Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Der relevante Markt. 1
2.1 Definition des Marktes 1
2.2 Definition des relevanten Marktes. 2
3 Abgrenzung des relevanten Marktes. 3
3.1 Begriff der Marktabgrenzung 3
3.2 Zweck der Marktabgrenzung 3
3.3 Sachliche, räumliche und zeitliche Marktabgrenzung 4
3.4 Abgrenzungskriterien. 5
3.4.1 Die sachlichen Abgrenzungskriterien 5
3.4.2 Die räumlichen Abgrenzungskriterien. 6
4 Methoden der Marktabgrenzung 7
4.1 Qualitative Methoden. 7
4.1.1 Sachliche Abgrenzungsmethode: Verständiger Verbraucher. 7
4.1.2 Räumliche Abgrenzungsmethode: Analyse von Handelsströmen. 8
4.2 Quantitative Methoden. 9
4.2.1 Sachliche Abgrenzungsmethoden. 9
4.2.1.1 Der Hypothetische Monopolistentest (H-MTest) 9
4.2.1.2 Preis-Korrelationstest. 11
4.2.2 Räumliche Abgrenzungsmethoden 13
4.2.2.1 Test auf parallele Preisentwicklung 13
4.2.2.2 Test auf Preis-Mengen-Reaktion. 14
4.2.2.3 Der Transportkostentest. 14
4.2.2.4 Der Hypothetische Monopolistentest (H-MTest) 15
5 Fazit 15
Literaturverzeichnis 16
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: An welchen folgenden Mobilfunk-Dienste-Anbieter würden sie sich eher
wenden?
Abbildung 2: Results of a (hypothetical) price correlation analysis
Abkürzungsverzeichnis
BmDrM Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten
1 Einleitung
Die Wettbewerbspolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik. Sie dient dem Schutz und der Förderung der individuellen Freiheit sowie dem Schutz des Wettbewerbs als Institution. Damit dies geschehen und Marktbeherrschung und -missbrauch ausgeschlossen werden kann, ist die richtige Marktabgrenzung von essentieller Bedeutung. Sie ist ein zentrales Problem der Wettbewerbspolitik.
Die Abgrenzung des relevanten Marktes ist als Prüfkriterium neben der Marktmacht unabdinglich. Eine zu weite oder zu nahe Marktabgrenzung kann die Wettbewerbsverhältnisse verfälschen und dadurch zu Fehlurteilen in Missbrauchs- und Zusammenschlussverfahren führen. Um auftauchende Marktphänomene angemessen zu analysieren und zielgerecht angehen zu können, muss bekannt sein, welche Produkte, Anbieter und Nachfrager zu dem für die jeweilige Fragestellung relevanten Markt gehören. Die Marktabgrenzung ist aber nicht gesetzlich geregelt, d.h. es gibt keine Vorschriften, wie man den Markt genau abgrenzen muss. Jeder Fall wird somit von der Kartellbehörde oder dem Gericht einzeln betrachtet.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Methoden zur Abgrenzung des relevanten Marktes deutlich zu machen. Im ersten Teil werden zunächst grundlegende Definitionen erläutert. Im zweiten Teil werden die Abgrenzungskriterien beschrieben und im dritten die wichtigsten Methoden, die zu einer möglichst genauen Abgrenzung führen, aufgezeigt.
2 Der relevante Markt
2.1 Definition des Marktes
In der einschlägigen Fachliteratur existieren viele Definitionen für den Begriff des Marktes, die sich oftmals aber nur gering voneinander unterscheiden. Fast jeder Ökonom hat seine eigene. Die wohl am weitesten verbreitete Definition in der Volkswirtschaft ist der geographischer Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage 1 . In Gabler Wirtschaftslexikon wird der Markt wie folgt definiert: „Der ökonomische Ort des Tausches, an dem sich durch Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage die Preisbildung vollzieht. Der Markt kann nach sachlichen (Güter und Dienstleistungen), räumlichen (z.B. Agrarmarkt in der EU) und zeitlichen (zeitpunktbezogenen Marktveranstaltungen), qualitativen (vollkommenen und unvollkommenen Märkten) und
1 Vgl. Eucken, W. (1952), S. 109.
1
quantitativen (nach der Teilnehmerzahl auf beiden Marktseiten: polypolistische, oligopolistische, monopolistische Märkte) Merkmalen eingeteilt werden.“ 2 Für den weiteren Verlauf dieser Arbeit sind beide Definitionen von Bedeutung, da der Markt sachlich und geographisch abgegrenzt wird. Wobei die zeitlichen Merkmale in dieser Arbeit vernachlässigt werden, da sie auch in der Literatur kaum erwähnt werden und in kaum einer wettbewerbspolitischen Einschätzung von Marktmacht eine Rolle spielen.
