs die klösterliche Gemeinschaft jedoch recht rasch, was mit dem Eintritt Bernhard von Fontaine 1113 in Zusammenhang gebracht werden kann. 4 Citeaux begann die Idee seines „Mönchtums“ über die Mauern hinaus zu
verbreiten.
Zwischen 1113 und 1115 wurden während einer ersten Gründungsphase die vier Primarabteien La Ferte, Pontigny, Clairvaux und Morimond nach dem Vorbild von Citeaux gegründet und aus diesen gingen weitere Zisterzen hervor.
Die vielen Neugründungen erforderten eine rechtliche Regelung der einzelnen Klöster untereinander. 5 Auch wenn die bis dato gegründeten Tochterklöster in näherem Umfeld
lagen, musste man sich dem Problem der Ausdehnung annehmen. Weiterhin sollten der Reformgedanke und die Rückbesinnung auf die Benediktsregel nicht verloren gehen, da die Gründergeneration langsam aber sicher in ein betagtes Alter kam. Antworten auf all diese Probleme gibt die Carta Caritatis, das Verfassungsdokument der Zisterzienser.
2 Exordium Parvum. Brem, Hildegard. Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux ; antiquissimi textus Cistercienses ; lateinisch-deutsch. In: Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur, Band
1. S.64.
3 Ebd., S. 65 4 Exordium Parvum. Brem, Hildegard. Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux ; antiquissimi textus Cistercienses ; lateinisch-deutsch. In: Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur, Band
1. S. 92.(§ 12), wobei Bernhard hier nicht namentlich genannt wird.
5 Moßig, Christian. Verfassung des Zisterzienserordens und Organisation der Einzelklöster. In: Joerißen, Peter. Bilder und Texte der Ausstellung ; Die Zisterzienser - Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit ; eine Ausstellung des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Museumsamt, Brauweiler ; Aachen, Krönungssal des Rathauses 3. Juli - 28. September 1980. Bonn 1980. S. 115
4
3. Die Carta Caritatis
Das erwähnte Verfassungsdokument der Zisterzienser, die Carta caritatis, existiert in verschiedenen Redaktionen. Bis 1939 glaubte man, dass der bis dato bekannte Text der ursprüngliche sei und unter Abt Stephan Harding 1118/19 geschrieben wurde. 1939 tauchte jedoch eine weitere Fassung auf, die vermutlich älter ist. Von nun an differenzierte man in Carta Caritatis prior und Carta Caritatis posterior. 6
3.1. Die Carta Caritatis Prior
Zunächst wird im Prolog festgehalten, dass es sich bei vorliegendem Dokument um einen Vertrag (decretum) handelt. Primärer Inhalt dieses Dekrets war die Wahrung und Erhaltung des Friedens. Das Hauptziel also war die gegenseitigen Liebe (caritate) der Abteien untereinander. 7 In der Carta Caritatis prior werden die Beziehungen der einzelnen Töchterklöster zum Mutterkloster geregelt. Der Abt des Mutterklosters soll einmal jährlich seine Tochterklöster visitieren, dabei waren ihm in der Zurechtweisung und Änderung jedoch enge Grenzen gesteckt, da er nicht gegen den Willen des Hausabtes und der Klostergemeinschaft handeln durfte. 8
Diesem hierarchischen Prinzip der Visitation wurde ein genossenschaftliches zur Seite gestellt, das Generalkapitel. Jedes Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt sollten alle Äbte ins Neukloster kommen, wobei ein spezifisches Datum hier noch nicht genannt wurde. Dem Generalkapitel oblag es gemeinsam die Einhaltung der Regel zu wahren, gegebenenfalls Hilfe zu gewähren, falls ein Kloster in finanzielle Not geriet und Ordenssatzungen zu erweitern. 9 Auch Strafen durften durch das Generalkapitel verhängt werden, wenn andere Äbte eine Regelübertretung eruierten. Nur Krankheit oder die Profess eines Novizen konnten das Fernbleiben eines Abtes entschuldigen. Weiterhin sollte durch die jährlichen Zusammenkünfte in Citeaux der Abspaltung von Klöstern entgegengewirkt werden, da diese keine eigenen Kapitel abhalten durften. 10
6 Brem, Hildegard. Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux ; antiquissimi textus Cistercienses ; lateinisch-deutsch. In: Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur, Band 1. S.20 7 Carta caritatis. Brem, Hildegard. Einmütig in der Liebe. Die frühesten Quellentexte von Cîteaux ; antiquissimi textus Cistercienses ; lateinisch-deutsch. In: Quellen und Studien zur Zisterzienserliteratur. (Band 1) (§ III).
8 Ebd., S103 (§ IIII) 9 Ebd., S.105.
10 Ebd., S. 107.
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Quote paper:
Robert Buff, 2006, Das Generalkapitel der Zisterzienser im 12. Jahrhundert, Munich, GRIN Publishing GmbH
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