Inhaltsübersicht
1. Einleitung Seite 3
2. Wahlen in Rom Seite 4
2.1. Die Bedeutung der Konsulwahlen Seite 4
2.2. Ablauf einer Wahl Seite 4
2.2.1. Bestellung des Wahlleiters Seite 4
2.2.2. Aufstellung der Kandidaten Seite 5
2.2.3. Abstimmung in der Volksversammlung Seite 6
2.3. Wahlkampf und Wahlwerbung Seite 7
2.4. Die Bedeutung der Klientelen für den Wahlkampf Seite 9
2.5. Die Bedeutung der amici für den Wahlkampf Seite 10
2.6. Die Erscheinung des ambitus Seite 10
3. Resümee Seite 13
4. Quellen- und Literaturverzeichnis Seite 14
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1.Einleitung
Anliegen der vorliegenden Arbeit, und gleichsam das Interesse des Autors, ist es, aus den vielen zur Verfügung stehenden Darstellungen zu erfassen, wie eine Wahl in Rom ablief und was ein Kandidat tun musste um sein Ziel zu erreichen.
Dabei soll besonders auf das Phänomen des ambitus (Wahlbestechung) und das der Bindungen eingegangen werden. Diese beiden Erscheinungen hatten, wenn der Kandidat es verstand sie für seine Zwecke einzusetzen, einen immensen Einfluss auf einen für ihn positiven Wahlausgang. Es soll untersucht werden, ob man bei diesen beiden Phänomenen von Korruption sprechen kann oder ob sie doch „nur“ zum normalen politischen Umgang gehörten. Diese Arbeit geht insbesondere auf die Wahlen zum Konsul ein, da diese die wichtigsten in der ganzen Republik waren und in der Forschung am einschlägigsten behandelt werden.
Besonderen Bezug nimmt die vorliegende Arbeit auf das Commentariolum petitionis von Quintus Tullius Cicero, in dem er seinem Bruder Marcus Ratschläge für einen erfolgreichen Wahlkampf gibt. Dieses Werk bietet dem heutigen Leser noch immer einen Einblick, wie in der römischen Republik um die Gunst der Wähler geworben wurde. Mommsen zeichnete einen Grundriss der Römischen Zeit, der die historische Forschung entscheidend geprägt hat. Dabei ging er, unbewusst, entsprechend seiner Zeit, von einem preußischbürokratisch organisiertem Staatswesen aus. Die auf ihn folgende Forschung hat viele seiner Erklärungen und Beschreibungen aufgrund dieses Ansatzes kritisiert und revidiert. Neuere Forschungen legen Wert auf die Betonung der Fähigkeit des römischen Staates, bestimmte Normen den jeweiligen Gegebenheiten der Zeit flexibel anzupassen. Sehr hilfreich waren überdies die zahlreichen, recht aktuellen, Forschungen zu den römischen Wahlen. Ausgehend von einem kurzen Abriss über den Ablauf von Wahlen in Rom, schließt sich ein Teil an, indem beleuchtet werden soll, wie und mit welchen Mitteln Bewerber versuchten an ihr Amt zu gelangen.
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2. Wahlen in Rom
2.1. Die Bedeutung der Konsulwahlen
Das Konsulat war das höchste ordentliche römische Amt. Dessen Inhaber hatten die höchste militärische und politische Macht inne. Die gewesenen Amtsinhaber bildeten im Senat lebenslang die oberste Rangklasse. 1 Mit der Wahl zum Konsul wurde also nicht nur über die ein Jahr dauernde höchste Macht im Staat entschieden, sondern auch lebenslangen großen politischen Einfluss für die Familie sowie über außergewöhnliche Reputation und historisches Ansehen, wurden doch die einzelnen Jahre mit den Namen der Konsule benannt. 2
Das Verfahren zur Übertragung des Konsulats gliedert sich in folgende Abschnitte: Wahlleiterbestellung, Kandidatenaufstellung, Zustimmung der patres im Senat, Abstimmung in der Volksversammlung, Ernennung zum consul designatus durch den Wahlleiter, Akklamation durch die Curiatkomitien und die Einholung der Antrittsauspizien.
2.2. Ablauf der Wahlen
2.2.1. Bestellung des Wahlleiters
In Rom kam als Wahlleiter nicht nur einer der beiden Konsuln in Frage, sondern auch ein Diktator oder ein Interrex. 3 Hinsichtlich der Art und Weise der Wahlleitung und dem Einfluss des Wahlleiters ergeben sich somit unterschiedliche Möglichkeiten. 4 Eine wesentliche Beeinflussung eines Wahlausgangs durch den Leiter der Wahl ist aber auszuschließen. 5 Unter den beiden Konsuln wurde per Vergleichung oder Los entschieden, wer von ihnen als Leiter der Wahl eingesetzt wurde. 6
1 Vgl. RILLINGER, S.11.
2 Vgl. BLEICKEN, S.92.
3 Vgl. MOMMSEN, Band I, S.215.
4 Vgl. RILLINGER, S.14.
5 Vgl. ebd. S.170f.
6 Vgl. ebd. S.43.
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2.2.2. Aufstellung der Kandidaten
Für den Wähler mussten folgende Wahlvoraussetzungen gegeben sein: er musste darüber informiert werden, wann er zur Wahl zu erscheinen hatte, worüber er abstimmen sollte und ob die Götter mit dem Staatsakt einverstanden waren. 7
Desto größer die Republik wurde, desto länger brauchten auch die Wahlberechtigten um aus den Provinzen nach Rom zu gelangen. Zudem mussten in der frühen Republik die Wahlversammlungen nur dem Vorschlag des Wahlleiters zustimmen. Mit der Expansion des Staates und der damit verbundenen Veränderungen im Inneren aber fielen diese Voraussetzungen für einen relativ unkomplizierten Wahlakt in der Zeit der späten Republik weg. In der späten Republik mussten sich die Kandidaten persönlich beim Wahlleiter anmelden. 8 Dieser Vorgang wird in der Regel als professio bezeichnet. 9 Der Wahlleiter hatte das Recht Kandidaten aufgrund mangelnder Qualifikation abzulehnen. Voraussetzungen für einen positiven Entscheid auf Zulassung waren u.a. der Besitz des römischen Bürgerrechts sowie die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf das Mindestalter und den Abstand zwischen den Magistraturen. MOMMSEN zufolge kam sogar eine Ablehnung qualifizierter Bewerber in Frage. 10 Der Wahlleiter hatte aber auch das Recht Kandidaten, die sich nicht gemeldet hatten, aufzustellen. MOMMSEN versteht also unter der professio lediglich eine Absichtserklärung der Kandidaten und die Annahme durch den Wahlleiter.
Der Wahlleiter pflegte den Termin für die Wahl in einem schriftlichen Edikt anzukündigen. Ein sogenanntes trinum nundium wird vielfach belegt. 11
7 Vgl. RILLINGER, S.60f.
8 Vgl. MOMMSEN, Band I, S.502ff.
9 Vgl. MOMMSEN, Band I, S.471; ebenso tauchen aber auch die Begriffe nomina profiteri und
profiteri für diesen Vorgang auf, vgl. dazu RILLINGER, S.63.
10 MOMMSEN, Band I, S. 472.
11 Vgl. u.a. MOMMSEN, Band III, S.370ff.
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Arbeit zitieren:
2004, Wahlen in Rom, München, GRIN Verlag GmbH
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