2.2 Definition des relevanten Marktes
Die genaue Definition des relevanten Marktes ist für die Europäische Kommission von großer Bedeutung, da sie anhand derer festlegt, in welchem abgegrenzten Gebiet das Wettbewerbsrecht angewendet wird. 3 Der relevante Markt besteht aus zwei Komponenten: einer Gruppe von Gütern (der sachliche Markt) und einer geographischen Einschränkung (der räumliche Markt). Letztere sind häufig Gegenstand schwieriger und kontroverser Diskussionen.
Die BmDrM definiert den sachlichen und räumlichen relevanten Markt wie folgt: „Der sachlich relevante Produktmarkt umfasst alle jene Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die vom Verbraucher hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden.“
„Der geographische relevante Markt umfasst das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten insbesondere aufgrund merklich unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen, die in diesen Gebieten herrschen, abgrenzt.“ 4 Der größtmögliche relevante Markt ist natürlich der Weltmarkt. 5 Man benötigt zur Untersuchung des relevanten Marktes eine genaue Analyse der Marktanteile und Marktkonzentration. Die Definition des relevanten Marktes ist lediglich ein Instrument um die Wettbewerbsmessung zu unterstützen. 6
2 Gabler Wirtschaftslexikon (1997), S. 2548.
3 Vgl. o.V., BmDrM (1997), S. 1.
4 BmDrM (1997), S. 1.
5 Vgl. Schengber (1996), S. 141.
6 Vgl. Bishop/Walker (2002), S. 83.
2
3 Abgrenzung des relevanten Marktes
3.1 Begriff der Marktabgrenzung
Der Markt kann in den verschiedensten Ebenen abgegrenzt werden z.B. in der Wirtschaftspolitik, der Rechtspraxis, im Bereich der strategischen Unternehmensplanung, des Marketing und in der Produktpolitik. Gemeinsam haben alle Bereiche, dass ein großer Gesamtmarkt in kleine Teilmärkte unterteilt wird, die dann für weitere Analysen die Untersuchungsmärkte darstellen. Dennoch spielen die verschiedenen abgegrenzten Teilmärkte für jeden Bereich eine andere Rolle 7 .
Wie oben erläutert, gibt es verschiedene relevante Märkte, die zur Beurteilung des Wettbewerbs klar voneinander abgegrenzt werden müssen. Dies muss in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht geschehen. Das Problem bei jeder einzelnen Ebene ist, dass sich die Grenzen oftmals nicht eindeutig ermitteln lassen. Es gibt mehrere Ansätze, die zu einer klaren Abgrenzung führen. Diese werden in Kapitel 3.4. näher erläutert.
3.2 Zweck der Marktabgrenzung
Die Marktabgrenzung ist für die Kontrolle des Wettbewerbs von großer Bedeutung, um bestehende und erwartete, rechtliche und faktische Wettbewerbsbeschränkungen zu identifizieren 8 und um Marktmacht zu messen.
Sie dient dazu die Konzentrationsgrade in einem Markt festzustellen, um mit diesen Merkmalen die Marktstruktur zu analysieren. Das heißt, wie viele und welche Marktteilnehmer mit welchen Marktanteilen am Wettbewerb teilnehmen. Soll beispielsweise die Wettbewerbssituation im Getränkebereich festgestellt werden, muss erst versucht werden zu klären, ob der Getränkemarkt als ganzer gesehen oder in einzelne Bereiche aufgespalten werden sollte, wie z.B. alkoholische und nicht-alkoholische Getränke und nicht-alkoholische weiter unterteilt in Heiß- und Kaltgetränke ect. 9 Das Problem der Marktabgrenzung ist unter anderem, dass sich die Grenzen durch wechselnde Kundenpräferenzen und schnellen technologischen Wandel im Laufe der Zeit ändern können.
7 Vgl. Schengber (1996), S. 69 f.
8 Vgl. Kallfaß (1997), S. 111.
9 Vgl. Herdzina (1999), S. 73.
3
Arbeit zitieren:
Jessica Kothe, 2006, Die Abgrenzung des Relevanten Marktes - Quantitative Methoden, München, GRIN Verlag GmbH
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