Redaktionsschluss : 10. Oktober 2000
Copyright 2000 bei Armin Feldmann, Wittenberge
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Vorwort
Als ich 1955 meine Tätigkeit an der (damals namenlosen) Oberschule für Jungen und Mädchen Wittenberge aufnahm, gab es keine Möglichkeit, sich über die Entwicklung dieser Einrichtung von ihren Anfängen an zu informieren. Es bestand kein öffentliches Interesse daran und als Folge davon kaum ein individuelles Bedürfnis, galten doch Heimatgeschichte und Heimatgefühle damals vielen Funktionären als rückwärts orientiert und somit suspekt, wie an einem Beispiel in dieser Chronik deutlich belegt werden kann. Nach 25-jähriger Zugehörigkeit zum Kollegium dieser Schule konnte ich - mehr durch Zufall - feststellen, dass einige Archivmaterialien, insbesondere die Klassenbücher seit 1950/51, vorhanden waren. Bei ihrer Sichtung zeigte sich, dass dieses Material aussagekräftig genug war, um daraus eine Chronik der Schule zu erarbeiten, was ich 1981 begann. Der damit verbundene Arbeitsaufwand konnte zu jener Zeit noch nicht übersehen werden. Er erwies sich als unvergleichlich größer, als selbst bei pessimistischen Überlegungen anzunehmen gewesen wäre. Andererseits reizte es auch, immer wieder neue Quellen zu erschließen und in die entstehende Schulgeschichte einzubeziehen, um so zu einem möglichst umfassenden Bild von der Entwicklung dieser Institution zu kommen.
Zahlreiche ehemalige Abiturienten haben mir bereitwillig ihre Erinnerungen an ihre Schulzeit mitgeteilt. Wo sie im Text zitiert werden, ist das mit dem Jahr ihres Abiturs vermerkt; auf die Angabe von Namen wurde weitestgehend verzichtet, es war jedoch nicht durchgängig möglich. Angaben des Brandenburgischen Landeshauptarchivs sind in den Anmerkungen belegt; Angaben aus Protokollen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats von Wittenberge aus den Jahren seit der Schulgründung bis 1933, die im Stadtarchiv vorliegen, tragen das Datum. Alle nicht belegten Zitate stammen aus den an der Schule vorhandenen Archivalien, und zwar den Jahresberichten für die Jahre von 1895 bis 1915 und 1925 bis 1929, den Prüfungsunterlagen und einigen Personalangaben. Orthographie und Interpunktion in den Zitaten wurden unverändert beibehalten.
Die Vielfalt der wörtlichen Zitate verfolgt die Absicht, ein möglichst unverfälschtes Bild von der Schule zu vermitteln. Auf Wertungen des Verfassers wurde bis auf ganz wenige Fälle verzichtet. Wo es angebracht erschien, Erläuterungen oder Ergänzungen des Autors einzufügen, stehen diese in eckigen Klammern [...].
Als die Schule 1995 ihr hundertjähriges Bestehen feierte, konnte eine erste Fassung dieser Chronik in der Festschrift veröffentlicht werden. Nachdem ich meinen Dienst an der Schule nach 42 Jahren 1997 beendet habe, konnte ich mich der weiteren intensiven Arbeit an der Geschichte unserer Schule widmen und bin nun in der Lage diese umfassendere Chronik vorzulegen. Ihr Redaktionsschluss war im Herbst 2000.
Danken möchte ich für die Hilfe beim Zusammentragen der Faktengrundlage allen ehemaligen Lehrern und Schülern, sofern sie an diesem Sammeln beteiligt waren, dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam und der Leiterin des Archivs der Stadt Wittenberge, Frau Reintraud Pankow. Mein Dank gilt ebenfalls dem Anfang der achtziger Jahre amtierenden Direktor Karl-Heinz Schiemann, dem nachfolgenden Direktor Klaus Sowa und dem darauf folgenden Schulleiter des Marie-Curie-Gymnasiums Dr. Peter Paul, die mir den Zugang zu allen schulischen Materialien ermöglichten und mir jede erbetene Unterstützung gewährten. Ein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Fördervereins Marie-Curie-Gymnasium e. V., Peter Glassen, für sein außerordentliches Engagement für den Druck der Chronik. Nicht zuletzt danke ich meiner Frau für die Geduld und das Verständnis, das sie über viele Jahre für diese Arbeit aufgebracht hat.
Wittenberge, den 20. April 2000, dem hundertsten Jahrestag der Einweihung von Haus I des Marie-Curie-Gymnasiums an der Sandfurttrift.
Inhaltsverzeichnis
Seite
Zum Geleit 3
Vorwort........................................................................................................................... 4
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................ 5
1. Die Schulsituation in Wittenberge im ausgehenden 19. Jahrhundert. 6
2. Die Gründung der Privat-Realschule 123
3. Bis zur Schaffung des Reform-Realgymnasiums 1913. 154
4. Die ersten Reifeprüfungen während des Ersten Weltkriegs 545
5. Weimarer Republik und Aufbau der Oberrealschule 1919-1933. 623
6. Die Schule in Hitler-Deutschland und im Zweiten Weltkrieg 1933-1945. 90
7. Neubeginn im Herbst 1945 1078
8. Die Einheitsschule 1946-1950. 11920
9. Oberschule für Jungen und Mädchen 1950-1959 1289
10. Die EOS 1959-1982 und 1990-1992. 14950
11. Die zweijährige Abiturstufe 1982-1990 1634
12. Das Marie-Curie-Gymnasium seit 1992 170
R ückschau 1878
Anhang
Statistik 18990
Festprogramm zur Einweihung des Realschulgebäudes 193
Schulordnung von 1916 1934
Festprogramm anlässlich des 100. Todestages von Karl Marx. 202
Festprogramm zum 100. Jubiläum der Schulgründung. 2023
Festprogramm zur Namensgebung „Marie-Curie-Gymnasium“ 2045
Zeittafel 2046
Verzeichnis der Schulleiter. 215
Verzeichnis der Lehrerinnen und Lehrer 1895 bis 2000 2136
Verzeichnis der Lehrerinnen, Lehrer und technischen Mitarbeiter im
Schuljahr 2000/2001. 219
Verzeichnis der Abiturientinnen und Abiturienten bis 2000 220
Abiturientinnen der „Oberschule für Mädchen“ 1941-1945 und der
„Einheitsschule für Mädchen“ 1947-1949 241
F örderverein Marie-Curie-Gymnasium Wittenbergen e. V. 242
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1. Die Schulsituation in Wittenberge im ausgehenden 19. Jahrhundert
Wittenberge war in das 19. Jahrhundert als eine unentwickelte, wenig bedeutungsvolle Prignitz-Stadt eingetreten. Im ganzen Jahrhundert davor hatte sich ihre Bevölkerungszahl nur verdoppelt und mit dem Jahr 1800 erst 884 Einwohner erreicht. Damit war sie um ein Drittel kleiner als Wilsnack, erreichte nicht die Hälfte der Einwohnerzahl Lenzens und gar nur ein Drittel der Einwohnerschaft Perlebergs. 38 Ackerbürger gaben der Stadt ein ländliches Gepräge, was durch die 86 Handwerker in ihren Mauern nicht ausgeglichen werden konnte. Perleberg zählte dagegen im selben Jahr allein 112 Schuster!
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts trat in diesen Verhältnissen ein beachtlicher Wandel ein. Mit 5.312 Einwohnern im Jahre 1858 waren Lenzen und Wilsnack weit überholt, während Perleberg nur noch gut 1.000 mehr zählte. Bis zum Ende des Jahrhunderts verdreifachte sich die Einwohnerzahl Wittenberges fast noch einmal und erreichte 1895, in dem für unser Anliegen so wichtigen Jahr, die Zahl 14.561, was nunmehr beinahe die doppelte Einwohnerschaft gegenüber Perleberg (8.178) bedeutete. Wittenberge hatte sich zur weitaus größten Stadt des Kreises Westprignitz entwickelt.
Dieses Bevölkerungswachstum hatte sich zusammen mit dem Wirtschaftswachstum in der Stadt vollzogen. Mit der Herz’schen Ölmühle war 1823 der erste Schritt zur Industrialisierung gemacht worden. Elf Jahre nach seiner Gründung beschäftigte dieser Betrieb 50 Arbeitskräfte. Die eigentliche Entscheidung zugunsten Wittenberges aber fiel, als die Eisenbahn Berlin-Hamburg nicht über Perleberg, sondern über Wittenberge geführt wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Eisenbahnlinie hier Anschluss an den Wasserweg der Elbe habe. Da der Ölmühlenbesitzer Herz Großaktionär dieser Eisenbahngesellschaft war, hatte er sich für diese Streckenführung eingesetzt, und er förderte auch den Bau der Linie Magdeburg-Wittenberge. In der Folgezeit siedelten sich weitere Betriebe hier an: eine Shoddy-Fabrik (die Wollabfälle bzw. Alttextilien wieder zerfaserte, „zerriss“, um sie zu einem kleinen Anteil der Neuwolle zuzusetzen), die Naylor’sche Kunstwolle- und Tuchfabrik (480 Beschäftigte 1899), eine Eisenbahn-Hauptwerkstatt (später lange als Reichsbahnausbesserungswerk RAW und heute als Ausbesserungswerk der Deutschen Bahn AG bekannt), die seit ihrer Gründung 1876 bis zur Jahrhundertwende sechsmal erweitert wurde und 1899 als bis dahin größter Betrieb der Stadt 776 Arbeitskräfte zählte.
Insgesamt gab es im genannten Jahr in dieser Stadt 120 Industrie- bzw. Handwerksbetriebe, die entweder mehr als zehn Arbeitskräfte beschäftigten oder über Dampf- bzw. Motoren-Antriebskräfte verfügten, mit zusammen 2.283 Arbeitnehmern. Nach den Angaben der Berufs-und Gewerbezählung existierten am 14. Juni 1895 hier 551 selbständige Gewerbetreibende und 1.319 Haushaltungen mit Landwirtschaft. So war Wittenberge an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gut beteiligt. In welchem Maße entsprachen nun diesem ökonomischen Vorwärtsstreben die Schulverhältnisse in der Stadt?
Die Anfänge des Schulwesens reichen hier mindestens bis in das 16. Jahrhundert zurück und stehen sicherlich mit der Einführung der lutherischen Reformation in Zusammenhang. Für 1541 nennt Ludwig Lehmann 1) für Wittenberge eine Knabenschule, andere Quellen die
1) Lehmann, Ludwig, Aus der Vergangenheit der Stadt Wittenberge. In: Deutschlands Städtebau: Wittenberge. Herausgegeben vom Magistrat der Stadt Wittenberge. „DARI“ Deutscher Architektur und Industrieverlag. Berlin-Halensee 1922, S. 6. Da keine sonstigen Quellen bekannt sind, die Aussagen über das Schulwesen in Wittenberge enthalten, kann sich Ludwig Lehmann wohl nur auf „Die brandenburgischen Kirchenvisitations-Abschiede und -Register des XVI. und XVII. Jahrhunderts. Erster Band: Die Prignitz. Hrsg. Von Victor Herold. Berlin 1931“, berufen. Die erste von Kurfürst Joachim II. angeordnete Kirchenvisitation fand von 1540 bis 1545 statt, die (zur Inspektion Putlitz gehörende) Wittenberger Kirche wurde 1542 in Perleberg, also nicht in Wittenberge selbst, inspiziert. Explizit wird im Bericht darüber eine Schule in Wittenberge nicht erwähnt. Es gibt allerdings in diesem Jahr 1542 neben dem Pfarrer hier auch einen Küster mit eigenem Haus und Acker sowie bestimmten Geldeinnahmen aus jedem Haus neben den Einnahmen für die Verrichtung bestimmter kirchlicher
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Existenz eines Schulhauses vor 1686 (da es in diesem Jahr abbrannte), für 1706 auch eine Mädchenschule. Im Jahre 1819 kennt Heinz Muchow 2) für die hiesige Schule eine Rektor-, eine Kantor- und eine Küsterklasse, in denen jeweils Jungen und Mädchen gemeinsam unterrichtet wurden, seit 1821 von drei Lehrern, deren Zahl bis 1847 auf sechs angestiegen war und die nun sechs Klassen in sechs Räumen zweier Schulgebäude aus den Jahren 1769 bzw. 1834 unterrichteten. Es kann angenommen werden, dass zu diesem Zeitpunkt die Masse der Wittenberger Mädchen und Jungen die Schule besuchten, denn der „preußischen Schulstatistik zufolge hat die Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht im Vergleich der Jahre 1816 und 1846 große Fortschritte gemacht. Die durchschnittliche Schulbesuchsquote konnte auf 82 % gesteigert werden; ... Es liegt auf der Hand, daß statistische Schulbesuchsquoten noch sehr wenig über die Qualität einer Schulpolitik und schon gar nichts über den inneren Zustand der damaligen Volksschule aussagen“ 3) . 1859 war die Zahl der Lehrer weiter auf 15 gewachsen. Bis zur Mitte der 60er Jahre hatte sich das Schulwesen so entwickelt, dass es eine fünfstufige Oberschule mit acht Klassen (in einigen Jahrgängen also Parallelklassen), eine ebenfalls fünfstufige Mittelschule mit sechs Klassen und eine dreistufige Kleinschule mit vier Klassen gab. Unter der Mittelschule haben wir uns den Vorläufer der späteren Grund- oder Volksschulen für die Mehrzahl der Kinder vorzustellen; in Wittenberge hießen sie lange Zeit „Bürgerschulen“. Die Oberschule blieb den Kindern wohlhabenderer Eltern vorbehalten, während die Kinder der Eltern, die kaum in der Lage waren Schulgeld zu entrichten, die Kleinschule besuchen mussten, die auch „Armenschule“ genannt wurde. Zu Ostern des Jahres 1867 wurde der bisher für Jungen und Mädchen meist gemeinsam abgehaltene Unterricht nach Geschlechtern getrennt, so dass von dieser Zeit an zwei Schulsysteme, die Knaben- und die Mädchenschulen, unter gesonderter Leitung existierten. Für die Jungen bestanden von nun an als Nachfolger der bisherigen gemeinsamen Oberschule eine „Höhere Bürgerschule für Knaben“ bis 1872, auf die weiter unten eingegangen wird, und seit Mitte 1870 eine Knaben-Volksschule A und eine Knaben-Volksschule B, bis sie im Jahre 1884 zusammengelegt wurden. In der Knaben-Volksschule B gab es Klassenfrequenzen von 67 bzw. 94 Schülern! Nach 1884 existierte die aus beiden hervorgegangene „Knaben-Bürgerschule“, und im genannten Jahr war sie eine meist dreizügige, sechs aufsteigende Klassen umfassende Einrichtung. Da die gesetzliche Schulpflicht in Preußen bereits seit langem acht Jahre betrug, mussten die Kinder, sofern sie immer versetzt worden waren, drei Jahre lang die erste Klasse besuchen. (Nach der damaligen Zählung hieß „erste Klasse“ die letzte Klasse vor dem Verlassen der Schule, die Abgangsklasse.) Ganz ähnlich war die Situation bei den Mädchen. Aus der gemeinsamen Oberschule war 1867 eine vierklassige „Höhere Töchterschule“ hervorgegangen. Daneben gab es eine ebenfalls
Dienste. Aus diesen Angaben ist mit ziemlicher Sicherheit zu schlussfolgern, dass der Küster auch Schule hielt, und zwar für Jungen und (männliches) Gesinde, also die jüngeren Hilfskräfte auf den Bauernhöfen. Dieser Unterricht hat sich auf die Vermittlung des Katechismus, des Kirchengesangs, der Kirchenordnung und eventuell Lesen und etwas Rechnen beschränkt. Bei der vierten Inspektion im Jahre 1600 „hatt sich ein rahtt erbotten, das sie hinfuro wollen einen schuelmeister annehmen vndt demselben wollen vnterhalt schaffenn“, aber auch das ist kein endgültiger Beweis dafür, dass der „schuelmeister“ unmittelbar danach auch eingestellt wurde. Mit Sicherheit irrt sich Ludwig Lehmann, wenn er an der zitierten Stelle angibt, dass „in Wittenberge bereits im Jahre 1573 auf Anordnung der kurfürstlichen Regierung neben dem Küster ein Rektor angestellt werden“ musste. Der erste wirkliche Beweis für die Existenz einer Schule in dieser Stadt ist die Angabe, dass bei einem Stadtbrand 1686 neben anderen Gebäuden auch die Schule eingeäschert wurde (z.B. bei Lieselott Enders, Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil I Prignitz. Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar 1997). Nicht selten ist eine solche Negativ-Information („eingeäschert“) ein erster quellenmäßiger Beleg, wie das hier für die Wittenberger Schule der Fall ist. Man vergleiche auch die Ersterwähnung von Bad Wilsnack. 2) Muchow, Heinz, Das Schulwesen in Wittenberge im 19. Jahrhundert. Wittenberge 1993, S. 10 f. 3) Herrlitz, Hans-Georg, Wulf Hopf, Hartmut Titze, Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung. Athenäum Verlag GmbH, Königstein/Ts. 1981, S. 51.
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vierklassige Mittelschule und eine einklassige Klein- oder Armenschule 4) . Die Höhere Töchter- oder auch Höhere Mädchenschule wurde bis 1882 zu einer siebenklassigen, inzwischen wesentlich höhere Anforderungen erfüllenden Mittelschule weiterentwickelt, der zu Ostern 1895 ein weiteres, also achtes Schuljahr aufgesetzt wurde. Die bisherige Mittelschule wurde zur Volksschule A, die Kleinschule zur Volksschule B. Hier gab es Klassenfrequenzen von 62 bzw. 88 Schülerinnen! 1884 wurden auch bei den Mädchen die Volksschulen A und B vereinigt und von da an Mädchen-Bürgerschule genannt. Auch diese Schule war im wesentlichen dreizügig mit sechs aufsteigenden Klassen. Schließlich gab es seit 1857 auch noch eine für Jungen und Mädchen gemeinsame katholische Volksschule, die 1868 zu einer öffentlichen Volksschule umgestaltet und 1894 in städtische Verwaltung übernommen wurde.
Nach einem preußischen Gesetz von 1888 durfte an Volksschulen kein Schulgeld mehr erhoben werden, und da die Gemeinden, bei uns also die Stadt(gemeinde) Wittenberge, die Schulen aus ihren Einnahmen unterhalten mussten, haben finanzielle Fragen bei allen Entscheidungen über eine Weiterentwicklung der Schulverhältnisse eine wichtige Rolle gespielt. Wir werden dies am Beispiel unserer Schule sehen.
Das wirtschaftliche Wachstum, von dem oben berichtet wurde, hatte auch eine veränderte Sozialstruktur in Wittenberge bewirkt. Beamte bei der Eisenbahn- und Postverwaltung, mittlere Angestellte und technisches Personal der Industrie-, Handels- und anderen Betriebe, aber auch die Inhaber der zahlreichen Handwerksbetriebe hatten gegenüber dem Ackerbürgercharakter der Stadt am Anfang des 19. Jahrhunderts inzwischen ein der Zahl nach beachtliches Klein- und Mittelbürgertum entstehen lassen, dem die aufgezeigten Schulverhältnisse nicht genügten. Vor allem für seine Söhne sollten über den Mittelschulbesuch hinausgehende Bildungsmöglichkeiten geschaffen werden, und das eben in den Mauern der eigenen Stadt, mussten doch diese Jungen bisher, wenn sie auf eine Realschule oder ein Gymnasium geschickt wurden, bereits im Alter von etwa zehn Jahren pensionatsmäßig in fremden Städten untergebracht werden und waren damit der elterlichen Aufsicht und Erziehung entzogen, weshalb ein solcher Schulbesuch in der Regel unterblieb. Und nicht zuletzt sollte eine Schule geschaffen werden, deren Besuch zum „einjährigfreiwilligen Militärdienst“ berechtigte. [Die Einjährig-Freiwilligen waren im Deutschen Reich bis zum Ersten Weltkrieg Wehrdienstpflichtige, die auf Grund einer bestimmten Schulbildung (mittlere Reife) und bei Übernahme der Kosten für Bekleidung und Verpflegung durch ihre Eltern nur ein Jahr aktiv dienten, während die Wehrpflicht sonst, unterschiedlich nach den Waffengattungen, zwei bis drei Jahre umfasste.] Dass darüber hinaus durch das rasche Anwachsen wissenschaftlicher, insbesondere naturwissenschaftlicher Kenntnisse in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Bedarf an naturwissenschaftlicher Bildung erheblich zugenommen hatte, braucht nur der Vollständigkeit halber angemerkt zu werden. Die Bemühungen, die hierfür erforderlichen Veränderungen in den Schulverhältnissen Wittenberges vorzunehmen, reichen bis in die sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts zurück. Weiter oben ist bereits die höhere Bürgerschule für Knaben erwähnt worden, die anfangs fünf Klassenstufen umfasste, und zwar von der Octava über die Septima, Sexta und Quinta bis zur Quarta. Sie sollte um die noch ausstehenden drei Klassenstufen Tertia und Sekunda bis zur ersten Klasse, der Prima, ausgebaut werden. Das scheiterte jedoch an den „Allgemeinen Bestimmungen für preußische Schulen“ vom Oktober 1872, worauf die Wittenberger Schule bis 1893 zu einer siebenstufigen Mittelschule weiterentwickelt wurde. Aber bereits zwei Jahre später, im Zusammenhang mit der Gründung der Realschule, verlor sie die siebente Klassenstufe wieder und blieb dann bis zu ihrer Auflösung 1946 als sechsklassige, in der
4) In den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts hat es im Wittenberger Schulwesen so häufige strukturelle Veränderungen gegeben, dass sie nur schwierig zu erfassen sind. Das ist der Grund dafür, dass die hier gemachten, auf eigenen Untersuchungen beruhenden Angaben teilweise von denen Heinz Muchows abweichen.
