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1. Einleitung 3
2. Föderalstaaten in der Europäischen Union 5
2.1. Die Bundesrepublik Deutschland 5
2.2. Österreich 7
2.3. Belgien 8
2.4. Spanien 10
3. Schlussbemerkungen 12
4. Literaturverzeichnis 14
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Die erst kürzlich erfolgte Reform des Länderfinanzausgleichs in Deutschland, aber auch diegerade angesichts der bevorstehenden Osterweiterung - zunehmend konkreter werdende Diskussion um die künftige Gestaltung des politischen Systems der Europäischen Union (EU) machen eines deutlich: Nicht nur innerhalb der Wissenschaft, sondern auch - und das macht sie um so interessanter - im politischen Alltag ist die Föderalismusdebatte eine der hervorstechenden Auseinandersetzungen. Daher widmet sich auch die vorliegende Arbeit diesem Problemfeld.
Zunächst aber zur Klärung der übergeordneten Begrifflichkeit: Gewaltenteilung als solche hat den normativen Gehalt der Begrenzung, der Aufteilung und der Kontrolle von
staatlicher Macht und besitzt verschiedene Dimensionen: +RUL]RQWDO erfolgt sie über die Trennung in Exekutive und Legislative. 9HUWLNDO wird sie umgesetzt durch „dezentrale
Staatsorganisation“ - also auch und vor allem föderale Staatsstrukturen - sowie durch „selbständige Entscheidungsrechte abgestufter Einheiten“ (Nohlen 2002: S. 169) - wie sie Bund, Länder und Gemeinden für Deutschland darstellen.
Der Begriff )|GHUDOLVPXV(von lat. „foedus“ für „Vertrag, Bündnis“) stellt, wie bereits
angeklungen, die Umsetzung des normativen Anspruchs vertikaler Gewaltenteilung als
6WDDWVVWUXNWXUSULQ]LS dar. Dabei sind die unterschiedlichen Konzepte der Föderalismustheorie
sehr weit gestreut. Sozietaler, ökonomischer oder integraler Föderalismus sind nur einige Beispiele unterschiedlichster Perspektiven in der Theoriebildung. Kompliziert wird die Debatte durch die Überlegung, dass ein rein formalistischer Ansatz, der sich auf die Analyse föderativer Strukturen in der jeweiligen Verfassung beschränkt, zu kurz greift und dass stattdessen ein soziologischer Föderalismusbegriff einbezogen werden muss, welcher die Gesellschaftsstrukturen als unabhängige Variable für die spezifische Föderalismusausprägung ansieht: Staats- und gesellschaftszentrierte Theorie des Föderalismus gilt es zu integrieren.
Denn „die Strukturen von Bundesstaaten [...] bilden eine komplexe LQVWLWXWLRQHOOH .RQILJXUDWLRQ“ (Benz 2002: S. 19).
Aus diesen Erwägungen heraus soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit auch nicht näher auf oben genannte Theorien eingegangen werden. Vielmehr reicht es aus, als gleichsam kleinsten Nenner aller Föderalismusmodelle festzuhalten, dass sie alle darauf abzielen, „eine gewisse Einheit mit einer gewissen Vielfältigkeit zu verbinden“ (Nohlen 2002: S. 127) oder wie im unten abgebildeten Schema dargestellt: In föderal verfassten politischen Systemen geht es um die Vermittlung gegensätzlicher gesellschaftlicher Zielvorstellungen im
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Spannungsfeld zwischen ]HQWULSHWDOHPStreben nachGleichheit der Lebensbedingungen und ]HQWULIXJDOHPDrang zu Autonomie:
Quelle: Nohlen 2002: S. 128
Gegenstand der vorliegenden Arbeit soll es sein, diesen allen
Föderalismuskonzeptionen gemeinsamen Anspruch im Hinblick auf seine Umsetzung in denjenigen Staaten der Europäischen Union zu untersuchen, welche föderalstaatliche Strukturen aufweisen. Dazu gilt es zunächst zu klären, welche Staaten überhaupt als Föderalstaaten bezeichnet werden können.
Unter der Fragestellung, inwieweit sich die dabei ermittelten Staaten im Hinblick auf ihre jeweilige bundesstaatliche Ausprägung unterscheiden, sollen anhand bestimmter Kriterien (verfassungsmäßig-institutioneller Rahmen; Aufteilung von Zuständigkeiten bei Gesetzgebung und Verwaltung; Finanzverfassung; Repräsentationsmöglichkeiten und -organe der subnationalen Gebietskörperschaften im Bund) Parallelen, vor allem aber eben auch Unterschiede aufgezeigt werden, um berechtigte Schlüsse über die jeweiligen Beziehungen zwischen Nationalstaat und Gliedstaaten ziehen zu können. Dabei soll nicht zuletzt untersucht werden, ob die vorherrschenden Typologien der Föderalismusforschung (zentraler, dezentraler, unitarischer, dualer/konföderaler,
verflochtener, kooperativer, kompetitiver etc. Föderalismus) geeignet sind, die europäischen Föderalstaaten (ausreichend) zu charakterisieren, bzw. welche Konsequenzen der empirische Befund für diese Typologien nach sich zieht.
Im Schlussteil der Arbeit sollen schließlich die bei der Analyse zutage getretenen Resultate in einem Schema abgebildet sowie die sich dabei ergebenden Probleme dargestellt und in den Kontext der Föderalismusdebatte eingeordnet werden.
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Arbeit zitieren:
Christoph Wehr, 2002, Vertikale Gewaltenteilung in Europa. Die föderalstaatlichen Strukturen in den EU-Mitgliedstaaten, München, GRIN Verlag GmbH
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