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Regel die Lebensjahre von 10 bis 16 umfassende Schule bestehen. Über sie hieß es in den speziellen Bestimmungen zu den Mittelschulen in Preußen, dass sie „einerseits ihren Schülern eine höhere Bildung zu geben versuchten, als dies in der mehrklassigen Volksschule geschieht, andererseits aber auch die Bedürfnisse des gewerblichen Lebens und des sogenannten Mittelstandes in größerem Umfang berücksichtigen. ... Es entspricht den Anforderungen der Gegenwart nicht nur, die bestehenden Anstalten dieser Art weiter zu entwickeln, sondern auch die Neueinrichtung derselben seitens der Gemeinden tunlichst zu fördern“ 5) .
Beide Mittelschulen waren weiterhin schulgeldpflichtig. Ab 1. April 1889 wurde es, steigend von Klasse 1 bis 7, auf monatlich 1,00 bis 5,00 M herabgesetzt und im Jahr 1900 auf 36 M pro Jahr festgelegt. Für 10 Prozent der Schüler durften Freistellen eingerichtet werden, und im genannten Jahr gab es davon 19 bei 260 Schülern, die Marge war also nicht voll ausgeschöpft. In den drei unteren Klassen der Mädchenschule wurde das Schulgeld in gleicher Höhe erhoben, während es sich in den fünf oberen Klassen auf 48 M belief. Da es auch für die Mädchen keine weiterführende Schule in dieser Stadt gab, verweilten manche Schülerinnen noch ein neuntes und sogar ein zehntes Jahr in der letzten, also der 1. Klasse und konnten in Abteilungsunterricht einige weitere Kenntnisse erwerben. So versuchte ihre Schule, sich einer höheren Mädchenschule anzunähern (höhere Mädchenschule jetzt als über dem Niveau einer Mittelschule gemeint) und die Bildungsziele der höheren und der Mittelschule miteinander zu verbinden.
Aber, wie schon gesagt, waren damit nicht alle Bevölkerungskreise in Wittenberge zufrieden gestellt. Eine höhere Schule sollte geschaffen werden, wenigstens erst einmal für Jungen, und seit 1887 gab es ein vielfältiges Hin und Her darüber, wie diese Schule gestaltet sein sollte. In einer Lokalzeitung wurde mitgeteilt:
„Am Montag Abend (16.5.1887) hat im Hotel ‚du Nord‘ hierselbst [es befand sich in der Bahnstraße 48, sein Besitzer war Rudolph Heinrich; es ist die heutige Nr. 41 Ecke Rathausstraße] über die Frage, ob es sich ermöglichen lassen würde, am hiesigen Platze eine höhere Schule zu errichten, sowie über die zu diesem Zwecke zu ergreifenden Maßnahmen, eine Besprechung zwischen einer Anzahl Herren stattgefunden, bei welcher auch Herr Bürgermeister Jahn mit anderen Mitgliedern des Magistrats und des Stadtverordneten-Kollegiums, sowie die beiden Herren Rektoren anwesend waren. Es wurde beschlossen, in dieser Angelegenheit eine Eingabe an den hiesigen Magistrat zu richten“ 6) . Insbesondere eine Realschule kam in Frage, wie sie seit dem 18. Jahrhundert entstanden waren. Sie waren - sehen wir von den damals bestehenden Elementarschulen ab - neben die Gymnasien getreten, aber während „des gesamten 19. Jahrhunderts (war) es dem aufstrebenden Wirtschaftsbürgertum nicht gelungen, eine neben dem humanistischen Gymnasium gleichberechtigte, auf die Bedürfnisse der wachsenden Industrie zugeschnittene höhere Bildungsanstalt zu etablieren“ 7) . Um die Schaffung einer Vollanstalt, die also bis zur Hochschulreife führen würde, ging es in Wittenberge zu dieser Zeit nicht, sondern eben um eine Realschule, die in der pädagogischen Literatur unterschiedlich entweder als mittlere oder schon als höhere Lehranstalt bezeichnet wird und deren Bedeutung darin bestand, „daß mit ihr ein grundsätzlich neuer Schultyp geschaffen wurde, der mit der Betonung der Realien [besonders gegenüber den alten Sprachen Griechisch und Latein] und einem dementsprechenden Fächerkanon den neuen Erfordernissen des industriellen Zeitalters entsprach und mit seiner Orientierung auf die Produktion eine neue allgemein-humanistische,
5) Zitiert nach: Geschichte der Erziehung. 11. Auflage. Berlin 1973, S. 360 f.
6) Kreisblatt für die Westprignitz. 27. Jahrgang 1887, 18.05.1887. 7) Herrlitz et al., a.a.O., S. 63.
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alle Kräfte der Persönlichkeit entwickelnde Bildung verbinden wollte ..., (ohne deshalb) die Überwindung der Trennung von körperlicher und geistiger Arbeit (zu erstreben)“ 8) . Hatte sich ihre Anzahl 1889 in Preußen auf 58 belaufen, so gab es 1895 bereits 158, Ausdruck einer beachtlichen Nachfrage nach Bildungsmöglichkeiten, die über das Niveau der Volks-und auch der Mittelschule hinausgingen. Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, preußische Provinzialregierung für Brandenburg und städtische Schulkommission stritten darüber, ob in Wittenberge eine neue höhere Knabenschule geschaffen oder die vorhandene Knaben-Mittelschule ausgebaut werden sollte. Die im zitierten Zeitungsartikel von 1887 angekündigte Eingabe an den Magistrat ist offensichtlich erfolgt, allerdings ihrem Inhalt nach nicht bekannt (da die Magistratsbeschlüsse für die Jahre 1834 bis 1895 im Stadtarchiv nicht vorliegen). Die Protokolle der Stadtverordneten-Versammlungen informieren über eine Magistratsvorlage, die am 21. Juli 1887 beraten wurde (im weiteren abgekürzt StVV 21.07.1887), und teilen folgendes Ergebnis mit:
„4. Auf den Antrag der Herren Disponent Rothschild und Genossen, und auf die Vorlage des Magistrats, betreffend Errichtung einer höheren Schulanstalt - höhere Bürgerschule - hierorts, beschließt die Versammlung, dem Magistratsvorschlage in seinem ganzen Sinne zuzustimmen, namentlich werden ein Bedürfniß für die nachgesuchte Schulanstalt anerkannt, die städtischen Finanzen resp. Verhältnisse indeß für zu schwach erklärt, um die für die Unterhaltung einer solchen Schule erforderlichen Mittel aufbringen zu können.“
Der erste Versuch, eine solche Schule zu schaffen, war damit zunächst gescheitert, doch schon im Dezember stand diese Frage erneut auf der Tagesordnung, wurde allerdings vertagt und erst in der übernächsten Sitzung (02. Februar 1888) erörtert und zu dem Beschluss geführt: „2. Auf die wiederholte Vorlage, die Umwandlung der Knaben-Mittelschule in ein Progymnasium betreffend, beschließt ders. [diese Abkürzung ‚ders.‘ in den Sitzungsprotokollen bezeichnet die StVV!] einstimmig, diese Vorlage mit Rücksicht auf die zur Durchführung derselben fehlenden Mittel und das in Aussicht stehende Schulgesetz abzulehnen incl. der Anstellung eines Mittelschullehrers.“
Auch dieser zweite Ansatz war fehlgeschlagen. Im April 1888 nimmt die Versammlung von einer Verfügung der Königlichen Regierung vom 28. Februar, die Erweiterung der hiesigen Knaben-Mittelschule betreffend, Kenntnis (wiederum ohne dass diese mitgeteilt wird), am 28. Februar 1889 beschließt sie:
„4. Zustimmung zu dem Beschlusse der Schulkommission, behufs Anbahnung einer höheren Bürgerschule die Ertheilung des lateinischen Unterrichts in der Klasse III Knaben-Mittelschule fakultativ aufzunehmen“, und im Punkt
„6. Genehmigt Versammlung den Beschluß der Schulkommission, ... von Ostern d.J. ab die Ertheilung aufzunehmen.“
So gab es mehrere Jahre lang die Absicht diese Schulfrage durch eine Veränderung in der Struktur der Mittelschule für Jungen zu lösen, weil das geringere finanzielle Belastungen für die Stadt bedeutet hätte. Insgesamt war die Zeit um 1890 für die Gründung höherer Schulen ungünstig. In der öffentlichen Meinung überwog „die Vorstellung von einem drohenden Überangebot: dem akademischen Proletariat“ 9) . In dem wichtigen Jahr der preußischen Schulkonferenz von 1890 wandte sich Bismarck in seiner Funktion als Preußischer Ministerpräsident vier Tage vor seiner Entlassung (von der er noch nichts wusste) an den Kaiser: „Ein Hauptübel unseres höheren Schulwesens liegt in der Überzahl gelehrter Schulen und in der künstlichen Verleitung zum Besuch derselben, ... so daß wir gelehrte junge Männer
8) Alt, Robert, Erziehung und Gesellschaft. Pädagogische Schriften. Ausgewählt, eingeleitet und erläutert von Karl-Heinz Günther, Helmut König und Rudi Schulz. Berlin 1975, S. 389.
9) Führ, Christoph, Die preußischen Schulkonferenzen von 1890 und 1900. Ihre bildungspolitische Rolle und bildungsgeschichtliche Bewertung. In: Preußen in der Geschichte. Schriftenreihe, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft zur Preußischen Geschichte e.V. Band 1: Bildungspolitik in Preußen zur Zeit des Kaiserreichs. Klett-Cotta. Stuttgart 1980, S. 193.
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weit über den Bedarf ... züchten. Unsere höheren Schulen werden von zu vielen jungen Leuten besucht, welche weder durch Begabung, noch durch die Vergangenheit ihrer Eltern auf einen gelehrten Beruf hingewiesen werden. Die Folge ist die Überfüllung aller gelehrten Fächer und die Züchtung eines staatsgefährlichen Proletariats Gebildeter ... und so entstehen bei uns ... ähnliche Zustände, wie die, aus denen in Rußland der Nihilismus erwachsen ist. Um dem vorzubeugen, würde es sich in erster Linie empfehlen, die Zahl der gelehrten Schulen und deren Besuch zu beschränken ...“ 10) . Und Führ ergänzt: „Von einem Ausbau des höheren Schulwesens war schon lange keine Rede mehr. Im Gegenteil, die Unterrichtsverwaltung war bemüht, ein weiteres Anwachsen der Schülerzahlen hintanzuhalten“ 11) . Umso mehr ist die Tatsache zu schätzen, dass interessierte Bürger in Wittenberge sich nicht davon abbringen ließen, immer wieder die Forderung nach einer höheren Schule vorzutragen. Am 7. April 1892 schienen sie Erfolg zu haben, denn das Protokoll berichtet: „3. Der Antrag der StVO Herren Kort und Genossen auf Umwandlung der hiesigen Knaben-Mittelschule in eine höhere Bürgerschule wird verlesen und zur Diskussion gestellt. Nach längerer eingehender Debatte beschließt Versammlung, unter allseitiger Anerkennung eines Bedürfnisses zur Errichtung einer höheren Lehranstalt in hiesiger Stadt, den Magistrat zu ersuchen, geeignete Schritte zur Umwandlung der hiesigen Knaben-Mittelschule in eine höhere Bürgerschule zu thun, die gemachten Erhebungen [offenbar hinsichtlich zu erwartender Schülerzahlen] der Versammlung mitzutheilen und zweckentsprechende Vorschläge zur Beschlußfassung vorzulegen.“ Einen Monat später, am 5. Mai, schien dieser Weg entschieden: „7. Auf Vorschlag der Schulkommission und auf Antrag des Magistrats beschließt ders:, die hiesige Knaben-Mittelschule vom 1. April 1893 ab von einer 6stufigen in eine 7stufige Schule mit erweitertem Pensum zu verwandeln und bewilligt das durch die hierdurch nothwendig werdende Neuanstellung eines wissenschaftlichen [d.h. an einer Universität, also akademisch ausgebildeten] Lehrers erforderliche Gehalt von 1800 M jährlich.“ Dieser wissenschaftliche Lehrer sollte zum 1. Oktober 1892 eingestellt werden, um mit Beginn des folgenden Schuljahres, zu Ostern 1893, die beschlossene Erweiterung der Knaben-Mittelschule vornehmen zu können.
Doch noch konnte keine rechte Freude aufkommen, denn 1894 (in der Zwischenzeit war nichts Entscheidendes geschehen) schlug die Provinzialregierung vor vorläufig eine höhere Privat-Knabenschule mit städtischer Unterstützung zu gründen und etwa drei Jahre lang zu untersuchen, ob überhaupt das Bedürfnis für eine höhere Schule vorhanden sei. Würde sich das bestätigen, sollte diese Schule dann in städtische Verwaltung übernommen und voll ausgebaut werden. Durch ein von den interessierten Einwohnern geschaffenes Komitee, dem Hauptmann a.D. Kaempffe 12) , Dr. med. Weber, Fabrikbesitzer August F. W. Krause und Eisenbahn-Stationseinnehmer Kort angehörten, wurden die Vorbereitungen dazu geschaffen. Am 3. Oktober 1894 wandte sich dieses Komitee in der Lokalpresse an die Wittenberger Einwohner und die der Umgebung, um über das geplante schulische Vorhaben zu informieren und gleichzeitig weitere Interessenten zu gewinnen. Seine Mitteilung hatte folgenden Wortlaut: „Von einer großen Zahl hiesiger Bürger ist beschlossen worden, in unserer Stadt zu Ostern 1895 eine lateinlose Realschule zu errichten. Diese Schule soll eine sechsstufige werden, deren Schlußexamen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militairdienst und den Eintritt in die subalternen Karrieren [unteren Laufbahnen] gewährt. Derselben soll der lateinische Unterricht fakultativ angegliedert werden, so daß denjenigen Schülern, welche die
10) Balschun, Heinz, Vom schulpolitischen Kampf um die Monopolstellung des humanistischen Gymnasiums in Preußen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Diss.Phil. Halle a.S. 1964, S. 224 f. 11) Führ, Christoph, a.a.O., S. 194.
12) Kaempffe, Hugo, Hauptmann a.D., wohnte (1902) in der Schützenstr. 7, heute Rathausstr. 38. Er war Königlicher Lotterieeinnehmer (Lotterieeinnahme Bahnstr. 77) und Amtsvorsteher der beiden Ämter Cumlosen und Weisen. Im April 1893 war er (zusammen mit anderen) vom Regierungspräsidenten als unbesoldeter Stadtrat bestätigt worden. Für die Schaffung und spätere Entwicklung der Realschule hat er sich sehr engagiert.
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Absicht haben, späterhin höhere Lehranstalten zu besuchen, ohne Schwierigkeiten der Übertritt zu diesen möglich sein wird. Es werden zu Ostern 1895 zunächst die beiden Klassen Sexta und Quinta errichtet werden. Zum Eintritt in diese Klassen sind bis jetzt 60 Schüler angemeldet worden. Eltern, welche ihre Knaben noch nicht angemeldet haben, aber beabsichtigen, dieselben der Schule zuzuführen, bitten wir, solche bei einem der unterzeichneten Komiteemitglieder möglichst bald anzumelden.“ Einige weitere Anmeldungen sind darauf noch erfolgt, aber wesentlich stieg die Zahl gegenüber der in der Mitteilung bereits genannten nicht mehr an.
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2. Die Gründung der Privat-Realschule 1895
Noch im selben Monat erklärte sich die StVV bereit dem Projekt einer privaten höheren Knabenschule eine gewisse, allerdings zunächst recht begrenzte finanzielle Unterstützung zu gewähren. Wie sehr diese Frage der Mittelbereitstellung die Überlegungen beeinflusste, zeigt das Protokoll vom 25.10.1894: „Der Antrag des Komitee’s zur Gründung einer höheren Privat-Knabenschule hierselbst und Bewilligung einer Beihülfe zur Unterhaltung derselben wird zur Discussion gestellt. Nach längerer eingehender Debatte beschließt Versammlung mit 16 gegen 11 Stimmen, folgenden Magistrats-Vorschlag zu genehmigen: Im Falle der Auflösung der mit dem 1. April 1895 hier eingerichtet werden sollenden höheren Privat-Knabenschule soll dem derzeitigen [d.h. zum Zeitpunkt einer möglichen Wiederauflösung der Schule amtierenden] Leiter derselben auf ein und ein halb Jahre (1 ½) sein Gehalt bis zu 3000 M. aus städtischen Mitteln überwiesen werden, wenn zur Zeit der Auflösung der Schule derselben wenigstens noch 40 Schüler angehören und der Leiter bis dahin nicht anderweitig Stellung gefunden hat. Die Bedingung, daß die Wahl des Leiters der Begutachtung der städtischen Schulkommission unterliegt, sowie das Recht vierteljährlicher Kündigung für denselben wird angenommen, auch die Beschaffung der Subsellien [Schulbänke] für städtische Rechnung u. leihweise Überlassung derselben an die Privatschule acchehirt.“ Eine namentlich aufgeführte „Minorität erklärt sich mit der Errichtung und bezw. Unterstützung dieser Privatschule nur mit folgendem Zusatze einverstanden: Die Stadtverordneten-Vers. verwahrt sich aber dagegen, daß aus der Übernahme dieser Verpflichtung ein Präzedenzfall für fernere Bewilligungen zu Gunsten der zu gründenden Schule gemacht wird.“ Im November erkannte die Provinzialregierung das Bedürfnis zur Errichtung einer solchen Schule an, aber eben nur auf privater Grundlage. Und damit tauchten neue Schwierigkeiten auf: Verschiedene Interessenten für das Amt des Schulleiters zogen ihre Bewerbung wieder zurück, als sie erfuhren, auf welch unsicheren Füßen das ganze Schulunternehmen stand. Schließlich aber fand sich der wissenschaftliche Hilfslehrer [an einer Universität ausgebildeter Lehrer, der aber noch keine Planstelle innehatte] Dr. Hermann Warnecke von der Oberrealschule Halberstadt bereit, das Risiko auf sich zu nehmen. Er war am 3. August 1861 als Sohn eines Zimmermeisters in Ebstorf bei Uelzen geboren, besuchte von 1876 bis 1881 die Realschule des Gymnasiums Johanneum in Lüneburg, wo er die Maturitätsprüfung [= Abitur] ablegte. In Tübingen und Göttingen studierte er Germanistik, Anglistik und Romanistik sowie Geschichte und Geografie. Dann promovierte er zu einem Thema über das Mittelhochdeutsche. Um seine Sprachkenntnisse zu vervollständigen, ging er für ein Jahr an die Sorbonne nach Paris und nahm nach diesem Studium zunächst eine Lehrerstelle an einer Privatschule in England an. Danach bekam er in Deutschland eine Hilfslehrerstelle in Halberstadt. Er heiratete Elise Becker aus Wegeleben und 1893 wurde ihr älterer Sohn Hans geboren, der später bis 1908 die Wittenberger Realschule besuchte. Jetzt aber bewarb sich Dr. Warnecke zunächst um die Leitung der hier zu gründenden Schule. Über ihn und einen zweiten Bewerber holte das Komitee, auch als Kuratorium bezeichnet, „vertrauliche Auskünfte“ ein, und obwohl die Schule als private Einrichtung entstehen sollte, musste auch das Provinzial-Schulkollegium der preußischen Provinz Brandenburg (im weiteren: PSK) um seine Stellungnahme befragt werden. Sie lautete:
„Die amtlichen Ermittlungen über die beiden Herren lauten nicht ungünstig. ... Die Königliche Regierung hat sich für den Dr. Warnecke entschieden, den das Komitee an erster Stelle genannt hatte.“
Um sein Risiko so gering wie möglich zu halten stellte Dr. Warnecke noch bestimmte Forderungen an das Komitee, unter denen ihm die wichtigste war, dass seine Stellung als Leiter unkündbar sei, was er auch durchsetzen konnte. Schließlich wurde zwischen beiden Seiten der folgende Vertrag vereinbart:
1. Herr Dr. Warnecke übernimmt die Leitung der Privatschule mit allen Pflichten dieser
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Stellung.
2. Die Beschaffung der Schulräume, Subsellien und der Unterrichtsmittel übernimmt das Komitee.
3. Herr Dr. Warnecke ist in seiner Stellung als Lehrer - ausgenommen das Jahr Ostern 1895 bis dahin 1896 - unkündbar; er kann zur Aufgabe seiner Stellung nur in den Fällen gezwungen werden, die unter gleichen Umständen zur Entlassung oder Pensionierung eines festangestellten Lehrers einer höheren Anstalt führen. Hingegen wird Herrn Dr. Warnecke ein halbjähriges Kündigungsrecht zum 1. April und 1. Oktober zugestanden.
4. Es wird Herrn Dr. Warnecke eine Anwartschaft auf das Direktorat der Schule zugestanden, nachdem sie von dem Königlichen Provinzialschulkollegium als berechtigte Realschule anerkannt ist. Sollte Herr Dr. Warnecke nicht zum Direktor der Realschule gewählt werden, so wird ihm die erste Oberlehrerstelle zugesichert, mit der die Zulage von 900 M verbunden ist, ...
5. Solange die Schule von dem Königlichen Provinzialschulkollegium nicht als berechtigte Realschule anerkannt ist, steht Herrn Dr. Warnecke kein Anspruch auf Pension zu; es werden ihm jedoch die Dienstjahre an dieser Anstalt vor der Anerkennung für eine spätere Pensionierung voll anerkannt; ...
6. Dem Herrn Dr. Warnecke wird ein jährliches Gehalt von 3000,- M zugesichert. Die Bürgschaft für die richtige und pünktliche Auszahlung des Gehalts übernimmt das Schulkomitee. Die Zahlung findet zu vierteljährlichen Raten ... statt.
7. Sollte die Privat-Realschule wieder aufgelöst werden, so verpflichten sich die städtischen Behörden Herrn Dr. Warnecke, bis er eine andere Stelle gefunden hat, längstens aber ein und einhalb Jahr hindurch noch ein Gehalt von 3000,- M jährlich zu zahlen. ... Während dieser Zeit von 1 ½ Jahren ist Herr Dr. Warnecke nicht verpflichtet, irgend einen Dienst an einer anderen hiesigen Schule zu versehen.
8. ...“
Um den vorgesehenen Eröffnungstermin einhalten zu können, mussten die noch verbleibenden Vorbereitungen beschleunigt werden, was aus dem folgenden Brief zu ersehen ist: „Wittenberge, d. 5. Dezember 1894 An den wissenschaftlichen Hilfslehrer Herrn Dr. Warnecke Halberstadt
Auf Grund Ihrer Bewerbung vom 12/11.94 um die Leiterstelle der zu Ostern 1895 zu Wittenberge zu errichtenden Privat=Realschule, sollen Sie nach einstimmiger Wahl von dem zuständigen Komitee zum Leiter dieser Schule bei der Königlichen Regierung zu Potsdam in Vorschlag gebracht werden.
Es ergeht daher an Ew. Wohlgeboren das ergebenste Ersuchen, falls Sie geneigt sind, diese Wahl unter den Ihnen bekannten Bedingungen anzunehmen, uns unter Beifügung Ihrer zusagenden Antwort, als besonderes Schreiben, ein Gesuch an die Königliche Regierung zu Potsdam um Ertheilung der Concession für Sie zur Erhaltung der für Ostern 1895 zu Wittenberge zu errichtenden Privat=Realschule gefälligst einreichen zu wollen. Wir bitten Sie in Ihrem Interesse, ebenso dringendst wie ergebenst, die Übersendung der geforderten Schreiben zu beschleunigen. Dieselben sind durch die städtische Schuldeputation der Königlichen Regierung zu Potsdam, behufs Ihrer Bestätigung bzw. Ertheilung der Concession vorzulegen. Wenngleich der Herr Regierungsrath Trinius zu Potsdam die Beschleunigung der Angelegenheit versprochen hat, dürften doch mehrere Wochen bis zur endgiltigen Erledigung verstreichen, da es aber wünschenswerth ist, die Sache womöglich noch vor dem 1sten Januar 1895 zur Entscheidung zu bringen, werden Sie unsere Eile berechtigt finden.
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Bis zum Jahresende 1894 gelang das nicht mehr, aber am 24. Januar 1895 erteilte die Königlich-Preußische Provinzialregierung in Potsdam dem künftigen Schulleiter die „widerrufliche Erlaubnis zur Errichtung einer höheren Privat-Knabenschule“ und genehmigte Lehr- und Stundenplan.
Am 9. April wurden mit den Jungen, deren Eltern sie für die neue Schule angemeldet hatten, Aufnahmeprüfungen durchgeführt. In die Sexta (sie entspricht altersmäßig unserer heutigen 5. Klasse) traten 24, in die Quinta (entsprechend unserer 6. Klasse) traten 41 Schüler ein, zusammen wurden 65 Schüler aufgenommen. 59 von ihnen waren aus Wittenberge, 57 davon hatten bisher die Klassen III - V der Mittelschule besucht, einer die Volksschule. Das blieb in den folgenden Jahren so ähnlich. Tatsächlich war also die neue Schule ein echtes Konkurrenzunternehmen für die Mittelschule.
Am Mittwoch, dem 17. April 1895, fand in der Aula der Mittelschule in der Chausseestraße (Schulgebäude in der unteren Bahnstraße 99 links zwischen Scheunenstraße und Hafen) eine Feier zur Einweihung der ins Leben gerufenen neuen Schule statt. Der Königliche Kreisschulinspektor Pfarrer Drescher aus Uenze war anwesend, Hauptmann a. D. Kaempffe als Vorsitzender des Realschul-Kuratoriums führte die beiden Lehrer in ihre Ämter ein. Die i n E n t w i c k l u n g b e f i n d l i c h e P r i v a t - R e a l s c h u l e war Wirklichkeit, der Vorgänger des heutigen Marie-Curie-Gymnasiums war gegründet. Am 18. April 1895, einem Donnerstag, begann morgens um 7.00 Uhr der Unterricht. Zunächst wurde er im Haus des Fabrikbesitzers Krause in der Bürgerstraße 12 erteilt. Krause hatte dort zwei Räume im Obergeschoss zur Verfügung gestellt. Da dies nur ein Provisorium sein konnte, genehmigte die StVV am 31. Oktober „die Überlassung von 2 Klassenräumen im Schulhause in der Chausseestraße vorläufig auf ein Jahr an das Kuratorium der Privat-Realschule unter Festsetzung einer Miethe incl. Heizung und Reinigung von jährlich 300 M“, und am 20. November zogen Lehrer und Schüler in einen Teil dieses Gebäudes um, wo sie nun bis zum Einzug in ihr eigenes Haus blieben. Der Besuch der Schule war schulgeldpflichtig, wie das auch an den städtischen Mittelschulen der Fall war. An der Privat-Realschule betrug es 100 M pro Jahr, eine Befreiung davon war nicht möglich. Im ersten Jahr erteilten zwei Lehrer den Unterricht. Neben Dr. Warnecke war das noch Franz Fiedler. Er war am 27. April 1868 in Kienitz Kreis Lebus in Schlesien geboren, hatte acht Jahre eine vierklassige Elementarschule, danach die auf die Lehrerausbildung vorbereitende Präparandenanstalt und dann das Lehrerseminar besucht und stand, ebenso wie der Schulleiter, seit 1888 im Lehrerberuf. In seinem Bewerbungsschreiben an Kaempffe vom Dezember 1894 hatte er gebeten:
„Unter Bezugnahme auf die Ostern 1895 vakant werdende Vorschullehrerstelle, wage ich zu bitten: Ew. Hochwohlgeboren wollen mir hochgeneigt bezeichnetes Amt verleihen ...“ Als die Schule im dritten Jahr bestand, ließ er sich vom Kuratorium beurlauben und besuchte die Allgemeine Gewerbeschule in Hamburg, um die Qualifikation als Zeichenlehrer zu erlangen. Danach hat er bis 1924 die Zeichenlehrerstelle an dieser Schule innegehabt. Obwohl Dr. Warnecke und er Lehrer an einer Privatschule waren, wurden sie den Lehrern im Staatsbzw. städtischen Dienst in der Besteuerung gleichgestellt, wie einem weiteren Protokoll einer StVV zu entnehmen ist:
„6. Beschließt Versammlung, dem Antrage des Magistrats gemäß, die Lehrer an der Privat = Realschule hierselbst nur mit der Hälfte ihres Diensteinkommens - gleich den Mittelschullehrern - zur Kommunalsteuer heranzuziehen.“
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3. Bis zur Schaffung des Reform - Realgymnasiums 1913
Wittenberge besaß nunmehr eine Schule, nach deren Besuch - wenn sie denn voll bis zur Prima (der 10. Klassenstufe) ausgebaut sein würde - ihren Absolventen Möglichkeiten offen stehen würden, die es bisher in dieser Stadt nicht gegeben hatte. In seinen gedruckt vorgelegten Jahresberichten wies der Direktor immer wieder auf die nunmehr gebotenen Entwicklungsperspektiven der Schüler seiner Anstalt hin, hatte er doch, um die staatliche Anerkennung und die Übernahme durch die Stadt zu erreichen, den Nachweis zu führen, dass in Wittenberge ein Bedürfnis für den Erhalt der Schule bestand. In jedem Jahr machte er die Eltern der seine Schule bereits besuchenden, mehr noch aber wohl seiner potenziellen weiteren Schüler auf die Berechtigungen aufmerksam, die ihnen der erfolgreiche Abschluss der Realschule bieten würde. Nach seinen Angaben berechtigte das Abschlusszeugnis, das in sechs Schuljahren zu erreichen war:
1. Zu der Meldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.
2. Zur Meldung behufs Ausbildung als Zahlmeister bei der Armee.
3. Zum Studium der Landwirtschaft bei den Königlichen landwirtschaftlichen Hochschulen.
4. Zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste (Kunstakademie) zu Berlin.
5. Zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen.
6. Zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik zu Berlin.
7. Zum Civilsupernumerariat [Beamtenanwärterlaufbahn im nichtmilitärischen Bereich] im Königlichen Eisenbahndienst.
8. Zum Civilnumerariat bei den Königlichen Provinzialbehörden und Bezirksregierungen (Regierungs- und Kreissekretäre).
9. Zum Civilnumerariat (für den Bureaudienst) bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung.
10. Zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank.
11. Zum Eintritt in den gerichtlichen Subalterndienst.
12. Zum Eintritt in die Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule für Maschinentechniker.
13. Zu der Meldung zur Landmesserprüfung (wenn außerdem ein Jahr auf der Fachschule; vgl. Nr. 12).
14. Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden (wenn außerdem ein Jahr auf der Fachschule; vgl. Nr. 12).
15. Zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern (wenn außerdem zwei Jahre auf Fachschule; vgl. Nr. 12).
16. Zum Eintritt als Apothekenlehrling (Nachprüfung in Latein).
17. Zum Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehranstalt bei Potsdam (Nachprüfung in Latein).
18. Zum Eintritt in die Obersekunda einer Oberrealschule 13) .
Trotzdem waren Teile der Wittenberger Einwohnerschaft noch immer nicht zufrieden gestellt. Für die weitere Entwicklung ihrer Söhne sollte die Möglichkeit bestehen, nach dem Schulbesuch in der Heimatstadt auf ein Gymnasium oder wenigstens ein Realgymnasium überzugehen, um sich auf ein Universitäts- oder anderes Hochschulstudium vorzubereiten. Daher drängten sie auf die Einführung von Lateinunterricht, der ja von Anfang an auch als fakultativer Unterricht vorgesehen war, wie der Pressemitteilung des Schulkomitees von 1894 zu entnehmen war. Sie hatten mit ihrer Forderung auch sehr schnell Erfolg. In den folgenden drei Schuljahren wurde der Lateinunterricht schrittweise für Sexta bis Quarta fakultativ eingerichtet. Für die daran teilnehmenden Schüler erhöhte sich das Schulgeld dadurch um 40
13) Jahresbericht über das zweite Schuljahr 1896/97 der in Entwicklung begriffenen Privat-Realschule zu Wittenberge. Wittenberge 1897, S. 8.
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M. Latein war ausdrücklich nur für solche Schüler gedacht, die tatsächlich anschließend ein Gymnasium oder Realgymnasium besuchen wollten. Für sie ergaben sich Veränderungen im Französischunterricht. Die Stundentafel 14) umfasste übrigens 30 bis 38 Wochenstunden, der Unterricht wurde vor- und nachmittags erteilt.
Mit dem Schuljahr 1896/97 wurde als nächste Klassenstufe die eben bereits erwähnte Quarta eingerichtet. Im Februar hatte sich das Kuratorium mit der Bitte um Überlassung weiterer Schulbänke an den Magistrat gewandt, der baldige Vorschläge dafür zusagte. Sie wurden bereits sechs Tage danach im Magistrat beraten. Inzwischen hatte die Schulkommission getagt, ihren Vorschlägen wurde zugestimmt. Das Stadtbauamt wurde beauftragt Kostenanschläge zu erarbeiten, um sie möglichst bald der StVV zur Bewilligung der erforderlichen Mittel vorlegen zu können. Im April gab es ein „Gesuch des Dr. Warnecke um Beschaffung von Inventargegenständen für die Privat-Realschule“, das bewilligt wurde, womit der Magistrat erneut sein Interesse an dieser Schule bewies. Am 15. Juni ersuchte das Kuratorium den Magistrat um Übernahme der Schule auf den städtischen Etat, also um Umwandlung der Privat- in eine städtische Schule. Dieser Antrag wurde an das Schulkollegium zur Kenntnisnahme und Äußerung weitergeleitet. Doch das Kuratorium drängte weiter, indem es den Magistrat am 31. August „um Vollzug eines Gesuches an die Regierung um die Übernahme der Realschule auf den städtischen Etat“ bat, was aber wiederum zunächst an die Schulkommission (eben noch „Schulcollegium“ genannt) weitergeleitet wurde.
Der Ostern 1896 erfolgte weitere Schulaufbau, die Einrichtung der bereits genannten Quarta, machte auch die Einstellung neuer Lehrer erforderlich. Sie zu gewinnen war noch immer nicht einfach, denn mehrere Interessenten zogen auch diesmal ihre Bewerbung wieder zurück, als sie erfuhren, dass die Zukunft der Schule nach wie vor nicht klar war. Teilweise waren die Bemühungen um neue Lehrkräfte erst erfolgreich, als ihnen mitgeteilt wurde, dass in einer vom Magistrat unterschriebenen Ausschreibung für diese freien Lehrerstellen die Übernahme der Schule auf die Stadt in Aussicht gestellt wurde. In der StVV klang das am 8.10. so:
14) Dem Unterricht lag die folgende Stundentafel zugrunde:
Deutsch Französisch Englisch Geschichte Erdkunde Rechnen und Mathematik Naturbeschrei-2 (-) 2 2 2 2 2 12 (10) bung (etwa Biologie) Naturlehre - (5) - (2) --2 (-) 4 (7) 6 (14) (Physik und Chemie)
Schreiben Freihandzeichnen Linearzeichnen (fakultativ)
Turnen Singen Latein (fakultativ) +) Für Schüler mit schlechter Handschrift
(In Klammern die Veränderungen, die bis zum Schuljahr 1909/10 eingetreten waren.)
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„14. Nimmt ders. Kenntniß von dem Antrag des Kuratoriums der Privat-Realschule betreffend Ausschreibung der zu Ostern 1897 zu besetzenden Lehrerstellen, und beschließt, abweichend von der Magistratsvorlage den Magistrat zu ersuchen, diese Stellen unter Hinweis auf eine in Aussicht genommene Anstellung der neuen Lehrkräfte auszuschreiben. Die Verpflichtung zur Übernahme der Gehaltszahlung nach Maßgabe des Stadtv.Beschlusses vom 25. Oktober 1894 wird indeß nur auf die Dauer eines Jahres übernommen. Hierbei verwahrt sich ders. dagegen, aus der Übernahme dieser Verpflichtung einen Präzedenzfall für die Zukunft zu schaffen. Vor der Ausschreibung ersucht ders., den in den nächsten Tagen in Aussicht stehenden Bescheid des H. Beig. Runge nach seiner persönlichen Rücksprache mit dem H. Minister abzuwarten.“ Wahrscheinlich war das Gesuch an die Regierung eingereicht worden, auf alle Fälle hatte Beigeordneter Runge den zuständigen preußischen „Minister der geistlichen, medizinischen und Unterrichtsangelegenheiten“ - so die offizielle Amtsbezeichnung - selbst aufsuchen können. Doch noch immer fiel keine Entscheidung, wie das der Erörterung der StVV am 12. November 1896 zu entnehmen ist:
„9. Bezüglich des Antrags der Stadtverordneten Herren Fiebig und Genossen auf Übernahme der Privat-Realschule auf die Stadtgemeinde beschließt Versammlung nach längerer eingehender Debatte, zur näheren Prüfung dieses Antrags, insbesondere nach der finanziellen Seite hin, eine gemischte Kommission [aus Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern ‚gemischt‘] zu wählen ...“,
denn schließlich gab es noch Meinungen, dass Wittenberge eine höhere (Knaben-)Schule nicht benötige. Dr. Warnecke versuchte dieser Auffassung entgegenzutreten: „Die Ansicht, daß ein Teil der Kinder seiner Begabung oder der Stellung der Eltern nach gar nicht auf die Realschule gehört, ist nicht stichhaltig“, erklärte der Schulleiter im Jahresbericht 1896/97, und er fuhr fort: „Der Lehrplan der Schule stellt seine Lehraufgaben in keinem größeren Umfange, daß ihnen nicht auch mäßig begabte Kinder gerecht werden könnten. ... In unserer sozial so sehr bewegten Zeit kann es doch nur mit Freude begrüßt werden, wenn durch Gründung einer höheren Schule in einer Stadt wie Wittenberge mit einer Bevölkerung, die zum größten Teil dem Handwerkerstand, dem kleinen oder mittleren Beamtenstand angehört oder als Handwerker in staatlichen Betrieben [wozu wir heute Facharbeiter sagen würden] beschäftigt ist, den Eltern die Möglichkeit gegeben wird, ihren Kindern eine Ausbildung zu geben, die ihnen den Schmerz erspart, daß nur ein geringeres Einkommen ihrem Kind das Emporkommen versperrt.“ Die Schule strebe nach dem Ziel, ihre Schüler so zu bilden und zu erziehen, dass es ihnen „ein gewisses Selbstbewußtsein verleiht, später als tüchtiges Mitglied dem Mittelstand anzugehören, der das feste Fundament unseres Staatswesens bildet.“ So gingen die Bemühungen um die Umwandlung der Schule in eine städtische Lehranstalt weiter. Am 7. Januar 1897 machte die StVV einen wichtigen Schritt in diese Richtung: „4. Auf den Bericht der mit Prüfung der Vorlage, betreffend Übernahme der Privat-Realschule auf die Stadtgemeinde, beauftragten Kommission beschließt Versammlung, dem Antrage dieser Kommission gemäß,
a) die Knaben-Mittelschule mit der Maßgabe bestehen zu lassen, daß bei derselben vom 1. April 1897 ab die gleichen Schulgeldsätze zur Einführung gelangen, als bei der Mädchen-Mittelschule,
b) die jetzige Privat-Realschule als eine in der Entwicklung begriffene Realschule von Ostern 1897 ab unter der Bedingung in städtische Verwaltung zu übernehmen, daß den städtischen Behörden das Recht zusteht, diese Schule, solange ihre Anerkennung durch die Staatsbehörde als berechtigte Realschule nicht erfolgt ist, wieder aufzuheben. Der Antrag auf Anerkennung darf nur mit Zustimmung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung und nicht früher als zum 1. April 1899 gestellt werden.“ Dieser Klausel einer möglichen Wiederauflösung stimmte die preußische Regierung nicht zu. Obendrein wollte sie die Übernahme erst erwägen, wenn die Stadt alle Volksschulbedürfnisse
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ausreichend befriedigt haben würde, und dabei verlangte sie von den „städtischen Kollegien“ [StVV und Magistrat] u.a.:
1. Die Anstellung von zwei besonderen Volksschulrektoren für die Knaben- bzw. Mädchenvolksschule. [Die Rektoren der Knaben- bzw. Mädchen-Mittelschule hatten bisher das Rektorat der jeweiligen Volksschule mit ausgeübt.] 2. Den Bau einer Turnhalle [noch gab es in Wittenberge keine] und die Durchführung regelmäßigen Turnunterrichts auch im Winterhalbjahr für die Jungen und Mädchen der Volks- und Mittelschulen.
Das wiederum akzeptierte die Stadt nicht, sondern sie beschloß, die Realschule wie bisher, also privat, weiterzuführen, womit sie allerdings bei Dr. Warnecke nicht auf Zustimmung stieß, da er an einer nicht privaten Schule sowohl ein höheres Gehalt bezogen als auch Pensionsansprüche erworben hätte. Er hatte bereits 1896 beim Kuratorium eine Gehaltszulage und Wohnungsgeld beantragt und angekündigt, Wittenberge zu verlassen, falls ihm das nicht zugestanden werden sollte. Zur Gewährung eines Wohnungsgeldes konnte man sich nicht entschließen, aber eine Gehaltszulage von 480 M im Jahr wurde dem Schulleiter bewilligt. Der Magistrat versprach auf ein Gesuch Dr. Warneckes am 8.2.1897 auch, eine Bekanntmachung in der örtlichen Presse wegen der Schüleranmeldung zur Realschule veröffentlichen zu lassen, obwohl das für eine Privatschule nicht in seinen Aufgabenbereich gehört hätte. Inzwischen hatte zu Ostern 1897 das neue Schuljahr begonnen, die Schule hatte bereits eine Tertia. Bürgermeister Nedwig hatte als Nachfolger von Bürgermeister Jahn sein Amt angetreten. Am 24. Mai leitete er erstmals eine Magistratssitzung. Und sofort wurde er von den Eltern der Realschüler wegen Übernahme der Schule bedrängt. Auch die Lehrer der Schule warteten dringend auf Entscheidungen. Am 8. März hatte der Magistrat ein „Gesuch des Dr. Warnecke hierselbst um Mittheilung, daß er zum Leiter der Realschule ernannt wird“, auf seiner Tagesordnung, entschied aber nicht darüber, sondern ließ es nach acht Tagen wieder vorlegen, um es dann ohne Kommentar dem Kuratorium der Realschule zu überweisen. Im Mai erging es zwei Lehrern nicht anders. Am 24. wurde ein „Gesuch der wissenschaftlichen Lehrer Eckermann und Marquardt um Zustellung eines Vertrages über Verpflichtung des Unterrichts an der Privat-Realschule“ von der Tagesordnung abgesetzt, und eine Woche später wurde ihr „Gesuch ... um Zustellung eines rechtsgiltigen Exemplars des abgeschlossenen Vertrags“ ebenfalls nur an das Kuratorium übergeben. Sie erhielten schließlich in den nächsten beiden Monaten die Zusicherung, dass die Stadt in die zwischen ihnen und dem Kuratorium bestehenden Verträge eintreten würde, was der Magistrat zwei Tage darauf bestätigte. Nachdem dieses Kuratorium ebenfalls ein entsprechendes Gesuch an den Magistrat gerichtet hatte, „zu den bereits abgeschlossenen Verträgen mit den Lehrern Eckermann und Marquardt folgenden Zusatz zu machen: ‚Für die Erfüllung dieses Vertrages, der Magistrat.‘ Es wird (vom Magistrat) beschlossen, folgenden Zusatz unter die Verträge zu setzen: ‚Für die Erfüllung dieses Vertrages innerhalb der Grenzen des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 8 Octbr 1896‘,“ wurde der Bürgermeister am 10. September 1897 vom Magistrat beauftragt, beim PSK vorstellig zu werden, und spätestens jetzt erfuhr er, dass die Übernahme mit dem Schuljahr 1898/99 erfolgen müsse, wenn Ostern 1900 die erste Abschlussprüfung abgehalten werden solle, wie sich das nach der zeitlichen Entwicklung der Schule anbot. Die Regierung müsse die Möglichkeit haben, in dem Schuljahr vor der ersten Abschlussprüfung die entsprechenden Überprüfungen der Schule vorzunehmen. Gleichzeitig aber wiederholte sie ihre Bedingungen für die Übernahme, dass nämlich erst die Forderungen für die weitere Entwicklung der Volksschulen erfüllt werden müssten, eine Haltung der preußischen Regierung, die die früher oft zu hörende Auffassung, die allgemeine Volksbildung sei gegenüber der höheren vernachlässigt worden, in keiner Weise unterstützt. Bereits am 26. August hatte die StVV auf Vorschlag des Magistrats beschlossen, „Genehmigung dahin zu erteilen, daß die Stadtgemeinde die Garantie für die Erfüllung der von dem Kuratorium der Privat-Realschule in den Verträgen mit den Herren Dr. Warnecke,
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Eckermann und Marquardt übernommenen Verpflichtungen übernimmt.“ Erneut beschloss der Magistrat am 27.10.1897, Lehrerstellen auszuschreiben, noch immer aber für eine private Realschule. Die Kommission der StVV zur Beratung des Antrags auf Übernahme wurde Anfang November um drei Magistratsmitglieder (Bürgermeister Nedwig, Beigeordneter Runge und Stadtrat Kaempffe) durch Wahl vergrößert, Ende des Monats stimmte der Magistrat den Beschlüssen dieser gemischten Kommission in allen Punkten zu und leitete diese an die StVV weiter, welche am 2.12. beschloss:
„5) Die Vorlage des Magistrats, betreffend Übernahme der Privat-Realschule auf die Stadtgemeinde, wird von der Versammlung mit allen gegen 1 Stimme (H. Knieriemen) genehmigt und es werden sämmtliche in der Verhandlung der gemischten Kommission vom 29. November d.J. aufgeführten Punkte angenommen.“ Fünf Tage darauf befand der Magistrat:
„2. Uebernahme der Privat-Realschule auf die Stadt: Stadtverordneten Beschluß Bericht an die Regierung genehmigt und unterschriftlich vollzogen.“ Was beschlossen worden war, hatte den folgenden Wortlaut:
„Die auf den Schulleiter Herrn Dr. Warnecke konzessionierte, in der Entwicklung begriffene Privat-Realschule hierselbst wird vom 1. April 1898 ab in die Verwaltung und Unterhaltung der Stadtgemeinde Wittenberge übernommen, und es sollen Schritte getan werden, daß höheren Orts diese Schule als eine städtische höhere Lehranstalt anerkannt werde und derselben nach vollendetem Ausbau die einer Realschule zustehenden staatlichen Berechtigungen verliehen werden.“
Der Magistrat stimmte einmütig zu; da die bisherige Knaben-Mittelschule bestehen blieb, waren auch die früheren Gegner zufrieden gestellt. Am 24. März 1898 nahm die StVV von einer Verfügung Kenntnis, mit der sie selbst am 1. März ihre Zustimmung zur Übernahme ausgedrückt hatte, wie das der Magistrat bereits vorher getan hatte. Nach zweimaliger Vertagung wurde erstmals ein städtischer Realschuletat für das Jahr 1898/99 festgesetzt. Er belief sich auf jeweils 22 100 M in Einnahmen und Ausgaben. Im Februar 1898 genehmigte die StVV „den Antrag des Magistrats auf Einrichtung einer neuen Klasse für die Realschule [es war die vorletzte beim vollen Ausbau der Schule, die Sekunda] im Schulhause Chausseestraße und bewilligt(e) die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 500 M“, was die Königliche Regierung in Potsdam auch bestätigte. Interessant ist das Magistratsprotokoll vom 1. April 1898:
„10. Anstellungs-Verhältnisse des Dr. Warnecke ... Der Vertrag ... wird mit den beschlossenen Veränderungen genehmigt und unterschriftlich vollzogen. Den Antrag des Beigeordneten Runge, die Angelegenheit zunächst dem Curatorium zu überweisen, weist der Vorsitzende mit dem Bemerken zurück, daß das Curatorium mit dem heutigen Tage [es war der Tag der Übernahme der Schule durch die Stadt, s.o.] keine rechtliche Existenz mehr hat“, denn das Kuratorium war bisher keine städtische, sondern eine Einrichtung Wittenberger Bürger, weshalb die Schule von diesem Tage an nicht mehr in juristischen Beziehungen zu dem Kuratorium stand. Das hatte der Beigeordnete übersehen. Aber selbst das ist noch nicht ganz richtig: Als Kuratorium der Realschule bestand es jetzt als städtische Einrichtung weiter, ihm traten Bürgermeister Nedwig, der eben genannte Beigeordnete sowie die Stadtverordneten Schreyer und Wiglow bei; die bisherigen Mitglieder Stadträte Kaempffe und Krause, Stadtverordnete Kort und Dr. Weber sowie Dr. Warnecke amtierten weiterhin. Am gleichen 1. April wurde dem brandenburgischen PSK das Gesuch um Anerkennung der jetzt städtischen Realschule als einer in Entwicklung begriffenen höheren Lehranstalt und um Unterstellung derselben unter das PSK zugeleitet. Dessen Bedingungen lauteten, eine Turnhalle und einen Turn- und Spielplatz von ausreichender Größe, vor allen Dingen aber ein geeignetes Schulgebäude mit Direktorwohnung zur Verfügung zu stellen (in allen Unterlagen heißt es tatsächlich Direktorwohnung und nicht, wie sprachlich zu erwarten,
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Direktorenwohnung; die Wohnung sollte einem Direktor und nicht mehreren Direktoren zur Verfügung gestellt werden), und:
„Falls das Schulhaus in der Chausseestraße weiter von der Realschule benutzt werden soll, so ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Mittelschulklassen ganz aus dem Gebäude verlegt werden und daß eine gemeinschaftliche Benutzung des Schulhofes mit den Schülern der nebenan belegenen Volksschule aufhört.“
Daraufhin beantragte der Magistrat bei der StVV, diese „Bedingungen mit der Maßgabe zu genehmigen, daß das Schulhaus an der Chausseestraße von Ostern 1899 ab ausschließlich der Realschule eingeräumt wird, sofern nicht bis dahin ein Neubau eines besonderen Realschulgebäudes beschlossen und ausgeführt sein sollte.“
Ohne dass jedoch diese Fragen geklärt gewesen wären, erfolgte die Übernahme der Schule durch die Stadt endlich am 19. April 1898 in der Aula der Knaben-Mittelschule dort in der Chausseestraße, und bei dieser Gelegenheit wurde Dr. Warnecke mit der weiteren Leitung der Schule beauftragt. In seiner Erwiderung begründete dieser die Richtigkeit der Entscheidung für eine lateinlose Realschule noch einmal: In unserer Stadt gelte es, vor allem tüchtige Beamte, Techniker, Kaufleute und Handwerker vorzubilden; dem Universitätsstudium wenden sich dagegen nur wenige Schüler zu; deshalb sei eine solche Schule richtig, welche die praktischen Wissenschaften und die neueren Sprachen gegenüber den toten Sprachen bevorzuge.
Wenige Tage danach bewilligte die StVV Mittel für die weitere Ausstattung der Schule. Gleichzeitig wurde intensiv an dem Statut für das Realschul-Kuratorium gearbeitet, das nicht ohne Beanstandungen seitens des PSK dann am 12.1.1899 von der StVV beschlossen wurde, nachdem der § 3 so verändert werden musste:
„Die Wahl des Direktors und der Lehrer erfolgt Seitens des Magistrats aus der Anzahl der vom Kuratorium vorgeschlagenen Personen.“
Drei Stadtverordnete und zwei Vertreter „aus der Bürgerschaft“ waren seine Mitglieder. Dreitägige Revisionen Ende November/Anfang Dezember fielen zur Zufriedenheit aus, und am 18. Januar 1899 - Gründungstag des Deutschen Reiches 1871! - wurde die Schule durch Erlass des zuständigen preußischen Ministers als eine in der Entwicklung begriffene Realschule anerkannt und ab Ostern d. Js. dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium unterstellt. Ebenfalls noch im Januar beriet der Magistrat über die Wahl des Schuldirektors und entschied, diese vorzunehmen, sobald Dr. Warnecke ein ärztliches Attest über seinen Gesundheitszustand vorgelegt haben würde. Das muss innerhalb einer ganz kurzen Frist erfolgt sein, denn bereits eine Woche später, am 20. Januar, steht im Protokoll: „6) Wahl des zukünftigen Direktors der Realschule: Herr Dr. Warnecke wird vorbehaltlich seiner höheren Bestätigung einstimmig zum zukünftigen Direktor der städtischen Realschule gewählt.“
Dieser bedankte sich schriftlich. Der Magistrat richtete ein Schreiben an die Regierung und suchte um die Bestätigung der erfolgten Wahl nach, die StVV nahm von der Wahl Kenntnis. Ende März, also kurz vor der Unterstellung unter das PSK, hatte der Schulleiter den folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich Christoph Theodor Hermann Warnecke schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten gewissenhaft beobachten will, so wahr mir Gott helfe.“ Die Vereidigung erfolgte auf den preußischen König und nicht auf den deutschen Kaiser, obwohl ja dieser preußische König als Wilhelm II. gleichzeitig deutscher Kaiser war. Der Grund dafür war, dass die Bundesländer innerhalb des Deutschen Reiches u.a. über die Kulturhoheit verfügten [so wie das auch heute in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist] und somit der deutsche Kaiser in Kultur-, hier konkret Schulfragen, nicht kompetent war.
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Diese Kompetenz lag beim jeweiligen Landesherrn, was für Wittenberge, in der preußischen Provinz Mark Brandenburg gelegen, der preußische König war.
Damit war ein weiterer Schritt in der Entwicklung der Schule getan. Dass sich aber dieser ganze Prozess so schleppend vollzogen hatte, dass Teile der Einwohnerschaft eine ablehnende Haltung gegenüber der Realschule bezogen, hatte nicht zuletzt finanzielle Gründe. Wie schon oben erwähnt, musste die Stadt die Schulen und damit auch die neue Realschule selbst unterhalten, von relativ geringen und auch unregelmäßigen Zuschüssen seitens der Provinzialregierung abgesehen. Zwar mussten die Schüler nach wie vor Schulgeld entrichtendie Wittenberger 100 M, die auswärtigen vom Zeitpunkt der Übernahme durch die Stadt an 120 M; zusätzlich 40 M für jene Schüler, die am Lateinunterricht teilnahmen, was sich 1902 sogar auf 70 M erhöhte. Doch reichten diese Einnahmen zum Unterhalt der Schule bei weitem nicht aus, ganz abgesehen von den Gehältern der Lehrer, die auch von der Stadt aufgebracht werden mussten 15) .
Im nächsten Schuljahr (1899/1900) verfügte die Schule erstmals über eine erste Klasse, die Prima. So wurde im September beim PSK beantragt, mit den Schülern dieser Klasse zu Ostern 1900 die erste Prüfung zur Erlangung der staatlichen Berechtigungen abhalten zu dürfen. Nach einer erneuten dreitägigen Revision wurde das genehmigt, und von den 15 Schülern dieser I. Klasse beteiligten sich zehn vom 10. bis 15. Februar an den schriftlichen sowie am 7. und 8. März 1900 an den mündlichen Prüfungen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen musste bei den ersten Prüfungen an einer neu eingerichteten Schule jeder Schüler in jedem Fach geprüft werden! Allen Prüflingen wurde die Reife zuerkannt, denn damals wurden auch die Prüfungen an einer Realschule Reifeprüfung und die Prüflinge Abiturienten genannt. Aufgrund dieses positiven Ergebnisses erkannte der zuständige preußische Minister die bisherige höhere Knabenschule nun endgültig als Realschule an (Ministererlass vom 26. März 1900). Der preußische König bestätigte die im Vorjahr erfolgte Wahl des Direktors: „Auf Ihren Bericht ... will ich die Wahl des bisherigen Leiters der Realschule in Wittenberge, Kreis Westpriegnitz, Regierungsbezirk Potsdam, Dr. Christoph Theodor Hermann Warnecke, zum Direktor dieser Anstalt hiermit bestätigen -
(Studt war der zuständige preußische Minister der geistlichen, medizinischen und Unterrichtsangelegenheiten, wie wir diese Amtsbezeichnung bereits kennen.) In einem weiteren Ministererlass vom 1. Mai d.J. hieß es:
„Nach der Mitteilung des Herrn Reichskanzlers vom 21. April d.J. wird die Anerkennung der höheren Knabenschule in Wittenberge als einer lateinlosen Realschule mit rückwirkender Geltung für den diesjährigen Ostertermin durch das nächste Gesamtverzeichnis der militärberechtigten Lehranstalten zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden.“ Das hieß nichts anderes, als dass die Absolventen dieser Schule - auch das war bereits gesagt worden -, sofern sie sich freiwillig meldeten und sich auf eigene Kosten verpflegten und einkleideten, einen nur einjährigen Wehrdienst zu leisten brauchten. Diese Absicht, die ja bei der Schulgründung eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hatte, war also verwirklicht. Mit dieser Anerkennung war der innere Aufbau der Schule zu einem gewissen Abschluss gekommen, wobei aber gleich gesagt werden sollte, dass es sich dabei um einen ersten Abschluss gehandelt hat.
Übrigens galten seit 1902 neue „Bestimmungen über die Schlußprüfungen an den sechsstufigen höheren Schulen (Progymnasium, Realprogymnasium und Realschulen).“ An Nichtvollanstalten, also Schulen wie der Wittenberger Realschule, deren Abschluss nicht zum Universitäts- oder Hochschulstudium berechtigte, gab es von nun an keine Reifeprüfungen
15) Lehrergehälter siehe Anhang!
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mehr, sondern diese Prüfungen am Ende der sechsjährigen Schulzeit (Jahrgangsstufe 5 bis 10) hießen jetzt „Schlußprüfungen“. Nach dem § 1 dieser Bestimmungen ist es der Zweck dieser Schlussprüfungen zu ermitteln, „ob der Schüler die Reife für die Obersekunda [etwa für die heutige 11. Klasse, also für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe] der entsprechenden Vollanstalt hat.“ Aber wie schon gesagt, nur ein recht kleiner Teil der Wittenberger „Abiturienten“, wie die Schlussprüflinge hier fälschlicherweise zunächst weiterhin bezeichnet wurden, beabsichtigte eine solche „Vollanstalt“ zu besuchen.
Sechs Klassen mit rund 160 Schülern konnten jedoch auf die Dauer nicht in einem Gebäude untergebracht bleiben, das ihnen nicht gehörte. Und es gab auch bereits Überlegungen, bei den sechs Klassenstufen nicht stehenzubleiben, sondern die Schule in ein Realgymnasium weiterzuentwickeln oder ihr zumindest eine gymnasiale Abteilung anzugliedern, wofür weitere Klassenräume erforderlich sein würden. So begannen noch im Jahr der Übernahme auf die Stadt die Überlegungen zum Bau eines eigenen Realschulgebäudes. Die vom PSK gestellten Bedingungen für die Anerkennung hatten ein solches Gebäude für diese Schule gefordert, sie waren vom Magistrat am 23. April 1898 an die StVV weitergeleitet worden, wie das bereits oben angegeben worden war. Neue Überlegungen dazu zirkulierten zunächst unter den Magistratsmitgliedern, im Mai wurde für die Bauvorbereitungen eine gemischte Kommission gebildet, um diese Angelegenheit, in Gemeinschaft mit der Schuldeputation, in Anwesenheit des Provinzialschulrats vorzuberaten. Seitens der StVV gehörten ihr fünf Mitglieder an, während sich der Magistrat geschlossen hineinwählte und so die Bedeutung dieser Schulbaufrage unterstrich. Die Vorschläge der Baukommission wurden im Juli 1898, bei Zustimmung des Magistrats zu allen Punkten, der StVV übergeben, welche festlegte: „Es wird beschlossen:
a) die Erbauung eines Realschulhauses nach den Beschlüssen der gemischten Kommission vorbehaltlich der besonderen Genehmigung des noch vorzulegenden Bauprojects,
b) als Schulhausbauplatz das Gelände an der Moltkestraßen- und Sandfurttrifft-Ecke - an den städtischen Anlagen - zu benutzen.“
Als weiterer möglicher Bauplatz war der Heisterbusch heftig diskutiert worden, bis die Entscheidung fiel, diesen für eine Volksschule reserviert zu halten, die dann auch 1907 dort eingeweiht wurde, die Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule.
Bereits am folgenden Tage (15.07.1898) beauftragte der Magistrat den Stadtbaurat Bruns mit der „schleunigen Aufstellung eines Schulhaus-Projektes. Der Magistr-Dirigent [also der Bürgermeister] wird ermächtigt nach vollendeter Projektierung mit dem St.B. [Stadtbaurat] behufs persönlicher Rücksprache mit dem Baudezernenten des Pro.Sch.Coll. nach Potsdam bzw. Berlin zu fahren.“ Eine Woche später beschloss der Magistrat, für diesen Schulbau „und behufs Entlastung des Stadtbaumeisters a Conto der Realschulbaukosten so bald als möglich eine technische Hilfskraft gegen eine monatliche Renumeration bis zu 120 M“ einzustellen. „Die Genehmigung der Stadt Vers soll bei Vorlegung des Kostenanschlages nachgesucht werden.“
Offensichtlich erarbeitete Stadtbaurat Bruns (mit seinem Gehilfen) Projektvarianten, da sich der Magistrat am 19.8.1898 für das Projekt I entschied, es muss also mindestens ein zweites Projekt gegeben haben. [Eine Variante ist im Korridor des Stadtarchivs ausgehängt.] Natürlich waren die Kosten von Bedeutung, und zu deren Voranschlag befand das Gremium am 18.11.: „Das von dem Stadtbaumeister vorgelegte Spezial Project des Realschulhauses wird mit der Maßgabe genehmigt, daß zu den veranschlagten Kosten von M 120,00 für eine Schuluhr (und) für bessere architektonische Ausgestaltung der Façade durch Formsteine M 2000 zugesetzt werden. Für ds. Turnhalle für welche M 20 000 anschlagsmäßig bewilligt werden u. in obiger Summe mit enthalten sind, wird der nachträgl. Vorlegung eines Spezialprojectes entgegengesehen ebenso noch vor Vorlegung eines Erläuterungsberichts des ganzen Projects.“ Kurz vor Weihnachten hatten sich beide Gremien auf ein Projekt geeinigt, am 19.12.1898 genehmigte die StVV, „dem Kommissionsvorschlage entsprechend, den Neubau eines
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Realschulhauses unter Streichung der projectirten Turnhalle und bewilligt die nach dem vorgelegten Kostenanschlage des Stadtbauamts hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 100,000 M. buchstäblich: Einhunderttausend Mark“, was der Magistrat am nächsten Tage bestätigte, hatten doch Bürgermeister und Stadtbaurat an den Beratungen der Versammlung teilgenommen. Ferner wurde bestimmt: „Die Zeichnungen sollen dem Herrn Schulrath übersandt werden. Es soll ferner mit Rücksicht auf die Zusammensetzung der Schulbaucommission eine Spezial Baucommission eingesetzt werden bestehend aus 2 Magistrats- + 3 Stadtverordneten. Die St.V. wird ersucht diese letzten 3 Herren aus ihrer Mitte zu wählen. Inzwischen an den St.B. Bruns zur weiteren Bearbeitung des Projects u. Einhaltung der Bauarbeiten. Es ist dahin zu wirken, daß das fertige Schulhaus Ostern 1900 seiner Benutzung übergeben werden kann.“
Obwohl die staatliche Anerkennung der Realschule von dem Bauvorhaben abhing, antwortete der Magistrat dem PSK Ende Januar 1899, „daß zwar alle Bedingungen erfüllt werden sollten, indessen darum gebeten werde die Erbauung einer Director Wohnung nun nicht ganz fallen zu lassen sodoch mögl. wird hinauszuschieben“, denn bereits im Mai des Vorjahres hatte das PSK diese Forderung zurückgestellt, was vom Magistrat damals „mit Dank angenommen“ worden war.
Von Februar bis Juni 1899 wurden Schritt für Schritt die Bauarbeiten in Auftrag gegeben, die Lieferung der Schulbänke ausgeschrieben, die Zimmer-, Schmiede- und Dachdeckerarbeiten vergeben, wobei alle Aufträge an Wittenberger Firmen gingen. Nur den Auftrag für die Heizungsanlage erhielt eine Firma aus Altona. Für die Beschaffung von Lehrmitteln stellte der Magistrat 1565 M zur Verfügung. Die Grundsteinlegung erfolgte im März 1899, und schon am 22. Juni wurde Richtfest gefeiert. Anfang Juli wurde ein „Bautechniker ... als vorübergehender Bauführer gegen 4wöchige Kündigung engagiert; derselbe soll aufgefordert werden, seine Zeugnisse mit beglaubigter Abschrift einzusenden.“ Schwierigkeiten bereitete im September die Vergabe der Tischlerarbeiten: „Der Vorschlag der Bau-Kommission nochmals mit den hiesigen Tischlern zu verhandeln, wird mit Rücksicht auf die zweimalige Ausschreibung und auf die ganze Sachlage nicht für annehmbar erachtet. Die Bau-Commission wird ersucht, für die Zuschlagsertheilung bestimmte Vorschläge zu machen.“ Doch nur ein Los konnte vergeben werden, für die übrigen war eine neuerliche Ausschreibung „in den hiesigen Blättern“ erforderlich, und gegen die danach erfolgte Vergabe protestierte ein nicht berücksichtigter Perleberger Tischlermeister, allerdings vergeblich. Im Oktober wurden einige Maler- und Glaserarbeiten vergeben, während die Stuckarbeiten ebenfalls ein weiteres Mal ausgeschrieben werden mussten. Für eine vorgesehene Erweiterung der Beleuchtungsanlage, die offensichtlich zunächst bescheiden ausgelegt war, wurden jedoch weitere 350 M nicht bewilligt. Noch Ende März 1900 beklagten sich verschiedene hiesige Malermeister wegen der Art und Weise, in der die Vergabe der Malerarbeiten erfolgt war, wozu sich die Baudeputation äußern sollte. Das geschah nicht zur Zufriedenheit aller betroffenen Handwerksmeister, da sich einer von ihnen im Mai schriftlich über „allgemeine Verhältnisse über Vergebung von Malerarbeiten“ beschwerte. Von seinem Schreiben wurde im Magistrat „Kenntnis genommen“. Für die Feierlichkeiten zur Einweihung des Schulgebäudes beantragte der Magistrat bei der StVV einen „Kredit von circa 250 Mk,“ diese bewilligte aber nur 200 M. In derselben Sitzung wählte der Magistrat den „Schuldiener Hesse ... zum Schuldiener und Kastellan,“ dessen „Instruction“ [Funktionsplan] drei Wochen später von der gleichen Behörde angenommen wurde.
In einer groß angelegten Einweihungsveranstaltung wurde das Gebäude übergeben. Der „Bericht über das Schuljahr 1900/01 der Realschule zu Wittenberge“ meldet darüber ausführlich:
„Am 20. April 1900, morgens 9 ½ Uhr, versammelten sich Lehrer und Schüler der Realschule zum letzten Male in ihrem alten Schulgebäude, um von den Räumen, in denen die Anstalt sich
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von ihren ersten bescheidenen Anfängen bis zum jetzt vollendeten Ausbau entwickelt hat, Abschied zu nehmen. ... Ein Gebet nebst Schlußgesang vollendete die Abschlußfeier. Bald darauf ordneten sich die Schüler zum Abzuge nach dem neuen Schulhause. Der stattliche Zug, an der Spitze die Musikkapelle, welcher das Lehrerkollegium mit den Schülern folgte, bewegte sich durch die Bahnstraße, Wilhelmstraße, Bismarckplatz, Bismarckstraße und Moltkestraße [heute Friedrich-Engels-Straße] nach dem Ort seiner Bestimmung. Inzwischen hatten sich die sonstigen Festteilnehmer ebenfalls auf dem Platze vor dem Schulhause versammelt, die Mitglieder der städtischen Kollegien, ein Vertreter der Geistlichkeit, der von Perleberg zur Feier herübergekommene Herr Landrat v. Jagow, Herr Kreisschulinspektor Drescher und sonstiges Publikum. Nach Eintreffen des Herrn Vizepräsidenten des Provinzialschulkollegiums Geheimer Oberregierungsrat Lucanus begann die Feier durch Übergabe des Schlüssels des schönen stattlichen Gebäudes, welches nicht nur der Stadt, sondern auch seinem Erbauer zur höchsten Ehre gereicht.“ Der Stadtbaumeister übergab den Schlüssel mit einer kurzen Ansprache dem Ersten Bürgermeister Nedwig, der seine Ansprache mit den Worten schloss: „Ziehen Sie mit Ihrer Schule ein in das neue Heim, das von nun an Ihrer Fürsorge und Obhut unterstellt sein soll. Gottes reicher Segen begleite Sie und ruhe auf dieser Anstalt jetzt und immerdar.“ Damit reichte er den Schlüssel an den Direktor weiter, nachdem er sich beim Projektanten, den Mitgliedern der Baukommission und allen Bau- und Handwerksmeistern bedankt hatte.
„Dann beschritten die Festteilnehmer durch das geschmückte Portal das neue Schulhaus, um sich zur Aula zu begeben, wo der eigentliche Festakt stattfand.“ Dieser wurde eingeleitet durch den Gesang „Lobet den Herrn“, worauf der Schuldirektor „einen Bibeltext verlas und das Gebet sprach. Darauf trug der Schülerchor die Klein’sche Motette ‚Der Herr ist mein Hirte‘, begleitet von den Klängen des Harmoniums ... vor.“
Die Festrede hielt Bürgermeister Nedwig. Ausführlich schilderte er die Schulverhältnisse der Stadt im ausgehenden 19. Jahrhundert und besonders die - sagen wir einmal so - Vor- und Frühgeschichte der Realschule, wie sie hier dargelegt wurde, und er schloss: „So möge sich denn unsere Realschule in diesem neuen Heim kräftig entwickeln. Mögen die Symbole der Kunst und Wissenschaft, des Handels und der Schiffahrt, des Gewerbes, der Geschichte und der Erd- und Himmelskunde [die in den Bleiglasfenstern der Aula noch heute und nach der Renovierung in der ersten Hälfte der 1990er Jahre in neuem Glanz erhalten sind] immer die Richtschnur für das Ziel und den Zweck dieser Anstalt sein. Mögen die Schüler dieses Hauses ... sich auszeichnen durch Fleiß, Ordnungsliebe, Zucht, Gehorsam, Demut, sittliches Wohlverhalten, Freundlichkeit, Friedfertigkeit, Wahrhaftigkeit und Frömmigkeit; mögen sie nie müde werden in dem ernsten Eifer, einzudringen in die reichen Schätze der Wissenschaft und Weisheit, die ihnen hier geboten werden; mögen sie, wenn sie hinaustreten ins öffentliche Leben, den rechten Nutzen von der hier erlernten Bildung für ihren Beruf und ihre Stellung in Staat, Gemeinde und Gesellschaft genießen und ... sich ... durch eine tiefe Herzens- und Gemütsbildung auszeichnen. ... Die würdigen Lehrer, die berufen sind und (noch) werden, an dieser Anstalt zu wirken, mögen ihre schwere und verantwortungsvolle, aber höchst segensreiche Arbeit stets mit Freuden tun; mögen sie in ihrem gewissenhaften, treuen, freundlichen Walten, in ihrer Geduld und Liebe nie ermatten; stets begleite sie die aufmunternde Dankbarkeit ihrer Schüler und deren Eltern!“ Der Vizepräsident des PSK meinte, es sei „ein glücklicher Gedanke gewesen, hier in Wittenberge eine höhere Lehranstalt zu gründen. Nach der Ausgestaltung der trefflichen Wittenberger Volksschulen und der Errichtung einer Mittelschule sei es Pflicht gewesen, für diejenigen Klassen der Bevölkerung zu sorgen, welche höhere und weitergehende Bildungsansprüche machten, um so mehr, als diese auch die Hauptlasten des städtischen Schulwesens zu tragen hätten.“ Schließlich folgte die Ansprache des Direktors, die hier in vollem Umfange wiedergegeben wird:
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„Hochgeehrter Herr Vizepräsident, meine hochgeehrten Damen und Herren, werte Kollegen, liebe Schüler! Von allen Gefühlen, welche in dieser feierlichen Stunde mein Herz durchdringen, ist es zunächst das Gefühl des Dankes, das ich zum Ausdruck bringen möchte. Ich danke meiner vorgesetzten Behörde und ihrem Vertreter, dem Vizepräsidenten des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, Herrn Geh. Oberregierungsrat Lucanus, und dem leider erkrankten Dezernenten für unsere Schule, Herrn Provinzialschulrat Dr. Becher, für die wohlwollende Beurteilung meiner und meiner Herren Kollegen erziehlichen und unterrichtlichen Tätigkeit, die nunmehr ihren Lohn in der Anerkennung unserer Anstalt als berechtigte Realschule gefunden hat. Herr Geh. Rat Trinius ist es gewesen, welcher die Entwicklung der Schule zuerst in die Wege geleitet hat, die zum Ziele geführt haben. Herr Kreisschulinspektor Drescher, dessen Urteil bei seiner genauen Kenntnis der Schulverhältnisse unserer Stadt von hohem Werte sein mußte, hat stets die Notwendigkeit einer Realschule für Wittenberge aufs bestimmteste betont und ist dadurch ein wirksamer Förderer des Ausbaues unserer Anstalt geworden. Der ersten mühevollen Arbeit der Begründung der Privat-Realschule unterzog sich ein Kuratorium, das aus den Herren Hauptmann Kaempffe, Kort, Krause und Dr. Weber bestand. Unermüdlich haben die erwähnten Herren zwei Jahre lang allein mich in meiner schweren Aufgabe unterstützt, besonders der Vorsitzende des Kuratoriums, Herr Hauptmann Kaempffe. Sie, Herr Bürgermeister Nedwig, haben zur rechten Zeit sich der Schule angenommen, als es notwendig war, ihr Bestehen zu sichern. Ihr Verdienst ist es zum größten Teil, daß sich die städtischen Behörden überzeugten, daß die Realschule ein Bedürfnis für die Stadt und ihr Ausbau nur dann gesichert wäre, wenn die Stadt die Schule übernähme. Die städtischen Behörden haben dann nahezu einstimmig der Übernahme zugestimmt. Von den Herren, welche mit mir unter oft wenig ermutigenden Verhältnissen zusammengearbeitet haben, haben schon mehrere die Anstalt wieder verlassen: es sind Herr Thiemeyer, jetzt Oberlehrer in Papenburg, der wissenschaftliche Lehrer Herr Fischer, Herr Brückner, jetzt Lehrer an der Volksschule in Wittenberge, und Herr Oberlehrer Eckermann, jetzt in Lübeck. Ihre Hülfe war um so wertvoller, als es oft sehr schwierig war, Lehrer für die Privat-Realschule zu gewinnen. Von der Begründung der Schule an ist Herr Zeichenlehrer Fiedler an ihr thätig gewesen, Herr Oberlehrer Marquardt seit Ostern 1897. Zur Beschäftigung waren von der Stadt der Schule auf ein Jahr überwiesen Herr Schmidt, jetzt an der Volksschule hier, und Herr Bammel, jetzt Lehrer an der Mädchen-Mittelschule dieser Stadt. Ebenso hat Herr Oberlehrer Hüttebräucker 2 Jahre an der Schule gewirkt. Allen diesen Herren, auch denen, die noch an der Schule thätig sind, besonders aber denen, welche eine Stellung an der Schule übernahmen, trotzdem die Zukunft noch keineswegs gesichert war, gebührt ein Verdienst um ihr Bestehen und ihre Entwicklung. Den von mir genannten königlichen und städtischen Behörden, allen erwähnten einzelnen Herren spreche ich für die Förderung, welche sie der Entwicklung der Schule zu Teil werden ließen, meinen tiefgefühltesten Dank aus. Für meine Person danke ich Ihnen, Herr Bürgermeister, für die wohlwollenden Worte, die Sie an mich gerichtet haben, besonders aber Sr. Majestät dem Kaiser und König, der die Gnade gehabt, meine Wahl zum Direktor dieser Schule zu bestätigen. Ich verspreche, an dieser Schule die Bahnen zu wandeln, die Sie, Herr Vizepräsident, mir in Ihrer Ansprache vorgezeichnet haben, wozu mir Gott, der Allmächtige, die Kraft und seinen Segen gebe.
Es ist ein schönes Zusammentreffen, daß sich mit dem Abschluß unserer Schulentwicklung zugleich die Pforten dieses neuen Schulhauses öffnen. Wahrlich, es giebt keinen wirksameren Ansporn für Lehrer und Schüler, als in freundlicher Umgebung zu arbeiten. Die Eindrücke in der Jugendzeit sind mehr oder weniger bestimmend für die Lebensrichtung des Menschen. Wenn hier der Jugenderziehung mit großen Kosten eine Stätte bereitet wurde, so muß auch in dem jugendlichen Geist das Gefühl rege werden, daß Hohes von ihm verlangt wird. Wo das Auge Sauberkeit und zweckdienliche Ordnung sieht, drängt sich auch dem rohen Empfinden der Widerspruch auf, wenn dagegen verstoßen wird. Der Zeitengeist, der wandelbar ist, lenkt
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der Menschen Sinn heute vielfach schon wieder ab von dem bloßen Nützlichkeitstriebe, der keine rechte Befriedigung gewährt, hin zum idealen Streben, welches sich vor allem auch darin zeigt, daß der Mensch neben dem Nützlichen das Schöne sucht, wo es sich in der Natur und in der Kunst bietet, und es sich selbst zur Freude schafft. Auch an diesem Gebäude hat sich der Schönheitssinn des Baumeisters bethätigt. Der ständige Anblick des Schönen erweckt das Gefühlt für Schönheit. Der Unterricht leitet darauf hin, im Reiche der Schönheit mit Wohlempfinden zu weilen. Der Unterricht in der Mutter- wie in der fremden Sprache erweckt das Gefühl für Schönheit durch Einführung in die herrlichen Dichtungen unserer und der fremden Nationen; der Zeichenunterricht wirkt durch die Anschauung und Wiedergabe schöner Formen. Der Genuß des Schönen durch die Sinne und im Gefühl versetzt den Menschen in eine weihevolle Stimmung und macht ihn zugänglich, sein Herz zu öffnen dem göttlichen Geist, der höher ist als alle menschliche Vernunft. Deshalb freuen wir uns in unserem Sinn, daß der Baumeister diesem Raum, in welchem wir jetzt weilen, so schönen Schmuck verliehen hat. Hier sollen sich unsere Herzen erheben, hier wollen wir uns in Andacht zum Dienste unseres Gottes versammeln, hier wollen wir die zuerst begrüßen, welche eintreten in unsere Gemeinde, ob Lehrer, ob Schüler, hier sollen die, welche von uns scheiden, unsern letzten Gruß empfangen, hier wollen wir uns zusammen finden, um hoher Freude, und wenn es Gott so will, auch tiefer Trauer gemeinsam Ausdruck zu geben. Dieser Raum sei unserer Schulgemeinde ein heiliger Ort.
‚Wer Gott vertraut, hat gut gebaut, im Himmel wie auf Erden.‘ Diese Inschrift befindet sich über dem Eingang eines Hauses, das sich einer meiner Vorfahren vor 300 Jahren erbaut hat. Diese Inschrift möchte ich auch dem Hause geben, in dem ich von heute an meines Amtes walten soll. Wahres Gottvertrauen verleiht dem Menschen frohe Zuversicht, deren Wohl keiner mehr bedarf, als der, welcher sich der Jugenderziehung widmet. Frohsinn im Herzen und im Antlitz ist ein schöner Schmuck der Jugend, er wird auch bei steter Berührung mit dieser im Herzen des Lehrers nicht ersterben, wenn er zugleich mit festem Gottvertrauen erfüllt ist. Seinem Gott kann nur der ganz vertrauen, der auch Gottes Willen nachzuleben trachtet, Gottvertrauen setzt ernstes Wollen voraus. Beides, ernstes Wollen - frohes Schaffen, leite unseren Sinn und offenbare sich im Vertrauen zu Gott, dann wird sich der Inhalt des Spruches ‚Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut im Himmel und auf Erden‘ auch hier bewähren. Durch die Errichtung der Realschule hat die Stadt Wittenberge bewiesen, daß sie nicht zurückstehen will in der Erfüllung von Kulturaufgaben, wie sie jedem Gemeinwesen, das in gedeihlicher Entwicklung begriffen ist, erwachsen. In seinem Sendschreiben an die Bürgermeister und Ratsherren aller Städte Deutschlands, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen, erörtert Luther schon die Wichtigkeit der Sache und sagt: ‚Damit, daß wir dem jungen Volke helfen und raten, ist dann auch uns allen geholfen und geraten.‘ Die Hoffnungen, welche sich mit unserer Schule verbinden, sind ja zunächst rein äußerlicher Art. Man wünscht, daß auch weniger bemittelte Eltern in den Stand gesetzt werden, ihren Kindern durch den Besuch einer höheren Lehranstalt diejenigen Berechtigungen zu verschaffen, welche ihnen ihr Fortkommen im späteren Leben erleichtern. Ein Teil unserer Schüler widmet sich der mittleren Beamtenlaufbahn und kann dies nur, wenn er sich das Reifezeugnis der Schule erwirbt; ein anderer Teil unserer Schüler tritt aber, wenn er die Schule verläßt, ins praktische Leben und will sich durch den Besuch der Schule das nötige Rüstzeug für den Kampf ums Dasein verschaffen. Für ihn gilt auch besonders das alte lateinische Wort, das übersetzt lautet: ‚Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir.‘ Nur wollen wir recht verstehen, was es heißt, für das Leben lernen; das bedeutet nicht nur, daß wir Lehrer unser ganzes Augenmerk darauf richten sollen, die Kinder mit nützlichen Kenntnissen zu versehen. Gewiß, unsere Schüler, welche die Schule durchlaufen haben, sollen einen derartigen Abschluß ihrer Bildung besitzen, daß sie nun nicht alles sofort zu verstehen sich einbilden -vor diesem Dünkel wollen wir sie bewahren - aber daß sie befähigt sind, allen Aufgaben, welche im bürgerlichen Leben an sie herantreten, gewachsen zu sein, wenn sie sich ihrer
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Lösung mit Fleiß unterziehen. Deshalb auch suchen wir unsere Schüler nicht nur mit Wissen zu bereichern, sondern auch das Können zu stärken. Der Lehrplan der Realschule ist für das praktische Leben zugeschnitten; ich halte es aber für eine große Verwirrung, wenn nun der ganze Lehrgang so eingerichtet wird, daß dem Lehrer als Endziel nur die Bereicherung des Wissens der Schüler vorschwebt. Dabei geht etwas sehr wichtiges, nämlich das erziehliche Moment, sehr leicht verloren. Die Schule soll für das Leben auch dadurch erziehen, daß die Jugend nicht lernt, den Schwierigkeiten möglichst aus dem Wege zu gehen, sondern es lernt, sie klar zu erkennen und dann sie zu überwinden. Das stärkt den Willen und zwingt zur Sammlung. Deshalb bin ich auch für systematischen grammatischen Unterricht und für mündliche und besonders schriftliche Übersetzungen aus dem deutschen in die fremde Sprache. Leicht fertig ist die Jugend mit dem Wort, und das Wort ist flüchtig. Was geschrieben ist, bleibt, dafür hat jeder einzustehen. Es giebt wahrlich keine bessere Vorbereitung für‘s Leben, als die Schule, wenn in ihr der rechte Ernst herrscht. Mehr als das Wort gilt in ihr die Persönlichkeit des Lehrers. Ein tüchtiger, in sich abgeschlossener Charakter, der jahrelang täglich auf die Schüler wirkt, bleibt ein Vorbild fürs ganze Leben. Ernste Lebensauffassung, Wahrheit, Gerechtigkeit und liebevolle Strenge sollen uns bei der Erziehung der Jugend leiten.
Gott, König und Vaterland sind die hellen Sterne, die selbst auf dunklen Lebenswegen nicht erbleichen sollen. Unsere Schüler sollen es durch uns lernen, zu ihnen aufzublicken, treu zu sein in ihren Pflichten gegen Gott, treu und selbstlos zu handeln in ihren Pflichten gegen König und Vaterland; so hoffen wir, daß wir nicht nur äußerlich die Forderungen erfüllen, welche an die Schule gestellt werden, sondern auch dazu beitragen, das heranwachsende Geschlecht mit einer tüchtigen Gesinnung zu erfüllen, die wahrlich unserem Volk mehr als je in den mannigfachen Kämpfen unsrer Zeit not thut. Gott aber, der Allmächtige, nehme dies Haus in seinen Schutz und gebe seinen Segen zu unserem Beginnen. Amen.“ Dieser Festtag war gleichzeitig der Beginn des Schuljahres 1900/01. Die Zahl der Schüler betrug 170, sie besuchten die Klassen I bis VI, die Klassenstärke bewegte sich zwischen 21 und 37 Schülern. Das neue Realschulgebäude verfügte über folgende Räume: 8 Klassenzimmer, Zeichensaal, Modellkammer für den Zeichenunterricht, Naturalienkabinett [d.h. Biologiesammlungsraum], Physikzimmer, Physikalienkabinett, Aula, Direktorzimmer, Lehrerzimmer, Bibliotheksraum; dazu kam die teilweise im Keller- und teilweise im Erdgeschoss gelegene Wohnung des Schulkastellans, also des Hausmeisters. Das Gebäude war in neugotischem Backsteinbau aufgeführt worden, Eingangsbereich und Aula waren mit Dekorationsmalereien geschmückt. Das Schulhaus hatte auch eine für damalige Verhältnisse moderne Warmwasserheizung. Nicht schon damals erbaut wurden die Turnhalle mit den heute darüber liegenden Fachräumen für den Chemie- und Biologieunterricht einschließlich der entsprechenden Nebenräume, ebenso wenig gehörten zum ursprünglichen Bau der letzte Klassenraum im unteren und oberen Stockwerk zur Sandfurttrift hin, der Informatikraum (vor dem Biologieraum gelegen) und die vier Klassenzimmer, die von den gleichen Korridoren nach links zum Schulhof hin liegen sowie die darunter befindlichen Kellerräume, d.h. die Räume mit den Nummern 0-01 bis 0-04, 0-29, 0-30, 1-09, 1-16, 1-17, 2-09 bis 2-17. Gekostet hatten Bau und Einrichtung des Gebäudes 100 853,97 M, womit der Kostenvoranschlag nur um 853,97 M überschritten worden war. Am 06.03.1902 beschloss die StVV „bezüglich der Rechnung über den Bau des Realschulhauses, ... den vorhandenen Fehlbetrag in Höhe von 853,97 M aus dem Schulhausfonds zu decken.“ Fünf Wochen später allerdings lehnte sie „den Antrag auf Beschaffung von 6 Klassentafeln pp. für die Realschule aus eingesparten Etatmitteln ab“ 16) .
Weitere Mittel für die Ausgestaltung der Schule waren erforderlich, konnten aber nur schrittweise zur Verfügung gestellt werden. Ende August 1900 beschloss die StVV: „Zur
16) Haushalt der Schule von 1895 bis 1907 siehe Anhang!
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Beschaffung einer Uhr für das neue Realschulgebäude bewilligt ders. à conto des nächstjährigen Etats die Summe von 400 M. Die Kosten für Anschaffung eines Harmoniums werden dahingegen abgelehnt.“ Weitere neun Mal stand dieses Harmonium auf den Tagesordnungen von StVV und Magistrat, bis die Mittel dafür schließlich von beiden Gremien im Juli bzw. Dezember 1903 bewilligt wurden. Wie schwer es diesen Gremien gelegentlich fiel, benötigte und gerechtfertigte Mittel zur Verfügung zu stellen, soll an anderer Stelle erneut belegt werden.
Hier sei eine Aufgabe erwähnt, die die Lehrer der Schule unmittelbar nach dem Einzug in ihr neues Heim zu erfüllen hatten. Das „preußische Ministerium der geistlichen pp. Angelegenheiten“ hatte über das PSK angewiesen: „Seine Majestät der Kaiser und König haben zu bestimmen geruht, daß in den öffentlichen Schulen die Schüler bei dem Unterrichte am 5. Mai d.J. in geeigneter Weise auf die Bedeutung der am nächsten Tage eintretenden Großjährigkeit Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen hingewiesen werden.“ Es sei kommentarlos wiedergegeben.
Mit seiner Realschule besaß Wittenberge einen Schultyp, der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als „ein Ergebnis der Bestrebungen, das Schulwesen den Aufgaben der Vorbereitung und des schließlichen Beginns der industriellen Revolution anzupassen“ 17) , entstanden war. Das ist im ersten Kapitel dieser Chronik, auf die konkreten Verhältnisse in Wittenberge bezogen, bereits dargelegt worden. „Die kapitalistischen Unternehmer und die technischen Leiter der industriellen Betriebe ... , die Kaufleute, die Fachleute aller Art in Fabriken und Verwaltungen bedurften ... einer gründlicheren wissenschaftlich-technischen und organisatorischen Ausbildung ... “ 18) . Die Notwendigkeit einer solchen Schule hatte bereits Herder unterstrichen und sich dabei gegen die ausschließliche Dominanz der Gymnasien ausgesprochen: „Wenn wir für Latium erzogen werden, und die lateinische Sprache der herrschende Ton des Ganzen wird, so kommt alles aus seinem Gleichgewicht. Die Welt braucht hundert tüchtige Männer und e i n e n Philologen, hundert Stellen, wo Realwissenschaften unentbehrlich sind, eine, wo eine gelehrte und grammatische Kenntnis des alten Roms gefordert wird“ 19) . Ein anderer Verfechter der Realschule sagte das noch deutlicher: „Die Kaufleute, die Fabrikherren, die Schiffsreeder und der gleichen mehr konnten es sich nicht verhehlen, daß ihre Söhne in den niedrigeren Schulen zu wenig lernten, in den Gymnasien aber Kenntnisse sich aneigneten, welche, wenn sie auch nicht unnütz waren, doch zu fern von dem lagen, was man eigentlich wünschte“ 20) .
Auf der preußischen Schulkonferenz des Jahres 1890, auf der sich mit einer persönlich gehaltenen Rede des Kaisers „etwas völlig Unerwartetes und noch nie Dagewesenes“ 21) ereignete, sagte dieser zunächst, „... und Ich kann zu Ihnen als Eingeweihter sprechen, denn ich habe ja auch auf dem Gymnasium gesessen und weiß, wie es da zugeht“ 22) , bevor er dann dem Gymnasium vorwarf, „es fehle ihm an der nationalen Basis - wohl der schwerste politische Vorwurf, den man erheben konnte. ‚Wir sollen nationale junge Deutsche erziehen und nicht Griechen und Römer.‘ Gewissermaßen progressiv klangen Forderungen des Kaisers: Das Deutsche müsse zur Basis gemacht werden, der Geschichtsunterricht an die Gegenwart heranführen und darstellen, wie sich die Zustände seit der Französischen Revolution entwickelt hätten. So werde das Verständnis der Gegenwart gefördert“ 23) . Und eine vierte Anti-Meinung besagt: „Dieses einseitige gymnasiale Angebot hatte wiederum zur Folge, daß die humanistischen Anstalten viele andere Bildungsbedürfnisse beiläufig mitbefriedigen
17) Alt, Robert, a.a.O., S. 390.
18) ebenda, S. 391. 19) Zitiert nach: ebenda, S. 392. 20) Zitiert nach: ebenda. 21) Zitiert nach: Führ, Christoph, a.a.o., S. 201.
22) Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts. Berlin, 4. bis 17. Dezember 1890. Im Auftrage des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Berlin 1891, S. 71. 23) Zitiert nach: Führ, Christoph, a.a.O.
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mußten und ihren eigentlichen Hauptzweck nur für eine kleine Minderheit erfüllen: Nur jeder vierte in ein Gymnasium eintretende Schüler (25-30 Prozent) absolvierte den gesamten Neunjahreskurs und verließ die Schule mit einer erfolgreichen Reifeprüfung. ... Die weit überwiegende Mehrheit der vorzeitigen Abgänger, rund zwei Drittel ihrer Schüler, wurde von den Gymnasien demgegenüber ‚ohne taugliche Vorbildung für das gewerbliche Leben entlassen‘, wie der Regierungsrat Thiel auf der Dezemberkonferenz 1890 kritisch feststellte“ 24) .
So spielten im Bildungsgut der Realschule die Naturwissenschaften, Mathematik und neben ihnen die Muttersprache und moderne Fremdsprachen die dominierende Rolle gegenüber Griechisch und Latein, die den Bildungsgehalt der Gymnasien bestimmten. Heftige Kämpfe zwischen den Anhängern beider Richtungen wurden ausgetragen. „Im philosophischen Bereich entzündeten sich die Geister vor allem an der vermeintlichen Antithetik ‚zweckfreie oder utilitaristische Bildung‘ oder, etwas anders akzentuiert, ‚allgemeine Menschenbildung oder auf praktisches Wirken, insbesondere auf die zukünftige Berufstätigkeit bezogenen Bildung‘. Nur eine jenseits der Sphäre der materiellen Produktion und der alltäglichen Tatsächlichkeit verankerte Bildung, die aller äußeren Beweggründe entbehre, sei ‚wahre Bildung‘ und könnte die idealen Güter des Lebens wahren helfen. ... Nur eine Schule, die nicht auf praktische Ziele hin orientiert wäre, könne zu einer echten, alle Kräfte des Menschen harmonisch entwickelnden Bildung führen. Die Realschulen wurden als
‚Nützlichkeitskramschulen‘ bezeichnet; man warf ihnen vor, sie setzten dem ‚Humanismus‘ der Gymnasialbildung den ‚Animalismus‘ oder ‚Bestialismus‘ einer nur für den materiellen Existenzkampf gedachten Abrichtung entgegen. Idealismus sei das Prinzip des Gymnasiums, ‚Nützlichkeit im gemeinen Sinne‘ das der Realschule“ 25) .
Schließlich aber wurden bei „dem Kampf um eine realistische Bildung ... in vielen Fällen auf beiden Seiten Konzessionen gemacht. Die Gymnasien gewährten der Mathematik und den Naturwissenschaften, der deutschen Literatur und den modernen Fremdsprachen einen größeren Raum ...; manche Realschulen nahmen - freiwillig oder, wie in Preußen, gezwungen durch staatliche Anforderungen an die verschiedene Berechtigungen verleihenden Prüfungenauch Latein in den Kreis der Fächer auf“ 26) .
Ein solcher Kompromiß kam auch in Wittenberge zustande, wie wir weiter oben bereits erfahren haben. In den drei unteren Klassen der Realschule [Sexta, Quinta und Quarta] war Lateinunterricht eingeführt worden. Jedoch, bezogen auf die Gesamtschülerzahl, war die Anzahl derjenigen, die in den ersten Jahren daran teilnahmen, gering 27) . Dafür aber wurden Gelder benötigt, welche die unter ihren Ausgabenverpflichtungen stöhnende Stadt hätte sparen können, denn es wurde für diese wenigen Schüler ein wenn auch geringer Teil der Unterrichtsstunden gesondert erteilt, und damit fielen die Gelder für die Finanzierung der entsprechenden Lehrerstunden an. Klagte doch der Verwaltungsbericht des Magistrats: „Ganz besonders sind die Schullasten in einer die städtischen Finanzen geradezu erdrückenden Weise angewachsen“ 28) . Robert Alt schreibt, dass es „bei der Großbourgeoisie wieder einen Trend (gab), ihre Kinder wieder auf das humanistische Gymnasium zu schicken, damit sie sich dort
24) Herrlitz et al., a.a.O., S. 65.
25) Alt, Robert, a.a.O., S. 400 f. 26) Ebenda, S. 405.
27) Anteil der Lateinschüler an der Gesamtschülerzahl in den Schuljahren:
Jahr: Gesamtschülerzahl: Davon Lateinschüler:
28) Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Wittenberge (Bezirk Potsdam) für die Jahre 1896/97 bis 1899/1900. S. 314.
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eine ‚klassische Bildung‘ erwerben - als Merkmal einer überlegenen gesellschaftlichen Position, als Substrat eines gesellschaftlichen Prestiges“ 29) . Von 1900, dem Beginn der Abschlussprüfungen, bis Ostern 1907 hatten 131 „Abiturienten“ die Realschule absolviert, 27 von ihnen waren zu einer Oberrealschule übergegangen, wo sie kein Latein brauchten, nur zwei zu einem Realgymnasium, um dort die Reife für ein Universitäts- oder Hochschulstudium zu erwerben. Alle anderen Schlussprüflinge waren nicht auf weiterführende allgemeinbildende Schulen gegangen, hatten also auch kein Studium aufgenommen, zu dem ja die Abschlussprüfung an der Wittenberger Schule nicht berechtigte, die auch nicht mit dem heutigen Abitur, unserer Reifeprüfung, vergleichbar ist. Auch wenn die Lateinschüler seit 1902 nicht mehr nur 40, sondern ein um 70 Mark höheres Schulgeld als die übrigen Schüler bezahlen mussten, war der für sie betriebene Aufwand doch relativ hoch. Übrigens durften seit Juni 1899 für bis zu zehn Prozent der einheimischen Schüler volle, Dreiviertel-, halbe bzw. Viertel-Freistellen eingerichtet werden, wofür die Bedürftigkeit der Eltern die Voraussetzung war und der Schüler dessen würdig sein musste. Die Vergabe erfolgte durch das Kuratorium, den Magistrat und die StVV auf Vorschlag des Direktors, und es passierte durchaus, dass ein Antrag mit der Aufforderung an das Kuratorium zurückging, der Direktor möge erst die Würdigkeit des Schülers begutachten.
Seit dem Schuljahr 1901/02 bezeichnete sich die Anstalt als „Realschule zu Wittenberge mit gymnasialen Nebenabteilungen von Sexta bis Quarta“. Die Tendenz, Teile des Bildungsinhalts des humanistischen Gymnasiums mit der Realschule zu verbinden, setzte sich also fort. Der progressive Zug, der sich in der Entwicklung der Realschulen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts widergespiegelt hatte, so dass sie R. Alt sogar als „eine Vorform unserer [d.h. der früheren DDR] allgemeinbildenden polytechnischen Schule, ein in der Entwicklung zu unserem Schultyp hin nicht wegzudenkendes historisches Kettenglied“ 30) betrachtete, hätte, wenn es darum ging, an dieser Wittenberger Schule eine Vollanstalt 31) zu schaffen, zur Weiterentwicklung dieser Schule zu einer Oberrealschule führen müssen. Während der ganzen zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten die höheren Realschulen, also Realgymnasium und Oberrealschulen, einen langwierigen Kampf um ihre Gleichberechtigung führen müssen, da bisher die Gymnasien das alleinige Reifeprüfungsmonopol und damit das Monopol für die Verleihung der Berechtigung zu einer Studienaufnahme an Universitäten und Hochschulen besaßen. Dieser „Kampf um die privilegierte Stellung des Gymnasiums war ein Interessenkampf innerhalb des Bürgertums, und zwar vor allem zwischen den vornehmer erscheinenden akademischen Kreisen (Juristen, Mediziner, Theologen, Universitäts- und Gymnasiallehrer), die ihre Traditionen und Privilegien wahren wollten, und denjenigen Kreisen, denen die Förderung des Realschulwesens für die Bildungsbedürfnisse der kapitalistischen Gesellschaft wichtig war (Industrielle, Kaufleute, Ingenieure, Techniker)“ 32) . Widerstand gegen die Gleichstellung hatten in besonderem Maße Ärzte und Juristen geleistet. Von ersteren wurde „sogar behauptet, daß der Arzt vornehmlich durch eine humanistische Schulbildung Vertrauen bei den Patienten erwecken könne; denn diese Art der Vorbildung garantiere am besten, daß der ärztliche Beruf aus Gründen der Ethik und nicht des Erwerbs ausgeübt werde. ... Daß so viele Ärzte sich für das Gymnasialmonopol und gegen die Realschulberechtigungen aussprachen, lag daran, daß sie letztlich die Bildungsfrage als
29) Alt, Robert, a.a.O.
30) Ebenda, S. 409.
31) Das ist eine Schule, die ihre Schüler bis zum völligen schulischen Abschluss führt, entweder als Abiturient der Oberrealschule, der damit Voraussetzungen zum Universitätsstudium in verschiedenen Richtungen erwarb (etwa an der philosophischen Fakultät für das Lehramt an höheren Schulen, an der juristischen Fakultät, für Veterinärmedizin und technische Studienrichtungen), aber auch die Berechtigung zum Eintritt in die Offizierslaufbahn oder den höheren Post- und Telegrafendienst, oder als Abiturient des Gymnasiums, dem u.a. auch das Medizin- und Theologiestudium offenstand. 32) Balschun, Heinz, a.a.O., S. IX.
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Standesfrage auffaßten ...“ 33) . Noch 1890 hatte die schon angesprochene preußische Schulkonferenz beschlossen, dass künftig „nur zwei Arten höherer Schule beibehalten werden (sollten): Gymnasien mit den beiden alten Sprachen und lateinlose Realschulen (Oberrealschulen und höhere Bürgerschulen): Damit war die Vernichtung des Realgymnasiums ausgesprochen. ... Die Oberrealschule sollte vor allem die Vorbereitungsschule für die technischen Studien sein; außerdem sollte sie das Recht zum Universitätsstudium in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften erhalten“ 34) . Schließlich aber brachte das Jahr 1900 den Umbruch. Die ebenfalls schon erwähnte Schulkonferenz vom 6. bis 8. Juni „billigte nahezu einstimmig die grundsätzliche Zulassung der Realgymnasial- und Oberrealschulabiturienten zu allen Universitätsstudien“ 35) . Es hieß: „Wer die Reifeprüfung einer neunklassigen Anstalt bestanden hat, hat damit die Berechtigung zum Studium an den Hochschulen [das umfasste auch die Universitäten] und zu den entsprechenden Berufszweigen für sämtliche Fächer erworben“ 36) . Das bisherige Monopol des Gymnasiums war gefallen. Der Kaiserliche Erlass vom 26. November 1900, vom Kultusministerium ausgearbeitet, sanktionierte dieses Konferenzergebnis, denn er enthielt den „Grundsatz, ‚daß das Gymnasium, das Realgymnasium und die Oberrealschule in der Erziehung zur allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig ... anzusehen sind.‘ Die drei höheren Schulen führen gleichermaßen zur Universitätsreife“ 37) . Und Führ schätzt ein: „Die Reifezeugnisse aller neunjährigen Vollanstalten wurden fortan grundsätzlich gleichgestellt. Für die Zulassung zu einzelnen Fachrichtungen wie zum Theologiestudium galten allerdings Sonderbestimmungen. Spezielle Vorbildungserfordernisse konnten durch Vorkurse an den Hochschulen und Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden. Die Öffentlichkeit begrüßte dieses Ergebnis. ... Der Konferenz folgten Anfang des Jahres 1901 neue Lehrpläne. ... Sie galten bis zum Ende der Monarchie, ja sie überdauerten sie sogar und wurden erst durch die sogenannten Richert’schen Lehrpläne 1925 abgelöst ...“ 38) . Ministerialdirektor Althoff hatte sich besonders dafür engagiert, dass auch die Oberrealschulen völlig gleichberechtigt wurden, und dabei hatte er erklärt: „Vor allem kommt aber in Betracht, daß die Zurücksetzung der Oberrealschüler auch mit einer richtigen Schulpolitik unvereinbar sei: denn die Folge würde davon sein, daß dann die Oberrealschulen ... bald ganz den Gymnasien und Realgymnasien weichen müßten und daß damit gerade die Schulart für Preußen verloren gehen würde, welche für die weitere Entwicklung unserer Technik, unseres Handels, namentlich auch des überseeischen, und unserer wirtschaftlichen Weltstellung von besonderer Bedeutung sei“ 39) . Der mehrfach zitierte Autor schreibt schließlich zu dieser Frage: „Überblickt man den pädagogischen Aspekt des hier behandelten Streites, so stellt man fest, daß es dabei vor allem um die Frage ging, ob diejenigen Abiturienten einer höheren Schule, die studieren wollten, eine solide wissenschaftliche Grundlage für ein Universitätsstudium erhielten, wenn sie nicht an den beiden alten Sprachen, an Latein und Griechisch, gebildet würden“ 40) . Und noch einmal sei Führ zitiert : „Die Beseitigung des Gymnasialmonopols schuf Voraussetzungen für einen beachtlichen Ausbau der Realgymnasien (1900: 76 Schulen mit 26 000 Schülern; 1914: 187 Schulen mit 55 000 Schülern) und Oberrealschulen in Preußen (1900: 37 Schulen mit 13 700 Schülern; 1914: 111 Schulen mit 44 600 Schülern). ... Damit wurde mehr als zuvor auch befähigten und aufstiegswilligen Schülern aus Bevölkerungskreisen, die nicht zur Schicht von ‚Besitz und Bildung‘ zählten, der Zugang zu höherer Bildung eröffnet. ... Dies signalisiert
33) Ebenda, S. 46 f.
34) Ebenda, S. 77 f. 35) Ebenda, S. 95.
36) Verhandlungen über Fragen des höheren Unterrichts. Berlin, 6. bis 8. Juni 1900. Hrsg. im Auftrage des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Halle 1901, S. XII. 37) Balschun, Heinz, a.a.O., S. 96. 38) Führ, Christoph, a.a.O., S. 211. 39) Zitiert nach: Balschun, Heinz, a.a.O., S. 100. 40) Ebenda, S. 106.
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einen grundsätzlichen Wandel in der Bildungspolitik im Vergleich zu den 80er und 90er Jahren, für die eine Stagnation der Schülerzahlen der höheren Schulen beobachtet wird. Schulorganisatorisch war der Weg für eine Expansion geebnet, die bis heute anhält“ 41) . Worin aber bestanden denn nun eigentlich die fundamentalen Unterschiede zwischen den verschiedenen höheren Schultypen? An den Gymnasien nahm, wie schon erwähnt, der Unterricht in den alten Sprachen den größten Raum ein. Noch nach der Jahrhundertwende wurde in dem neunjährigen Lehrgang bis zur Reifeprüfung Latein in 65, Deutsch dagegen nur in 26 Wochenstunden gelehrt. Neben diesem humanistischen Gymnasium war das Realgymnasium - so seine offizielle Bezeichnung seit 1882 - entstanden. Hier blieb zwar Latein die erste Fremdsprache, aber an die Stelle des griechischen Unterrichts traten moderne Fremdsprachen; außerdem wurde der naturwissenschaftliche Unterricht - der Unterricht in den „Realien“, die dem Schultyp den Namen gaben - verstärkt. Aus diesen beiden Grundtypen entwickelten sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sogenannte „Reformschulen“, reformierte, d.h. gegenüber den eben dargestellten Standards veränderte Schulen: Reformgymnasium und Reformrealgymnasium, in denen als erste Fremdsprache eine moderne Sprache, damals Französisch, gelehrt, aber Latein als zweite oder dritte Fremdsprache beibehalten wurde. Die schließlich entstandene Oberrealschule betonte dagegen gemäß den Anforderungen der Industrie die naturwissenschaftlichen Disziplinen; der Lateinunterricht spielte eine untergeordnete Rolle und wurde nur in den drei oberen Klassen erteilt 42) . Jener oben erwähnten preußischen Schulkonferenz vom Juni 1900 waren öffentliche Aktionen vorausgegangen, denn das Protokoll der Magistratssitzung vom 27.04. d.J. enthält im Punkt 14: „Kundgebung für eine Reform unseres höheren Schulwesens: Für den Fall, daß ein Mitglied der städtischen Kollegien in Berlin anwesend ist, soll derselbe mit der Vertretung betraut werden.“ Es findet sich allerdings kein Hinweis, ob jemand anwesend war. Die o.g. Namensführung „mit gymnasialen Nebenabteilungen“ zeigt, dass über die Weiterentwicklung der Schule hier in Wittenberge schon sehr bald nachgedacht wurde. Der erste offizielle Hinweis darauf findet sich in einem Magistratsprotokoll vom September 1902: „Denkschrift über die Verbindung eines Reform-Realprogymnasiums mit der Realschule - An das Realschulcuratorium zur Vorberathung.“ Der Schulleiter hatte eine Denkschrift ausgearbeitet und in diesem Monat vorgelegt, und er schlug darin vor, „unsere 6-klassige Realschule mit einem sogenannten Realprogymnasium ... zu verbinden ..., entsprechend dem Lehrplan des Reform-Realgymnasiums, um diejenigen Schüler, welche sich höheren Berufen widmen und zu diesem Zwecke ein Gymnasium oder ein Realgymnasium besuchen wollen, länger an das elterliche Haus zu fesseln, da sie bei den jetzigen Verhältnissen schon nach Absolvierung der Quarta [im Alter von etwa 13 Jahren] eine auswärtige Vollanstalt beziehen müssen.“ Ein Realprogymnasium, wie es Direktor Warnecke für Wittenberge vorschlug, hätte zunächst nur die unteren Klassen des in weiterer Zukunft anzusteuernden Realgymnasiums erfasst; nach seinem Besuch hätten interessierte Schüler trotzdem auf ein Realgymnasium außerhalb Wittenberges gehen müssen, um den vollständigen Abschluss der höheren Schule zu erreichen. Doch der Magistrat lehnte das Vorhaben ab, indem er beschloss (28.11.1902): „Verwandlung der Realschule: Unter den jetzigen Umständen müssen wir die von Herrn Director Dr. Warnecke vorgeschlagene Umwandlung ablehnen, weil wir jetzt schon aus Gründen die sich unserer Kenntniß entziehen, im Lehrercollegium Wechsel haben u. nur mit großer Noth zum Nachtheil der Schule, die erforderlichen Kräfte heranziehen können, was ja bei der neuen Einrichtung sich noch verschärfen würde. Wir wollen die Entwicklung unserer Schule zunächst noch abwarten.“ Nach zwei Jahren stand diese Frage erneut auf der Tagesordnung. Das Kuratorium sollte sich zunächst dazu äußern; aus Jüterbog - wo offensichtlich etwas Ähnliches geschehen war - wurden Akten angefordert, bis der Magistrat entschied (03.03.1905): „Den Vorschlägen des Direktors bezüglich der Angliederung eines
41) Führ, Christoph, a.a.O., S. 212.
42) Nach: Geschichte der Erziehung, a.a.O., S. 415 f.
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Realprogymnasiums an die Realschule unter Einbeziehung des jetzigen fakultativen Lateinunterrichts wird zugestimmt und es soll vorbehaltlich der Zustimmung der StVV das Prov.Schul-Kollegium ersucht (werden) die Neueinrichtung schon vom 1. April d.J. an zu gestatten. An die StVV zum Beitritt.“ Doch diese war dagegen und legte drei Wochen später fest: „Die Versammlung vertagt den Magistratsantrag auf Zustimmung zur Angliederung eines Realprogymnasiums an die Realschule. Der Magistrat soll ersucht werden, beim Provinzialschulkollegium u. beim Ministerium anzufragen, ob eine Kombination in der vorliegenden Form Aussicht auf Genehmigung hat; ferner soll eine Besprechung beider städtischer Körperschaften zur weiteren Aufklärung unter Hinzuziehung des Direktors Dr. Warnecke u. des Direktors Dr. Jenses in Magdeburg stattfinden.“ Bereits am folgenden Tage reagierte der Magistrat mit einem Beschluss, die geforderte Besprechung herbeizuführen und dazu auch jene Mitglieder des Realschulkuratoriums einzuladen, die nicht den städtischen Behörden angehörten. Doch damit verschwand das Thema erneut für zwei Jahre aus den Tagesordnungen, um dann 1907 wieder aufzutauchen. Unter dem Datum des 1. Mai erschien eine „Denkschrift über den Ausbau der Realschule in Wittenberge zu einer Vollanstalt. Im Auftrage des Kuratoriums der Realschule verfaßt von Realschuldirektor Dr. Warnecke.“ Der Verfasser erläutert „I. Die verschiedenen Arten der höheren Lehranstalten“ und schreibt danach über das „II. Bedürfnis für den Ausbau der Realschule zu einer Vollanstalt.“ Er begründet dieses Bedürfnis im Punkt 5: „Die Größe der Stadt (jetzt 19 400 Einwohner) macht den Ausbau der Realschule zur Vollanstalt zu einer kulturellen Aufgabe.“ Er führt aus der Provinz Brandenburg und aus benachbarten preußischen Provinzen vier Städte mit niedrigeren Einwohnerzahlen an, in denen in den letzten Jahren Real- bzw. Realreformgymnasien entstanden sind, zwei davon neben bestehenden Realschulen. (Die StVV war 1905 gegenüber einer solchen Kombination skeptisch gewesen.) Und Dr. Warnecke benennt zwei weitere kleinere Städte, die gerade dabei waren, ihre Realschulen zu Oberrealschulen weiterzuentwickeln. Danach heißt es: „2. Wenn als Vollanstalt eine Oberrealschule errichtet würde, wäre Wittenberge mit seiner Schule der Mittelpunkt für einen weiten Umkreis, auf dessen Peripherie die Oberrealschulen liegen würden von Berlin und seinen Vororten, Magdeburg, Braunschweig, Hannover, Hamburg. Die Wittenberger Realschule würde auf den Besuch der Realschulabiturienten von Havelberg und Seehausen rechnen können. 3. Würde ein Realgymnasium gegründet, so hätte Wittenberge die Konkurrenz von Perleberg, Grabow, Ludwigslust und Lüneburg zu tragen. Die nächsten Gymnasien sind in Wittstock, Neu-Ruppin, Stendal und Lüneburg.“ Dann erläutert er ausführlich die verschiedenen Berechtigungen, die die unterschiedlichen Formen höherer Schulen verleihen. Dass er eine Oberrealschule für Wittenberge favorisiert, zeigt sich auch daran, dass er nur für sie eine „V. Kostenberechnung des Ausbaus der Realschule zu einer Oberrealschule“ vorlegt und dabei zu dem Ergebnis kommt, dass dies der Stadt jährliche Mehrkosten von 17 210 M verursachen würde, u.a. aus „III. Verzinsung der Gebäude. 1. Die Kosten für Vergrößerung des Schulgebäudes und Aenderungen innerhalb desselben werden geschätzt auf 60 000 Mk. 6 % Verzinsung und Amortisation Mk. 3 600
2. Die Kosten für die Errichtung der Turnhalle belaufen sich auf 18 000 Mk., 6 % “ 1 080
3. Die Kosten der Errichtung des Wohngebäudes für den Direktor belaufen sich auf 25 000 Mk. Davon ist abzuziehen die Miete für die Dienstwohnung
des Direktors mit 1 000 Mk., 1 500-1 000
Über den Zeitpunkt, zu dem der Ausbau beginnen sollte, schreibt er allerdings: „Da augenblicklich ein gewaltiger Lehrermangel nicht nur an Nicht-Vollanstalten, sondern auch an vielen Vollanstalten herrscht, so ist der jetzige Zeitpunkt für einen Ausbau der Realschule zur Vollanstalt wenig geeignet; bei Angliederung eines Reform-Realprogymnasiums Ostern 1908 würde jedoch nur die Anstellung eines Oberlehrers und zwar erst ein Jahr später notwendig
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werden. Im Jahre 1911 würde das Realprogymnasium im Ausbau vollendet sein, und man würde von diesem Zeitpunkt an in der Lage sein, durch eigene Erfahrungen festzustellen, welches Schulsystem bei der Errichtung einer Vollanstalt in Wittenberge zu bevorzugen ist, die Oberrealschule oder das Reform-Realgymnasium.“
Wie im Titel zu lesen, hatte Dr. Warnecke die Denkschrift im Auftrag des Kuratoriums der Schule verfasst. Jetzt aber beanspruchte offensichtlich der Magistrat ein Verfügungsrecht darüber, was der Schulleiter, und das anscheinend in einem nicht übermäßig freundlichen Ton, zurückwies, denn das Magistratsprotokoll vom 12.07.1907 legt fest: „Die Angelegenheit ist dem Provinzialschulkollegium zur Beurteilung zu unterbreiten insbesondere unter Hinweis auf den Ton des Schreibens“, mit dem Dr. Warnecke auf die Anforderung des Magistrats geantwortet haben muss. Allerdings scheint der Magistrat abschlägig beschieden worden zu sein, denn im Protokoll seiner Sitzung heißt es einen Monat später nur, dass man von der „Entscheidung des Prov.-Schulkolleg. i.S. der Warnecke’schen Denkschrift: Kenntniß genommen“ habe.
Mit seinen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Schule fand Dr. Warnecke allerdings kein Gehör, weshalb er bereits am 8. November desselben Jahres eine „II. Denkschrift (Ergänzungsschrift) über die Errichtung einer 9stufigen höheren Lehranstalt (Vollanstalt) zu Wittenberge. Verfaßt von Realschuldirektor Dr. Warnecke zu Wittenberge“ vorlegte. Erneut verweist er darin auf die Vorteile einer Oberrealschule für eine Stadt wie Wittenberge, erörtert dann aber die Möglichkeiten eines (Reform-)Realgymnasiums: „Die Tatsache ..., daß unsere ganze Kultur aus der griechisch-römischen hervorgegangen ist, die Tatsache ferner, daß besonders im Griechentum alles geistige Streben des Menschen und alle menschlichen Verhältnisse in großer Einfachheit und Klarheit in Erscheinung treten, wird dem Gymnasium für immer seinen Wert als hervorragende Bildungsanstalt unseres Volkes sichern. Seitdem aber unsere Kultur nicht mehr so einseitig ein Spiegelbild abstrakter Geistestätigkeit ist, sondern im besonderen Maße auch gekennzeichnet wird durch die Fortschritte auf technischindustriellem Gebiete, haben die realen Wissenschaften eine ganz andere Bedeutung gewonnen als früher. Kein Staat, der für seine Erhaltung sorgen will, keine Nation, die in dem großen Wettkampf der Völker bestehen will, darf es vernachlässigen, die Gründung von Schulen zu fördern, die es sich zur Aufgabe machen, durch ihre Bildungsmittel das ausgewählteste Rüstzeug für den gewaltigen Kampf zu liefern, in dem wir stehen. Die Zeitströmung fordert die Realanstalt mit unerbittlichem Recht.“ Das belegt er mit Zahlen: „Der Besuch der hiesigen im Jahre 1895 begründeten und 1900 vollendeten Realschule hat gelehrt, daß sie für die Stadt und ihre Umgebung ein Bedürfnis war, da sie seitdem ständig von 120-140 einheimischen und 40-60 auswärtigen Schülern besucht wurde. ... Die Zahl der Abiturienten beläuft sich bis jetzt auf 109. Von ihnen sind 29 zur Vollanstalt übergegangen, (27 zur Oberrealschule, 2 zum Realgymnasium) 80 sind in einen Beruf eingetreten.“ Aus der letzten Angabe über Schüler, die nach ihrer Schulzeit in einen praktischen Beruf eingetreten sind, schlussfolgert er: „Dies ist in Wittenberge bei weitem die Mehrzahl, deshalb muß die Realschule hier erhalten bleiben. Da sich nun der Lehrplan der Realschule im wesentlichen mit dem der Oberrealschule in den entsprechenden Klassen deckt, so liegt der Gedanke nahe, die Realschule zur Oberrealschule auszubauen, weil man sich auf diese Weise die Vorteile wahrt, die sich aus dem Bestehen einer Realschule ergeben, und dabei eine Vollanstalt erhält, die in der Hauptsache alle Berechtigungen verleiht. ... Wie die Erfahrung lehrt, sind Oberrealschul-Abiturienten imstande sich in einem Jahr die erwähnten fehlenden Kenntnisse [gemeint ist Latein] hinreichend anzueignen. ... Wie die Abiturienten der Oberrealschule besitzen auch diejenigen des Realgymnasiums vor den Abiturienten des Gymnasiums den Vorzug einer besseren Bildung in der Mathematik und den Naturwissenschaften für das Studium der technischen Fächer und der Medizin.
Wie oben ausgeführt ist, muß es sich in Wittenberge darum handeln, sich die Realschule zu erhalten. Es bietet sich dazu nun außer dem Ausbau der Realschule zur Oberrealschule noch
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ein anderer Weg, nämlich der, daß man mit der Realschule ein Reform-Realgymnasium verbindet. ...
Die Eigenart des Reform-Realgymnasiums besteht darin, daß es denselben Unterbau wie die Realschule hat, die Schüler der unteren drei Klassen VI-IV also zusammen unterrichtet werden können, erst in Klasse III b [das ist die Obertertia, heute 9. Klasse] beginnt der Lateinunterricht und später in II b [Obersekunda, heute 11. Klasse] der Unterricht im Englischen. Da es nun aber zulässig ist, die Schüler des Realgymnasiums und der Realschule auch in den mittleren Klassen, wo es möglich ist, kombiniert zu unterrichten, ergibt sich daraus, daß eine Trennung des Unterrichts nur in den Sprachen (Lateinisch, Französisch und Englisch) notwendig ist. ... Ferner wird den Eltern die Entscheidung darüber, ob sie ihre Söhne auf die Lateinschule schicken sollen, bis nach Absolvierung der Quarta erspart. ... Diese Vorzüge und die guten Erfahrungen, die mit dem Reform-Realgymnasium gemacht sind, haben dazu geführt, daß es sich schnell verbreitet hat und besonders die Kombination des Reform-Realgymnasiums mit der Realschule von Städten gewählt ist, die nicht in der Lage sind, mehr als eine Vollanstalt zu erhalten. ... So erscheint es denn für die besonderen Verhältnisse in Wittenberge am zweckmäßigsten, hier diejenige Anstalt zu schaffen, die in der Mitte zwischen Gymnasium und Oberrealschule steht und damit den verschiedensten Wünschen am meisten entgegenkommt, daneben aber die Realschule zu erhalten, für die bei weitem überwiegende Zahl derjenigen, die die Anstalt mit Absolvierung der Untersekunda [heute 10. Klasse] oder noch früher verlassen.“ Noch konnte allerdings die Weiterentwicklung der Schule nicht erreicht werden, denn die „augenblicklich ungünstige Finanzlage der Stadt ... verbot es auch vorläufig, den Vorschlägen des Direktors näher zu treten, obwohl die Entwicklung unserer Anstalt zu einer Oberrealschule oder einer Reformschule das erstrebenswerte Ziel sein muß.“ (Denkschrift ..., S. 4.)
Dr. Warnecke erlebte die Verwirklichung seiner Vorschläge nicht mehr. Reibungslos war die Zusammenarbeit mit Magistrat und StVV nicht verlaufen, wobei immer wieder Finanzierungsfragen eine Rolle gespielt haben. So beschloss der Magistrat, nachdem ein Lehrer der Schule eine Entschädigung für geleistete Überstunden beantragt hatte, im März 1899: „Herr Dr. Warnecke ist zu ersuchen mit Rücksicht auf seine Etatsvorschläge die Vertheilung der Ueberstunden derart zu regulieren, daß der Etat nicht überschritten wird.“ Also wurde ihm der für das folgende Schuljahr eingereichte Stundenplan zur Überarbeitung zurückgegeben. Oder der Magistrat hatte für eine wissenschaftliche Abhandlung in dem Jahresbericht - wie sie immer wieder in Jahresberichten höherer Schulen erscheinen, mitunter beachtliches Niveau aufweisen und zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führten - für 1904 zusätzliche 144,35 M bewilligt, die aber von der StVV gestrichen wurden. Auch lehnte der Magistrat das Gesuch des Schulleiters um Gehaltserhöhung im gleichen Jahr ab, im folgenden Jahr auch eine günstigere Festsetzung seines Besoldungsdienstalters. In diesem Jahr 1905 hatte der Magistrat Auskunft über einen der Oberlehrer verlangt, die der Schulleiter verweigerte, weshalb die Behörde dies dem Kultusministerium unterbreitete, aber wohl auch diesmal erfolglos war, denn die Antwort des Ministeriums wird in einer Magistratssitzung wiederum nur zur Kenntnis genommen. Auch über die Verleihung des Titels der Räte IV. Klasse an den Direktor findet sich nur der Vermerk „Kenntniß genommen“, kein Hinweis, dass sich der Magistrat veranlasst gesehen hätte, einen Glückwunsch auszusprechen. Begründen sollte der Direktor, weshalb statt der vorgeschriebenen 16 Pflichtstunden von ihm nur 13 erteilt wurden, die Begründung kann aber keinen Anlass zu einer weiteren Nachfrage oder einer Veränderung der Stundenzahl gegeben haben, denn auch sie wurde zur Kenntnis genommen. Zunächst hatte es der Magistrat abgelehnt, von allen Realschülern ein „Bibliotheksgeld “ von jährlich 1 M zu erheben, beantwortete aber ein Gesuch Dr. Warneckes auf Anweisung von 150 M für die Schülerbibliothek einen Monat später (15.04.1898) mit dem Beschluss: „Es wird genehmigt, daß an der Realschule ein Bibliotheksgeld von 1 M. pro anno erhoben werde.“ Über die Art seiner Erhebung wurde im Oktober bestimmt: „Einziehung des
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Bibliotheksgeldes für die Real-Schule durch den Rendanten Münzenberg: Das Schulgeld für die Realschule incl. Lesegeld soll in Zukunft mit den Steuern erhoben werden.“ 1902 erklärte sich der Magistrat mit einer Beschwerdeschrift gegen den Schuldirektor einverstanden, ein Jahr später - es ist nicht zu ersehen, ob es sich noch um die gleichen oder bereits andere Streitfragen handelte - wird eine Beschwerde gegen ihn an „den Herrn Dezernenten [im PSK] zur Verhandlung mit Herrn Direktor Dr. Warnecke“ geleitet, ohne dass in den Protokollen ein Ergebnis festgehalten wird. 1906 beantragte der Schulleiter eine Beleuchtung des Eingangs des Schulgebäudes, was der Magistrat ablehnte, da „nach Inbenutzungnahme des neuen Volksschulhauses [Jahnschule] die Realschule in den Abendstunden nicht mehr benutzt wird“, doch der Hausherr war nicht zufrieden und erreichte: „Der Herr Dezernent wird sich noch persönlich von der Sache überzeugen“, und offensichtlich hielt dieser eine Beleuchtung ebenfalls für angebracht, so dass im Dezember bzw. Januar dafür 90 M bewilligt wurden.
Damit soll jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, als hätte es nur Konflikte zwischen den städtischen Gremien und dem Schulleiter gegeben. Diese stellten auch immer wieder Mittel zur Verfügung, um die Schule weiter auszugestalten bzw. die Stellung ihrer Lehrer abzusichern, so z.B. durch die Bildung eines Pensionsfonds (1899), die weitere Verbesserung der Innenbeleuchtung, die Finanzierung einer Fahne der Realschule [über deren Verfügungsrecht allerdings auch Meinungsverschiedenheiten bestanden; es konnten bisher auch keine Angaben über ihr Aussehen ermittelt werden], die Pflasterung eines Weges auf dem Realschulhof, oder die Gremien unterstützten die Schule in anderer Weise, etwa gegen eine lokale Zeitung, worüber das Sitzungsprotokoll des Magistrats festhält (22.01.1901): „Der Redaktion des Intelligenzblattes ist anläßlich der Lokalartikel über die Realschüler, welche geeignet sind, das Ansehen der Schule und der Stadt zu schädigen, das ernste Mißfallen des Magistrats auszusprechen.“ Und 14 Tage später erklärte er sich mit „dem Schreiben an Böcker [den Herausgeber] einverstanden.“ Unter dem 14.03.1902 lesen wir: „Riedel’s Codex diplom. Brandenburgensis: Die Geschichtsbücher der Mark Brandenburg werden der Realschulbibliothek unter der Bedingung jederzeitiger Rückforderung gegen Quittung übergeben.“ (Heute befinden sie sich im Bestand des Museums, ohne dass bekannt wäre, durch wen und wann die Entscheidung darüber getroffen wurde, sie der Schule zu entziehen; es ist vor 1990 erfolgt, ohne dass ein genauerer Termin ermittelt werden konnte.) Besonders allerdings mag sich der Schulleiter in der Frage der ihm durch gesetzliche Vorschriften zustehenden Dienstwohnung düpiert gesehen haben. Hatte es die Stadt erreicht, dass das PSK bei der Übernahme der Realschule durch die Kommune auf den Bau des zunächst geforderten Direktorwohnhauses verzichtet hatte, so stellte sich die Frage im Jahre 1901/02 erneut. Fünf Mal hatten StVV und Magistrat diesen Tagesordnungspunkt zu beraten, aber auch diesmal wurde keine Einigung erreicht. Vom 03.03.1905 bis zum 26.01.1907 beriet der Magistrat siebzehn Mal, die StVV einmal zu diesem Thema, aber nicht mehr über den Bau eines Dienstgebäudes für den Schulleiter, sondern über die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung. Dr. Warnecke, der zu dieser Zeit (mindestens von 1899 bis 1907) in der Bahnstraße (heute) Nr. 73 wohnte, hatte Anspruch auf eine Dienstwohnung und forderte diese in der Nähe der Realschule, die ihm sein Dienstherr, der Magistrat bzw. die Stadtgemeinde, zur Verfügung zu stellen hatte. Am 03.03.1905 steht im Magistratsprotokoll: „Wohnhaus für den Realschuldirektor: Nach Überzeugung des Magistrats wäre es dem Direktor bei einigem Bemühen mit Leichtigkeit möglich gewesen eine angemessene Wohnung in unmittelbarer Nähe der Realschule zu gewinnen und daß ihm diese Möglichkeit auch in Zukunft bei der fortschreitenden Bebauung des Stadtteils gegeben ist. Der Magistrat erklärt sich bereit Herrn Dr. Warnecke zu unterstützen und sieht dessen Anträgen entgegen.“ Schließlich verhandelte der Magistrat mit verschiedenen Bauunternehmern und beschloss am 18.08.: „Entwurf für eine Realschuldirektor-Wohnung: Der Offerte des Kahl [einer der Bauunternehmer] soll näher getreten werden, jedoch ist vorher mit dem Prov. Schul-Collegium ev. mit dem Ministerium
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wegen vorläufiger Quittierung der der Stadt auferlegten Bedingungen wegen Erbauung eines besonderen Director-Wohnhauses in mündliche Verhandlungen getreten wird, wozu die beiden Bürgermeister beauftragt werden.“ [Hier stimmt die Grammatik im Protokolltext nicht.]
Auf einem Wohnhaus bestand das PSK nicht. Der Vertrag mit dem Bauunternehmer sah vor, dass die Dienstwohnung zum 01.07.1907 beziehbar sein sollte, und da das Adressbuch der Stadt Wittenberge von 1908 Dr. Warnecke als in der Hohenzollernstraße (heute Ernst-Thälmann-Straße) 13 wohnend ausweist, muss der Bezug dieser Wohnung in der zweiten Jahreshälfte 1907 erfolgt sein, zumal dieses Thema danach nicht wieder auf der Tagesordnung der beiden Gremien erschienen ist.
Doch die neue Wohnung bedeutete nur ein kurzes Glück. Die Enkeltochter Dr. Warneckes, die 1995 an der Hundertjahrfeier der Schule teilgenommen hat, schreibt dazu: „... als er sich im Jahre 1908 eine schwere Erkältung zuzog, wollte er nicht das Bett hüten, er mußte in seine Schule. Die Erkältung [es war eine Grippe] führte zu einer Mittelohrvereiterung, die damals noch nicht operiert werden konnte. Hermann Warnecke starb am 22.2.1908 in Wittenberge, erst 46 Jahre alt.“
Ein Nachruf würdigte, dass „trotz der schwierigen Verhältnisse, mit denen er von Anfang an zu kämpfen hatte, (es ihm bald gelang,) unserer Realschule in Wittenberge selbst und nach außen hin großes Ansehen zu verschaffen. Nach drei Jahren schon genoß die Anstalt, Dank der energischen Arbeit des Leiters vor allem, einen solchen Ruf, daß das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Berlin ihren Ausbau zu einer öffentlichen Lehranstalt genehmigte. ... 1905 faßte Herr Direktor Warnecke den Gedanken, die Schule weiter auszubauen, leider scheiterte damals das Projekt insbesondere an dem seinerzeit noch allzu fühlbaren Lehrermangel. ... Als er im Sommer 1907 mit dem Projekt in etwas veränderter Form wieder hervortrat hatte die Zahl derjenigen, die dem Gedanken sympathisch gegenüberstanden, bedeutend zugenommen. Die städtische Behörde beschäftigte sich sogar selbst mit der Angelegenheit und beschloß, den Gedanken des Herrn Direktors Dr. Warnecke im Jahre 1909 in die Tat umzusetzen - Nicht lange nachdem unser allverehrter Direktor die zweite der Denkschriften, die dem Ausbau der Anstalt gewidmet waren, veröffentlicht hatte, warf ihn eine schwere Influenza auf das Krankenlager.“
Die Familie, Magistrat und Realschul-Kuratorium, Lehrerkollegium mit Schülern und der Verein ehemaliger Schüler der Realschule zu Wittenberge gedachten des Toten in eigenen Anzeigen, alle am gleichen Tag, im „Intelligenzblatt“. Der Verstorbene wurde in der Schule aufgebahrt. Nach einer Trauerfeier in der Aula wurde der Sarg unter starker Beteiligung von Schülern, auch vielen ehemaligen, und Bürgern der Stadt zum Bahnhof geleitet und nach Wegeleben bei Halberstadt, dem Geburtsort seiner Frau, überführt.
In den mindestens sechs heftigen Kontroversen zwischen Schulleiter und Magistrat, die es seit 1900 gegeben hatte, wollte Dr. Warnecke die Selbständigkeit, ja Unabhängigkeit seiner Stellung gegenüber der Leitung der Stadtkommune unterstreichen, was diese aber nicht zu akzeptieren bereit war. In einem Streit um die angeblich unbefriedigende Qualität des Lateinunterrichts verfeindeten sich die beiden Parteien so sehr, dass beide beim PSK disziplinarische Untersuchungen beantragten. Hierbei musste sich der Magistrat vom PSK bescheinigen lassen, dass die eingeleiteten Maßnahmen seine Kompetenz überschritten. Mehrfach kündigte der Direktor an, er wolle die Berufung an eine andere Schule annehmen, wozu ihm der Magistrat eine so positive Beurteilung schrieb, dass man annehmen möchte, er hätte sich nicht ungern von ihm getrennt. Dieser Eindruck wird auch dadurch verstärkt, dass der Magistrat noch im Herbst (13.09.) 1907 bereit war, dem Direktor kurzfristig die ein weiteres Mal in Frage stehende Entlassung zu gewähren, obwohl das dessen halbjähriger Kündigungsfrist widersprach: „Entlassungsgesuch Warnecke: Herrn Dir. Warnecke soll die Entlassung zum 1. Oktober d.J., wenn er sie beantragt, zugesichert werden.“ Am 02.03.1908 vermerkt das Protokoll der Magistratssitzung: „Nachruf für Warnecke: Der Nachruf und die
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sonstigen Veranstaltungen des Vorsitzenden werden nachträglich genehmigt.“ Ob Dr. Warnecke seine Kündigung beantragt hat oder ob die Frage wieder beigelegt worden ist, war nicht festzustellen, denn aus einem erneuten Tagesordnungspunkt ist nur zu entnehmen, dass von der „Kündigungssache des Dir. Dr. Warnecke: Kenntniß genommen“ wurde. Bis zum Sommer wurde seiner Witwe die Dienstwohnung belassen, bis zum 1. Juli sogar unentgeltlich, für die Zeit danach wurde eine Miete von 200 M für das Vierteljahr gefordert „und die Bedingung gestellt, daß die Wohnung so zeitig geräumt wird, daß eine Renovierung möglich ist“, bevor der neue Schulleiter einziehen würde. Im Juli verfügte der Magistrat die Anweisung von 120,20 M Auslagen, die Dr. Warnecke gehabt hatte. Anscheinend lag noch ein Gesuch auf (nachträgliche?) Gehaltserhöhung für den verstorbenen Schulleiter vor, das am 11.09.1908 so beschieden wurde: „Gehalt Warnecke: Das Gesuch wird mit Rücksicht auf die Beschlüsse der städtischen Kollegien abgelehnt.“
Alle diese Meinungsverschiedenheiten müssen sich jedoch - dies sei wiederholt - in einem noch erträglichen Rahmen bewegt haben, denn die bereits zitierte Enkeltochter erinnert sich ganz deutlich, dass die Ehefrau Dr. Warneckes, also ihre Großmutter, immer wieder davon gesprochen hat, welch schöne Zeit sie mit ihrer Familie in Wittenberge verlebt habe. Zehn Monate war die Schule ohne Direktor, die Vertretung wurde Professor Streit übertragen [den Titel eines Professors hatte er 1906 verliehen bekommen; es war eine Dienststellenbezeichnung, die mit einer Planstelle verbunden war und nach einem bestimmten Dienstalter verliehen werden konnte und häufig auch wurde], und für diese Vertretung gewährte ihm der Magistrat eine monatliche Entschädigung von 120 M. Möglicherweise hatte Prof. Streit mit seiner Berufung zum Schulleiter gerechnet, unterzeichnete er doch den nächsten Jahresbericht der Schule als „Leiter der Anstalt“ und nicht als Stellvertreter. Aber schon in der oben zitierten Magistratssitzung (02.03.1908) war beschlossen worden: „Die Stelle des Realschuldirektors ist öffentlich auszuschreiben.“ Und da noch zu Lebzeiten Dr. Warneckes der weitere Ausbau der Schule wieder auf die Tagesordnung gekommen war (Magistratsprotokoll vom 10.01.1908: „Ausbau der Realschule: Der Vorsitzende wird ermächtigt, zu einer ihm geeignet erscheinenden Zeit die erforderlichen Schritte zu tun.“), wurde in dieser Ausschreibung am 1. April 1908 im „Pädagogischen Centralanzeiger“ auf den vorgesehenen Ausbau der Schule zur Vollanstalt hingewiesen. Der Ausschreibungstext sollte lauten: „Die Direktorstelle an der hiesigen städtischen Realschule, deren Ausbau zu einer Vollanstalt in Aussicht genommen ist, ist infolge Ablebens des bisherigen Inhabers wieder neu zu besetzen. Neben einer Dienstwohnung werden Grundgehalt und Alterszulagen nach Maßgabe des 6. Nachtrages zum Normaltarif gewährt. Meldungen mit Lebenslauf und begl. Zeugnisabschriften sind bis zum 21. März d.J. an uns einzureichen.“ Dieser Text sollte zweimal im Pädagogischen Zentralanzeiger in Eberswalde veröffentlicht werden, der Termin hatte sich allerdings verzögert.
Mindestens dreißig Bewerbungen gingen bei der Stadt ein, so dass dem Magistrat eine große Auswahlmöglichkeit gegeben war. Mitte Mai beschloss er: „Die Bewerber, soweit sie nicht Neuphilologen sind, ... sind unter Rücksendung ihrer Zeugnisse zu bescheiden." Von vornherein kam also nur ein Lehrer moderner Fremdsprachen, eben ein „Neuphilologe“, für die Funktion in Frage. Über acht Bewerber wurden „vertrauliche Informationen“ eingeholt, unter ihnen war Dr. Willy Baldow aus Frankfurt/Oder. Es ist interessant, wie die Wittenberger Anfrage in Frankfurt und die darauf eingegangene Antwort lauteten, machen sie doch Grundsätze damaliger Personalpolitik deutlich: „Wir bitten um gefällige v e r t r a u l i c h e Auskunft [Sperrung im Original] über die persönlichen Eigenschaften des genannten Herrn, insbesondere über Lehrgeschick, Charakter, Organisations-Befähigung, dienstliches und außerdienstliches Verhalten, Familien- und Vermögensverhältnisse, Betätigung im öffentlichen Leben, Partei-Stellung, sowie auch darüber, ob Herr Professor Baldow dortseits für ausreichend befähigt gehalten wird, eine Realschule selbständig zu leiten und ihre Entwicklung zur Vollanstalt durchzuführen.“ Der Direktor des Frankfurter Realgymnasiums,
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an dem Baldow als Professor tätig war, antwortete über den Frankfurter Magistrat: „Herr Professor Baldow ist einer meiner tüchtigsten Lehrer, den ich nur sehr ungern verliere.“ Er verfüge über ein angeborenes Lehrgeschick, sei ein sauberer, unermüdlicher Arbeiter, und „seine Gewissenhaftigkeit ist rühmend hervorzuheben.“ Er sei ein aufrichtiger und konsequenter Charakter, entgegenkommend und ehrerbietig, verfüge über vollendete Formen und verkehre in den besten Kreisen. „Seine Frau [sie war die Tochter eines Berliner Versicherungsdirektors] ist eine Dame, die in der Lage ist, der Stellung ihres Mannes als Direktor entsprechend aufzutreten und den gesellschaftlichen Mittelpunkt für ein Lehrerkollegium zu bilden. ... Seine politische Stellung ist mir unbekannt, da ich mich hierum bei meinen Herren prinzipiell nicht kümmere.“ Er sei Hauptmann der Reserve, und „übrigens glaube ich aber nicht, daß er zu weit rechts steht.“ Zum 11. Juni wurde Baldow zur Vorstellung nach Wittenberge eingeladen - zwei weitere Bewerber waren am Vortage hier -, am folgenden Tage verzeichnet das Magistratsprotokoll: „Wahl des Realschul-Direktors: Der Professor Dr. Baldow - Frankfurt a/O wird zum Direktor der hiesigen Realschule gewählt. Bestätigung [beim PSK] nachzusuchen.“ Am 19. Juni nahm der Magistrat von der Zustimmung Baldows zu seiner Wahl Kenntnis: „... beehre ich mich, dem Magistrat ergebenst mitzuteilen, daß ich die Wahl mit dem Ausdruck lebhaften Dankes annehme.“ Willy Baldow war am 26. Juli 1862 in Frankfurt/Oder geboren, er war also nur ein Jahr jünger als sein direktoraler Vorgänger. Sein Vater war Lehrer am Realgymnasium, an dem der Sohn 1881 die Reife erwarb, um danach vier Jahre in Berlin und Halle neuere Sprachen und Geografie zu studieren. 1886 promovierte er in Halle (Saale) mit der Dissertation „Die Ansiedlungen an der mittleren Oder“ zum Dr. phil., leistete als Einjährig-Freiwilliger seinen Militärdienst, und von 1899 bis 1907 hat er zehnmal für je rund zwei Monate an militärischen Übungen beim Leib-Grenadier-Regiment teilgenommen. 1889 legte er die Staatsprüfung ab, die er 1895 und erneut 1896 noch erweiterte und so die Lehrbefähigung in Französisch und Englisch für alle Klassen, in Erdkunde für die mittleren und in Latein für die unteren Klassen erlangte. Seine erste Anstellung erhielt er 1890 als wissenschaftlicher Hilfslehrer in Spremberg, ein Jahr später ging er in seine Heimatstadt zurück und wurde dort Oberlehrer, d.h., ihm wurde an der betreffenden Schule eine Planstelle übertragen. 1907 wurde ihm der „Charakter als Professor und ... der Rang der Räte vierter Klasse verliehen.“ Nach dem Gesundheitszeugnis des Königlichen Kreisarztes von Frankfurt, das Baldow in Wittenberge vorlegen musste, war er von untersetzter Gestalt und kräftig gebaut. Über seine Amtsaufnahme schreibt er selbst im Jahresbericht 1908/09: „Zu Beginn des Winterhalbjahrs übernahm der Unterzeichnete sein Amt. Nachdem die vom Magistrat ... vollzogene Wahl am 29. Juli die Allerhöchste Bestätigung erhalten hatte, fand die feierliche Einführung am 15. Oktober vormittags 10 Uhr in der Aula der Realschule in Gegenwart fast sämtlicher Mitglieder des Magistrats und des Realschulkuratoriums statt. Herr Bürgermeister Schneider begrüßte in Vertretung des auf Reisen abwesenden 1. Bürgermeisters den neuen Direktor in herzlichen Worten. Er hob hervor, daß dieser mit großem Vertrauen empfangen und daß ihm die Lösung der großen und verantwortungsvollen Aufgabe des Aufbaus der Anstalt zur Vollanstalt anvertraut würde. Der neue Schulleiter dürfe gewiß sein, daß die städtischen Behörden stets gern bereit sein würden, mit ihm zusammen zu arbeiten und alle auf das Wohl und Gedeihen der Anstalt gerichteten Bestrebungen zu unterstützen. Nach der Überreichung der Bestallungs-und Bestätigungsurkunde durch den Bürgermeister ergriff der Senior des Lehrer-Kollegiums, Herr Prof. Streit, das Wort, um den Direktor im Namen des Kollegiums, willkommen zu heißen. In warmen Worten gelobte er Treue und willige Unterordnung, indem er den neuen Vorgesetzten bat, dem Kollegium mehr als bloß Vorgesetzter zu sein und ihm ein wahrer Freund zu werden. In seiner Antrittsrede dankte der Unterzeichnete zunächst den Rednern für die freundlichen Worte, die sie ihm gewidmet hätten und betonte, daß es ihm stets am Herzen liegen würde, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen und die ihm gezeigte freundliche Gesinnung zu verdienen. Beides werde ihm jetzt als Geschenk entgegengebracht, das er sich
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erst erringen müsse, aber auch zu erwerben hoffe. Nachdem er dann seines in der Vollkraft der Jahre mitten aus einer reichen Tätigkeit herausgerissenen Vorgängers gedacht hatte, entwickelte er seine Auffassung von seinem Amte und zeigte darauf den Schülern, was die Anstalt ihnen an Nutzen und Segen für ihr ganzes Leben biete, was sie daher auch an Pflichten von ihnen zu fordern berechtigt sei. Treue Pflichterfüllung um ihrer selbst, nicht um materieller Vorteile wegen, zu allen Zeiten und in allen Lebenslagen, das sei das ideale Ziel, dem die Schule die ihr anvertrauten Knaben und Jünglinge zuführen wolle, darum verlange sie von ihnen freudigen Gehorsam und Fleiß. Das Ziel könne aber von der Schule allein nicht erreicht werden, sie müsse vielmehr die umfangreichste Mitarbeit des Elternhauses und der Pensionsgeber [für die auswärtigen Schüler] fordern. Man solle von der Schule nicht mehr verlangen, als was sie billigerweise leisten könne, und solle ihr nicht ungerechterweise für Vorgänge die Verantwortung zuschieben, die von der Familie getragen werden müssen. Mancher tieftraurige Schülerselbstmord [hier bezog sich Baldow nicht etwa auf Vorgänge an der Wittenberger Schule!], der ohne weitere Prüfung der Schule zur Last gelegt würde, würde ungeschehen bleiben, wenn die Familie in demselben Maße einem übertriebenen Zartgefühl und einem unklaren, verschwommenen Ehrbegriff durch Stärkung des Pflicht- und Verantwortlichkeitsgefühls entgegenarbeitete, wie dies die Schule tut. Ernste, darum durchaus noch nicht harte Erziehung zur Pflicht im weitesten Sinne in- und außerhalb der Schule beseitige, wenn auch nicht in allen, so doch in den weitaus meisten Fällen die Möglichkeit eines Konfliktes von Schule und Schülern, bzw. Elternhaus. - Aber auch der innigsten Zusammenarbeit von Schule und Haus können Erfolge nur blühen, wenn ihre unerläßliche Voraussetzung erfüllt sei durch die freudige Hingabe der Schuljugend an die ihr auferlegten Pflichten. Niemand denke daran, ihr den Frohsinn und den heiteren sorglosen Lebensgenuß zu beeinträchtigen, der ein so köstliches Vorrecht der Jugend sei. Aber vor dem Genuß stehe die gewissenhafte Pflichterfüllung, die ihn veredelt. Daß stets ein inniges Zusammenarbeiten von Schule, Elternhaus und den Schülern stattfinden möge, das sei der Wunsch, mit dem der neue Direktor sein Amt übernehme, dann werde der gemeinsamen Arbeit auch der Erfolg nicht fehlen und sie werde nicht nur der Schule, sondern auch der Stadt und dem Vaterland zum Segen gereichen.“
Damit hatte der 46-jährige, kinderlose Dr. Baldow (s)ein pädagogisches Programm verkündet, dem, was die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus betrifft, sicher heute noch zugestimmt werden kann, ebenso wie Pflichterfüllung unbestritten gefordert werden muss. Aber wenn Prof. Streit von williger Unterordnung des Kollegiums und der Direktor von treuer Pflichterfüllung durch die Schüler um der Pflicht wegen als dem idealen Ziel der Schulerziehung spricht und freudigen Gehorsam verlangt, übertriebenes Zartgefühl offensichtlich mancher Elternhäuser beklagt und ihm ernste, wenn auch nicht harte Erziehung zur Pflicht gegenüberstellt und freudige Hingabe der Schuljugend an die ihr auferlegten Pflichten erwartet, zeigt dies, dass inzwischen rund einhundert Jahre vergangen sind. 1913 war Baldow (laut Adressbuch) I. Vorsitzender der Ortsgruppe Wittenberge des Deutschen Flottenvereins, er, der Hauptmann der Reserve, und nach dem Ersten Weltkrieg (Adressbuch 1921) war er Vorsitzender des Stadt-Krieger-Verbandes, dem weitere neun Militärvereine angehörten. Es sei ihm nicht unterstellt, dass er der Schuljugend den Frohsinn und den heiteren sorglosen Lebensgenuss nicht wirklich zugestehen würde, ihn nicht als ein so köstliches Vorrecht der Jugend sehe. Aber im Jahresbericht 1909/10 schreibt er in seinen Mitteilungen an die Eltern: „Mit Bedauern muß ich feststellen, daß von einem Teile unserer Schüler trotz aller Ermahnungen seitens der Schule das Fußballspiel in einer Weise betrieben worden ist, die sich mit den Pflichten und Zielen von Schülern nicht mehr vereinbaren läßt. Die Schule steht jedem verständig und maßvoll ausgeübten Sport und Spiel außerordentlich freundlich gegenüber und fördert sie beispielsweise in Verbindung mit dem Turnunterricht in jeder möglichen Weise, weil sie darin ein unentbehrliches Gegenmittel gegen die bei unserer modernen Jugend scheinbar etwas leicht eintretende geistige Abspannung erblickt. Von
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Dipl.-Lehrer Armin Feldmann, 2001, Chronik des Marie-Curie-Gymnasiums Wittenberge, München, GRIN Verlag GmbH
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